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Bauteil (Auspuff) eines anderen Modells: Laut STVO zugelassen?

Themenstarteram 6. Juli 2010 um 22:02

Hallo zusammen

Bin nicht ganz sicher, ob dies hierhin passt oder nicht. Fall nein: Verzeiht mir bitte, wusste nicht wohin mit dieser Frage.

Es geht um folgendes:

Ist es zulässig z.B. eine Auspuffanlage eines Mercedes S63 AMG an einen S500 zu bauen? Beides Original Mercedes Teile für dieselbe Baureihe. Es geht mir jetzt nicht um den Sinn/Unsinn dieser Aktion, sondern nur um die gesetzliche Lage. Es ist auch nur ein Beispiel.

Wichtig: Es geht um dasselbe Modell mit anderer Motorisierung. Also nicht Anlage des S63 an die B-Klasse ;).

Auch noch anzumerken wäre, dass ich aus der Schweiz bin - aber auch die Gesetzeslage in Deutschland wäre interessant, meistens wird das ja ähnlich gehandhabt.

Danke im Voraus für alle sachdienlichen Hinweise! :)

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17 Antworten
am 8. Juli 2010 um 5:05

Zitat:

Original geschrieben von angschte

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Sag mal. Sind in der Schweiz auch grad Ferien?

Wieso fragst du nach Mercedesdingern wenn du dann später mit der "Wahrheit" also Audidingen rüberkommst?!

Hinzu kommt noch dein Wohnsitz. Hier schreiben (geraten) 95% Deusche, wie (ohne Glaskugel) sollen die von der Rechtssprechung in deinem Land Kenntnis haben bzw. sich mit dem schweiz. Versicherungsrecht auskennen?!

Zu a) Falls die Frage ernst war - in den meisten Teilen des Landes sind noch keine Ferien. Die Beginnen erst in ca. 2 Wochen.

Zu b) Habe das Beispiel Mercedes gewählt weil m.E. sich nicht allzu viele mit der Situation des Audi A8 4E auskennen und sich unter dem Beispiel S500 / S63 AMG wohl mehr vorstellen können. Es spielt ja auch gar keine Rolle, wir können auch einen Opel Corsa 1.2 Liter und einen 1.4 Liter vergleichen ob da die Endschalldämpfer getauscht werden dürfen.

Zu c) Siehe mein Ausgangsposting, obschon die Schweiz nicht in der EU ist wird vieles ähnlich betrachtet oder gehandhabt. Und in der Schweiz gibt es nunmal kein solches Forum - zumindest nicht in dieser Grösse. Aber klar, ich kann eure Antworten nicht 1:1 auf die Schweiz anwenden :)!

Ich finde das mit den Auspuffanlagen sowieso ein Theater: Wieso testet man das beim TÜV (Bei uns: Strassenverkehrsamt) nicht einfach mit einer kurzen Lautstärkemessung? Klar, der tönt nicht bei jeder Geschwindigkeit gleich, aber man kann wohl erkennen, ob er eventuell nicht mehr im Rahmen des Gesetzes liegt und dann weiterführende Prüfungen beantragen (die natürlich der Fahrzeughalter bezahlen muss).

Was ist wenn ich meinen Originalauspuff ausräume, aber nur so stark, dass er beim Vorführen nicht zu Laut rüberkommt? Das würde ich nie tun, aber es wäre ja auch eine unkontrollierbare oder zumindest Grauzonen-Regelung.

Ganz einfach auch die Zusammensetzung der Abgase kann sich bei einer anderen Anlage ändern!

Die Geräusche varieren auch Deutlich!

Den Versicherungsschutz verlierst du meiner Meinung nach nicht (außer der neue Puff hat deutlich mehr Leistung)

gruß Alex

am 8. Juli 2010 um 6:45

Hi,

ich denke, wenn der Auspuff 100%ig drunter passt und nicht extrem rumlärmt (wovon ich mal ausgehe) sollte es keine Probleme geben.

Ich darf auch einen doppelendigen V6-ESD an meinen kleinen 1.8 16V bauen und keine Sau sagt was... auch unser TÜV hier nicht.

Wobei beim Vectra B allgemein die Anlagen untereinander - bis auf 2 Ausnahmen - passen.

Zur Not gehste halt mal zu eurem Schweizer TÜV oder/und zu einem Audihändler und fragst dort nach...

Ich persönlich würde die Anlage einfach mal drunterschrauben und schauen, was geht... was soll passieren, ausser dass du evtl. in eine Kontrolle kommst und die ursprüngliche Anlage wieder drunterbauen musst, sofern das überhaupt auffällt ...?

Ein Sicherheitsrisiko oder eine Gefährdung des Strassenverkehrs liegt hier m.M. nach zumindest mal nicht vor...

Gruß cocker

Hi,

bei meinem A4 (siehe Signatur) habe ich auch eine andere Abgasanlage verbaut. Vorher hatte ich einen "normalen" Auspuff mit nach unten abgewinkelten Rohren (ist ein Diesel). Habe dann eine Duplex-Auspuffanlage mit greaden Endrohren vom 1.8 T Benziner (Original Audi) verbaut.

Ich habe die auch nicht eintragen lassen, da laut Aussage von Audi technisch identisch. Die E-Nummer bezeiht sich auf den Typ wurde mir gesagt, also in meinem Fall "8E", somit muss sie NICHT eingetragen werden, weil in der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs vom Typ "8E" bereits vorhanden.

Ich war beim TÜV (normale Hauptuntersuchung) und habe explizit auf die Abgasanlage hingewiesen. Naben der Tatsache, dass der Prüfer garnicht wusste, was ich meinte (weil es ihm nicht aufgafallen war), hat der das NICHT beanstandet.

Ich nehme an, dass die Auspuffanlage des S8 eben auch in der Betriebserlaubnis deines A8 4E vorhanden ist, somit also anbauen und gut ist.

Nochmal zu den E-Nummern: Diese habe internationale Gültigkeit, zumindest bei den für uns hier interessanten Ländern (inkl. der Schweiz!). Das Zeichen ist das E (Großbuchstabe mit Zahl des Landes, in dem geprüft wurde) in einem Kreis. Es gibt das auch im Rechteck (kleiner Buchstabe mit entsprechender Zahl), hat aber dann nur in der EU Gültigkeit.

Daher: In Deutschland zulässig (wie bei mir), so auch bei dir in der Schweiz zulässig, sofern E im Kreis vorhanden!

Gruß

Pinarella

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