Bastlerfahrzeug zurückgeben?

Hi zusammen.

Ich habe mir bei einem Händler einen Mercedes gekauft.
Für 9.600 Euro. Der Herr hat mir den Wagen echt schön geredet, von wegen wie gut der technisch in Schuss ist und wie toll der Wagen ist. Sieht auch echt gut aus, Mattschwarz, dicke Felgen usw.
Allerdings wollte er wegen dem extremumbau bastlerfahrzeug im Vertrag haben.
Auch das hat er mir schön geredet.
Nun hab ich den Wagen, angemeldet und bin gefahren.
Das Abc Hydraulikfahrwerk baut keinen Druck auf, fährt sich wie scheisse, das Lenkrad steht beim Geradeausfahren auf halb links, die Beifahrertür öffnet nicht, um Gasbetrieb ruckelt die Karre nur,
Ich hab mich echt blenden lassen und fast mein ganzes Geld verloren.

Der Händler hat mich bewusst betrogen und alles toll geredet.

Nun sagt der, im vertrag steht bastlerfahrzeug, er nimmt es auf keinen Fall zurück.

Was meint ihr, außer das ich so doof war. Habe ich Chancen wenn ich einen Anwalt einschalte?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Larassa27 schrieb am 18. November 2014 um 16:00:26 Uhr:



Nun hab ich den Wagen, angemeldet und bin gefahren.
Das Abc Hydraulikfahrwerk baut keinen Druck auf, fährt sich wie scheisse, das Lenkrad steht beim Geradeausfahren auf halb links, die Beifahrertür öffnet nicht, um Gasbetrieb ruckelt die Karre nur,
Ich hab mich echt blenden lassen und fast mein ganzes Geld verloren.

Der Händler hat mich bewusst betrogen und alles toll geredet.

Nun sagt der, im vertrag steht bastlerfahrzeug, er nimmt es auf keinen Fall zurück.

Wieso hat dich der Händler betrogen? Hättest du selbst als Laie alles vorher auf ner Probefahrt feststellen können. Wie jetzt auch.

Und "schöngeredet"? Was erwartest du? Dass er den Hobel schlechtredet? Der will verkaufen, das ist sein Job.

Dann noch fast 10.000 Öken für so 'n Bastler-Grotte hingelegt... dümmer geht's kaum.

Vergiss es, den Händler anzugehen, den bewussten "Betrug" wirst du unter diesen Umständen ("Bastlerfahrzeug"😉 NIE begründen können. Jeder Richter lacht dich aus, wenn du mit sowas kommst und wird dir stattdessen erhebliches Mitverschulden vorwerfen.

Das nächste Mal beim Autokauf Kopf einschalten und nicht 100% aus "Boaahh-ey-geil-ey"-Gefühl kaufen!

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Zitat:

@audijazzer schrieb am 18. November 2014 um 22:45:25 Uhr:



Zitat:

@tomte22 schrieb am 18. November 2014 um 22:39:35 Uhr:


Was im Kaufvertrag steht ist irrelevant, wenn schon das Zustandekommen dieses Vertrags nicht rechtens ist.
Der TE wurde getäuscht und hat erst dadurch den Vertrag unterschrieben....
Schätze seine Chancen ganz gut
wieso wurde er getäuscht? Er hat sich fahrlässig täuschen lassen, indem er vor dem Kauf keine Probefahrt gemacht hat. Und er wusste genau, dass er ein Bastlerfahrzeug kauft.

Fakt ist, er hat sich blenden lassen - von was auch immer.

Wo liegt also die Täuschung??

Du meinst, wenn man sich täuschen lässt, ist man selbst Schuld und Händler dürfen Lügen was das Zeug hält???

Wusste er

was

ein Bastlerfahrzeug im vertragsrechtlichen Sinne ist?

Wenn der Verkäufer diese Formulierung wollte, der TE aber nicht ein solches Fahrzeug in diesem Sinne, dann liegen hier zwei unterschiedliche Vorstellungen vor. Wenn der Verkäufer ihm nun das Fahrzeug schöngeredet hat und Mängel verschwiegen hat, dann ist das Täuschung, da hier eine Willenserklärung zum Vertrag unter falschen Annahmen erfolgte...

Lies mal das Urteil im link von Sencer

Wenn man ein Bastlerfahrzeug kauft sollten man wissen was man kauft.
Für mich ist diese Bezeichnung eindeutig nicht als einwandfreier Zustand eines Autos anzusehen.
Bastlerfahrzeug ist für mich eher eine Gurke, Baustelle oder schrottreif.

Was tummeln sich hier in letzter Zeit wieder vermehrt Fake User habt Ihr langeweile ? Nix zu basteln in der Garage?

Profil von Nachricht Larassa27 (35) aus Legden

Larasassa 27 ist männlich heißt Tobi 35 Jahre alt und fährt einen Astra G cabrio 2.2, Astra F 1.4

Zitat:

@FabJo schrieb am 18. November 2014 um 23:08:39 Uhr:


Wenn man ein Bastlerfahrzeug kauft sollten man wissen was man kauft.
Für mich ist diese Bezeichnung eindeutig nicht als einwandfreier Zustand eines Autos anzusehen.
Bastlerfahrzeug ist für mich eher eine Gurke, Baustelle oder schrottreif.

Wenn dem TE aber das Fahrzeug als technisch einwandfrei angeboten wird und erst bei Vertragsabschluss diese Formulierung dazu kommt, ohne das der TE die Folgen diese Formulierung erkennen kann, liegt hier eine Täuschung vor.

Wenn von Anfang an die Rede von einem Bastlerfahrzeug ist und mir noch gesagt wird dies und jenes sei kaputt, dann ist das vollkommen ok und auch der korrekte Weg. Der TE hätte dann wohl nicht gekauft.

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Zitat:

@tomte22 schrieb am 18. November 2014 um 22:56:36 Uhr:



Du meinst, wenn man sich täuschen lässt, ist man selbst Schuld und Händler dürfen Lügen was das Zeug hält???

was heißt "Lügen was das Zeug hält"?

Der will natürlich verkaufen. Was unterstellst du dem Verkäufer eigentlich noch?

Dichte nicht mehr in die Sache hinein, als im Ausgangspost steht.

Wenn jemand so "autogeil" ist und seinen Verstand beim Kauf ausschaltet, nicht mal eine Probefahrt macht, ja dann ist man selber Schuld! Wie in anderen Lebensbereichen auch.

Zitat:

@tomte22 schrieb am 18. November 2014 um 22:56:36 Uhr:


Wusste er was ein Bastlerfahrzeug im vertragsrechtlichen Sinne ist?

zumindest kann sich jeder mit durchschnittlicher Intelligenz denken, dass ein "Bastlerfahrzeug" kein garantiert mängelfreies Neufahrzeug ist und eigentlich, wie der Name sagt, mehr oder weniger ein rollendes Ersatzteillager, wo jederzeit was sein kann.

Zitat:

@tomte22 schrieb am 18. November 2014 um 22:56:36 Uhr:


Wenn der Verkäufer diese Formulierung wollte, der TE aber nicht ein solches Fahrzeug in diesem Sinne,

dann hätte er den Wagen besser nicht nehmen sollen! Ganz einfach. Den Grund habe ich gerade genannt.

Zitat:

@tomte22 schrieb am 18. November 2014 um 22:56:36 Uhr:


Lies mal das Urteil im link von Sencer

habe ich, hast du ebenfalls den Text zu Ende gelesen?

So klar ist das eben nicht.

1. gibt es unterschiedliche Urteile

2. hängt es einzig und allein vom exakten Wortlaut im Kaufvertrag an - den wir nicht kennen.

Zitat:

@tomte22 schrieb am 18. November 2014 um 23:23:24 Uhr:



Zitat:

@FabJo schrieb am 18. November 2014 um 23:08:39 Uhr:


Wenn man ein Bastlerfahrzeug kauft sollten man wissen was man kauft.
Für mich ist diese Bezeichnung eindeutig nicht als einwandfreier Zustand eines Autos anzusehen.
Bastlerfahrzeug ist für mich eher eine Gurke, Baustelle oder schrottreif.
Wenn dem TE aber das Fahrzeug als technisch einwandfrei angeboten wird

wo steht "technisch einwandfrei"??

Im Ausgangspost steht "technisch gut in Schuss", sicher ein dehnbarer Begriff, aber bestimmt nicht dasselbe.

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 18. November 2014 um 23:20:49 Uhr:


Was tummeln sich hier in letzter Zeit wieder vermehrt Fake User habt Ihr langeweile ? Nix zu basteln in der Garage?

Profil von Nachricht Larassa27 (35) aus Legden

Larasassa 27 ist männlich heißt Tobi 35 Jahre alt und fährt einen Astra G cabrio 2.2, Astra F 1.4

Danke Pepper, das dachte ich mir auch 😁

Was hier bislang mit Ausnahme des Rechtsprechungszitates geschrieben wurde, ist wieder einmal ein Beweis dafür, dass es völlig unsinnig ist, in einem Forum konkrete Rechtsfälle lösen zu wollen.
Da melden sich dann Leute zu Wort, die irgendwo mal irgendwas gelesen haben, von der Materie aber in Wahrheit keine Ahnung haben und ihr Rechtsgefühl zum Maßstab und sogar einer Beratung nehmen.
Abgesehen von guten Rechtskenntnissen nicht nur der einschlägigen Gesetzt sondern auch der Rechtsprechung kommt es immer auf die ganz konkreten Umstände an, die man in der Regel erst erfragen muss. Die richtigen Fragen zu stellen, erfordert aber auch Rechtskenntnisse.
Wem wirklich geholfen werden will, dem kann man dem Weg zum Anwalt nicht ersparen

Zitat:

@regrebelk schrieb am 19. November 2014 um 13:17:34 Uhr:


Was hier bislang mit Ausnahme des Rechtsprechungszitates geschrieben wurde, ist wieder einmal ein Beweis dafür, dass es völlig unsinnig ist, in einem Forum konkrete Rechtsfälle lösen zu wollen.
Da melden sich dann Leute zu Wort, die irgendwo mal irgendwas gelesen haben, von der Materie aber in Wahrheit keine Ahnung haben und ihr Rechtsgefühl zum Maßstab und sogar einer Beratung nehmen.
Abgesehen von guten Rechtskenntnissen nicht nur der einschlägigen Gesetzt sondern auch der Rechtsprechung kommt es immer auf die ganz konkreten Umstände an, die man in der Regel erst erfragen muss. Die richtigen Fragen zu stellen, erfordert aber auch Rechtskenntnisse.
Wem wirklich geholfen werden will, dem kann man dem Weg zum Anwalt nicht ersparen

Das sehe ich auch so, wir kennen hier ja nur immer EINE Seite des Falles, dürfte mal ziemlich aufschlussreich werden, wenn sich hierzu auch mal die andere Seite zu Wort melden würde. Natürlich stellen die Leute ihren Fall immer so dar, dass andere an allem Schuld wären. Eigene Versäumnisse und/oder Fehlhandlungen werden hier nie erwähnt.

Wiewohl ich auch glaube, dass dieser Thread ein Fake ist, wer ist denn so blöd und kauft ein 10.000 Euro-Auto ausdrücklich als "Bastlerfahrzeug"? Kann ich mir nicht vorstellen, wirklich nicht. Wenn dem wirklich so wäre, dann hat dieser Käufer aber auch nichts anderes verdient, dann ist er lebensuntüchtig, wie kann man nur den Worten eines Händlers vertrauen?

Grüße
Udo

Oh man, Leute. 🙄

Ja, der Fahrzeugkauf war absolut leichtsinnig und der Händler hat durch Schönreden von Fahrzeug und Vermerk "Bastlerfahrzeug" ein legitimes Zustandegekommen des Kaufvertrages überlegen erreicht.

Es ist aber traurig, dass einige hier einen offensichtlichen Betrugsversuch aufgrund der Unbeholfenheit und des irrationalen Handelns des TE rechtfertigen - das ist moralisch nicht vertretbar.

Mir scheint, der Händler war sich über die verheerenden Mängel im Klaren. Ich würde dies als arglistige Täuschung beschreiben und sofern der Händler die Mängel nicht im Kaufvertrag explizit aufgelistet hat, gibt es natürlich Chancen mit juristischem Beistand, die Mühle zurückzugeben, bei der Vielzahl an Problemen. "Bastlerfahrzeug" ist glaube ich nicht die heilige Klausel, für die sie von vielen gehalten wird.

Aber ich kann meinen Vorrednern nur zustimmen, wir kennen logischerweise nur eine Seite und können den Vorgang daher nicht objektiv rekonstruieren.

Anwalt einschalten und aufs beste Hoffen - mehr kann und will ich dazu nicht sagen.

Gruß

Vielleicht zeigt uns der TE doch noch Bilder von dem Auto. 😁

Ich finde die Antworten von einigen echt belustigend.

Jeder, der schon mal Rechtsunterricht in der Schule und/oder im Studium hatte, weiß,
dass nicht das Bauchgefühl bei einen solchen Fall entscheidet.
Sondern es vielmehr auf die Anspruchsgrundlage (Zivilrecht) ankommt.

Sind die Tatbestandsvorraussetzungen erfüllt, dann hat man sehr gute Chancen vor Gericht.
Meist ist es aber eher eine Auslegungssache, die dann endgültig über den Erfolg/Misserfolg
entscheidet.

Ich würde dir bei der Summe raten, schnellstmöglich (um in bestimmten Fristen zu liegen etc.) einen
Anwalt (Mit Fachrichtung Zivilrecht, Auto, Kaufvertrag etc.) aufzusuchen.

Dieser kann dir viel viel genauer sagen, wo her der Hase hüpft.

Ein Anwalt kennt das Gesetz, kann vor Gericht Argumentieren und kennt auch möglicherweise
eine Hintertür die zum Erfolg führt.

Aufgrund von Fehlenden Informationen wird wohl kein User in der Lage sein dir zu helfen.
Vielmehr wirst du durch (sehr gefährliches) Halbwissen eventuell abgeschreckt.

Ich wünsche dir alles gute und hoffe, dass es sich für dich zum Guten wendet.
Wenn du im ADAC bist müsstest du (je nach Tarif) einen Rechtsschutz für solche Sachen haben.
Aber auch als nicht Mitglied kannst du den ADAC mal anschreiben.

Dennoch möchte ich dir (obwohl dir das klar sein sollte), den Tipp mit auf den Weg geben,
beim nächsten Autokauf doch die Augen etwas weiter aufzumachen. Sollte man keine Ahnung
von Autos haben, dann würde ich entweder einen Neuwagen oder Jahreswagen (auch wenn es kein
Bing-Bling auf Dicke Einer mach Mercedes ist) nahelegen oder das Auto vor dem Kauf von einem Fachmann
durch Checken lassen.

'RÄUSPER*

(1) Der Threadersteller ist seit April dabei und fährt laut seinen "4 Beiträgen" zuvor, einen ame chopper (Motorrad) und ich kenne keinen Motorradfahrer, der mit der Zeit nicht "viel" dazu gelernt hat, d.h. eine Probefahrt ist "natürlich" fester Bestandteil beim Kauf und versteht sich von selbst.

(2) Der Begriff "Bastlerfahrzeug" ist medial (Internet, TV, Radio) schon hinreichend als Schrott auf Rädern verschrien.

(3) Rechtsberatungen im Internetfoiren sind vom Gesetzgeber verboten!

(4) Der Threadersteller hat insgesamt 5 Beiträge seit April verfasst, davon 4 in dem Thread über das Motorrad und dann diesen Thread.

(5) Wer kauft ein Auto für 10K ohne Probefahrt?

Meine Meinung: Es handelt sich hier beim Threadstarter entweder um einen Forentroll, was ja noch die harmlosere Variatne wäre. Ich befürchte allerdings, es handelt sich hier eher um einen "A*WA*T, der auf der Suche nach einer "Rechtsberatung" ist, um diese Leute dann abzumahnen!

Also nehmt euch mit euren "Hinweisen" bitte zurück - denn es ist noch nicht bewiesen, dass es wirklich einen realen Hintergrund gibt, vor allem aber hat der Threadersteller nicht mehr geantwortet - was mich sehr sehr stutzig macht!

PS: Auch " Mr.Mue" ist Beitragstechnisch ein Neuling ...erst seit knapp 11 Tagen dabei und gibt schon solche Aufforderrungen ....

Zitat:

Meine Meinung: Es handelt sich hier beim Threadstarter entweder um einen Forentroll, was ja noch die harmlosere Variatne wäre. Ich befürchte allerdings, es handelt sich hier eher um einen "A*WA*T, der auf der Suche nach einer "Rechtsberatung" ist, um diese Leute dann abzumahnen!

Also nehmt euch mit euren "Hinweisen" bitte zurück - denn es ist noch nicht bewiesen, dass es wirklich einen realen Hintergrund gibt, vor allem aber hat der Threadersteller nicht mehr geantwortet - was mich sehr sehr stutzig macht!

PS: Auch " Mr.Mue" ist Beitragstechnisch ein Neuling ...erst seit knapp 11 Tagen dabei und gibt schon solche Aufforderrungen ....

Seit 10 Jahren dabei und immer noch oder grade deshalb so eine Paranoia???

Ein Anwalt auf dem Abmahntrip - ich bin ja noch nicht so lange dabei, aber das ist mit Abstand das Verrückteste was ich bisher gelesen habe! 😁

Komm mal wieder runter!

Diese Ratschläge und Einschätzungen die hier gegeben werden, haben nichts mit einer Rechtsberatung zu tun. Und ab wann und wie darf d.M.n "Mr.Mue" sich so äußern, dass du nicht darauf hinweist? Gibt's hier so einen Kodex von dem ich noch nichts weiß? Die ersten 10 Tage Maul halten und lesen, 11.-30. Tag nur kurze Kommentare und immer schön "danke" drücken, 31.- 50. Tag längere Kommentare, aber nicht zu lange weil sich die alte Hasen sonst gestört fühlen?!

Grundsätzlich empfiehlt es sich alles nicht ganz so ernst zu nehmen. Und ob der Thread ein Fake war oder nicht, ist doch nebensächlich - es gab eine interessante kleine Runde mit solche Höhepunkten wie deinem Beitrag! 😁

Moin,

Sind wir uns nun einig, dass man sich bei einem Fachmann/Anwalt beraten lassen sollte?!

Ich habe wie üblich meine Probleme damit hier eine Rückabwicklung wegen Täuschung zu sehen - es mag zwar zu vermuten sein, dass dies der Fall war - aber WER will sowas denn bitte nachweisen? Da steht Wort gegen Wort - wer soll entscheiden wer mehr Wahrheit sagt? Ich kann es nicht, ich vermute niemand kann das.

Deshalb die Beratung von Anwalt - der Begriff Bastlerfahrzeug schließt Gewährleistungsansprüche nunmal nicht automatisch aus, die könnten je nach Kaufvertrag noch immer ganz oder teilweise bestehen. Ist also denkbar, dass der Verkäufer sich da ein überraschendes Eigentor geschossen hat. Also Anwalt aufsuchen danach ist man schlauer. Rumlamentieren bringt einen ja nun echt nicht weiter.

MFG Kester

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