1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Kaufberatung
  5. Bastlerfahrzeug zurückgeben?

Bastlerfahrzeug zurückgeben?

Hi zusammen.

Ich habe mir bei einem Händler einen Mercedes gekauft.
Für 9.600 Euro. Der Herr hat mir den Wagen echt schön geredet, von wegen wie gut der technisch in Schuss ist und wie toll der Wagen ist. Sieht auch echt gut aus, Mattschwarz, dicke Felgen usw.
Allerdings wollte er wegen dem extremumbau bastlerfahrzeug im Vertrag haben.
Auch das hat er mir schön geredet.
Nun hab ich den Wagen, angemeldet und bin gefahren.
Das Abc Hydraulikfahrwerk baut keinen Druck auf, fährt sich wie scheisse, das Lenkrad steht beim Geradeausfahren auf halb links, die Beifahrertür öffnet nicht, um Gasbetrieb ruckelt die Karre nur,
Ich hab mich echt blenden lassen und fast mein ganzes Geld verloren.

Der Händler hat mich bewusst betrogen und alles toll geredet.

Nun sagt der, im vertrag steht bastlerfahrzeug, er nimmt es auf keinen Fall zurück.

Was meint ihr, außer das ich so doof war. Habe ich Chancen wenn ich einen Anwalt einschalte?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Larassa27 schrieb am 18. November 2014 um 16:00:26 Uhr:



Nun hab ich den Wagen, angemeldet und bin gefahren.
Das Abc Hydraulikfahrwerk baut keinen Druck auf, fährt sich wie scheisse, das Lenkrad steht beim Geradeausfahren auf halb links, die Beifahrertür öffnet nicht, um Gasbetrieb ruckelt die Karre nur,
Ich hab mich echt blenden lassen und fast mein ganzes Geld verloren.

Der Händler hat mich bewusst betrogen und alles toll geredet.

Nun sagt der, im vertrag steht bastlerfahrzeug, er nimmt es auf keinen Fall zurück.

Wieso hat dich der Händler betrogen? Hättest du selbst als Laie alles vorher auf ner Probefahrt feststellen können. Wie jetzt auch.

Und "schöngeredet"? Was erwartest du? Dass er den Hobel schlechtredet? Der will verkaufen, das ist sein Job.

Dann noch fast 10.000 Öken für so 'n Bastler-Grotte hingelegt... dümmer geht's kaum.

Vergiss es, den Händler anzugehen, den bewussten "Betrug" wirst du unter diesen Umständen ("Bastlerfahrzeug"😉 NIE begründen können. Jeder Richter lacht dich aus, wenn du mit sowas kommst und wird dir stattdessen erhebliches Mitverschulden vorwerfen.

Das nächste Mal beim Autokauf Kopf einschalten und nicht 100% aus "Boaahh-ey-geil-ey"-Gefühl kaufen!

30 weitere Antworten
Ähnliche Themen
30 Antworten

Bei Bastlerfahrzeug und vorheriger Probefahrt sehe Ich die Chancen gegen Null...Bei der Formulierung Bastlerfahrzeug hätte Ich niemals unterschrieben...

Nun ja, da niemand wohl beweisen kann was gesagt wurde, wird der Händler sich auf Bastlerfahrzeug berufen und du schaust in die Röhre. Viel Lehrgeld bezahlt, verbuch es unter Erfahrung und mach das Beste daraus, richte den Wagen langsam wieder her, bis dahin wirst du wohl oder übel damit leben müssen oder den Wagen in die Garage stellen und gut ist.

Moin,

Soweit ich im Bilde bin müssen Mängel explizit genannt und aufgelistet werden. Pauschale Abwertungen werden typischerweise nicht akzeptiert.

Investier mal ein paar Euro in eine anwaltliche Beratung - das kostet nicht die Welt. Aber such dir einen der sich damit auskennt. Ich würde da die Flinte nicht ins Korn werfen - da du ja durchaus gewährleistungsansprüche haben könntest.

MFG Kester

Bastlerfahrzeug für 9600 Euro???
Normalerweise werden solche Autos doch für maximal ein paar Hunderter verkauft.
Auch ein Anwalt wird dir nicht helfen können.
Kannst du uns mal Bilder von dem Extremumbau 😁 hier zeigen?
Ich denke der Verkäufer hat einen Dummen gesucht und gefunden.

Nun, fast 10000 Schleifen für ein Auto hinlegen ohne es Probe gefahren zu haben 😕 🙄.

Zurückgeben kannst du den Wagen eh nicht, höchstens Nachbesserung verlangen.
Bei einem Mattschwarzen getunten Wagen sehe ich die Chancen aber gegen Null, den was ist ein Bastlerfahrzeug wenn nicht das. 🙄

Übrigens lohnt eine anwaltliche Beratung, denn nur 'Bastlerfahrzeug' schließt die Gewährleistung nicht aus. Es bedarf schon eindeutiger Formulierungen, die aber nur ein Volljurist klären sollte. Was steht also im Kaufvertrag genau?

Zitat:

@Larassa27 schrieb am 18. November 2014 um 16:00:26 Uhr:



Nun hab ich den Wagen, angemeldet und bin gefahren.
Das Abc Hydraulikfahrwerk baut keinen Druck auf, fährt sich wie scheisse, das Lenkrad steht beim Geradeausfahren auf halb links, die Beifahrertür öffnet nicht, um Gasbetrieb ruckelt die Karre nur,
Ich hab mich echt blenden lassen und fast mein ganzes Geld verloren.

Der Händler hat mich bewusst betrogen und alles toll geredet.

Nun sagt der, im vertrag steht bastlerfahrzeug, er nimmt es auf keinen Fall zurück.

Wieso hat dich der Händler betrogen? Hättest du selbst als Laie alles vorher auf ner Probefahrt feststellen können. Wie jetzt auch.

Und "schöngeredet"? Was erwartest du? Dass er den Hobel schlechtredet? Der will verkaufen, das ist sein Job.

Dann noch fast 10.000 Öken für so 'n Bastler-Grotte hingelegt... dümmer geht's kaum.

Vergiss es, den Händler anzugehen, den bewussten "Betrug" wirst du unter diesen Umständen ("Bastlerfahrzeug"😉 NIE begründen können. Jeder Richter lacht dich aus, wenn du mit sowas kommst und wird dir stattdessen erhebliches Mitverschulden vorwerfen.

Das nächste Mal beim Autokauf Kopf einschalten und nicht 100% aus "Boaahh-ey-geil-ey"-Gefühl kaufen!

Bevor wir hier weiter spekulieren, sollte uns der TE zwei Fragen beantworten:

1. Wurden die im Eröffnungsbeitrag genannten Mängel im Kaufvertrag vermerkt?

2. Wurde die Gewährleistung im Kaufvertrag eingeschränkt oder ausgeschlossen?

Zitat:

@Larassa27 schrieb am 18. November 2014 um 16:00:26 Uhr:


Hi zusammen.

Ich habe mir bei einem Händler einen Mercedes gekauft.
Für 9.600 Euro. Der Herr hat mir den Wagen echt schön geredet, von wegen wie gut der technisch in Schuss ist und wie toll der Wagen ist. Sieht auch echt gut aus, Mattschwarz, dicke Felgen usw.
Allerdings wollte er wegen dem extremumbau bastlerfahrzeug im Vertrag haben.
Auch das hat er mir schön geredet.
Nun hab ich den Wagen, angemeldet und bin gefahren.
Das Abc Hydraulikfahrwerk baut keinen Druck auf, fährt sich wie scheisse, das Lenkrad steht beim Geradeausfahren auf halb links, die Beifahrertür öffnet nicht, um Gasbetrieb ruckelt die Karre nur,
Ich hab mich echt blenden lassen und fast mein ganzes Geld verloren.

Der Händler hat mich bewusst betrogen und alles toll geredet.

Nun sagt der, im vertrag steht bastlerfahrzeug, er nimmt es auf keinen Fall zurück.

Was meint ihr, außer das ich so doof war. Habe ich Chancen wenn ich einen Anwalt einschalte?

Lass dich nicht entmutigen und nimm dir auf jeden Fall einen Anwalt! Offenbar hattest du ja andere Erwartungen von diesem Fahrzeug (ich hoffe mal es ist jetzt nicht der 2 oder 3 Wagen), sprich es sollte dein Auto für die täglichen Erledigungen, Arbeitsweg usw. sein. Deine Chancen stehen nicht so schlecht.

Der Verkäufer wusste um die technischen Probleme, anders ist sein Bestehen auf die Formulierung "Bastlerfahrzeug" nicht zu erklären. Hat er dich denn darüber aufgeklärt?

Hättest du den Wagen gekauft mit dem Wissen um die Probleme und den Problemen die die obige Formulierung mit sich bringen kann? Nein? Dann nimm dir einen Anwalt...

Zitat:

@Drahkke schrieb am 18. November 2014 um 21:44:03 Uhr:


Bevor wir hier weiter spekulieren, sollte uns der TE zwei Fragen beantworten:

1. Wurden die im Eröffnungsbeitrag genannten Mängel im Kaufvertrag vermerkt?

2. Wurde die Gewährleistung im Kaufvertrag eingeschränkt oder ausgeschlossen?

zu 1) müssen die alle haarklein genannt werden, wenn es sich ganz klar um ein "Bastlerfahrzeug" handelt - was eindeutig im Kaufvertrag stand?

zu 2) Gewährleistung bei einem ausdrücklichen Bastlerfahrzeug (nicht als solcher versteckt deklariert im Kleingedruckten, da kann's anders aussehen)? 😕

Aber ich gebe zu, da bin ich kein Experte. Selbst die Rechtsprechung ist sich da nicht völlig einig.

Hier mal ein Urteil was eventuell relevant sein könnte:

http://www.iww.de/.../...stlerfahrzeug-als-umgehung-des-475-bgb-f45433

Es kommt auf die konkreten Umstände an.

Was im Kaufvertrag steht ist irrelevant, wenn schon das Zustandekommen dieses Vertrags nicht rechtens ist.
Der TE wurde getäuscht und hat erst dadurch den Vertrag unterschrieben....
Schätze seine Chancen ganz gut

Zitat:

@tomte22 schrieb am 18. November 2014 um 22:39:35 Uhr:


Was im Kaufvertrag steht ist irrelevant, wenn schon das Zustandekommen dieses Vertrags nicht rechtens ist.

Es geht zunächst einmal um die Beweisführung und da sind Dokumente und deren Inhalt schon hilfreich, besonders dann, wenn außer Käufer und Verkäufer keine weiteren Personen, die als Zeugen dienen könnten, beim Vertragsabschluß anwesend waren.

Zitat:

@tomte22 schrieb am 18. November 2014 um 22:39:35 Uhr:


Was im Kaufvertrag steht ist irrelevant, wenn schon das Zustandekommen dieses Vertrags nicht rechtens ist.
Der TE wurde getäuscht und hat erst dadurch den Vertrag unterschrieben....
Schätze seine Chancen ganz gut

wieso wurde er getäuscht? Er hat sich fahrlässig täuschen

lassen

, indem er vor dem Kauf keine Probefahrt gemacht hat. Da wären die Mängel sofort aufgefallen. Und er wusste genau, dass er ein Bastlerfahrzeug kauft.

Fakt ist, er hat sich blenden lassen - von was auch immer. Pech!

Wo liegt also die absichtliche Täuschung durch den Verkäufer??

Deine Antwort
Ähnliche Themen