ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Vorschriften Warnblinkschalter laut STVZO/FZV

Vorschriften Warnblinkschalter laut STVZO/FZV

Themenstarteram 28. Juni 2011 um 7:48

Hallo zusammen,

Ich hoffe, dass ich hier die richtigen Antworten auf mein Problem bekomme:

Wo muss laut STVZO/FZV der Warnblinkschalter verbaut werden? Oder spielt das keine Rolle, hauptsache er ist vorhanden und bedienbar?

Wo sind die Prüfingenieure? ;)

Nicht fragen warum... ;)

Danke und Gruß,

-BR-

Ähnliche Themen
18 Antworten

WO der verbaut ist spielt keinerlei rolle. vw und andere hatten ja jahrelang die marotte das drecksding hinterm lenkrad anzubringen!

wichtig ist nur das das ding ne eigene sicherung hat ;)

€dit

ok bevor wieder einer kommt...es sollte im innenraum zugänglich verbaut sein. also im kofferraum oder unterm sitz fällt halt dann aus ;)

Öhhhhm.....:

WARUM eigentlich? ;)

Themenstarteram 28. Juni 2011 um 8:09

Muss es für jeden Fahrer (ich bin der einzige der fährt) theoretisch sofort ersichtlich sein, wo der Schalter sitzt?

Das ist nämlich meine Befürchtung, d.h. es muss im Sichtbereich untergebracht sein - oder?

Ich habe ein paar Optionen:

- vorne an der Mittelarmlehne - würde man nicht sofort sehen

- seitlich der Mittelkonsole, ausserhalb eventueller Beinkontakte

- im Ablagefach der Mittelkonsole - sieht man auch eher nicht

Zitat:

Original geschrieben von OhLord

Öhhhhm.....:

WARUM eigentlich? ;)

Weil ich keinen Platz im Armaturenbrett mehr habe... ;)

Wie Howdy schon sagte:

Frei zugänglich!

Da empfiehlt sich das Sichtfeld doch recht gut, oder? ;)

Themenstarteram 28. Juni 2011 um 8:13

Zitat:

Original geschrieben von OhLord

Wie Howdy schon sagte:

Frei zugänglich!

Da empfiehlt sich das Sichtfeld doch recht gut, oder? ;)

Zwischen frei zugänglich und im Sichtbereich ist ein Unterschied! ;)

Nur weil man das Ding nicht sofort sieht, könnte man es dennoch frei zugänglich bedienen. ;)

Wie ist die Gesetzeslage? :)

Nur eine Vermutung:

In diesem Land ist der Durchmesser von Schei*e-Rohren normiert, aber eine gesetzliche Pflicht, WO genau der Blinkschalter angebracht werden muss - bin fast sicher dass es sowas (noch) nicht gibt...

Wo würdest du ihn denn gern hinbasteln?

Themenstarteram 28. Juni 2011 um 8:27

Also laut STVZO, zumindest das einzige was ich gefunden habe, spielt es keine Rolle wo der Schalter sitzen muss:

Zitat:

(4) Fahrzeuge (ausgenommen Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 mit Ausnahme von dreirädrigen Kraftfahrzeugen), die mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein müssen, müssen zusätzlich eine Warnblinkanlage haben. Sie muß wie folgt beschaffen sein:

1.

Für die Schaltung muß im Kraftfahrzeug ein besonderer Schalter vorhanden sein.

2.

Nach dem Einschalten müssen alle am Fahrzeug oder Zug vorhandenen Blinkleuchten gleichzeitig mit einer Frequenz von 1,5 Hz +- 0,5 Hz (90 Impulse +- 30 Impulse in der Minute) gelbes Blinklicht abstrahlen.

3.

Dem Fahrzeugführer muß durch eine auffällige Kontrolleuchte nach § 39a angezeigt werden, daß das Warnblinklicht eingeschaltet ist.

Punkt drei ist halt das Problem... :(

Aber Spass beiseite: Ich würde die drei Schalter, die bisher im Armaturenbrett vorhanden waren, nämlich ESP On/Off, Reifendruckkontrolle und eben den Warnblinkschalter, vorne in die Mittelarmlehne verbauen. Dort erreiche ich sie ganz locker und gehen nicht im Weg um.

Also zum Verständnis, vorne an der Mittelarmlehne bedeutet an der Stirnseite des Mittelarmlehnenkastens... ;)

Meine Bedenken wären halt, dass ein theoretischer fremder Fahrer den Schalter nicht finden würde (Argumentation der Prüfingenieure, bzw. der Exekutive) - obwohl ja in der STVO vorgeschrieben ist, dass ein Fahrer sich vor Fahrtantritt mit dem jeweiligen Fahrzeug vertraut machen muss.

Gibt ja auch Fahrzeuge mit Kippschalter für die Blinker auf dem Armaturenbrett... ;)

vll. fällt dem prüfer oder wem auch immer garnicht auf, dass das teil fehlt ;)

um was für ein auto handelt es sich den?

kein platz gibts net. der schalter kann ja abgesetzt sein. sprich das relais (a stabile kippstufe wens sein muss) kann irgendwo unterm sitz, im handschuhfach, im kofferraum etc liegen. nur der schalter halt net.

Was spricht denn gegen den Platz, wo er aktuell verbaut ist (gehts um den S3 aus deinem Profil?)? Was willst du mit dem dann entstehenden Loch machen?

Themenstarteram 28. Juni 2011 um 9:07

Ja, es geht um den S3.

Ich habe den kompletten Platz oberhalb des Klimabedienteils als Displayrahmen für den dahinter verbauten CarPC benutzt. Also oberhalb ist jetzt ein 7"Display und darüber zwei Getränkehalter integriert.

Da ist kein Platz mehr für die Schalter.

Und ohne das Armaturenbrett zu zerschneiden oder das Ablagefach komplett zu opfern ist so kein Platz mehr für die Schalter. ;)

Laut STVZO/FZV muss im Sichtbereich eine Kontrollleuchte in Form eines roten Dreiecks untergebracht sein. Also theoretisch genau der Warnblinkschalter...

Auch blöd. ;)

Hab mal ein Bild angehängt, nicht wundern, ist etwas dreckig.. ;)

Hat der S3 auch den Ziggianzünder rechts vom Handbremshebel?

Darüber ist ja noch ein klein wenig Platz bis zum Rahmen der Schaltstange. Evtl. passt er dahin (ich befürchte aber, da fehlen ein paar Millimeter...).

Themenstarteram 28. Juni 2011 um 9:27

Ja, theoretisch wäre da noch ein kleines Ablagefach rechts vom Handbremshebel, das ist aber nicht mehr vorhanden. ;)

Aber soweit ich die Vorschrift verstehe, kann der Schalter irgendwo sitzen, nur eine Kontrollleuchte in Form eines roten Dreiecks muss im Sichtfeld vorhanden sein...

Das wäre eventuell noch eine Möglichkeit, dass ich eine kleine Leuchte irgendwo platziere...

am 28. Juni 2011 um 9:53

Mal ehrlich..so wie das verbastelt ist kannst Du auch das Armaturenbrett zerschneiden. Und dann springt ein wunderbarer Platz für einen wohlgeformten Schalter genau mittig zwischen den Lüftungsdüsen geradezu ins Auge.

Amen

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Vorschriften Warnblinkschalter laut STVZO/FZV