Baustelle + Kaputter Reifen + Vollkasko ?
Hallo,
ja also wie der titel bereits erahnen lässt steckt nun ein stück draht in meinem Reifen. Die Reifen habe ich gebraucht aber noch sehr neuwertig (7mm+ profil) vor 2-3 Wochen gekauft. Da es hochgeschwindigkeitsreifen sind, darf man sie angeblich nicht flicken, genaueres dazu will morgen jmd für mich abklären.
Was mich nun interessiert, besteht da ne Chance dass die Versicherung / Vollkasko den Schaden übernimmt ?
Danke und Gruß,
Maines
Beste Antwort im Thema
nur so zur info: hab bei der gemeinde nachgefragt die haben ne versicherung für solche fälle, ich soll fotos vom reifen machen und n schreiben in dem ich erkläre was, wann, wo passiert ist und dann reichen die das an ihre versicherung weiter, dh. ich hab wohl chancen den schaden erstattet zu bekommen. das selbe gilt übrigends auch für schlaglöcher in die man fährt, hat man wohl ebenfalls anspruch auf schadensersatz, was ja auch sinn macht!
19 Antworten
nur so zur info: hab bei der gemeinde nachgefragt die haben ne versicherung für solche fälle, ich soll fotos vom reifen machen und n schreiben in dem ich erkläre was, wann, wo passiert ist und dann reichen die das an ihre versicherung weiter, dh. ich hab wohl chancen den schaden erstattet zu bekommen. das selbe gilt übrigends auch für schlaglöcher in die man fährt, hat man wohl ebenfalls anspruch auf schadensersatz, was ja auch sinn macht!
geld hast du damit aber noch lange nicht, sondern nur den richtigen ansprechpartner.
viel erfolg
hinter der versicherung der gemeinde steckt wohl der kommunale schadenausgleich. i.d.r. lehnen die erst mal jegliche forderungen ab. einfach mal im internet recherchieren.. viel erfolg!
Zitat:
Original geschrieben von maines
nur so zur info: ...das selbe gilt übrigends auch für schlaglöcher in die man fährt, hat man wohl ebenfalls anspruch auf schadensersatz, was ja auch sinn macht!
Meinst Du!?!
Dann schau mal hier: Pro Autofahrer LG Lübeck, Az. 10 O 287/99 (allerdings ist dieses Urteil aus dem Jahr 1999), OLG Dresden Az. 6 U538/98 (aus 1998) und hier aus dem Jahre 2002: Pro Kommune Landgericht Trier Az. 11 O 134/02, Landgericht Coburg Az: 12 O 414/01 (2001). Das sind nur je 2 Urteil wobei die jüngeren Urteile den Kommunen Recht geben.
Die meisten Gerichte geben den Gemeinden Recht wenn dieses Warnschilder aufstellen oder Geschwindigkeitsbegrenzungen vor Schlaglöchern einrichten.