Behebung von Mängel durch den Händler
Ich habe eine gaaanz allgemeine Frage, weil sich aktuell jemand aus unserer Familie ein neues Auto kaufen wird.
Wenn man sich einen Gebrauchtwagen kauft der sagen wir mal 7 Jahre alt ist und 5500,00 EUR kostet… Nach dem Winter - sagen wir ca. 4 Monate nach dem Kauf - stellt man wie es leider oft der Fall ist - teilweise über die Winterzeit verteilt - fest, dass das Fahrzeug Mängel hat.
- Getriebe schaltet komisch
- Turbolader pfeift
- E-Teile (Blinker zu schnell etc.) machen Probleme
- Auto zieht leicht zur Seite und Lenkrad steht leicht schief (was aber schon seit Kauf so war)
- Und, und, und...
Nun stellt man das Auto nach den genannten 4 Monaten vor die Tür des Händlers und drückt ihm den Zettel mit den Mängeln in die Hand. Klar, in den ersten 6 Monaten der gesetzlichen Gewährleistung muss er eh ran, aber welche Dinge MUSS er angehen und welche kann er einfach unbeachtet liegen lassen? Wenn ich z.B. ein Loch im Ledersiz habe ist es eindeutig, dass der Händler DAS nicht reparieren muss. Wenn ich aber nach 3 Monaten feststelle dass das Getriebe komisch schaltet und Opel 1000,00 EUR von uns möchte, dann sieht die Welt schon ganz anders aus.
13 Antworten
Im Regelfall verkauft der Opel-Händler das Fahrzeug mit einer einjährigen Car-Garantie.
In dieser Car-Garantie steht genau drin, was übernommen wird.
Der Rest ist Gewährleistung oder auch Kulanz.
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Zitat:
- Auto zieht leicht zur Seite und Lenkrad steht leicht schief (was aber schon seit Kauf so war)
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Mit Verlaub - sowas spricht man VOR dem Kauf an.
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Da du anscheinend aus CUX kommst - ich kaufe immer bei Dieckmann in Worpswede und bin sehr zufrieden.
Das Fahrzeug wurde bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft bzw. wird es dort gekauft, nicht bei einem Opel-Autohaus! Deshalb die Frage.
Die Spur wird vor dem Kauf neu eingestellt und es wird auch ein Übergabeprotokoll erstellt in dem bestätigt wird, dass das Fahrzeug bei Abholung keine Probleme hatte. Aber was ist, wenn dennoch etwas sein sollte? Plötzlich zieht das Fahrwerk wieder zur Seite oder das Getriebe gibt auf... Ich hab schon viel erlebt!
Die meisten Gebrauchtwagenhändler sind eh nicht interessiert Dir ein nahezu mängelloses Auto zu verkaufen! Die wollen nur schnelles Geld machen. Kunden werden da total übers Ohr gehauen!
Die verkaufen ihre eingekauften Autos ohne weiteren Kontrollen oder Reparaturen weiter! Autos werden da angeboten, das ist mit unter schon kriminell! Das manche Fahrzeuge da noch TÜV haben ist da allerdings fragwürdig!
Diese sollten vom Staat überwacht werden und vom TÜV ein Weiterverkaufsgutachten für diese Fahrzeuge erhalten!
Unabhängige sollten da die Wertanalyse erstellen um den Kunden nicht überteuerte und reparaturbedürftige Autos zu verkaufen!
Diese Straßenhändler sollten gemieden werden, kauft bei Händler den Ihr Euer Vertrauen schenkt und Ihr werdet sicher nicht so enttäuscht werden!
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Zitat:
@alasia1 schrieb am 27. November 2014 um 21:31:16 Uhr:
@GTS-Power Ein Beispiel http://www.frag-einen-anwalt.de/...engelbeseitigung-PKW---f117140.html
Bei Oldtimern ist das eine ganz andere Sache! Hier geht's in erster
Linie um Gebrauchtwagen und -Händler, also alltägliche Gebrauchtwaren/wagen!
@gerberg Es ist egal ob der Wagen 3 , 8 oder 30 Jahre ist der Wagen ist ein Gebrauchtwagen es ist nur ein Bespiel ohne Rechtsbeistand kommt man dann nicht mehr weiter . So wie das richtige angehen mit Mängelbeseitigung und Fristen . http://www.abendblatt.de/.../...eitigung-Angemessene-Frist-setzen.html
Hallo GTS-Power,
eine gaaaanz ehrliche Antwort auf eine gaaaanz allgemeine Frage: wenn ich bei dem Verkäufer schon Bauchweh habe, lass ich die Finger von dem Auto und suche beim FOH weiter.
Grüße!
Und es geht los mit den Mängeln:
Was uns aufgefallen ist:
- Kühlmittelbehälter verliert schleichend Flüssigkeit
- Automatikgetriebe ruckelt stark beim Anfahren und die Drehzahl schnellt zwischendrin beim Schalten extrem hoch
- Innenrückspiegel ist "aus der Frontscheibe" gebrochen und wurde vom Vorbesitzer quasi nur unsachgemäß "wieder drangeklebt" = Frontscheibe defekt und Innenspiegel muss ebenfalls neu
- Wählhebel laut einer Opel-Werkstatt defekt (man kann Park- und Rückwärtsgang ohne Sperre sogar während der Fahrt einlegen, der kleine Sperrschalter muss am Wählhebel gar nicht erst gedrückt werden)
Wenn der Gebrauchtwagenhändler nach nur 3 Monaten nach dem Kauf ein Schreiben mit diesen Mängeln bekommt... Ob er sich freuen wird? Wir sind der Meinung dass er diese Mängel am Meriva beheben muss! Sonst ist das Auto ja wirklich super.
natürlich muss er das.
ob er sich freut? sch.... drauf, interessiert es dich, ob er sich freut?
Zitat:
@GTS-Power schrieb am 17. Januar 2015 um 10:14:35 Uhr:
Und es geht los mit den Mängeln:Was uns aufgefallen ist:
. . . . .
-
Fazit:
Finger weg.
Zitat:
@olli27721 schrieb am 17. Januar 2015 um 16:14:37 Uhr:
-Zitat:
@GTS-Power schrieb am 17. Januar 2015 um 10:14:35 Uhr:
Und es geht los mit den Mängeln:Was uns aufgefallen ist:
. . . . .
Fazit:
Finger weg.
wenn das noch geht, dann ist das die beste option.
Naja der Wagen wurde vor Wochen bereits gekauft. Und der Opa ist sich jetzt nur noch am aufregen über den Kauf. Gut, wenn er allerdings nachbessern muss, ist doch alles in Ordnung. Es wurde beim Kauf allerdings ein Übergabeprotokoll gemacht in dem Käufer und Verkäufer bestätigten, dass das Fahrzeug bei Übergabe fehlerfrei war. Kann dies zum Problem werden?
wer unterschreibt denn sowas?
ganz offensichtliche mängel wird man danach nicht so einfach beseitigt kriegen.
ein defektes getriebe aber schon. das muss ja bei der übergabe nicht defekt gewesen sein.
gleiches gilt für turbolader und elektronik.
warum man ein fahrzeug übernimmt, das schief zieht und dessen lenkrad versetzt ist, das leuchtet mir nicht ein.
das lass ich entweder stehen oder ich vereinbare die entsprechende reparatur gleich im kaufvertrag.