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BE oder B96 Führerschein

Hallo
Ich überlege einen Anhängerschein nachzumachen.
Habe gelesen das es ja nun auch den B96 gibt.
Eigentlich super dachte ich , da ich im Netz gelesen habe das der ja Deutlich günstiger sein soll und muss
Aber nachdem ich hier nun Fahrschulen angerufen habe musste ich feststellen das die alle eines gemeinsam haben. Die finden den B96 glaube ich alle recht unnütz. Und der kostet bei vielen gerade mal 100€ weniger wie der große.
Ist das normal, der müsste doch viel günstiger sein.
Und nochmal zum Schein selbst (B96)
die rede ist immer von dem zGG der Fahrzeuge und hänger oder?
Also mein PKW hat ja GG 1800KG und den Hänger den ich mir oft leihen möchte ist ein großer Kipper mit GG 2700KG .
Also reicht der B96 ja auch nicht.
Es interessiert ja nicht ob ich den hänger nur zu 20% belade oder ? Ausschalggebend ist nur das GG und was das Gespann wieder KÖNNTE , richtig?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von AAM


also 800€ für BE ist normal, .....die haben doch ein Rad ab

bis zu 900, zumindest doch gem. der Seite, die Du hier als Referenz für das "1/3 weniger" genommen hast.

Webseiten-Hopping zur Ermittlung des einzig korrekten Endpreis?

Sich von einer Seite das "1/3 billiger als BE" zu holen, dann woanders den geringsten Preis für den BE, davon diese 1/3 abziehen und nebenbei noch ein "drei für zwei" und "hier immer 50%" einrechnen und die 4.000 einstreichen, weil man über Los gekommen ist - wird zu einem Preis führen, aber nicht zu einer Fahrschule.

Ich würde mir die günstigste Fahrschule suchen, nicht den höchsten Rabatt. Was man mit eingesparten 300 Euro bezahlen kann, weiß ich; aber so lange es keine Läden gibt, in denen man mit Prozenten bezahlen kann, bleiben selbst 90% ohne jeden Nutzen.

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Zitat:

Original geschrieben von Archduchess



Nein. Lies dir das was du verlinkt hast nochmal genau durch.
Fahrerlaubnistechnisch rechnet man einfach stur die Gesamtmassen zusammen.

Wie lebt es sich eigentlich in der Kanalisation?
Ich hab's sogar noch im Edit drin:
(auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt).
... JA, die geschilderte Kombination darf er nicht fahren (wo schrieb ich das, wörtliches Zitat bitte); wobei ich mich frage, welches B-Zugfahrzeug mit 1,8to darf mehr als 2,4to ziehen... Aber rein von der Fahrerlaubnis "B" her darf er mit einem B-Fahrzeug nen Anhänger ziehen, wenn Fahrzeug und Hänger (inkl. Ladung) zGG 3,5to nicht überschreitet... (Stichwort: nen Hänger mit passendem zGG anhängen; unter Umständen hat man mit dem Hänger auch die Wahl; ist ja - trotz mehr als 8 Jahren Merkel - nicht so, das es immer nur 1 mögliche Option gibt ;)
(Quintessenz meiens Beitrages: mach BE oder such ne Kombi die du mit B fahren darfst)
... zum Rest deines Beitrages: warum könnt ihr in Deutschland eigentlich nicht einfach mal das machen, was alle anderen Länder auf dem Kontinent (auch alle Nicht-EU-Mitglieder machen bei der Führerscheinsache mit) auch machen? (sry wenn's überheblich klingt, aber "müssen eure Politiker ständig das Rad neu erfinden?";)

@AAM:
Anhängelast:
gibts sogar Unterkategorien: gebremst/ungebremst; das ist das, was du mit dem Auto ziehen darfst... (ungebremst = Anhänger hat keine Bremsen; ist schwer da was zu finden das mehr als 750kg zGG hat; gebremst = bei PKW-Anhängern meist mit Auflaufbremse)
Stützlast: das Gewicht, das maximal auf der Anhängerkupplung liegen darf... Gibt Minimum und Maximum - da mir hier zu viele Gullibewohner rumfleuchen, verweis ich jetzt nicht auf die von der EU rausgegebenen Richtlinien... Du musst aber aufpassen, das du nicht zuwenig Stützlast hast (hällt den Hänger nicht auf dem Kupplungskopf), und auch nicht zuviel (sodas der Hänger das Auto "runter drückt";) ... (die Stützlast kannst du durch kluges Beladen (Schwerpunktverlagern) des Hängers regulieren...)
_____________
EDIT:
ok, gerade die entsprechende Textstelle gesehen. Das war allerdings, bevor ich auf die deutsche Ausnahmeregelung "Man rechnet das zulässige Gesamtgewicht" kannte. Ich entschuldige mich für die daraus resultierte Anfeindung. Zu meiner Verteidigung: ich ging davon aus, das mit der "letzten Anpassung an die EU-FS-Regelung" die EU-FS-Regelung vollständig (plus Konstrukte) umgesetzt wurde... Das man wieder etwas nicht so macht wie im Rest Europas konnte ich nciht wissen...

Jetzt hör mal zu, du EU Außengrenze ;) :D ,
was genau wolltest du denn damit ausdrücken?

Zitat:

Original geschrieben von 78ermike

Wenn du mit deinem 1,8to-Auto den Hänger mit zGG von 2,4to ziehst, der Hänger mit 650kg Leergewicht, plus Fracht von 1to, könntest du das Gespann mit B ziehen - wenn das verwendete Auto eine Anhängelast von 1,65to ziehen darf...
Das soll er mit B ziehen? Wünsche viel Spaß dabei. ;)
Nee, das kann man nicht stehen lassen.

Edit: ok, dann ist ja alles klar. :D
(Gott hab das Edit gar nicht gesehen gehabt)

Und eigentlich ist das innerhalb der EU doch so einfach. :D
http://eur-lex.europa.eu/.../?...

Ja gut, was kann man dann noch erklären?

BE machen - bevor jemand auf die Idee kommt BE gilt nicht für Drehschemelanhänger und man muß dafür eine extra Prüfung machen. :D
Besser wird das nicht, eher schlechter. :mad: Hat man an der 2013er Änderung gesehen.

Ok soweit ist das dann alles klar danke.
Im schein steht Technisch zulässige anhängelast. Nochmal die Nachfrage , das ist das GG des Anhängers samt Ladung was das Auto ziehen darf oder?
wenn ja...klasse das sind ja nur 1200KG. Warum so wenig. Dann kann ich in große hänger ja eh fast nie was reinpacken.
wovon ist das abhängig? PS Zahl? habe nämlich ne übersicht gefunden wo zB die Anhängelasten bei golf und focus usw teils von 800-1800Kg gehen

Anhängelast ist auch abhängig von der Konstruktion der Hängerkupplung, dem verwendeten Rahmen des Fahrzeuges, den Bremsen, dem Luftwiderstand des Hängers (Stichwort: Wohnwagen).
Selbst der Zulassungsort kann mit darüber entscheiden. Wobei ich hier ein anderes Land meine. Sind ja wiederum andere Bestimmungen.

Mich verwirrt eins etwas. Kann das sein, das da mal was geändert wurde? Sogar mal zum Positiven oder etwas nachträglich zum Negativen?
Denn schaue ich in alte Foreneinträge usw finde ich das
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz.
Auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
--oder--
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen 3.500 kg nicht übersteigen.

Da steht ja der beschuerte passus das bei mehr als 750 KG GG der Hänger aber nicht mehr wiegen darf wie das Auto Leer
Schaue ich auf Seiten von Fahrschulen oder ADAC steht das nicht.
Ist der passus nicht mehr gültig?

Ja, der ist gestrichen (seit 2013).
Das ist sehr positiv, da es da ja auch rein auf die theoretischen Massen angekommen ist.

Nehmen wir an, dein 1800 kg Gesamtmasse Fahrzeug hat ne Leermasse von etwa 1300 kg? Einfach mal angenommen.
Dann hättest du keinen üblichen 1500 kg Gesamtmasse Hänger anhängen dürfen.
Ja nichtmal ein 1310 kg Gesamtmasse Hänger wäre erlaubt gewesen.
Das wäre schon Fahren ohne Fahrerlaubnis gewesen - mit B.
Egal ob beladen oder nicht... Straftat!

Jetzt könntest du bei angenommen 1800 kg Gesamtmasse Zugfahrzeug den üblichen 1500 kg oder sogar einen 1700 kg Gesamtmasse Hänger nehmen.
Da 1+1 nicht über 3,5 Tonnen. Die Regel mit 1500 > 1300 und 1700 > 1300 - gestrichen!

Gilt für alle B, auch für die vor 2013.

Dann gab es noch das Problem mit gewissen z. B. Volkswagen Angaben mit "schwankenden" Leermassen.
Aber ist ja vorbei das Problem...

-----------------------------------------------------------
Die BE dagegen haben ab 2013 (irgendwann im Januar) die Einschränkung, daß der Hänger nur noch 3,5t. haben darf.
Gilt für alle neuen BE. Die alten BE haben Bestandsschutz.
BE ist trotzdem immer noch gut. Solche Kombinationen sind meist eher landwirtschaftlich. Oder waren so ne Art Mautkillerversuche.
Im normalen Gebrauch wird kaum jemand mit BE sagen "Mist, ich bräuchte mehr als 3,5t. Hänger".
Aber es ist ne Einschränkung.

alles klar ,danke für die antwort.

aber muss man denn nur noch 1+1 zusamenzählen bei B ?
Weil eines iritier mich immer noch.
ich stelle das mal als frage.
Darf ich bei meinem 1800KG GG KFZ einen Anhänger dranmachen der über 750 KG GG hat und den vollladen bis 1700 KG GG oder nur bis 750 KG GG -> Mit klasse B

1. Die 750 kg (zul. Gesamtmasse Hänger) gehen bei jedem Klasse B Fahrzeug.
Auch hinter nem 3,5t.
Fahrerlaubnisrechtlich! (technisch kann das anders sein - macht aber auch wieder nix, mußt ja nicht vollmachen den Hänger)

2. Du darfst mit B hinter deinem 1800 kg Gesamtmasse Zugfahrzeug einen Anhänger hinmachen der ne zulässige Gesamtmasse von 1700 kg hat. Mehr geht nicht, dann bist du bei 3,5t. Gesamtmasse.

Wie weit du den jetzt belädst kommt technisch! auf deine Anhängelast, auf deine AHK und eintragungstechnisch! darauf an ob du eine zulässige Zuggesamtmasse eingetragen hast.
(schwierig, ich weiß)
Beispiel:
Wenn du jetzt sagen wir mal nur ne Anhängelast von 1200 kg hast.
(Stützlast lassen wir einfach mal weg)

Dann nimmst du den 1700 kg Gesamtmasse Hänger, machst voll bis 1200 kg und hängst an. Fertig.
Das was drin ist, interessiert bei einer Kontrolle in Bezug auf die Fahrerlaubnis aber nicht.
Da geht es nur um 1+1
Das bedeutet, hast du jetzt einen 2000 kg Gesamtmasse Hänger und machst en bis 1200 kg voll und hängst an -
bist du bei 1+1 > 3,5t. = Straftat!
Selbst leer angehängt ist das ne Straftat. Da stur 1+1.

Wenn wir es reduzieren ist es eigentlich ganz einfach: :D
1 Gesamtmasse +1 Gesamtmasse darf nicht über 3,5t. Gesamtmasse kommen.
(Außer bei 750 kg Gesamtmasse Hängern)

Ja dann haben wir es
Mein PKW hat tatsächlich 1200 Anhängelast. Man hätt ich das gewusst.
Naja wichtig für mich ist ja nur 1700KG gesammtlast hänger und nur bis 1200 Voll machen.
Was mich halt nur irritierte ist ja weil es ja heißt mit Klasse B darf man nur 750 KG

Auf die Gefahr hin als nicht hilfreich abgestempelt zu werden,
Ich finds krass was man heute alles beachten muss nur um einen Anhänger zu ziehen :rolleyes:
Ich mein wenn man einfach sagen würde gar keine Anhänger ohne Führerschein fänd ichs zwar noch bescheuerter aber solche Regeln wären wenigstens sinnvoll. Ist doch fahrtechnisch kein so großer Unterschied ob ich nen 1,3 t Hänger oder nen 2 t Hänger ziehe. :confused:
Fahrschulen scheinen echt ne gute Lobby zu haben ;-)
Viel Glück beim Führerschein und vor allem eine gute Fahrschule wünscht
Der Altmetallfanatiker
P.S Führerscheine kann man nie genug haben und leichter werden solche Regeln nie, leider

Nein, du hast schon recht.
Man hätte einfach sagen können:
Genau wie C1 und C hat B nur die Berechtigung für nen 750 kg zul. Gesamtmasse Hänger.
Das reicht für Grünabfälle und kleinstes Hobby, wer mehr braucht soll BE machen.

Hat man aber (leider?) nicht... Und B einiges gegeben.

Aber es ist für B tatächlich einfacher geworden - das mit der Leermasse Zugfahrzeug > zul. Gesamtmasse Hänger ist gefallen.

Was schlechter wurde ist BE.

Und wer weiß was noch kommt...?
Vielleicht eine extra Prüfung für Drehschemel oder für lange (durchaus 12 Meter) z. B. Segelflug Hänger.
Weil das lernt man in ner normalen Fahrschule nicht.

Abgesehen vom Fahrerlaubnisrecht :D gibt es aber eben wie angesprochen noch die Technik. Und die "möglichen Eintragungen". Und andere Gesetze.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


- technisch! auf deine Anhängelast,
- auf deine AHK und
- eintragungstechnisch! darauf an ob du eine zulässige Zuggesamtmasse eingetragen hast.

dazu haben wir natürlich noch Vorschriften über Leistungsgewicht (bei PKW nicht interessant)
und die maximale Länge von Zügen... Evtl. interessant.

Aber viel mehr
muß man nicht beachten.
bei PKW.

Gibt ja noch andere Fahrzeuge der Klasse B / die mit Klasse B gefahren werden können. ;)

Zitat:

Original geschrieben von altmetallfanatiker


Auf die Gefahr hin als nicht hilfreich abgestempelt zu werden,
Ich finds krass was man heute alles beachten muss nur um einen Anhänger zu ziehen :rolleyes:
Ich mein wenn man einfach sagen würde gar keine Anhänger ohne Führerschein fänd ichs zwar noch bescheuerter aber solche Regeln wären wenigstens sinnvoll.

Ich sag dir kurz, wie's in der Schweiz (nach der 1:1-Übernahme der EU-Regelung) ist:

(rein FS-Kategorie)

FS-Klasse B: als 750 kg mitgeführt werden; Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtzugsgewicht 3500 kg und das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.

==> das Gesamtgewicht des Anhängers bemisst sich aus Leergewicht plus geladener Nutzlast; also ein 400kg-Hänger mit zGG 2to darf an ein Fahrzeug von 1,8to GG angehängt werden, wenn der Hänger mit Ladung 1,7to nicht übersteigt (wie in allen anderen EU-Ländern)

FS-Klasse BE: Hänger bis 3500kg hinter B-Fahrzeug

Das ist ja die Krux an der ganzen Sache:

die EU-FS-Richtlinie wurde eingeführt, um die Führerschein-Sache zu vereinheitlichen.

Indem Deutschland (sorry, aber ist nunmal so) für jeden Ka**ck eine eigene Interpretation aufstellt die schon von der Logik her gegen die Idee der Richtlinie verstösst (B: Hänger-Berechnung zGG massgebend, nicht GG), und Sonderkategorien (B96) einführt, wird diese Idee korrumpiert...

Es ist ja nicht so, das man nicht mit Schlüsselzahlen zur Besitzstandwahrung arbeiten könnte - nein, man ändert die FS-Kategorie ab...

Naja, man betrachte nur das Chaos um TrollCollect, Autobahnmaut usw... Jeder Verkehrsminister will das Rad neu erfinden; und dann als "bestes System" auch noch exportieren wollen...

Jetzt will ich dann bald Geld von der EU...
@EU Außengrenzler ;) :
Das mit der zulässigen Gesamtmasse ist klar festgelegt.
Und die B96 steht ebenfalls drin. Könnte vielleicht ne deutsche Erfindung sein (hab da eher die Holländer in Verdacht - oder Wohnwagenhersteller) aber es ist EU weit gültig.
EU Richtlinie
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32006L0126

Zitat:

Klasse B:
Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind; hinter Kraftwagen dieser Klasse darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg mitgeführt werden.
Unbeschadet der Vorschriften für die Typgenehmigung der betroffenen Fahrzeuge darf hinter Kraftwagen dieser Klasse ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg mitgeführt werden, sofern die zulässige Gesamtmasse dieser Fahrzeugkombination 4 250 kg nicht übersteigt. Übersteigt die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3 500 kg, so schreiben die Mitgliedstaaten nach Maßgabe der Bestimmungen des Anhangs V vor, dass das Führen dieser Fahrzeugkombination nur zulässig ist, wenn zuvor
— eine Schulung abgeschlossen wurde oder
— eine Prüfung der Fähigkeiten und Verhaltensweisen erfolgreich abgelegt wurde.

Die Mitgliedstaaten können auch vorschreiben, dass sowohl die Schulung als auch die Prüfung der Fähigkeiten und Verhaltensweisen zu absolvieren ist.
Die Mitgliedstaaten tragen die Fahrerlaubnis für derartige Fahrzeugkombinationen mittels des entsprechenden Gemeinschaftscodes auf dem Führerschein ein.
Das Mindestalter für die Klasse B wird auf 18 Jahre festgelegt;


Das ist B96

Es ist etwas doof geschrieben... :D

Auseinandernehmen:
----------------------------------
darf Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg mitgeführt werden,
sofern die zulässige Gesamtmasse dieser Fahrzeugkombination 4 250 kg nicht übersteigt.
Übersteigt die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination ABER 3 500 kg ... dann Schulung = B96 (zwischen 3 500 kg und 4 250 kg)
----------------------------------

So sieht man es vielleicht besser?

zulässige Gesamtmassenregelung und B96 sind EU weites Recht.
Es gibt keine tatsächliche Masse im Fahrerlaubnisrecht.

------------------------------------------------------------------------------
Edit:
und weil wir schon so nett zusammen sind beim EU Recht...
Das hier hat Deutschland leider? nicht gemacht:

Zitat:

3. Die Mitgliedstaaten können für das Führen von Fahrzeugen in ihrem Hoheitsgebiet folgende Äquivalenzen festlegen:
...
b) Krafträder der Klasse A1 fallen unter den Führerschein der Klasse B.

Da dieser Absatz nur im jeweiligen Hoheitsgebiet gilt, geben die Mitgliedstaaten auf dem Führerschein nicht an, dass der Inhaber zum Führen dieser Fahrzeuge berechtigt ist.


z. B. Italien müßte das haben.

Das Problem ist das die EU jedem Mitglied Spielräume lässt um eigene Detailregelungen machen zu können was jetzt zu dem Chaos führt, andere Länder sind da kaum besser als Deutschland was die Eigenheiten angeht. Der größte Schwachsinn ist das Trikes jetzt zu den Motorrädern gehören und deswegen der A miterteilt wird Der dann über eine Schlüsselnummer auf die Nutzung der Trikes beschränkt wird. Warum konnte man diese Exoten nicht bei den PKW lassen? Denn mit Motorrad haben Sie eh nichts zu tun. Aber was die Beschränkung des BE auf eine Anhängelast von 3,5t angeht, mehr als 3,5t gehen eh nur mit Maulkupplung und Luftdruckbremse und somit gibt es eh keine PKW die Das ausnutzen könnten. Nutzen könnten es ein paar Amikisten, aber Die sind dann in der Regel eh schon abgelastet damit man Sie mit dem "B" überhaupt fahren kann, ergo macht die Kombi 3,5t Zugfahrzeug + Hänger über 3,5t eh keinen Sinn, dann lastet man die Kisten leichter wieder auf und lässt Sie als LKW bis 7,5t laufen. Wie auch immer, der BE ist einfacher, Auto darf bis 3,5t und der Hänger ebenso und da es keine Hänger mit Kugelkopf gibt die ein höheres Gesamtgewicht haben kann man den Taschenrechner in der Tasche lassen. Aber eine Gattung gibt es bei Der man aufpassen muß, bei Lieferwagen ala Sprinter & Co kann es sein das das Gesamtgewicht bei Hängerbetrieb um die zulässige Stützlast erhöht wird. Dann hat man nicht mehr 3,5t sondern 3,6t und selbst die zuständigen Ministerien können nicht sagen ob dieser Eintrag Führerscheinrelevant ist oder nicht, aber es ist definitiv eine böse Falle. Einige Hersteller erkennen diese Problematik und verzichten auf diesen Eintrag aber es sind halt auch Kisten unterwegs bei denen man ohne Hänger 3,5t zulässiges Gesamtgewicht hat und mit Hänger 3,6t. Der EU Führerschein ist ein gutes Beispiel für gut Gemeint ist die böse Schwester von gut Gemacht.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


@EU Außengrenzler ;) :

Wie lebt es sich im Gulli? Macht sich der Sauerstoffmangel langsam bemerkbar?

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess



Zitat:

Übersteigt die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3 500 kg, so schreiben die Mitgliedstaaten nach Maßgabe der Bestimmungen des Anhangs V vor, dass das Führen dieser Fahrzeugkombination nur zulässig ist, wenn zuvor
— eine Schulung abgeschlossen wurde oder
— eine Prüfung der Fähigkeiten und Verhaltensweisen erfolgreich abgelegt wurde.


Das ist B96

Es ist etwas doof geschrieben... :D

... jedes EU-Mitglied, und jedes EU-Nichtmitglied verweist, um die Sache einheitlich zu gestallten, auf BE.

Es ist eben diese deutsche Interpretation, die daraus ein B96 macht, und das Rad neu erfindet.

Darum findest du diese Kategorie einzig und ausschliesslich im Land der Gullibewohner.

Und du solltest dir, in deinem Schweizerhass (oder ist es allgemein nur braune Sauce bei dir?) mal bewusst machen was ich hier schreibe...

Ich hab schon verstanden, was bei euch für eine interpretierte Missregelung gemacht wurde... Vgl. zGG beim Hänger; selbst bei CE rechnet man in Deutschland mit "zulässiges Gesamtgewicht des Zuges".

Stell dir vor du hast nen LKW mit 32to zGG (voll beladen). An dem hängst du nen Hänger, der zGG 32to hat - aber Leergewicht und Nutzlast keine 14to haben. Weder durch Technik noch durch FS CE ein Problem, weil das zGG des Zuges von 40to nicht überschritten wurde.

NUR bei BE würde diese Kombi ausfallen, da man nun bsp. 2,2to zGG Auto und 3,2to zGG Hänger zusammen rechnen muss, obwohl der Hänger nebst dem Leergewicht von 200kg noch 800kg Ladung drauf hat... (Beispielszahlen, in der Hoffnung das man nun nachvollziehen kann)

Überal sonst auf dem Kontinent rechnet man 2,2to Auto plus 1to Hänger = zGG des Zuges 3,2to, darf mit B gefahren werden... In Deutschland wurde wieder interpretiert, sodas die Kombi (wegen zGG des Hängers von 3,2to) nicht unter B fällt...

Verstehst DU jetzt, was ich meine?

Und Archduchess - auch wenn wir hier im V+S sind, darfst mich mit meinem registrierten Nick hier anreden.

Sonst nehm' ich mir künftig dir Freiheit dich auch mit ein paar ...nicht zum Forenfreiden beitragenden... Bezeichnungen anzusprechen. Deal?

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