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Bedenken bei 420i GC wegen Diebstahlhäufigkeit

BMW 4er F36 (Gran Coupé)
Themenstarteram 12. Januar 2019 um 8:54

Hallo zusammen,

 

nachdem mein Autokauf im letzten Jahr aus verschiedenen Gründen nicht geklappt hat, stehe ich heute vor der Entscheidung, ob ich mir einen 420i GC mit M Paket und Navi Business zulegen soll (ein entsprechendes Modell mit 20 % von Liste wurde als Neuwagen gefunden).

 

Das Auto ist mein Traumwagen und ich würde an sich sofort zuschlagen. Allerdings habe ich bedenken, was die Einbuch- / Diebstahlhäufigkeit angeht. In der TK (27) und VK (28) ist der Wagen ja sehr eingestuft.

 

Kann man heute so ein Auto noch bedenkenlos kaufen, oder hat man anschliessend nur Stress und alle paar Monate ein aufgebrochenes Auto?

 

Standort ist NRW (Penden zwischen Düsseldorf und Essen).

 

Was ist eure Meinung?

 

Viele Grüße

racer

Beste Antwort im Thema
am 12. Januar 2019 um 9:38

Nach der Logik dürfte man sich auch keine/n hübsche Partnerin/ hübschen Partner erobern. Könnte ja geklaut werden. Je nach Abstellplatz natürlich ;-)

25 weitere Antworten
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25 Antworten

Zitat:

@0815racer schrieb am 12. Januar 2019 um 09:54:15 Uhr:

 

Standort ist NRW (Penden zwischen Düsseldorf und Essen).

Was ist eure Meinung?

Um erstmal für Aufklärung zu sorgen: Nicht die Autos werden geklaut, sondern bestimmte Teile. Navi Prof und M-Lenkrad besonders gerne.

Was das Risiko angeht: Es hängt alles davon ab, wo du wohnst und wo das Auto steht. Und dabei muss man fairerweise sagen: In der gut betuchten ruhigen Straße in Meerbusch ist es riskanter, dass das Auto aufgebrochen wird, als in Düsseldorf Rath

Ich habe bis vor kurzem in der Nähe des Düsseldorfer Zooparks gewohnt. Draußen wurden mal Autos geknackt, in der TG reichte mir die Sicherheit aus.

Gleiches übertrage ich mal auf Essen. Hier gilt auch: Je nachdem wo und wie du parkst. Ich hatte viel in der Nähe der Rü zu tun. Da hatte ich nie Bedenken.

Zitat:

@0815racer schrieb am 12. Januar 2019 um 11:38:16 Uhr:

Abstellplatz wird in Tiefgarage aber leider auch Strasse sein.

Ja was denn nun? TG oder Straße? Also nachts meine ich. Die Täter kommen üblicherweise nachts, um ihr Werk zu verrichten.

am 14. Januar 2019 um 8:40

Zitat:

@Sven28 schrieb am 12. Januar 2019 um 20:38:49 Uhr:

Wie gut das wir in Deutschland so einfach und überall jeden filmen dürfen.

Also aufpassen, dass nicht die eine oder andere Anzeige eintrudelt.

dashcams sind seit letztem jahr in Deutschland legal. solange kontinuierlich vorherige Daten gelöscht werden.

Und so wie manche sich auf öffentlichen Strassen bewegen ists gut das es mittlerweile erlaubt ist.

 

diebstahlschutz bei BMW gibt es eben einfach keinen gescheiten , irgendwoher muss der Ostblocker ja seine Ersatzteile bekommen. und BMW verdient daran ja auch ent schlecht, Leid tragend sind im Endeffekt nur wir endkunden sowohl Rennerei nach Einbruch als auch Versicherungsbeiträge....

Zitat:

@Zappi_core schrieb am 14. Januar 2019 um 09:40:37 Uhr:

Zitat:

@Sven28 schrieb am 12. Januar 2019 um 20:38:49 Uhr:

Wie gut das wir in Deutschland so einfach und überall jeden filmen dürfen.

Also aufpassen, dass nicht die eine oder andere Anzeige eintrudelt.

dashcams sind seit letztem jahr in Deutschland legal. solange kontinuierlich vorherige Daten gelöscht werden.

Und so wie manche sich auf öffentlichen Strassen bewegen ists gut das es mittlerweile erlaubt ist.

Quelle? Wäre mir neu, aber lasse mich gerne eines besseren belehren. Bzw. Dashcams sindnicht kategorisch tabu, aber die Hürden der Nutzung sind hart. Und da ich viel im Ausland unterwegs bin wird mir keine ins Auto kommen.

Zitat:

@Zappi_core schrieb am 14. Januar 2019 um 09:40:37 Uhr:

diebstahlschutz bei BMW gibt es eben einfach keinen gescheiten , irgendwoher muss der Ostblocker ja seine Ersatzteile bekommen. und BMW verdient daran ja auch ent schlecht, Leid tragend sind im Endeffekt nur wir endkunden sowohl Rennerei nach Einbruch als auch Versicherungsbeiträge....

Die Lösung: Keinen BMW bzw. keinen mit entsprechender Ausstattung kaufen ;) Da sind wir dann wieder bei der Überlegung des TE. Zugegeben: Ich würde ihn mir auch nicht überall auf die Straße stellen. Für mich ist eine TG oder Garage ab einer bestimmten Austattung Pflicht.

Warum wollt Ihr die Probleme lösen, die BMW Euch einbrockt?

Ich "muss" leider draußen parken (GT 320i M-Paket ohne Navi), weil ich ganz sicher nicht mein Cabrio dem Wetter aussetzen will und sehe das so: ab Werk die Alarmanlage ist Preis-Leistungsmäßig ganz passabel, daher habe ich die drin, das hilft vielleicht gegen die Gelegenheits-Nichtprofis. Ansonsten probiere ich das mit BMW einfach mal aus... Wenn die Versicherung mich dann nach dem dritte Schaden rauswirft, kann ich BMW nach dem zweiten Aufbruch notfalls auch "adieu" sagen.

Ansonsten parke ich immer schön abseits, so dass man den Wagen nicht sofort von der Straße aus sehen kann (z.B. im Urlaub beim Wandern). Dann steht er zwar "einsamer", aber es wird eben auch niemand "angelockt"...

am 14. Januar 2019 um 12:40

Zitat:

@afis schrieb am 14. Januar 2019 um 10:22:50 Uhr:

Zitat:

@Zappi_core schrieb am 14. Januar 2019 um 09:40:37 Uhr:

 

dashcams sind seit letztem jahr in Deutschland legal. solange kontinuierlich vorherige Daten gelöscht werden.

Und so wie manche sich auf öffentlichen Strassen bewegen ists gut das es mittlerweile erlaubt ist.

Quelle? Wäre mir neu, aber lasse mich gerne eines besseren belehren. Bzw. Dashcams sindnicht kategorisch tabu, aber die Hürden der Nutzung sind hart. Und da ich viel im Ausland unterwegs bin wird mir keine ins Auto kommen.

Zitat:

@afis schrieb am 14. Januar 2019 um 10:22:50 Uhr:

Zitat:

@Zappi_core schrieb am 14. Januar 2019 um 09:40:37 Uhr:

diebstahlschutz bei BMW gibt es eben einfach keinen gescheiten , irgendwoher muss der Ostblocker ja seine Ersatzteile bekommen. und BMW verdient daran ja auch ent schlecht, Leid tragend sind im Endeffekt nur wir endkunden sowohl Rennerei nach Einbruch als auch Versicherungsbeiträge....

Die Lösung: Keinen BMW bzw. keinen mit entsprechender Ausstattung kaufen ;) Da sind wir dann wieder bei der Überlegung des TE. Zugegeben: Ich würde ihn mir auch nicht überall auf die Straße stellen. Für mich ist eine TG oder Garage ab einer bestimmten Austattung Pflicht.

Amtsgericht München (6. Juni 2013)

Der Fall: Ein Fahrradfahrer stürzte, weil ein Autofahrer ihn ausgebremst hätte. Der Radfahrer zeichnete die Situation mit einer Dashcam an, da er der Meinung war, dass der Autofahrer ihn absichtlich ausgebremst hätte.

Das Urteil: Die Dashcam-Aufnahmen sind zulässig. Der Fahrradfahrer klagte zudem auf Schmerzensgeld. Die Klage wurde jedoch zurückgewiesen.

Die Begründung: Das Amtsgericht (AG) München begründete, dass es bei diesen Aufnahmen auf die „Interessen beider Parteien [ankäme], die gegeneinander abzuwägen sind“ (Quelle: AG München, Urteil vom 6. Juni 2013, 343 C 4445/13). Das Material der Dashcam als Beweismittel zu nutzen, ist hier zulässig, da der Radler keinen bestimmten Zweck mit den Aufnahmen bezweckte, zu der Zeit, als das Video aufzeichnete.

 

Die Unfallsituation passierte zufällig. Die vorbeigehenden Personen „geraten rein zufällig ins Bild, so, wie es auch ist, wenn man Urlaubsfotos schießt oder Urlaubsfilme macht und dabei auch Personen mit abgebildet werden, mit denen man nichts zu tun hat“ (Quelle: AG München, Urteil vom 6. Juni 2013, 343 C 4445/13).

Ein Verstoß gegen die Grundrechte einer Person liegt nur dann vor, so das AG München, wenn die Aufnahmen hinterher veröffentlicht werden. Dieser Fall lag hier nicht vor. Zudem sind Beweismittel gestattet. Das Gericht betont, dass es auch als „unproblematisch“ gehalten wird, wenn ein Unfallbeteiligter nach dem Unfall Fotos von den Fahrzeugen oder den Bremsspuren macht.

Das Urteil für den Dashcam-Besitzer endete negativ, da sich bei der Sichtung des Videos, das er selbst anfertigte, herausstellte, dass er den Unfall überwiegend selbst verschuldete.

 

die lösung keine entsprechende Ausstattung kaufen oder kein BMW kaufen also entweder dann das Hausmeistermodell oder nen Dacia ? sehr fragwürdig, normalerweise wäre hier mal die Politik gefragt indem man den Hersteller mal den Finger auflegt und ihm sagt er möchte mal nen vernünftigen Diebstahlschutz ermöglichen , desweiteren könnte man genausogut die Geschäften der Ostblockmafia erschweren etc.

aber die Schuld dem Käufer zu geben ist wie nem Vergewaltigungsopfer es hät ja net so ansprechend und oder hübsch wirken können. ( ja das ist überspitzt und nicht passend)

@Zappi_core :

Ok, es ist also keine grundsätzliche Erlaubnis der Dashcam-Nutzung zur Beweisunterstützung, sondern hier ein Einzelfall. Grundsätzlich liegt hier immer eine Einzelfallbetrachtung vor.

Mein Problem mit Dashcams ist aber häufig, dass sie Situationen verzerren können. Man schaue sich nur mal manche youtube-Videos an. Außerdem sind Dashcams keine geeichten Geräte. Das heißt, wenn nicht eine Situation, wie die von dir geschilderte vorliegt, dass z.B. jemand einen anderen vorsätzlich ausbremst, sondern Tempo, Umfeld, etc. eine Rolle spielen, dann werden Dashcam-Aufnahmen sehr schnell obsolet.

Eine Dashcam in einem stehenden Wagen ist eh nur eingeschränkt nützlich. Der "Dieb" reißt sie einfach raus.

Zitat:

@0815racer schrieb am 12. Januar 2019 um 20:21:27 Uhr:

Ich riskiere es auch ohne Alarmanlage.

Das Geld steck ich dann lieber in ne Dashcam. Advanced Car Eye 2.0 von BMW werd ich mal anfragen - online liest man zur Qualität/Einbau der Kamera ja nicht allzuviel leider

Du weisst aber, dass DashCams in einigen Nachbarländern verboten sind? Ich würde lieber zur Alarmanlage greifen, wenn ich die Wahlhätte.

Leute, der Themenstarter hat bereits gesagt, dass er an Erfahrungen mit der Advanced Car Eye 2.0 interessiert ist und keine Hobby-Rechtsberatung" benötigt. Stattdessen wird argumentiert die deutsche Rechtslage erlaubt die Nutzung nicht, was jemand widerlegt. Danach wird mit der Rechtslage in anderen Ländern argumentiert, das es nicht gegen Diebstahl hilft etc.

Nicht nur, dass es an der Frage des Themenstarters vorbei geht, es gibt hier bei MT zig Threads zu dem Thema und auch praktisch auch in jedem Thread zur BMW Advanced Car Eye gibt es genau die gleiche Diskussion - immer und immer wieder. Das ermüdet langsam und hilft nicht gerade "On Topic" zu bleiben.

Themenstarteram 14. Januar 2019 um 21:17

Ich habe jetzt das ACE 2.0 einfach mal bestellt inkl. Einbau bei BMW. Hoffe, die Bildqualität / Handhabung ist akzeptabel. Ich werde berichten.

 

Die Problematik mit dem Diebstahlschutz seitens der Hersteller, grade BMW, sehe ich genauso. Solange hier nicht die Politik tätig wird (ich wüsste nur leider nicht, wie das aussehen sollte), sind allein wir die Käufer gefragt, entsprechend schlecht geschütze Autos nicht mehr zu kaufen.

 

Aber leichter gesagt als getan. Wie man sieht, bin auch ich schwach geworden.

 

Zitat:

@moonwalk schrieb am 14. Januar 2019 um 11:16:03 Uhr:

Warum wollt Ihr die Probleme lösen, die BMW Euch einbrockt?

Ich "muss" leider draußen parken (GT 320i M-Paket ohne Navi), weil ich ganz sicher nicht mein Cabrio dem Wetter aussetzen will und sehe das so: ab Werk die Alarmanlage ist Preis-Leistungsmäßig ganz passabel, daher habe ich die drin, das hilft vielleicht gegen die Gelegenheits-Nichtprofis. Ansonsten probiere ich das mit BMW einfach mal aus... Wenn die Versicherung mich dann nach dem dritte Schaden rauswirft, kann ich BMW nach dem zweiten Aufbruch notfalls auch "adieu" sagen.

Ansonsten parke ich immer schön abseits, so dass man den Wagen nicht sofort von der Straße aus sehen kann (z.B. im Urlaub beim Wandern). Dann steht er zwar "einsamer", aber es wird eben auch niemand "angelockt"...

Das ist eine interessante Taktik. Problem ist nur, dass die Langfinder dann - wenn sie das Auto halt doch mal sehen - schön ihre Ruhe haben.

Zitat:

@ThorsChariot schrieb am 14. Januar 2019 um 21:22:17 Uhr:

Leute, der Themenstarter hat bereits gesagt, dass er an Erfahrungen mit der Advanced Car Eye 2.0 interessiert ist und keine Hobby-Rechtsberatung" benötigt. Stattdessen wird argumentiert die deutsche Rechtslage erlaubt die Nutzung nicht, was jemand widerlegt. Danach wird mit der Rechtslage in anderen Ländern argumentiert, das es nicht gegen Diebstahl hilft etc.

Nicht nur, dass es an der Frage des Themenstarters vorbei geht, es gibt hier bei MT zig Threads zu dem Thema und auch praktisch auch in jedem Thread zur BMW Advanced Car Eye gibt es genau die gleiche Diskussion - immer und immer wieder. Das ermüdet langsam und hilft nicht gerade "On Topic" zu bleiben.

Das war keine Rechtsberatung, sondern meine Meinung, was ich sinnvoller finde gegen Diebstahl; es war nur ein kleiner Hinweis darauf, dass es Länder gibt, in denen die DashCam verboten ist und die Alrmanlage nicht.

Davon abgesehen ist in der Überschrift etwas von Diebstahlhäufigkeit und -vermeidung zu lesen und dann ist doch eher die DashCam und alles um das Thema herum am Thema vorbei, weil die nicht gegen Diebstahl hilft; eine Alarmanlage dagegen schon. Wer von uns beiden ist hier ‚on topic‘?!?

;)

Zum Thema: Wenn man Angst hat vor Diebstahl, dann hilft effektiv nur ein unattraktives Auto mit Extras, die für Diebe uninteressant sind, weil alle gutem Autos knackbar sind. Wer meint, dass dass so einfach zu verhindern geht, hat wirklich keine Ahnung vom Hase und Igel Spiel. Es ist immer einfacher eine Weg in ein Auto hinein zu finden, als jemanden daran zu hindern. Wenn man ein attraktives Auto hat, wird es auch Diebe geben, die einen Weg hinein finden.

Zitat:

@0815racer schrieb am 14. Januar 2019 um 22:17:55 Uhr:

Ich habe jetzt das ACE 2.0 einfach mal bestellt inkl. Einbau bei BMW. Hoffe, die Bildqualität / Handhabung ist akzeptabel. Ich werde berichten.

Ich drück dir die Daumen das deine Kamera funktioniert. Meine tut's immer noch nicht. Laut Händler hat BMW wohl eine ganze Charge defekter ACE2.0 bekommen. Wobei ich da vorsichtig bin, beim Händler haben sie mir am Telefon noch wir erzählt das läge an bestimmten Fahrzeugen und meiner wäre einer davon - was wenig Sinn ergibt. :):rolleyes::mad:

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