Baustelle Umleitung - ist das noch erlaubt so?

Mahlzeit.

Ich wende mich Mal mit einer Frage an euch, die mich heute echt ziemlich aufregt. Bei uns im Nachbarort ist die Bundesstraße seit heute gesperrt wegen Bauarbeiten. Die Umleitung ist satte 15km lang und das nur, weil ein Abschnitt von 300 Metern gebaut wird.

Jetzt aber das krasseste. Ein innerörtliche Umleitung WÄRE OHNE PROBLEME möglich, ist sogar mit Einbahnstraßen ausgeschildert, benutzen dürfen diese jedoch nur die Anlieger. Wenn man wie ich als Normalo durchfährt ( 2 Mal täglich wegen der Arbeit) wird man gleich abkassiert von den netten Herren in zivil.

Die Baustelle soll bis Ende des Jahres dort bleiben, d.h. ich hätte statt 28km Arbeitsweg jetzt erst 40km für eine Strecke, statt 28,6km, wenn man die innerörtliche Umleitung nutzen dürfte.

Nun die Frage: Dürfen die das? Muss ich das so hinnehmen, mehr Sprit und höheren Verschleiß am Auto? Oder kann man dagegen vorgehen? Wenigstens so, das die einen net abkassieren, wenn man die Umleitung im Ort nutzt...

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Muss ich das hinnehmen das eine Umleitung 24h an meinem Haus vorbei geht und ich nicht schlafen kann?

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Zitat:

@Geisslein schrieb am 27. Juni 2017 um 20:23:46 Uhr:


Aber so Leute sind eh die Besten, wohnen direkt an den belebtesten Straßen und beschweren sich über den Lärm.

Nö, diese Leute bauen dann eben NICHT an belebten Straßen, sondern irgendwo in ruhigen Wohngebieten.
Zu belebten Straßen werden diese erst, wenn ein paar Spritköpfe Angst um Verbrauch, vergeudete Lebenszeit und Verschleiss haben, und das Wohngebiet als Bundesttraßenumleitung missbrauchen.
Also immer schön die Kirche im Dorf lassen.

Wenn die Strecke nur für Anlieger ist, dann ist die Strecke nur für Anlieger.
Wenms nicht passt, der muss halt zahlen.
Ist schon OK so.

Zitat:

@Reader236 schrieb am 28. Juni 2017 um 17:37:09 Uhr:


So easy ist das nicht. Als Anliegerverkehr werden nur Fahrten geduldet, die zu Häusern oder Grundstücken führen, die direkt oder unmittelbar an der Baustelle oder der Umleitungsstrecke anliegen... und da kann ich nix weiter sagen außer jedes Mal, das ich auf den Friedhof oder auf den Sportplatz oder zum Minigolf will. Wenn ich aber nachts Viertel halb 12 da lang will, ist keine der Ausreden gut...

Ob natürlich Nachts da noch einer Kontrolliert, mag ich zu bezweifeln. Die Kontrollen werden sich auf die Hauptverkehrszeiten beschränken. Und Anlieger frei, bedeutet ich muss ein Anliegen in dieser Straße haben. Theoretisch könnte so ein Anliegen darin liegen, Fotos der Bäume und Sträucher im Vorgarten der Häuser zu machen. Man muss es nur Sinnig begründen können.
Und selbst wenn:
Wo steht geschrieben das man nicht jeden Tag auf den Friedhof gehen darf?
Statt generell Anlieger Frei anzuordnen, wäre die Begrenzung für alles über 3,5 Tonnen sinnvoller gewesen. Also Verbot für alles über 3,5T mit dem Zusatz Anlieger Frei. Schwerlastverkehr darf dann nicht fahren, Autos aber schon. Ich denke nämlich es ging primär darum, zu verhindern, das LKW durchs Wohngebiet fahren.

Zitat:

@Reader236 schrieb am 28. Juni 2017 um 17:37:09 Uhr:


… So easy ist das nicht. Als Anliegerverkehr werden nur Fahrten geduldet, die zu Häusern oder Grundstücken führen, die direkt oder unmittelbar an der Baustelle oder der Umleitungsstrecke anliegen... und da kann ich nix weiter sagen außer jedes Mal, das ich auf den Friedhof oder auf den Sportplatz oder zum Minigolf will. Wenn ich aber nachts Viertel halb 12 da lang will, ist keine der Ausreden gut...

Doch, das ist so easy. Es kann dir niemand vorschreiben, wann du zum Friedhof fahren darfst, und selbst wenn der nachts geschlossen hat, willst du ihn halt von außen anschauen.

Zitat:

@Matsches schrieb am 29. Juni 2017 um 07:59:08 Uhr:



Nö, diese Leute bauen dann eben NICHT an belebten Straßen, sondern irgendwo in ruhigen Wohngebieten.
Zu belebten Straßen werden diese erst, wenn ein paar Spritköpfe Angst um Verbrauch, vergeudete Lebenszeit und Verschleiss haben, und das Wohngebiet als Bundesttraßenumleitung missbrauchen.
Also immer schön die Kirche im Dorf lassen.

Wenn die Strecke nur für Anlieger ist, dann ist die Strecke nur für Anlieger.
Wenms nicht passt, der muss halt zahlen.
Ist schon OK so.

Solange die Straßen in den Wohngebieten nicht explizit für den öffentlichen Verkehr gesperrt sind, bzw. nur "Anwohner frei" herrscht, wird man es den Autofahrern auch nicht verbieten können, wenn sie diese Wohngebiete als kürzere Umleitungsalternative durchfahren.
Das kann ich nicht verbieten und Du ebenfalls nicht.
Das müssen dann die Anwohner eben hinnehmen, ob sie das wollen oder nicht.

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Kann ich natürlich nicht, will ich aber auch nicht, denn dafür haben wir eine Executive.

Denn wie Du schon sagst "Anlieger frei".
Genau dann müssen es die Anwohner nämlich nicht hinnehmen, dass Wolf oder Geisslein durch ihre Straßen brettern, immer auf der Suche nach dem kürzesten Weg.
Denn im Vertrauen und nur ganz unter uns: Genau DAFÜR stehen diese Schilder dort. 😉
Wenn das Anliegen nur darin besteht, 10 km sparen zu wollen, dann müssen Wölfe genau wie die Geisslein halt zahlen wenn sie erwischt werden.

Sieh es einfach als Maut, espart dafür ja angeblich eine Menge Verschleiß. 😁

Der Eröffnungsbeitrag und die folgenden wurden vom TE zwar z.T. eher polemisch vorgetragen, aber grundsätzlich berührt er da schon einen wichtigen Punkt. Wenn man in Deutschland unterwegs ist, wimmelt es gerade im ländlichen Raum von Umleitungen, die oft scheinbar absurde, lange Wege gehen und wenn man die als Ortsfremder brav befolgt hat man irgendwann den Eindruck, man ist der einzige, der das macht (Beispiel: Sperrung der B107 in Brandenburg hinter Jeserig). Nicht selten sind die Umleitungen nämlich für den Schwerlastverkehr ausgelegt, ohne sie explizit nur für diesen auszuweisen. Ich habe mir deshalb angewöhnt, im Zweifelsfall mal einfach anderen VT im "Hauptverkehrsstrom“ zu folgen.

Manchmal verlieren sich auch Umleitungen im nichts, die Schilder sind geklaut, vergessen oder sonstwas. Das ist mir übrigens auch schon in der sonst von mir geschätzten Schweiz passiert. Dann ärgere ich mich, nicht eine lokale, legale Durchfahrtsmöglichkeit gesucht zu haben.

Zitat:

@Matsches schrieb am 29. Juni 2017 um 09:53:12 Uhr:


dann müssen Wölfe genau wie die Geisslein halt zahlen wenn sie erwischt werden.

Sieh es einfach als Maut, espart dafür ja angeblich eine Menge Verschleiß. 😁

Ein "Anliegen", um solche Straßen zu befahren hat man schnell.
Ich nutze auch, um dem Feierabendverkehr auszuweichen "Anlieger frei" ausgeschilderte Wohngebiete, um von dort über die Obstwiesen eine Abkürzung zu nehmen.
Genau deshalb kann ich mir das rausnehmen, weil wir dort eine Obstwiese haben. Und man muß ja nach dem Rechten dort sehen.

Das lustige ist ja, diese 15km Umweg ist ja noch nicht Mal offiziell ausgeschildert. Das ist eigentlich gar nicht die richtig offizielle Umleitung, da hatte ich mich falsch ausgedrückt. Diese 15km sind legal fahrbare Umleitung für Leute, die sich auskennen hier.

Die eigentliche, ausgeschilderte Umleitung (also auch die für LKWs) geht ja einen ganz anderen Weg. Die führt nämlich weeeeeit aussen rum. Laut Google Maps hat die 59km. Die beginnt aber bereits in einer größeren Stadt hier in der Nähe. Also weit ab von der eigentlichen Sperrung.

Du sprichst nicht zufällig von der Sperrung der B6 nahe Neustadt / Rübenberge?

@Reader236
Ich hab für solche sinnlosen Umleitungen auch kein Verständnis und bin da auch ganz Deiner Meinung.
Es kann nicht sein, daß Autofahrer zig Km Umleitungsstrecke in Kauf nehmen müssen, nur weil an einem Straßenabschnitt von 300 Metern gebaut wird und die Anwohner dort den Verkehr nicht wollen.

Auf dem Heimweg von der Arbeit müsste auch ich eine Umleitung von über 10 Km fahren und zudem durch eine Großstadt durch.
Alles nur, weil an "einer" Kreuzung über einen Monat lang eine Ampel installiert wird, wobei ich vor Jahren, als diese Strecke für den Verkehr geöffnet wurde zu meinem Kollegen gesagt habe, warum man hier keinen Kreisverkehr gebaut hat.
Jetzt, nach zig Unfällen und vornherein desolaten Verkehrsplanung wird eine Ampel dort gebaut.
Und wer badet es aus... der Autofahrer !

Zitat:

@Geisslein schrieb am 29. Juni 2017 um 09:45:34 Uhr:


… Solange die Straßen in den Wohngebieten nicht explizit für den öffentlichen Verkehr gesperrt sind, bzw. nur "Anwohner frei" herrscht, …

Es gibt kein Verkehrszeichen "Anwohner frei" im Regelwerk. Wird von vielen Gemeinden zwar gern aufgestellt, aber regelmäßig auch wieder abgeschraubt, sobald jemand die regelgerechte Beschilderung anmahnt. Das wird auch bei uns in der Gemeinde immer wieder durchexerziert. Anwohner haben nun mal keine Privatstraße, auch wenn sie das gern hätten.

Zitat:

@surfkiller20 schrieb am 29. Juni 2017 um 11:43:17 Uhr:


Du sprichst nicht zufällig von der Sperrung der B6 nahe Neustadt / Rübenberge?

Nein es handelt sich um die Sperrung der B281 in Südthüringen.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 29. Juni 2017 um 11:43:22 Uhr:


Ich hab für solche sinnlosen Umleitungen auch kein Verständnis und bin da auch ganz Deiner Meinung.
Es kann nicht sein, daß Autofahrer zig Km Umleitungsstrecke in Kauf nehmen müssen, nur weil an einem Straßenabschnitt von 300 Metern gebaut wird und die Anwohner dort den Verkehr nicht wollen.

Endlich Mal jemand, der es versteht. Es spricht hier rein gar nichts dagegen, die Leute, die sich auskennen, über die innerörtlichen Wege fahren zu lassen. Alles ist dafür ausgelegt... Aber nein, da wird man dazu fast schon genötigt, ewig lange Umwege in Kauf zu nehmen. Vor allem wenn man bis fast um 23 Uhr arbeitet, dann noch 50 Minuten fahren statt der üblichen 28...

Und doch, es wird auch (vor allem) nachts kontrolliert, meist um die Zeit der Schichtwechsel so gegen 22 Uhr, da stehen die in Zivil und kontrollieren, ob da jemand zu unrecht lang fährt... Oder ob jemand gleich durch die Baustelle durch fährt.

Zitat:

@birscherl schrieb am 29. Juni 2017 um 11:45:01 Uhr:



Zitat:

@Geisslein schrieb am 29. Juni 2017 um 09:45:34 Uhr:


… Solange die Straßen in den Wohngebieten nicht explizit für den öffentlichen Verkehr gesperrt sind, bzw. nur "Anwohner frei" herrscht, …

Es gibt kein Verkehrszeichen "Anwohner frei" im Regelwerk. Wird von vielen Gemeinden zwar gern aufgestellt, aber regelmäßig auch wieder abgeschraubt, sobald jemand die regelgerechte Beschilderung anmahnt. Das wird auch bei uns in der Gemeinde immer wieder durchexerziert. Anwohner haben nun mal keine Privatstraße, auch wenn sie das gern hätten.

Stimmt, es gibt "nur" das "Anlieger frei".

Ich sehe aber auch gelegentlich Schilder "Privatstraße" - ist das dann regelgerecht?

Zitat:

@Reader236 schrieb am 29. Juni 2017 um 11:51:24 Uhr:



Und doch, es wird auch (vor allem) nachts kontrolliert, meist um die Zeit der Schichtwechsel so gegen 22 Uhr, da stehen die in Zivil und kontrollieren, ob da jemand zu unrecht lang fährt... Oder ob jemand gleich durch die Baustelle durch fährt.

Keinen Arbeitskollegen, der dort wohnt und den du zu Hause abgesetzt oder besucht hast? 😉
Es ist so Einfach einen Sinnigen Grund zu finden, warum man da durch fahren darf. Hier hat die Behörde gepennt. Es wäre Sinnvoll gewesen dort alles über 3,5 Tonnen zu verbieten, Anlieger ausgenommen und zusätzlich Tempo 30 anzuordnen und dies dann entsprechend zu kontrollieren.

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