Baustelle Umleitung - ist das noch erlaubt so?

Mahlzeit.

Ich wende mich Mal mit einer Frage an euch, die mich heute echt ziemlich aufregt. Bei uns im Nachbarort ist die Bundesstraße seit heute gesperrt wegen Bauarbeiten. Die Umleitung ist satte 15km lang und das nur, weil ein Abschnitt von 300 Metern gebaut wird.

Jetzt aber das krasseste. Ein innerörtliche Umleitung WÄRE OHNE PROBLEME möglich, ist sogar mit Einbahnstraßen ausgeschildert, benutzen dürfen diese jedoch nur die Anlieger. Wenn man wie ich als Normalo durchfährt ( 2 Mal täglich wegen der Arbeit) wird man gleich abkassiert von den netten Herren in zivil.

Die Baustelle soll bis Ende des Jahres dort bleiben, d.h. ich hätte statt 28km Arbeitsweg jetzt erst 40km für eine Strecke, statt 28,6km, wenn man die innerörtliche Umleitung nutzen dürfte.

Nun die Frage: Dürfen die das? Muss ich das so hinnehmen, mehr Sprit und höheren Verschleiß am Auto? Oder kann man dagegen vorgehen? Wenigstens so, das die einen net abkassieren, wenn man die Umleitung im Ort nutzt...

Beste Antwort im Thema

Muss ich das hinnehmen das eine Umleitung 24h an meinem Haus vorbei geht und ich nicht schlafen kann?

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Nein ich habe leider keinen Arbeitskollegen, den ich dort absetzen kann. Mittlerweile habe ich auch gesehen, das die Straße bis zu dem Punkt, an dem die innerörtliche Umleitung wieder auf die Hauptstraße zurück führt, aufgerissen wurde, obwohl das gar nicht mehr zum Bauabschnitt gehören sollte...ob man das gemacht hat, um die Leute zu ärgern und zu hindern, da lang zu fahren....? Ein Schelm wer böses denkt...

Zitat:

@Geisslein schrieb am 29. Juni 2017 um 10:42:20 Uhr:


Ein "Anliegen", um solche Straßen zu befahren hat man schnell.

Klar hat man das schnell. Man kann dauf dem Weg zur Großmutter sein, oder zum Brunnen weil die Wackersteine so schwer im Magen liegen.
Nur wenn man keins hat isses doof.
10 km zu sparen kann zwar ein Anliegen sein, aber keines was gilt.

Zitat:

@birscherl schrieb am 29. Juni 2017 um 11:45:01 Uhr:


Es gibt kein Verkehrszeichen "Anwohner frei" im Regelwerk.

"Anwohner frei" gibts nicht, korrekt.
Es gibt jedoch das Zusatzzeichen 1020–30 ("Anlieger frei"😉
Gültig in Verbindung mit einem Verkehszeichen (z.B: Nr. 250).

Zitat:

@Geisslein schrieb am 29. Juni 2017 um 09:45:34 Uhr:



Solange die Straßen in den Wohngebieten nicht explizit für den öffentlichen Verkehr gesperrt sind, bzw. nur "Anwohner frei" herrscht, wird man es den Autofahrern auch nicht verbieten können, wenn sie diese Wohngebiete als kürzere Umleitungsalternative durchfahren.
Das kann ich nicht verbieten und Du ebenfalls nicht.
Das müssen dann die Anwohner eben hinnehmen, ob sie das wollen oder nicht.

Warum nicht ? "Anlieger" sind nämlich dazu verpflichtet ggf. Kosten für den Neu-/Ausbau der Straße zur Erschließung ihrer Grundstücke anteilig zu zahlen (Laut Baurecht müsste die Gemeinde lediglich 10% der Kosten tragen, die anderen 90 die Anlieger). Sprich: Weder die Gemeinde noch die Anlieger haben ein Interesse daran dass die Straße durch Durchgangsverkehr übermäßig (ab-)genutzt wird. Wobei, der Gemeinde kann es bei 10% die aus den Steuersäckel bezahlt werden fast noch egal sein; einem Anwohner der dann mal eben 50 TS EUR hinblättern muss und dafür vielleicht sein Haus mit einer Hypothek belasten muss eher nicht. Die reinen "Durchfahrer" zahlen nämlich keinen Cent dazu.

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Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 29. Juni 2017 um 12:55:57 Uhr:


… Warum nicht ? "Anlieger" sind nämlich dazu verpflichtet ggf. Kosten für den Neu-/Ausbau der Straße zur Erschließung ihrer Grundstücke anteilig zu zahlen (Laut Baurecht müsste die Gemeinde lediglich 10% der Kosten tragen, die anderen 90 die Anlieger). Sprich: Weder die Gemeinde noch die Anlieger haben ein Interesse daran dass die Straße durch Durchgangsverkehr übermäßig (ab-)genutzt wird. Wobei, der Gemeinde kann es bei 10% die aus den Steuersäckel bezahlt werden fast noch egal sein; einem Anwohner der dann mal eben 50 TS EUR hinblättern muss und dafür vielleicht sein Haus mit einer Hypothek belasten muss eher nicht. Die reinen "Durchfahrer" zahlen nämlich keinen Cent dazu.

Das ist von vorn bis hinten falsch, was du schreibst.

"Anlieger" sind alle, die ein berechtigtes Anliegen haben, in eine Straße hineinzufahren. Das kann ein Anwohner sein oder die Post oder ein Wohnungssuchender bei Wohnungbesichtigung oder jemand, der zum Zeitungskiosk in dieser Straße will und dort einkaufen und so weiter und so fort. Diese alle Anlieger sollen verpflichtet sein, die Kosten für Neu-/Ausbau der Straße zu tragen? Aha.

Eine Aufteilung von 10 zu 90 %, was Erschließungskosten anbelangt, mag zufällig in deiner Gemeinde so sein, in anderen ist es anders. Von 0 zu 100 % bis 100 zu 0 % ist alles dabei.

Zitat:

@birscherl schrieb am 29. Juni 2017 um 16:13:06 Uhr:



Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 29. Juni 2017 um 12:55:57 Uhr:


… Warum nicht ? "Anlieger" sind nämlich dazu verpflichtet ggf. Kosten für den Neu-/Ausbau der Straße zur Erschließung ihrer Grundstücke anteilig zu zahlen (Laut Baurecht müsste die Gemeinde lediglich 10% der Kosten tragen, die anderen 90 die Anlieger). Sprich: Weder die Gemeinde noch die Anlieger haben ein Interesse daran dass die Straße durch Durchgangsverkehr übermäßig (ab-)genutzt wird. Wobei, der Gemeinde kann es bei 10% die aus den Steuersäckel bezahlt werden fast noch egal sein; einem Anwohner der dann mal eben 50 TS EUR hinblättern muss und dafür vielleicht sein Haus mit einer Hypothek belasten muss eher nicht. Die reinen "Durchfahrer" zahlen nämlich keinen Cent dazu.

Das ist von vorn bis hinten falsch, was du schreibst.

"Anlieger" sind alle, die ein berechtigtes Anliegen haben, in eine Straße hineinzufahren. Das kann ein Anwohner sein oder die Post oder ein Wohnungssuchender bei Wohnungbesichtigung oder jemand, der zum Zeitungskiosk in dieser Straße will und dort einkaufen und so weiter und so fort. Diese alle Anlieger sollen verpflichtet sein, die Kosten für Neu-/Ausbau der Straße zu tragen? Aha.

Eine Aufteilung von 10 zu 90 %, was Erschließungskosten anbelangt, mag zufällig in deiner Gemeinde so sein, in anderen ist es anders. Von 0 zu 100 % bis 100 zu 0 % ist alles dabei.

Anlieger sind diejenigen die mit Bewohnern/Grundstückseigenümern in, wie sagt man so schön, "eine Beziehung" treten wollen. Damit hast Du Recht. ggf. verpflichtet sind diese natürlich nicht. dann ersetze im 2. Abschnitt "anlieger" durch Bewohner bzw.Grundstückseigentümer. Zu der Aufteilung: 90/10 ist das was das Baurecht hergibt. Die Kommunen sind da natürlich frei von 0-90 % (nicht bis 100 !).

Abgesehen davon: Wenn es nun mal gemäß Straßenbaurichtlinie als "Anliegerstraße" deklariert ist (und damit eben prinzipiell auch nur die Anforderungen an diese Kategorie erfüllt) wird kaum eine öffentliche Dienststelle dies als offizielle Umleittung ausweisen. Sonst kommen dann nämlich genau solche Leute wie der Themenersteller, und verklagen dann die Kommune weil sie sich im kleinsten denkbaren Schlaglöchlein auf dieser Straße die Felgen ihrer nicht mehr ganz "taufrischen" Limusine angeblich ruiniert haben :-)

1. Habe ich keine Limousine sondern einen Variant...bitte hier nicht verwechseln.....

2. Ist die eigentliche Umleitung fast beschissener Ausgebaut als die innerörtliche. Die eigentliche Umleitung ist halt nur geteert, dafür aber gefühlt 1,5 Millionen Mal geflickt. Da würde ich lieber die innerörtliche nehmen, die wurde ja (wie bereits mehrfach von mir erwähnt) in beide Richtungen hergerichtet und verbreitert..

Die Dauer so mancher Baustelle in Deutschland ist wirklich grenzwertig. Für 4km Baustelle auf der A1 + zwei Ab- bzw. Zufahrten (Bad Schwartau) benötigen sie ein ganzes Jahr (bis Ende 2017). Danach kommt die andere Seite ran...also wohl bis Ende 2018.

Durchgehend Tempo 60 mit gelegentlichen Blitzern. Schlimmer sind nur noch die 6 Wochen "Tempo 40 wg. Rollsplit" auf einer 100er Bundesstrasse, wo das letzte Splitkörnchen vor vier Wochen gesichtet wurde.

Auf so einer Rollsplittstrecke bin ich mal mit dem Motorrad lang. War sehr unangenehm. Da ueberholte mich ein PKW der auch meinte das die 40km/h ein Witz sind. Ich kann nur schaetzen und denke das war gut 80-100km/h. Das hat ordendlich mit Splitt an Helm und Motorrad sowie mir eingeschlagen. Ich haette am liebsten......

Zitat:

@Reader236 schrieb am 29. Juni 2017 um 12:36:22 Uhr:


Nein ich habe leider keinen Arbeitskollegen, den ich dort absetzen kann. Mittlerweile habe ich auch gesehen, das die Straße bis zu dem Punkt, an dem die innerörtliche Umleitung wieder auf die Hauptstraße zurück führt, aufgerissen wurde, obwohl das gar nicht mehr zum Bauabschnitt gehören sollte...ob man das gemacht hat, um die Leute zu ärgern und zu hindern, da lang zu fahren....? Ein Schelm wer böses denkt...

Das Problem mit der möglichen Umleitung ist doch schon länger bekannt. Vielleicht kann dir der Bürgermeister Herr Körner was dazu sagen.

Nö ich sagte ja bereits, das Landratsamt hat gesagt, das die Sperrung wohl nur bis Ende der Sommerferien andauert, dann geht's einspurig mit Ampel. Von daher...

Wenn ich mich recht erinnere, sollte nur der erste Abschnitt zum Problem werden. Die innerörtliche Umleitung war nur für die betroffenen Anwohner gedacht.

Da kannst du mal was lesen:
http://m.otz.de/.../...1-in-Schmiedefeld-wird-ab-Mai-gebaut-1885715110
http://m.otz.de/.../...B281-ab-Mai-ein-halbes-Jahr-lang-dic-1744882030
Da steht was von 2 Jahren, bei der üblichen Bauplanung kanns auch mal etwas länger dauern 😁

Ja wenn ich so einen Käse lese könnte ich im Dreieck Kotzen. Die können sicher die große Klappe haben und am besten noch alles absperren, wenn die nicht täglich 2x die Umleitung fahren müssen...

Sicher kann man da wieder Lauscha erwähnen, aber da wird Mal wieder vergessen, das bei dem Bauabschnitt keinerlei innerörtliche Umleitung möglich war. Wie denn auch? Guckt man sich den aktuellen Bauabschnitt dort an gibt es jetzt nämlich eine innerörtliche Umleitung mit Ampelverkehr, weil es jetzt möglich ist. Also solche Argumente, wie sie dort gebracht werden, ist kompletter Quark.

Die Ampel war auch eine "Notlösung" für die Anwohner, wenn die nicht gekommen wäre, wären die auch Sturm gelaufen.

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