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Behalten oder zurück geben? Möglichkeit des Widerrufes am terminierten Tag der Abholung.

Mercedes C-Klasse S205
Themenstarteram 22. Mai 2020 um 0:01

Ich habe am 06.05.2020 einen S205 geordert, der als verfügbares Fahrzeug bei einem Autohaus auf dem Hof steht. Da ich aus beruflichen Gründen auf ein Fahrzeug angewiesen bin war mir neben Preis und Ausstattung besonders die Verfügbarkeit des Fahrzeuges für eine schnelle Entscheidung und Abwicklung wichtig.

Die Anmeldung des Fahrzeuges erfolgte am 19.05. Anzahlung und Finanzierung waren bereits im Vorfeld geklärt und abschliessend am 20.05. beglichen. Alle Papiere und Unterlagen wie auch die Schilder liegen jetzt im Autohaus für die Auslieferung. der Termin ist auf 27.05. terminiert.

Warum ich ziemlich angesäuert bin:

- Die Kommunikation mit den Mitarbeitern in diesem Haus ist schlichtweg unterirdisch. Eine plausible Erklärung, warum der Wagen im angemeldeten Zustand jetzt so lange bei denen auf dem Hof rumgammelt habe ich nicht erhalten. Bei einem Telefonat zu explizit dieser Frage wurde mir nur genau das oben genannte bestätigt ("Ja, der steht halt jetzt bei uns auf dem Hof und rostet vor sich hin. Is halt so, immerhin ist der Verkäufer ja auch im Urlaub und bei 300 Kundenkontakten ist das eben so terminiert." What the...?).

- Fragen zur technischen Ausstattung sowie zur Sonderausstattung des Fahrzeuges konnten nur auf beherzte Nachfrage "abgebettelt" werden. Insgesamt wurden recht viele Fragen sehr souverän vom Verkäufer mit Dampfgeplauder abgebügelt, leider hat sich einiges als schlicht falsch herausgestellt. Doof halt, wenn die FIN bekannt ist und ein anderes Autohaus die Datenkarte zu dem Wagen mal durchreichen kann und diese dann in einigen Punkten umfangreicher ausfällt als der den Unterlagen beigelegte Auszug, der nicht alles listet.

- Die 10 Tage Umtauschgarantie ist mit dem weit nach hinten liegenden Termin bereits erloschen. Nach den Junge Sterne Bedingungen endet die Frist des Umtausches 10 Tage nach der Unterzeichnung des Kaufvertrages. Das war am 06.05. Schon geschickt gemacht, denn das schien beim Verkaufsgespräch auch eine echte Sorge des Verkäufers gewesen zu sein.

Glücklicherweise endet der Widerruf erst 14 Tage nach Übernahme der Sache, also entsprechend nach der Auslieferung des Wagens.

Und genau diese Option habe ich nun vor zu ziehen. Es ist mir mittlerweile egal, dass die Zulassung Geld gekostet hat und Steuer und Versicherung für die Woche auch nicht gratis waren. Aber dieses Verhalten des Autohauses ist schon sehr interessant. Dass ich seit 20 Jahren nicht einmal mehr einen Fuß in ein Autohaus des VAG Konzerns setze hat mir der Verein direkt aus der Chefetage heraus verhagelt. Da kann ich konsequent sein und genauso werde ich in dieses Autohaus mein Lebtag keinen Fuß mehr setzen. Was aber, wenn der Wagen aufgrund der Garantie mal dorthin muss? Jemanden schicken werde ich nicht. Ob die sich dann darum reissen, den Wagen auch adäquat zu versorgen glaube ich allerdings auch nicht. Wohlgemerkt, ich habe da jetzt (noch) keinen Krieg vom Zaun gebrochen und die Lust auf das Mercedesfahren haben die mir auch noch lange nicht verhagelt. Allerdings bin ich in meiner Ecke von diesem Autohaus umzingelt, denn alle erreichbaren Autohäuser, zu denen der Wagen dann auch zur Wartung müsste, gehören eben genau dieser Kette.

Frage also: Was würdet Ihr tun? Den Hobel behalten und den Service wie auch Garantie soweit es geht woanders machen lassen (hier kann ich verdammt weit weg aufgrund meiner Arbeit ausweichen) oder den Wagen aus Prinzip denen weder im Rahmen des Widerrufes auf den Hof stellen?

Beste Antwort im Thema

Du warst doch offensichtlich mit allen Details der Übergabe einverstanden und hast den Termin akzeptiert?!

Warum machst du jetzt ein solches Fass auf?

Bei einem vorrätigen Fahrzeug setze ich den Termin zur Abholung, dann oder gar nicht. Hat bisher immer geklappt, bis auf den aktuellen.der war bestellt und von Mercedes geblockt.

Wenn dir der dampfplauderer schon vorher aufgefallen ist... dann erst recht.

Verstehe jetzt zwar deinen Unmut, kann es aber in keinster Weise nachvollziehen.

Nebenbei ... auch das umtauschrecht hätte dir nicht geholfen, dann musst du einen verfügbaren Wagen aus dem Bestand des Händlers nehmen. Ist ja ein Umtausch keine Rückgabe. Der Rücktritt bleibt, Wäre aber dumm, dann geht ja alles von vorne los.

24 weitere Antworten
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24 Antworten
Themenstarteram 22. Mai 2020 um 13:28

Danke für die vielen unterschiedlichen Reaktionen und Ansichten. Auf die einzelnen Fragen gehe ich jetzt nicht mehr explizit ein, ich bitte mir das nachzusehen da ich meine Entscheidung getroffen habe.

Den Wagen werde ich abholen und danach das Autohaus einfach meiden. Meinen nächsten Wagen kaufe ich dann auch wieder in der Niederlassung, in der ich gute Erfahrungen gemacht habe. Soweit ich das richtig lese kann ich auch zur Erfüllung der Junge Sterne Garantie eine andere als die Werkstatt aufsuchen, in der ich das Auto erworben habe. Von daher ist ja alles gut und meine größte Sorge erst einmal beseitigt.

Das war hier auch nicht als Frustabladethreat gedacht oder um ein Autohaus zu bashen. Daher habe ich hier auch keine Namen oder Orte genannt und werde das auch auf Nachfrage nicht tun. Ich wollte einfach nur simple wissen, wie Ihr vorgehen würdet. Diese Frage wurde mir von einigen Nutzern sehr hilfreich beantwortet.

Falls ich jemandem zu nahe getreten sein sollte dann bitte ich das zu entschuldigen.

In toto aber: Danke ans Forum! Die Ansichten waren für mich sehr hilfreich und haben bei meiner Entscheidungsfindung geholfen.

Themenstarteram 22. Mai 2020 um 13:42

Zitat:

@x3black schrieb am 22. Mai 2020 um 11:23:01 Uhr:

Zitat:

 

Und alles mit Zustimmung des TE.

Von daher verstehe ich jetzt die Aufregung überhaupt nicht.

Weil das nicht als fester Termin anfangs kommuniziert wurde.

Aha .... und Du fragst natürlich nicht nach einem festen Termin?

Zitat:

@x3black schrieb am 22. Mai 2020 um 11:23:01 Uhr:

Zitat:

Ausstattung, die zum Wagen gehört, wollte der Verkäufer noch einmal verkaufen.

 

Das macht doch jeder, gehört alles zum Wagen wird aber ellenlang in jedem Angebot breitgetreten.

Da muss man sich vorab schon selbst etwas kundig machen.

Zitat:

@x3black schrieb am 22. Mai 2020 um 11:23:01 Uhr:

Zitat:

Hm, Du arbeitest nicht zufällig bei Mercedes, oder?

Defintiv nein, ich stehe selbst gerade mit Mercedes auf Kriegsfuß. Aber alle deine vorgebrachten Dinge sind mit etwas eigener Arbeit und Informationseinholung leicht vermeitbar. Sorry, aber das ist meine Meinung.

Das war kein persönlicher Angriff auf Dich. Ich gebe Dir Recht, dass ich aufgrund der sehr guten Erfahrungen in einer anderen Niederlassung ziemlich blauäugig an dieses Autohaus heran getreten bin. Dies trotz eindeutiger Warnungen einiger Mitmenschen in meinem Umfeld, die mich "vor diesem Autohaus gewarnt" haben.

Also, Friedenspfeife an Dich und Thema abgehakt?

Das Kriegsbeil war doch gar nicht ausgegraben. Alles gut. Ich bin und fühle mich nicht angegriffen, warum auch. Meine Zeilen sind einfach nur meine Gedanken zu deinem eingangspost. Es stimmt, blauäugig war mein Eindruck. Und der Post kam mir in der Tat als Frustablassbeitrag vor, aber Frust über dein eigenes handeln.

Alles gut, gratuliere zum neuen Spielzeug und allzeit knitterfreie Fahrt für dich.

Themenstarteram 22. Mai 2020 um 15:55

Danke Dir! Ich wünsche Dir auch einen guten Ausgang mit Deinem Anliegen bei MB.

Die Entscheidung, den Wagen abzunehmen und dann diesem Autohaus den Rücken zu kehren, finde ich auch richtig.

 

Ich wünsche dir jetzt schon mal viel Freude mit deinem neuen Auto!

Mach es ganz einfach. Hol das Auto zum vereinbarten Termin ab, danach sieht dich der Händler nie wieder...wenn mal was am Auto dran ist, fährst du halt zu einem anderen Händler. Niemand zwingt dich bei Garantiearbeiten, Inspektionen oder Reparaturen dorthin zu fahren, wo du das Auto gekauft hast...

am 22. Mai 2020 um 18:59

Ich sehe das ähnlich. Wenn man schnell entschlossen kauft und keinen konkreten Übergabe-Termin vereinbart, darf man hinterher nicht penibel sein. Wenn die Verfügbarkeit so wichtig und sogar ausschlaggebend war, warum hat man dann nicht den Termin vereinbart.

Wäre es auch möglich, dass die Papiere erst von einer Leasingfirma/Bank freigegeben werden müssen? Dann könnte er aber noch nicht zugelassen sein.

Auch die Kreditbank bestimmt mit! Erst wenn das Geld fließt, macht daimler sich über die Auslieferung Gedanken. Und das sind hier doch wohl 6 Tage!

Seit wann "gammelt" ein Wagen vor sich hin, nur weil er 1 Woche länger steht. Sehr überzogene Darstellung.

P.S. Auch ich arbeite nicht bei oder für Daimler, aber die meisten Probleme, für die man andere um Hilfe fragt, hätte man selbst durch bewusstes Handeln verhindern können.

@x3black schrieb am 22. Mai 2020 um 11:23:01 Uhr:

Zitat:

 

Und alles mit Zustimmung des TE.

Von daher verstehe ich jetzt die Aufregung überhaupt nicht.

Weil das nicht als fester Termin anfangs kommuniziert wurde.

Aha .... und Du fragst natürlich nicht nach einem festen Termin?

Zitat:

@x3black schrieb am 22. Mai 2020 um 11:23:01 Uhr:

Zitat:

Ausstattung, die zum Wagen gehört, wollte der Verkäufer noch einmal verkaufen.

 

Das macht doch jeder, gehört alles zum Wagen wird aber ellenlang in jedem Angebot breitgetreten.

Da muss man sich vorab schon selbst etwas kundig machen.

Zitat:

@x3black schrieb am 22. Mai 2020 um 11:23:01 Uhr:

Zitat:

Hm, Du arbeitest nicht zufällig bei Mercedes, oder?

Defintiv nein, ich stehe selbst gerade mit Mercedes auf Kriegsfuß. Aber alle deine vorgebrachten Dinge sind mit etwas eigener Arbeit und Informationseinholung leicht vermeitbar. Sorry, aber das ist meine Meinung.

Themenstarteram 22. Mai 2020 um 19:10

Vielen Dank für Deinen Beitrag. Wie ich bereits geschrieben habe waren die teils sehr kontroversen Ansichten für mich sehr hilfreich. Dass ich einen eigenen Beitrag zu der Situation geleistet habe, indem ich keine klaren Vorgaben gemacht habe, ist mir zwischenzeitlich bewusst. Vielleicht ist es für andere eine Erfahrung, die sie vermeiden können.

am 23. Mai 2020 um 6:48

Zitat:

@SternfahrerJH schrieb am 22. Mai 2020 um 11:01:38 Uhr:

Warum muss jemand für eine berechtigte Frage bei Mercedes arbeiten?

Ich habe mir beim Lesen inhaltlich auch diese Frage gestellt.

Ist der Widerruf von 14 Tagen Bestandteil des Kaufvertrages oder des Finanzierungsvertrages?

Eigentlich kenne ich die sonst die Möglichkeit des Widerrufs bei Geschäften außerhalb von Geschäftsräumen.

Einfach mal in § 495 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) schauen. Dieser verweist auch für Darlehensverträge in den § 355 BGB und eröffnet so eine 14-Tägige Widerrufsfrist ab Vertragsschluss. Wird nun der Darlehensvertrag wirksam widerrufen, so ist der Verbraucher auch an den parallel laufenden Kaufvertrag nicht mehr gebunden, § 358 Abs. 2 BGB.

Entsprechend versucht das Autohaus über die 14-Tages-Frist vor Übergabe zu kommen um die Kosten zu minimieren.

Zitat:

@J.M.G. schrieb am 23. Mai 2020 um 08:48:25 Uhr:

Zitat:

@SternfahrerJH schrieb am 22. Mai 2020 um 11:01:38 Uhr:

Warum muss jemand für eine berechtigte Frage bei Mercedes arbeiten?

Ich habe mir beim Lesen inhaltlich auch diese Frage gestellt.

Ist der Widerruf von 14 Tagen Bestandteil des Kaufvertrages oder des Finanzierungsvertrages?

Eigentlich kenne ich die sonst die Möglichkeit des Widerrufs bei Geschäften außerhalb von Geschäftsräumen.

Einfach mal in § 495 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) schauen. Dieser verweist auch für Darlehensverträge in den § 355 BGB und eröffnet so eine 14-Tägige Widerrufsfrist ab Vertragsschluss. Wird nun der Darlehensvertrag wirksam widerrufen, so ist der Verbraucher auch an den parallel laufenden Kaufvertrag nicht mehr gebunden, § 358 Abs. 2 BGB.

Entsprechend versucht das Autohaus über die 14-Tages-Frist vor Übergabe zu kommen um die Kosten zu minimieren.

Danke für den detailreichen Hinweis, die Paragraphen habe ich nicht mehr gewusst.

 

Letztendlich meinte ich diese Konstellation; ich konnte halt aus dem Text des TE nicht genau entnehmen, ob er das Fahrzeug finanziert.

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