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BE oder B96 Führerschein

Hallo

Ich überlege einen Anhängerschein nachzumachen.
Habe gelesen das es ja nun auch den B96 gibt.

Eigentlich super dachte ich , da ich im Netz gelesen habe das der ja Deutlich günstiger sein soll und muss

Aber nachdem ich hier nun Fahrschulen angerufen habe musste ich feststellen das die alle eines gemeinsam haben. Die finden den B96 glaube ich alle recht unnütz. Und der kostet bei vielen gerade mal 100€ weniger wie der große.

Ist das normal, der müsste doch viel günstiger sein.

Und nochmal zum Schein selbst (B96)
die rede ist immer von dem zGG der Fahrzeuge und hänger oder?

Also mein PKW hat ja GG 1800KG und den Hänger den ich mir oft leihen möchte ist ein großer Kipper mit GG 2700KG .
Also reicht der B96 ja auch nicht.
Es interessiert ja nicht ob ich den hänger nur zu 20% belade oder ? Ausschalggebend ist nur das GG und was das Gespann wieder KÖNNTE , richtig?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von AAM


also 800€ für BE ist normal, .....die haben doch ein Rad ab

bis zu 900, zumindest doch gem. der Seite, die Du hier als Referenz für das "1/3 weniger" genommen hast.

Webseiten-Hopping zur Ermittlung des einzig korrekten Endpreis?

Sich von einer Seite das "1/3 billiger als BE" zu holen, dann woanders den geringsten Preis für den BE, davon diese 1/3 abziehen und nebenbei noch ein "drei für zwei" und "hier immer 50%" einrechnen und die 4.000 einstreichen, weil man über Los gekommen ist - wird zu einem Preis führen, aber nicht zu einer Fahrschule.

Ich würde mir die günstigste Fahrschule suchen, nicht den höchsten Rabatt. Was man mit eingesparten 300 Euro bezahlen kann, weiß ich; aber so lange es keine Läden gibt, in denen man mit Prozenten bezahlen kann, bleiben selbst 90% ohne jeden Nutzen.

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ignorier den Mike einfach, machen einige.
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Zitat:

In der Regel ein 1achs 2 to Anhänger, mit einem umgeschriebenem 3er ja nicht wirklich ein Problem.

Zitat:

Garnicht mehr. Ist ja auch eine etwas merkwürdige Kombi.

Aber mit B dürfen den Zug deine Kinder auch nicht fahren. Haben die dann BE? Und alt oder neu?

Wenn BE"neu" dann sind sie faktisch auf 7 Tonnen beschränkt.
Und dürfen nie das fahren was Mama dürfte. Diesen Unimog mit nem 30 Tonnen Tieflader hintendran. 😁

Zitat:

Der alte 3er (CE79) hatte doch als Beschränkung, dass man nicht mehr als 3 Achsen im Zug haben darf. (Doppelachsenabstand < 1,0 m = 1 Achse). Somit mit CE79 maxmial ein 7,5 To Zugfahrzeug mit 11 Tonnen 1achs Anhänger (18,5 to). (Bei meinem Unimog halt 3,5 + 11 to = 14,5 to)

Richtig. Das ist auch immer noch so! Der CE79 ist auf 3 Achsen beschränkt.

Die 18,5t. oder hier bei Klasse B dann folgerichtig 14,5t. sind ein Resultat einer Beschränkung der StVZO der Doppelachse (2 Achsen mit weniger als 1 Meter Abstand) auf maximal 11 Tonnen.

Das ist keine Einschränkung des Fahrerlaubnisrechts! 😉

fahrerlaubnisrechtlich steht nix von 11 Tonnen.

Zitat:

48 79 (C1E > 12 000 kg, L ? 3)
Beschränkung der Klasse CE auf Grund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12 000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12 000 kg betragen kann und von dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelzüge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t.
Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen.

Rennleitung:

Die Rennleitung wird die Anhängelast sehen und dich fahren lassen.

Und BE war zuerst unbegrenzt, wäre es andersrum, aber so...

Höchstens wenn jemand sehr junges das Gespann fährt. (ob überhaupt BE oder welchen BE)
Oder natürlich aus Neugier. 🙂

Schlaumeier Archduchess, so zähle es mir doch die Länder auf, die die Führerscheinkategorie B96 kennen und vergeben... (und damit meine ich Staaten (keine deut. Bundesländer), in denen man eine Prüfung für die Kategorie B96 machen kann)

Und fang um Himmels Willen endlich an die Beiträge zu lesen auf die du antwortest... Bis auf dich reagiert hier in diesem Thread keiner auf meine Beiträge. Und du hast allenfalls allergische Reaktionen darauf, denn zum Inhalt meldest du wenig (hast du den Abschnitt "du versuchst Menschen zu widerlegen welche die gleiche Ansicht wie du vertreten" mitbekommen? Ich kenn die Antwort)...

Edit:

nur kurz, damit du es (endlich) begreifst:
ich zweifle nicht deine Interpretation der DEUTSCHEN REGELUNG bezüglich zGM eines B(E)-Zuges an.
ich zweifle nicht die Existenz der B96 an sich an.

... ich versuch dir nur die ganze Zeit zu erklären, das beides ein Sonderfall speziel in Deutschland (wegen der bei euch so speziellen Auslegung) ist, und das mein Grundpost nichts anderes zu sagen versuchte "wenn du über die Grenze fahren willst, mach am besten die volle Kategorie, damit es wegen der B96-Sonderfallregelung keine Probleme gibt"

Aber hier im MT läuft es ja leider wie immer:
als Schweizer kannst du noch so gut gemeinte Infos geben - irgend einer kommt immer und prügelt, allein weil's ein Schweizer sagte, los... Frage - wenn ich sgaen würde "ein Kreis ist rund", würdest du dann versuchen mich zu überzeugen das ein Kreis quadratisch ist?

Edit2:
übrigens hast du recht; viele ignorieren mich, Archduchess... Vor allem solche bei denen das "Kreis-Beispiel" voll zur Anwendung kam; wie hier - sagen alle das gleiche, aber weil's der Schweizer auch sagte wird voll gezofft... Ich seh darin irgendwie ein Muster - und bin um jeden "Zoffer" froh, der mich ignoriert (häsch de wink mit em zaunpfohl verstande?)

Ach ich sollte nicht immer die ignorierten Texte lesen.

Also wir machen das jetzt anders. Denn ich hab dir schon Italien geliefert.

Du zählst mir die EU Länder auf in denen es keinen Gemeinschaftscode 96 zu Klasse B gibt. *winksmilie*

Quasi die Länder in denen es keine Klasse B 96 Gemeinschaftscode gibt. 😁

Es ist übrigens egal ob dieser Code eine Schulung, eine Prüfung oder eine Schulung und Prüfung erfordert. Das ist dem Mitgliedsland überlassen.

Und bitte hör auf in EU Foren zu verbreiten, daß die zulässigen Gesamtmassen egal sind. Das sind sie in keinem EU Land.

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