Baustellen Unfall AB /LKW gibt schuld zu /HDI will 40/60

Hallo.
Hat vor einen Monat vor Hildesheim einen Unfall.
Ich überhole einen LKW im einer Baustelle,
Mein Fahrzeug ist ein BMW Touring F11 Breite 2094mm
Erlaubte Breite 2010 mm .
LKW berührte mein Fahrzeug an der Beifahrer Seite.
Auf den ersten Blick war es nur das Spiegelglas was fehlt.
Am nächsten Tag ging ich zur BMW Niederlassung-der KD Berater zeigte mir das am Unteren Schwellen (M Paket) Angebrochen und an vorderen Kotflügel Berührungs Spüren und eine
kleine Delle sind.

Deweiteren

Spiegelgehäuse gebrochen.
Toter Winkel Assistent ohne Funktion.
Polizeilich Aufgenommen- LKW Fahrer gibt Fehlverhalten zu.
Spedition wo der Fahrer arbeitet - teilte der HDI mit das eine Mitschuld meinerseits geprüft werden solle.
Nach Rücksprache mit den Fahrer- wurde dieser Vorwurf fallen gelassen.
Diese Aussage glaube ich der Spedition Mitarbeiterin.
Dekra Gutachter taxiert Schadenshöhe auf 2380 € + 2 Tage Nutzungsausfall.
Wertverlust keinen.

Ins Gutachten schreibt er das, Schäden möglich sind , aber auch nicht.

LKW MIT ANHÄNGER war das Schädigen Fahrzeug.
Mein Fahrzeug hatte einen reparierten Unfallschaden / BMW Händler referiert komplett.
Fahrzeug hat eidesstattlich am Unfall Tag keine Vorschäden.
HDI will mir 40 % Mitschuld "geben" und die Reparatur Kosten prüfen.

Was haltet ihr davon ?

Thomas

Beste Antwort im Thema

@TE:

Ob 60/40 oder 70/30 - du glaubst jetzt nicht im Ernst, dass du da aus der Sache mit 0% für dich herauskommst oder?

Wer sich in einer derartig engen Baustelle an einem LKW vorbeiquetschen muss (und allen Ernstes damit argumentiert, dass da ja noch 6 Millimeter Platz gewesen wären), bekommt in jedem Falle eine Mithaftung - mindestens in Höhe der Betriebsgefahr.

Und das sind zwischen 25 und 30%.

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Korrekt - aber die tatsächliche Breite ist noch eine andere Baustelle.

Wenn es hard auf hard kommt kann pasieren das die versicherung
der Thema Überholen angreift und die Tachometer daten vom LKW nachprüft (schriftliche unanfechtbare nachweis) und wenn der LKW mit
80 erlaubt auf die geschwindigheit obergranze war (wie so oft) wird dir das ganze Unfall zu last gelegt da du zu schnell warst.(auch wenn etwas zu schnell)
Begrundung =Überholen in eine Gefahren stelle mit überhöte (über der erlaubte )geschwindigheit.

Es ist schon Pasiert in Darmstadt bei eine Bekante .
der hat mit der Versicherung gestriten wegen Unfall in der Baustelle ausgangs bereich mit eine LKW. Die versicherung hat die Daten vom LKW. überprüft und Abgelent .....zu schnell keine schutz .

Zitat:

Original geschrieben von twelferider



Weit gefehlt.

Fahrerin A wurde vom zuständigen Gericht zu einer Mithaftung von 25% an dem Unfall aus der Betriebsgefahr ihres Fahrzeuges verurteilt, da diese nicht nachweisen konnte, dass sie beim Heranfahren an den Stau die Warnblinkanlage eingeschaltet hatte.

Die Gerichte sehen für den Unabwendbarkeitsnachweis immer den Idealfahrer als Referenz.

Und der Idealfahrer schaltet bei Erkennbarkeit eines Staus den Warnblinker an.

Kann man hier nachlesen: Landgericht Memmingen ( Urteil vom 24.07.2007, Az. 2 O 392/07,DAR 2007, 207).

Nun ja, da sind einem Richter mal richtig die Gäule durchgegangen... . Pech für die Klägerin. Immerhin ist eindeutig (und noch nicht so lange) geregelt, dass die Warnblinkalange genutzt werden darf (!) - nicht muss. Das nächste Landgericht stellt dann in so einem Fall bei Benutzung der Warnblinkanlage fest, dass die unfallursächlich war (denn die Klägerin stand ja nicht im Stau, sondern fuhr noch mit 20 - 30km/h) 🙄, das ist dann eher folkloristische Rechtsprechung.

Aber für den hier genannten Fall sind solche Extremfälle irrelevant.

Amen

Jaja die liebe HDI. Habe da so selbst meine Erfahrung mit dieser Versicherung gemacht. Bin an einem Gründonnerstag von Berlin nach Duisburg gefahren. Auf der A2 Höhe Lehrte hatte ein LKW, seinen Reifen verloren. 18 Autos sind in diesen Reifen innerhalb von 5 min gefahren.

Der LKW konnte schnell auf einem Rastplatz ermittelt werden. Ich also mein Auto zum Gutachter und reparieren lassen. Dann kam ein Schreben, die zahlen nur 70%, da ich den Reifen hätte sehen müssen und ein Ausweichmanöver hätte machen können. Es war 22 Uhr ( dunkel ).

Es kam zum Gerichtstermin nach 13 Monaten

HDI behauptete alles was man behaupten kann.
1) Hätte ausweichen können. Meine Antwort, es war Gründonnerstag die Autobahn war voll. Habe den Reifen ca20 Meter vor mir gesehen. HDI: ein geübter Fahrer kann ausweichen. Antwort: Bei 80km/h lege ich 22 Meter die Sekunde zurück, ohne Schulterblick einfach von der Mitte nach links ziehen ?
2) Dann hieß es, ich sei zu schnell gewesen. Antwort: Es war auf 80 km/h begrenzt, dort stehen Blitzer, war nicht zu schnell.
3) Scheinwerfer leuchten 105 Meter weit die Straße aus. Antwort: Kann nicht sein. Bei einer Bauhöhe von 60cm der Scheinwerfer und einem Abfall von 1cm pro Meter, maximal 60 Meter. Habe kein Xenon. Meine Ausleuchtung maximal vielleicht 30 Meter
4) usw usw usw. Die haben wirklich alles versucht an Argumenten vorzubringen was man bringen kann.

Erste Runde gewonnen, dachte , endlich ist der scheiß vorbei. Es ging um 1300€. Natürlich ging die HDI in Berufung. Bei einem Vorgerichtstermin wurde dann der HDI klar gemacht, das sie keine Chance auf Erfolg hat, und deshalb haben die dann mal nach 16 Monaten bezahlt.

Würde gerne mal wissen, wie es den anderen 17 Fahrern ergangen ist

Gib mal bei Google, HDI Zahlungsmoral ein.

Will dir nur sagen, stell dich auf einen langen Kampf ein.

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Mit deiner Argumentation hast du dir selbst ins Knie geschossen, aber gut das die bezahlt haben.

wieso ? Jetzt bin ich neugierig.

Ich war das 2 Fahrzeug was in diesen Reifen geknallt ist, konnte also keine Bremsmanöver oder sonstiges von anderen sehen. Hatte vergessen das zu erwähnen.

HDI meinte ja auch, hätte anhand der Fahrzeuge die am Seitenstreifen standen merken müssen, das da was nicht stimmt. War wie gesagt das zweite fahrzeug

Zitat:

Original geschrieben von blaxion99


wieso ? Jetzt bin ich neugierig

Wahrscheinlich wegen 30m Ausleuchtung und 80 km/h, war jetzt mein erster Gedanke. Scheint ja aber kein Problem gewesen zu sein.

http://www.ploechinger.de/downloads/beleuchtung.pdf

auf der Seite gab es mal einen sehr guten Test bezüglich Ausleuchtung von Fahrzeugen. Die haben festgestellt, das selbst Menschen im Dunkeln erst ab 30 Meter erkennbar sind. Ein Reifen ist wesentlich kleiner 🙂

30 Meter legt man in 1,5 sek zurück bei 80 km/h,Vollbremsung hätte fatale Folgen gehabt. selbst das reicht nicht,um einen Schulterblick plus die Fahrbahn wechseln.

Zitat:

Original geschrieben von blaxion99


Gib mal bei Google, HDI Zahlungsmoral ein.

...setze mal im Fett geschriebenen andere Versicherungen ein und du wirst sehen, dass andere auch nur mit Wasser kochen 🙄

wieder mal geil wie hier wieder äpfel mit kürbissen verglichen werden,

Zitat:

Original geschrieben von blaxion99


wieso ? Jetzt bin ich neugierig.

Ich war das 2 Fahrzeug was in diesen Reifen geknallt ist, konnte also keine Bremsmanöver oder sonstiges von anderen sehen. Hatte vergessend as zu erwähnen.

Zunächst einmal gilt das Sichtfahrgebot, bei einer Geschwinddigkeit von 80 km/h beträgt der Bremsweg 49,7m ( Reaktionsweg 22,2 +Bremsweg 27,4m)

Die Sichtweite betrug nach deinen Angaben aber nur 30m

Grundlagen:

§ 3  StVO Geschwindigkeit
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen ....... Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann.

§18   StVO Autobahnen und Kraftfahrstraßen
(6) Wer auf der Autobahn mit Abblendlicht fährt, braucht seine Geschwindigkeit nicht der Reichweite des Abblendlichts anzupassen, wenn
die Schlußleuchten des vorausfahrenden Kraftfahrzeugs klar erkennbar sind und ein ausreichender Abstand von ihm eingehalten wird, oder
der Verlauf der Fahrbahn durch Leiteinrichtungen mit Rückstrahlern und, zusammen mit fremdem Licht, Hindernisse rechtzeitig erkennbar sind.

Fazit: Wärst du mit ausreichendem Sicherheitsabstand 40m bei 80 km/h gefahren hättest du  rechtzeitig bremsen können ohne auf den Reifen zu treffen, oder du hättest deine Geschwindigkeit verringern müssen damit Hindernisse rechtzeitig erkennbar wären.

Schön und gut was du da geschrieben hast, nur gilt ein Reifen nicht darunter. Es ist kein Hinderniss, womit man rechnen muss. Autos waren klar und deutlich zu erkennen. Das Ganze hatte ich ja vor Gericht. Es gibt ja mehrere Urteile bezüglich Reifen und Autobahn. Ein Reifen reflektiert nicht, somit kaum wahrnehmbar. Hätte ich auf einer stark befahrenen Autobahn ein Vollbremsung für einen Reifen machen sollen ? Die Geschwindigkeit habe ich aus reflex gedrosselt ( bin vom Gas gegangen ) Andere Menschen gefährden für einen Reifen ? Wieso hat der LKW Fahrer nicht sofort die Polizei verständigt. Warum habe ich diese als erstes verständigt? Innerhalb von 5 min hat die Polizei diesen Reifen von der Autobahn entfernt. Wie gesagt, hatte das vor Gericht und habe in beiden Instanzen Recht bekommen

Ich muss auch nicht mit Menschen auf der Autobahn rechnen. Sollte dies so sein, so können wir alle nur noch mit 50 km/h über die Autobahn.

In Sinsheim ist eine Frau mit 140 km/h über einen Reifen gefahren. Hat auch Recht bekommen.

Genau das ist ja der Irrtum, das Lkws auch mal einen Reifen abfahren, es kann auch Ladung auf der Straße liegen, rechnen muss man allerdings immer damit,  denn es wird kein Grundrecht auf eine freie Autobahn garantiert, und hier gilt dann die Eigenverantwortung.
Und natürlich ist ein Reifen ein Gegenstand und somit auch ein Hindernis, und rechnen sollte man auch ab und zu mal mit Menschen auf der Autobahn.

Zitat:

Original geschrieben von blaxion99


Jaja die liebe HDI. Habe da so selbst meine Erfahrung mit dieser Versicherung gemacht.
Gib mal bei Google, HDI Zahlungsmoral ein.

Hallo,

hat ja eigentlich nichts mit der Thematik zu tun, aber die von Dir genannte Versicherung habe ich auch in übelster Erinnerung.
Hatte dort eine langjährige Rechtsschutzversicherung und die haben mich in einem Arbeitsrechtsverfahren im Regen stehen lassen.
Leider gibt es da so windige Möglichkeiten im Kleingedruckten, einen bestehenden Vertrag zu kündigen.
Habe zwar letztendlich auch ohne den Rückhalt dieser Versicherungsherrschaften die Verfahren gewonnen, aber es hat Nerven gekostet.
Die kommen für mich jedenfalls nie, nie, nie wieder in Frage, auch wenn man niemals nie sagen soll, bei denen kann ich das behaupten.
Selbst geschenkt wären die für mich nicht akzeptabel.

Liebe Grüße
Herbert

...nun wird es hier zum Stammtisch 🙄

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