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bauliche Veränderungen zwingend eintragungspflichtig?

Themenstarteram 18. Juni 2019 um 17:33

Endlich mal eine Harley, die nachweisbar ein deutsches Model ist, Laufleistung plausibel erklärt wurde etc....

Probleme mit dem Nockenwellenkettenspanner sind bei dem BHJ auch Geschichte, Preis finde ich sehr fair....

Allerdings ist überhaupt nichts im Fahrzeugschein eingetragen. Gehe ich recht in der Annahme das bauliche Maßnahmen immer einer Einzelabnahme und somit in den Schein eingetragen werden müssen. Sprich der Heckumbau und der breitere Reifen?

Zumindest kenne ich es so. Die anderen Anbauteile mit E Nummer ist ne andere Sache...

https://suchen.mobile.de/.../278567114.html?action=parkItem

Gruß

Michael

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Uli G. schrieb am 18. Juni 2019 um 22:25:28 Uhr:

Oberlehrermodus "AN":

Leute, gewöhnt euch doch endlich mal an, in gewissen Situationen ein "en" an "ein" zu hängen, o. a. wenigstens, stellvertretend, um die phonetische Verschleifung auszudrücken, ein "'" zu verwenden!

Es heißt

"Dem TÜV ist das gewiss nicht Wurscht, und ja, einen Hänger brauchst du wahrscheinlich auch nach einer Kontrolle."

Schreibst Du doch auch nicht "ein" Kontrolle.

Alda, krieg ich Schüttelfrost wenn ich lese :(.

Oberlehrermodus "Aus" ;).

Ansonsten liebe ich "schwarze Klumpen" (es gibt nur eine Farbe, …), akzeptiere aber auch silberne (die sind pflegeleichter, weil man Dreck nicht so schnell drauf sieht, weswg.n alle meine "Dosen" silber-grau sind :)).

Uli

Mensch Uli, ist dir die Hitze nicht bekommen ?

Ich schreibe ganz gewiss nicht so, das jemand Schüttelfrost bekommt.

Ein kleiner Schnitzer im Text darf ja wohl noch erlaubt sein.

Und " Alda, krieg ich Schüttelfrost wenn ich lese :( " ist bestimmt nicht meine gängige Ausdrucksweise.

Schau dir deinen Text mal genau an, also lehn dich zurück und entspann dich.

Echt lachhaft sich darüber auszutoben.

Gruß Vzwei

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Klar müssen Räder, Heck, Reifen, Lufi, Puffi usw. ohne E- eingetragen werden wenn sie nicht den Standard oder den gegebenen Eintragung entsprechen.

Das schief angeklebte Tankemblem "100 years Harley Davidson" aus dem Jahr 2003 wiederum muss nicht eingetragen werden, obwohl es eine Veränderung ist ... :)

Glückwunsch zur Farbwahl, endlich mal kein schwarzer Klumpen.

 

zum Vergleich: so war das Emblem am Tank

silbernes Emblem 2003 ohne Gold bei vivid black

Themenstarteram 18. Juni 2019 um 18:34

Zitat:

@ionios schrieb am 18. Juni 2019 um 20:23:18 Uhr:

Das schief angeklebte Tankemblem "100 years Harley Davidson" aus dem Jahr 2003 wiederum muss nicht eingetragen werden, obwohl es eine Veränderung ist ... :)

Glückwunsch zur Farbwahl, endlich mal kein schwarzer Klumpen.

Du bist soooo gemein:)

Ja, die Farbe ist jetzt auch nicht unbedingt meins...aber damit kann ich definitiv leben...gelb oder giftgrün wäre schlimmer gewesen.....

Ist ein Gebrauchtfahrzeug...ein Tod muss man da immer sterben...und lieber bei der Farbe als bei der Technik...

Ich habe , seit ich auf der suche nach einer Harley bin, auch dank euch, schon einiges erleben und aufdecken müssen...der Verkäufer macht einen sehr seriösen Eindruck, aber das ein Fahrzeugschein bei so Umbauten so jungfräulich ist, das habe ich auch noch nie erlebt....

Dem Tüv ist das Wurscht...bei einer Kontrolle würde das aber wohl bedeuten den Hänger zu bestellen , oder?

 

Dem Tüv ist das gewiss nicht Wurscht, und ja, ein Hänger brauchst du wahrscheinlich auch nach einer Kontrolle.

Kraftfahrzeuge in deiser Farbe können nur in Gegenden mit überwiegend homosexueller Bevölkerung zugelassen werden.

Ne Harley kann jede Farbe haben, solange es nur schwarz ist.

Scherz beiseite, wenn Dir der Umbau gefällt, die Fahrzeughistorie stimmig erscheint, dann ist es eine Überlegung wert.

Der außermittig montierte Rückstrahler ist aber auf jeden Fall ein erheblicher Mangel der Beleuchtungsanlage.

Oberlehrermodus "AN":

Leute, gewöhnt euch doch endlich mal an, in gewissen Situationen ein "en" an "ein" zu hängen, o. a. wenigstens, stellvertretend, um die phonetische Verschleifung auszudrücken, ein "'" zu verwenden!

Es heißt

"Dem TÜV ist das gewiss nicht Wurscht, und ja, einen Hänger brauchst du wahrscheinlich auch nach einer Kontrolle."

Schreibst Du doch auch nicht "ein" Kontrolle.

Alda, krieg ich Schüttelfrost wenn ich lese :(.

Oberlehrermodus "Aus" ;).

Ansonsten liebe ich "schwarze Klumpen" (es gibt nur eine Farbe, …), akzeptiere aber auch silberne (die sind pflegeleichter, weil man Dreck nicht so schnell drauf sieht, weswg.n alle meine "Dosen" silber-grau sind :)).

Uli

Ich muss Uli beipflichten: Akkusativ nennt man das dann. Klickst Du hier: https://ein-einen.de/

Themenstarteram 18. Juni 2019 um 21:46

Make my Day!

Ihr seit echt genial!!

Immer auf den kleinen Dicken mit dem Wasserkopf ;-)

Mal abwarten...immerhin ist es extrem positiv, dass man sich nun hier um die Farbe oder um Rechtschreibung unterhält....

Ich glaube ich bin auf einem guten Weg ;-)

Komische Frage ...

Was ausser "baulichen Veränderungen" soll sonst Eintragungspflichtig sein ?

Leerer Tank , platte Reifen oder so .

Einen Hänger (hoffentlich nicht in der Hose) hat er ja schon, der Vorbesitzer, siehe Bild. Daher schreibe ich Anhänger.

@Hd-man ein außermittiger Rückstrahler = kein erheblicher Mangel. OHNE ist jedoch einer!

an den TE:

Ich hoffe Du verfügst über genügend Menschkenntnis + Lebenserfahrung, da Du schreibst, der VK macht einen guten bis seriösen Eindruck und Du hast bereits einiges unseriöses bei GW-Anfragen erlebt.

Somit wünsche ich Dir diesbezügl. Toi, toi, toi.

Für mich machen diese schiefen laienhaften husch husch ohne Mühe erstellten Bilder bei einem Verkaufsobjekt über € 10TSD ein sehr schlechtes Gesamtbild. Hinzu kommen die nicht Eintragungen, "lockere Lebenseinstellung" des jetztigen Halters.

Meist halten es genau die Vorbesitzer ähnlich leger was die Wartung, Pflege und die Einhaltung einfachster Dinge angeht.

Am Telefon = natürlich immer alles top ?? !!

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe: Du hast bereits mit dem Verkäufer Kontakt aufgenommen und er hat Dir bestätigt, dass die Umbauten alle nicht eingetragen sind?

 

Du weißt schon, dass Du das dann machen darfst. Das kostet auch Geld. Zusätzlich musst Du Teilegutachten vorlegen (ABE). Wenn Du diese nicht hast, kannst Du jeden Hersteller jedes einzelnen Zuberhörteils anschreiben.

Die freuen sich immer total über solche Anfragen...

 

Aber hey, tolle Farbe und einen schicken Helm gibt es auch noch gratis dazu. :D

@ TE wenn er Dir nicht in den Kaufvertrag OHNE allg. Betiebserlaubnis + OHNE Versicherungsschutz schreibt,

kannst Ihn danach über Justizia alles blechen lassen :):)

Ja, klingt nach Freude pur. Erst Kohle abdrücken, dann das lila Traumbike auf den Hänger laden und dann schnurstracks zum Anwalt.

Zitat:

@Uli G. schrieb am 18. Juni 2019 um 22:25:28 Uhr:

Oberlehrermodus "AN":

Leute, gewöhnt euch doch endlich mal an, in gewissen Situationen ein "en" an "ein" zu hängen, o. a. wenigstens, stellvertretend, um die phonetische Verschleifung auszudrücken, ein "'" zu verwenden!

Es heißt

"Dem TÜV ist das gewiss nicht Wurscht, und ja, einen Hänger brauchst du wahrscheinlich auch nach einer Kontrolle."

Schreibst Du doch auch nicht "ein" Kontrolle.

Alda, krieg ich Schüttelfrost wenn ich lese :(.

Oberlehrermodus "Aus" ;).

Ansonsten liebe ich "schwarze Klumpen" (es gibt nur eine Farbe, …), akzeptiere aber auch silberne (die sind pflegeleichter, weil man Dreck nicht so schnell drauf sieht, weswg.n alle meine "Dosen" silber-grau sind :)).

Uli

Mensch Uli, ist dir die Hitze nicht bekommen ?

Ich schreibe ganz gewiss nicht so, das jemand Schüttelfrost bekommt.

Ein kleiner Schnitzer im Text darf ja wohl noch erlaubt sein.

Und " Alda, krieg ich Schüttelfrost wenn ich lese :( " ist bestimmt nicht meine gängige Ausdrucksweise.

Schau dir deinen Text mal genau an, also lehn dich zurück und entspann dich.

Echt lachhaft sich darüber auszutoben.

Gruß Vzwei

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