BE oder B96 Führerschein
Hallo
Ich überlege einen Anhängerschein nachzumachen.
Habe gelesen das es ja nun auch den B96 gibt.
Eigentlich super dachte ich , da ich im Netz gelesen habe das der ja Deutlich günstiger sein soll und muss
Aber nachdem ich hier nun Fahrschulen angerufen habe musste ich feststellen das die alle eines gemeinsam haben. Die finden den B96 glaube ich alle recht unnütz. Und der kostet bei vielen gerade mal 100€ weniger wie der große.
Ist das normal, der müsste doch viel günstiger sein.
Und nochmal zum Schein selbst (B96)
die rede ist immer von dem zGG der Fahrzeuge und hänger oder?
Also mein PKW hat ja GG 1800KG und den Hänger den ich mir oft leihen möchte ist ein großer Kipper mit GG 2700KG .
Also reicht der B96 ja auch nicht.
Es interessiert ja nicht ob ich den hänger nur zu 20% belade oder ? Ausschalggebend ist nur das GG und was das Gespann wieder KÖNNTE , richtig?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von AAM
also 800€ für BE ist normal, .....die haben doch ein Rad ab
bis zu 900, zumindest doch gem. der Seite, die Du hier als Referenz für das "1/3 weniger" genommen hast.
Webseiten-Hopping zur Ermittlung des einzig korrekten Endpreis?
Sich von einer Seite das "1/3 billiger als BE" zu holen, dann woanders den geringsten Preis für den BE, davon diese 1/3 abziehen und nebenbei noch ein "drei für zwei" und "hier immer 50%" einrechnen und die 4.000 einstreichen, weil man über Los gekommen ist - wird zu einem Preis führen, aber nicht zu einer Fahrschule.
Ich würde mir die günstigste Fahrschule suchen, nicht den höchsten Rabatt. Was man mit eingesparten 300 Euro bezahlen kann, weiß ich; aber so lange es keine Läden gibt, in denen man mit Prozenten bezahlen kann, bleiben selbst 90% ohne jeden Nutzen.
47 Antworten
oh ja die erhöhte Masse (manchmal auch mehr als die Stützlast, manchmal weniger) bei Anhängebetrieb die unten unter Bemerkungen steht - eine blöde Situation - eben vor allem bei 3,5 Tonnern...
Zum Rest:
Habe ich hier nicht schonmal vorgestellt:
Ein Fahrzeug, für das heute keine Fahrerlaubnis neu gemacht werden kann:
Unimog mit 3,5t.
der mit mehr als 60 km/h eingetragen ist.
Anhängelast sagen wir mal 14 Tonnen. 😉
Damit ist es kein L und kein T. Ein C1 oder C auch nicht.
Es ist auch kein C1E mit dem "Fahrzeug der Klasse B und Anhänger > 3,5t."
Denn der C1E ist begrenzt auf 12 Tonnen.
Es ist ein reiner Klasse BE (vor 2013) Zug. 😉
@SirDonald
Ja, das mit den Trieks stösst auch hierzulande sauer auf.
Wurde doch 1996 dafür ursprünglich die B1 geschaffen... (3 und 4rädrige Fahrzeuge unter 3,5to)
Immerhin gilt hier dann aber die Besitzstandwahrung... Eben darum auch mein Standpunkt: wenn immer die volle Kategorie machen, dann kann geändert werden was will, dank Besitzstand hat man dann am wenigsten Stress...
Ach 78erMike,
1. es bleibt bei den Gesamtmassen.
Wo du deine tatsächlichen Massen herholen willst, keine Ahnung aber laß in der EU niemand so rumfahren.
Nirgends hast du tatsächliche Gewichte nach dem Motto "Ein 2,2 t. zul. Gesamtmasse Hänger der 1 Tonne wiegt gilt als 1 Tonne".
Es ist EU weit 1+1 zusammenzählen.
2.
Deutschland macht da was mit 40 Tonnen zulässige Gesamtmasse? Wirklich?
Zitat:
Klasse CE:
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
(aus der FEV)
Es steht nur was von zulässge Gesamtmasse über 750 kg. Und das ist korrekt. Bis 750 kg wäre es Klasse C. Wie bei C1, D1, D.
Da ist nirgends von 40 Tonnen die Rede. 40 Tonnen direkt stehen auch eigentlich nirgends, da gehts dann um Achsen usw... 😉
Die 40 Tonnen sind auch nicht ganz korrekt, gibt Ausnahmen.
3. Die Schlüsselzahl
B96ist eine
EUSchlüsselzahl. Keine nationale / deutsche!
sie bedeutet
Zitat:
Für die verwendeten Codes gilt folgende Regelung:
Codes 01 bis 99:
harmonisierte Gemeinschaftscodes...
96.
Kraftfahrer, der eine Schulung absolviert oder eine Prüfung der Fähigkeiten und Verhaltensweisen nach Anhang V bestanden hat
Da ist nix mit auf BE verweisen. BE ist BE. Und 96 ist das was ich vorher mal rot markiert habe. Das mit Schulung usw...
Kann man da nachlesen.
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32006L0126
Auch den Anhang V
Zitat:
MINDESTANFORDERUNGEN AN FAHRERSCHULUNG UND FAHRPRÜFUNG FÜR DIE IN ARTIKEL 4 ABSATZ 4 BUCHSTABE B ABSATZ 2 GENANNTEN FAHRZEUGKOMBINATIONEN
kann man da nachlesen und auch Artikel 4 Absatz 4 Buchstabe b Absatz 2.
War noch was?
Ach die braune Soße der Gullybewohnerin.
Also als Schweizer wäre ich mit braun ganz ruhig. Was ihr euch in Bezug auf Asylpolitik, Minarette und seit neuestem mit Zuzug usw.. leistet ist - hm interessant.
Ich mag die Schweiz übrigens. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
War noch was?
Ach die braune Soße der Gullybewohnerin.Also als Schweizer wäre ich mit braun ganz ruhig. Was ihr euch in Bezug auf Asylpolitik, Minarette und seit neuestem mit Zuzug usw.. leistet ist - hm interessant.
Hat das irgendwas mit dem Thema des Threads zu tun ?
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Hat denn dein Post irgendwas beigetragen?
TE ist doch durch mit dem Thema und ich hoffe mal zufrieden.
Jetzt geht es noch darum ob
Zitat:
Überal sonst auf dem Kontinent rechnet man 2,2to Auto plus 1to Hänger = zGG des Zuges 3,2to, darf mit B gefahren werden... In Deutschland wurde wieder interpretiert, sodas die Kombi (wegen zGG des Hängers von 3,2to) nicht unter B fällt...
Die Frage bzw. Behauptung ist also:
"Bei Klasse B wird (in der restlichen EU) das tatsächliche Gewicht des Hängers gerechnet."
Du könntest den Link zur "EU" ansehen
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32006L0126
(oder selber einen suchen) und dann sagen was deiner Meinung nach richtig ist.
Aber bitte keinen deutschen Link. 😉
Es muß klar sein, ob (B)96 ein EU Code ist oder ein nationaler deutscher.
Und ob (B)96 eine EU Regel ist.
Und es muß klar sein, ob die zul. Gesamtmasse + zul. Gesamtmasse Regel (egal wie beladen/unbeladen) ebenfalls EU weit gilt.
So, ein anderes EU Land...
Zitat:
f) B: autoveicoli la cui massa massima autorizzata non supera 3500 kg e progettati e costruiti per il trasporto di non più di otto persone oltre al conducente; ai veicoli di questa categoria può essere agganciato un rimorchio avente una massa massima autorizzata non superiore a 750 kg. Agli autoveicoli di questa categoria può essere agganciato un rimorchio la cui massa massima autorizzata superi 750 kg, purché la massa massima autorizzata di tale combinazione non superi 4250 kg.
Qualora tale combinazione superi 3500 chilogrammi, e' richiesto il superamento di una prova di capacita' e comportamento su veicolo specifico. In caso di esito positivo, e' rilasciata una patente di guida che, con un apposito codice comunitario, indica che il titolare può condurre tali complessi di veicoli;
Aber im Prinzip wie Deutschland. Nur haben wir das etwas "klarer" aufgedrösselt und geteilt.
Allerdings entspricht das Italienische eindeutig mehr dem EU Wortlaut.
Und wieder ist von
Zitat:
massa
massima autorizzata
die Rede.
Und von EU Code für Kominazionen die 3500 kg zulässige Gesamtmasse übersteigen. (bis hoch auf 4250 - zulässige Gesamtmasse).
Das ist B96...
Und Gesamtmasse - nix mit "tatsächlich hab ich aber nur". Rein stumpfes Gesamtmassen zusammenzählen. In der gesamten EU.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Aber im Prinzip wie Deutschland. Nur haben wir das etwas "klarer" aufgedrösselt und geteilt.Zitat:
f) B: autoveicoli la cui massa massima autorizzata non supera 3500 kg e progettati e costruiti per il trasporto di non più di otto persone oltre al conducente; ai veicoli di questa categoria può essere agganciato un rimorchio avente una massa massima autorizzata non superiore a 750 kg. Agli autoveicoli di questa categoria può essere agganciato un rimorchio la cui massa massima autorizzata superi 750 kg, purché la massa massima autorizzata di tale combinazione non superi 4250 kg.
Qualora tale combinazione superi 3500 chilogrammi, e' richiesto il superamento di una prova di capacita' e comportamento su veicolo specifico. In caso di esito positivo, e' rilasciata una patente di guida che, con un apposito codice comunitario, indica che il titolare può condurre tali complessi di veicoli;Allerdings entspricht das Italienische eindeutig mehr dem EU Wortlaut.
Und wieder ist von
... ich sag's dir nun wirklich ungern, Archduchess (weil ich weis wo das enden wird), aber:
Mit dem B darfst du in ALLEN europäischen Ländern (nicht nur den EU-Staaten) IMMER einen 750kg-Hänger anhängen, solange die 4250kg nicht überschritten werden (wobei B = 3,5to-Fz und 750kg-Hänger eh immer 4250kg ergeben)...
NUR Deutschland braucht für sowas eine eigene FS-Kategorie... Und führt die Idee der EU-weiten Regelung der FS-Klassen ad absurdum...
Zitat:
Original geschrieben von 78ermike
Mit dem B darfst du in ALLEN europäischen Ländern (nicht nur den EU-Staaten) IMMER einen 750kg-Hänger anhängen, solange die 4250kg nicht überschritten werden (wobei B = 3,5to-Fz und 750kg-Hänger eh immer 4250kg ergeben)...
Richtig.
Das steht auch nicht zur Debatte.
Zur Debatte steht die Behauptung:
"(B)96 ist eine deutsche Erfindung"
(und keine EU Schlüsselzahl)
und
"es geht nicht um zulässige Gesamtmassen sondern um tatsächliche Gesamtmassen"
Und das ist beides falsch. 😉
Zitat:
Original geschrieben von 78ermike
NUR Deutschland braucht für sowas eine eigene FS-Kategorie... Und führt die Idee der EU-weiten Regelung der FS-Klassen ad absurdum...
Falsch...
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Zur Debatte steht die Behauptung:"(B)96 ist eine deutsche Erfindung"
(und keine EU Schlüsselzahl)und
"es geht nicht um zulässige Gesamtmassen sondern um tatsächliche Gesamtmassen"
Und das ist beides falsch. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Falsch...Zitat:
Original geschrieben von 78ermike
NUR Deutschland braucht für sowas eine eigene FS-Kategorie... Und führt die Idee der EU-weiten Regelung der FS-Klassen ad absurdum...
Aaalso, Archduchess... Gehen wir die Sache mal logisch an:
die EU vereinheitlicht die FS-Klassen.
Alle Länder in Europa (EU + Nicht-EU) machen mit und übernehmen die EU-Regelung weil diesmal etwas eingeführt wurde das tatsächlich Sinn macht.
Deutschland macht eigene Klassen - als einziges Land auf dem Kontinent.
Deutschland interpretiert die Klassen auf eine ganz spezielle Weise...
... und führt darum die einheitliche Regelung (die in 44 von 45 Staaten auf diesem Kontinent gilt) ad absurdum (B96-Fahrer fahren damit über die Grenze, weil sie's nicht besser wissen und FS ja in der EU anerkannt werden müssen (inkl. Sonderklassen; Ausnahme: Besitzstandwahrung. Aber B96 ist eine NEUE Kategorie mit Prüfung etc...).
Ne, ich glaub es hat keinen Wert dir zu erklären, das Deutschland mit B96 eine Sonderwurst fährt (Rosinen pickt), und diese spezielle Regelung einzig wegen Deutschland in allen anderen Ländern anerkannt werden muss (weil Mutti sonst wieder böse wird)...
;-)
(du müsstest lediglich mal auf die Argumente eingehen; bei einem Teil würdest du erkennen das du und diejenigen, die du widerlegen willst, eigentlich genau das selbe sagen, beim anderen Teil würdest du erkennen, das du - sry - einfach nur falsch liegst. Denn wer schiesst mit der Sonderkategorie B96 quer? Deutschland, oder die 44 Staaten die sowas nur wegen Deutschland kennen?)
Nix für ungug, hab nen schönen Feiertag...
Nein, du könntest endlich mal zugeben, daß du falsch liegst.
Ich hab dir extra die italienische Definition besorgt und du glaubst immer noch an ne Verschwörung der Deutschen... 🙄
Wenn du auf jemand schaust der "96" wollte - schau zur Wohnwagenlobby. Und Pferdehänger usw...
Ein letztesmal:
(Quellen stehen überall im Thema)
Anmerkung:
Es geht nicht um die 750 kg Anhänger die gehen immer.
1. hier mal die Definition der EU
Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Zitat:
Klasse B:
Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind; hinter Kraftwagen dieser Klasse darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden.Unbeschadet der Vorschriften für die Typgenehmigung der betroffenen Fahrzeuge darf hinter Kraftwagen dieser Klasse ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg mitgeführt werden, sofern die zulässige Gesamtmasse dieser Fahrzeugkombination 4 250 kg nicht übersteigt.
Übersteigt die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3 500 kg, so schreiben die Mitgliedstaaten nach Maßgabe der Bestimmungen des Anhangs V vor, dass das Führen dieser Fahrzeugkombination nur zulässig ist, wenn zuvor
— eine Schulung abgeschlossen wurde oder
— eine Prüfung der Fähigkeiten und Verhaltensweisen erfolgreich abgelegt wurde.´Die Mitgliedstaaten können auch vorschreiben, dass sowohl die Schulung als auch die Prüfung der Fähigkeiten und Verhaltensweisen zu absolvieren ist.
Die Mitgliedstaaten tragen die Fahrerlaubnis für derartige Fahrzeugkombinationen mittels des entsprechenden Gemeinschaftscodes auf dem Führerschein ein.
Das Mindestalter für die Klasse B wird auf 18 Jahre festgelegt;
2. ist
96eine bzw. eben genau diese EU Schlüsselzahl siehe genau diese Richtline wiederum:
Zitat:
Für die verwendeten Codes gilt folgende Regelung:
Codes 01 bis 99:
harmonisierte Gemeinschaftscodes
...
96.
Kraftfahrer, der eine Schulung absolviert oder eine Prüfung der Fähigkeiten und Verhaltensweisen nach Anhang V bestanden hat
3. sagt Italien das gleiche
Zitat:
Qualora tale combinazione superi 3500 chilogrammi, e' richiesto il superamento di una prova di capacita' e comportamento su veicolo specifico. In caso di esito positivo, e' rilasciata una patente di guida che, con un apposito codice comunitario, indica che il titolare può condurre tali complessi di veicoli
In etwa:
Beträgt die zulässige Gesamtmasse der Kombination mehr als 3500 kg so ist eine Prüfung über Fähigkeiten und Verhaltensweise mit einem solchen spezifischen Fahrzeug abzulegen. Im Falle eines Bestehens wird ein Führerschein mit einem Gemeinschaftscode ausgestellt der zeigt, daß der Inhaber die Berechtigung zum Führen solcher Kombinationen hat.Und der Code ist?
Ja, der 96
---------------------------------------------
Zu deiner Idee es würde nicht auf die zulässige Gesamtmasse ankommen - In der EU und in Italien steht überall ebenfalls zulässige Gesamtmasse.
Jeder kann es hier jetzt nachvollziehen.
Mehr gibt es dazu nicht mehr zu sagen.
Wo genau ist hier das Problem? Nationale Codes sind immer dreistellig, europaweite Codes sind zweistellig. Wie viele Stellen hat "96"? Richtig: zwei...
Zitat:
Wenn du auf jemand schaust der "96" wollte - schau zur Wohnwagenlobby. Und Pferdehänger usw...
Ein Pferdehänger hat doch schon mindestens 650kg Leergewicht. Dazu etwa 950kg Nutzlast in der kleinsten Version, zgG 1600kg. Bleiben noch 2650kg zgG fürs Zugfahrzeug. Und es sollte mindestens 1400kg Anhängelast haben, um es mal realistisch zu gestalten 😉
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
oh ja die erhöhte Masse (manchmal auch mehr als die Stützlast, manchmal weniger) bei Anhängebetrieb die unten unter Bemerkungen steht - eine blöde Situation - eben vor allem bei 3,5 Tonnern...Zum Rest:
Habe ich hier nicht schonmal vorgestellt:Ein Fahrzeug, für das heute keine Fahrerlaubnis neu gemacht werden kann:
Unimog mit 3,5t.
der mit mehr als 60 km/h eingetragen ist.
Anhängelast sagen wir mal 14 Tonnen. 😉Damit ist es kein L und kein T. Ein C1 oder C auch nicht.
Es ist auch kein C1E mit dem "Fahrzeug der Klasse B und Anhänger > 3,5t."
Denn der C1E ist begrenzt auf 12 Tonnen.
Es ist ein reiner Klasse BE (vor 2013) Zug. 😉
Da häng ich mich mal dran.
So ein Gespann hab ich nämlich.
Unimog 3,5 Tonnen zGM und eingetragene Anhängelast von 22 Tonnen.
Als Lappen kommt der alte, umgeschriebene 3er zum Einsatz.
Ich bin immer von C1E ausgegangen. Mehrachsiger Anhänger und dann mit einer gesamt Zugmasse von 12 To. Oder halt mit einem 1-Achser dann mit 14,5 (3,5 + 11) Tonnen.
Scheinbar gibt es da nun noch was anderes was sich "BE alt" nennt, oder wie?
Wo findet man das Ganze "amtlich"?
Es kommt auf den Anhänger an...
Aber mit C1E kommst du (heute/neu) nicht über 12t. Zuggesamtmasse hinaus. 😉
Und mit dem umgetauschten 3er = CE79 eben nicht über 14,5t. wegen der 11 Tonnen "Doppelachse"
Aber es ist gut, daß du das weißt - dann verstehst du BE"alt" besser... Das mit der 11 Tonnen Doppelachse ist keine Einschränkung im Sinne der Fahrerlaubnisklasse. Das ist eine gesetzliche Einschränkung über die Achslast - und anders ist BE "alt" auch nicht beschränkt - nur hat BE "alt" keine Achszahl und keine Gewichtsbeschränkung.
Wo findet man das mit BE"alt" amtlich?
Also 2013 wurden die Fahrerlaubnisklassen teils neu geregelt.
Dabei wurde BE "neu" gefasst und deutlich (der normale PKW Fahrer merkt davon nix, da kein PKW mehr als 3,5t. Anhängelast oder passende Anschlüsse für so nen Hänger hat) eingeschränkt.
BE"neu" ist jetzt
Zitat:
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.
Faktisch also auf 7 Tonnen maximale
Zuggesamtmassebegrenzt.
Für jemand der BE vor 19.01.2013 gemacht hat gilt:
Zitat:
(6) Fahrerlaubnisse, die bis zum Ablauf des 18. Januar 2013 erteilt worden sind (Fahrerlaubnisse alten Rechts) bleiben im Umfang der bisherigen Berechtigung, wie er sich aus der Anlage 3 ergibt, bestehen und erstrecken sich vorbehaltlich der Bestimmungen in § 76 auf den Umfang der ab dem 19. Januar 2013 geltenden Fahrerlaubnisse nach Absatz 1. Auf Antrag wird Inhabern von Fahrerlaubnissen alten Rechts ein neuer Führerschein mit Umstellung auf die neuen Fahrerlaubnisklassen entsprechend Satz 1 ausgefertigt.
Und dann muß man in die Anlage 3 schauen.
http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_3_109.htmlUnd in die Anlage 9 vermutlich auch noch.
Und da war BE fahrerlaubnisrechtlich nicht begrenzt! Weder über Anzahl von Achsen noch über Gewicht.
Von daher kannst du mit einem BE"alt" deinen Unimog nehmen und nen 25 Tonnen Anhänger hinhängen.
Und auf 22 Tonnen vollmachen. Oder leer.
Das kannst du mit C1E nicht! 😁
C1E ist auf 12 Tonnen
zulässigeZuggesamtmasse begrenzt.
Zitat:
der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt.
Du darfst den 25 Tonner nichtmal leer hinhängen.
Ja, du darfst mit C1E an deinen Unimog mit 3,5t. zul. Gesamtmasse nichtmal nen 10 Tonnen zul. Gesamtmasse Hänger hinhängen. Nichtmal Leer... 😁
(alles auf C1E bezogen, CE79 ist reiner Besitzstand und nicht wirklich besser)
Problem ist eben, wie willst du heute auf deine Kombination kommen? Wenn du jetzt einen Führerschein machen willst.
Was ist ein Fahrzeug der Klasse B mit einem zulässige Gesamtmasse 25 Tonnen Hänger (und mehr als 60 km/h eingetragen)? 😁
-----------------------------
Was für ein Unimog ist es denn?
22t. Anhängelast ist schon groß an nem Klasse B Fahrzeug.
Wir haben nen U421 mit 11 Tonnen Anhängelast. Mehr für leichte Waldeinsätze zur Bewegung.
Super, vielen Dank für Deine Erklärungen.
Bringt ein bissel mehr Licht ins Dunkle.
Was war das doch einfach als es noch 2er und 3er gab.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Es kommt auf den Anhänger an...In der Regel ein 1achs 2 to Anhänger, mit einem umgeschriebenem 3er ja nicht wirklich ein Problem.
Aber mit C1E kommst du (heute/neu) nicht über 12t. Zuggesamtmasse hinaus. 😉
Und mit dem umgetauschten 3er = CE79 eben nicht über 14,5t. wegen der 11 Tonnen "Doppelachse"
Aber es ist gut, daß du das weißt - dann verstehst du BE"alt" besser... Das mit der 11 Tonnen Doppelachse ist keine Einschränkung im Sinne der Fahrerlaubnisklasse. Das ist eine gesetzliche Einschränkung über die Achslast - und anders ist BE "alt" auch nicht beschränkt - nur hat BE "alt" keine Achszahl und keine Gewichtsbeschränkung.Der alte 3er (CE79) hatte doch als Beschränkung, dass man nicht mehr als 3 Achsen im Zug haben darf. (Doppelachsenabstand < 1,0 m = 1 Achse). Somit mit CE79 maxmial ein 7,5 To Zugfahrzeug mit 11 Tonnen 1achs Anhänger (18,5 to). (Bei meinem Unimog halt 3,5 + 11 to = 14,5 to)
Für jemand der BE vor 19.01.2013 gemacht hat gilt:
Und da war BE fahrerlaubnisrechtlich nicht begrenzt! Weder über Anzahl von Achsen noch über Gewicht.
Von daher kannst du mit einem BE"alt" deinen Unimog nehmen und nen 25 Tonnen Anhänger hinhängen.
Und auf 22 Tonnen vollmachen. Oder leer.Das kannst du mit C1E nicht! 😁
C1E ist auf 12 Tonnen zulässige Zuggesamtmasse begrenzt.Du darfst den 25 Tonner nichtmal leer hinhängen.
Ja, du darfst mit C1E an deinen Unimog mit 3,5t. zul. Gesamtmasse nichtmal nen 10 Tonnen zul. Gesamtmasse Hänger hinhängen. Nichtmal Leer... 😁
Das ist doch "bekoppt".
Ich darf über den BE "alt" an meinen Unimog zum Beispiel zwei 10 Tonnen Drehschemelanhänger hängen.
Das durfte ich mit dem 3er (oder CE79) nicht. da war bei 11 Tonnen und einer Anhängerachse schluss.
Mit C1E darf ich das auch nicht, da die zulässige Zuggesamtmasse nicht 12 to überschreiten darf.
Wenn das Zugfahrzeug schwerer wäre und nicht mehr in B fällt sondern in C1 wär auch bei 12 to schluss, obwohl es wohl besser wäre ein schweres Zugfahrzeug zuhaben.Mir soll es recht sein. Auch wenn ich mir das mit 84 PS und 22 Tonnen hinten dran nicht antuen muss.
Problem ist eben, wie willst du heute auf deine Kombination kommen? Wenn du jetzt einen Führerschein machen willst.
Was ist ein Fahrzeug der Klasse B mit einem zulässige Gesamtmasse 25 Tonnen Hänger (und mehr als 60 km/h eingetragen)? 😁Garnicht mehr. Ist ja auch eine etwas merkwürdige Kombi.
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Was für ein Unimog ist es denn?
22t. Anhängelast ist schon groß an nem Klasse B Fahrzeug.Ist ein Historisch zugelassen und abgelasteter U406. Grund der Ablastung war unteranderm, dass man nur noch alle 2 Jahre zur HU muss und das meine Kinder Ihn auch mit B fahren dürfen. Das ich mir damit meine erlaubte führerscheintechnische Anhängerlast bei mehrachsigen Anhängern mehr als verdopple habe ich nicht gewusst.
Stellt sich mir die Frage ob die Rennleitung im Falle einer Kontrolle das auch so weiss.
Ist ja ähnlich wie mit dem Sonntagsfahrverbot für Anhänger hinter LKW. Ein Unimog ist eine Zugmaschine und nicht einem LKW gleichgestellt = kein Verbot.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Nein, du könntest endlich mal zugeben, daß du falsch liegst.
... lies verdammt nochmal endlich einfach mal meine Beiträge, bevor du Stellung drauf beziehst...
Ist es nur Schweizerhass bei dir? Zwangsläufig. Informier dich bsp. über all die von dir geschildterten "Fremdenhass"-Fälle bevor du sie hier aufzählst... (Asylwesen: Ausschaffungsinitiative führte die CH an EU-Recht heran (in der EU ist's ok, aber in der CH verstosse das gleiche Vorgehen gg. die Menschenrechte?), Minarettverbot = Bauvorschriften gelten auch für Bauvorhaben islamischer Verbände, "Abschottungsinitiative" = die CH soll (als souveräner Staat) die Einwanderung selber bestimmen können -> wie die EU ggü der CH soll für EU-Bürger in der CH Kontingente gelten... Das was du demonstrierst ist Obrigkeitsgläubigkeit par excellence: die oben sagen "die machen DAS, und das ist pöse" - und du glaubst es. Bsp. hies die Abschottungsinitiative korrekt "Initiative gegen die unkontrollierte Masseneinwanderung"... Aber das las man NIE in deut. Zeitungen)
Aber informier dich blos nicht, wie's ausserhalb Deutschland aussieht.
Vgl. B96 - was man IN KEINEM ANDEREN LAND AUF DEM KONTINENT findet. Weil NUR in Deutschland die Regelung so ...verkorkst... gelesen wird.
Aber äbe... Sch* auf eine fundierte Meinung, mach's so wie DU es für richtig hällst...
Und lern Deutsch, denn meine Beiträge sind in jener Sprache verfasst; mach MICH nicht für das verantwortlich, was DU falschinterpretierst.