Käufer will wegen Defekten das Auto zurückgeben

Hallo. In der Hoffnung das richtige Forum erwischt zu haben, möchte ich mal eure Meinung lesen.
Habe mir bei Ebay ein 15 Jahre altes Auto mit frischem Tüv gekauft. 2 Tage später was besseres gefunden (günstiger im Unterhalt usw). Also das "neu" gekaufte Auto wieder inseriert. Nach 4 Wochen (Auto stand nur) wurde aus einem Interessenten, ein Käufer. Auto wurde probegefahren und mit Standardverzrag von mobile.de unter Ausschluss der Gewährleistung verkauft. Es wurden diverse lackschäden und die etwas hängende Fahrertür vermerkt.
In meiner Anzeige bei mobile habe ich diese Mängel auch aufgeführt, aber (leider?) den Satzteil "... ansonsten technisch top" aufgeführt. Bin ich bei neuem Tüv von ausgegangen. Nach ca 4,5 Wochen konfrontiert mich der Käufer nun mit Kupplung platt, Kat defekt, Lenkung ausgeschlagen, Flüssigkeitsverlust.

Nun die wichtige Frage. Kann ich wegen meiner Aussage "... ansonsten technisch top" belangt werden??

Beste Antwort im Thema

Im Übrigen glaube ich dem TE auch nicht.

Man kauft sich nicht irgendeine Kiste und findet komischerweise 2 Tage später ein "besseres"...........

18 weitere Antworten
18 Antworten

Wenn du unter Vorsatz gehandelt hast schon.

Nach meiner Sicht gilt zunächst mal der Kaufvertrag, wenn der unter Ausschluss der Sachenmängelhaftung war, gilt dieser Ausschluss auch, ausser du hast bewusst dir bekannte Mängel dem Käufer verschwiegen. Nebenabreden wie ansonsten technisch top hätten nämlich in den Kaufvertrag aufgenommen werden müssen oder die Anzeige hätte als Teil des Kaufvertrages mit aufgenommen werden müssen.

Wenn du kein KFZ Mechaniker oder Fachkraft aus dem Gewerbe bist, hätte dem Käufer meiner Meinung nach bewusst sein sollen, daß das deine persönliche Einschätzung ist und keine Fachmeinung, im Zweifel hätte der Käufer das Auto von einer Fachkraft vor dem Kauf untersuchen lassen sollen.

Rechtlich final wird dir das rechtssicher nur ein Anwalt sagen können.

Zitat:

@Warrior_DD schrieb am 15. April 2016 um 13:12:04 Uhr:


Wenn du unter Vorsatz gehandelt hast schon.

Natürlich nicht. War lediglich meine Einschätzung aufgrund des Tüv-Berichts.

Beim nächsten Mal dann besser reinschreiben etwas wie, "laut TÜV keine Beanstandungen". Wobei der TÜV nicht die Kupplung prüft und solange das Wasser nicht raustropft auch nicht beanstanden würde und wenn er die AU bestanden hat, war zu dem Zeitpunkt der Kat wohl noch ausreichend funktionsfähig. Lenkung hätte dem TÜV auffallen müssen oder es war noch im Rahmen der Toleranzen.

Ähnliche Themen

Du hast als Laie eine Beurteilung vorgenommen, was wohl auch für den Käufer erkennbar sein musste. "Technisch top" ist als Aussage auf dem Level "wäscht porentief rein", daran kann man Dich nicht aufhängen. Mit dem Ausschluss der Gewährleistung hat der K. die A...hkarte gezogen.

Falls Du das Fz. von einem Händler erworben hattest und noch Gewährleistung drauf war, sollte sich diese auf den Folgekäufer übertragen, da bin ich aber zuwenig Jurist um das sicher zu sagen. Zudem kommt noch, dass Schäden auch durch unsorgfältigen Umgang seitens des Käufers entstanden sein können. Bei einem 15-jährigen Fz. sind schliesslich auch immer Reparaturrisiken dabei, die hätte der Käufer z.B. mit einem Gebrauchtwagencheck minimieren können. Unschön, aber in dem Fall hast Du Glück gehabt.

Edit: wurde inzwischen schon von anderen so ähnlich beurteilt, war halt erstmal was essen, bevor ich's abgeschickt habe... 🙂

Wer weiß was der Käufer mit dem Auto in 4,5 Wochen getrieben hat.
Damit bist du raus aus der Sache, lehn dich zurück und freu dich.
Der Käufer kann dir gar nichts.
Alle weitere Betteleien und Drohungen solltest du ignorieren.

Gewährleistung ist keinesfalls übertragbar!

Zitat:

@Railey schrieb am 15. April 2016 um 13:44:54 Uhr:


Du hast als Laie eine Beurteilung vorgenommen, was wohl auch für den Käufer erkennbar sein musste. "Technisch top" ist als Aussage auf dem Level "wäscht porentief rein", daran kann man Dich nicht aufhängen. Mit dem Ausschluss der Gewährleistung hat der K. die A...hkarte gezogen.

Falls Du das Fz. von einem Händler erworben hattest und noch Gewährleistung drauf war, sollte sich diese auf den Folgekäufer übertragen, da bin ich aber zuwenig Jurist um das sicher zu sagen. Zudem kommt noch, dass Schäden auch durch unsorgfältigen Umgang seitens des Käufers entstanden sein können. Bei einem 15-jährigen Fz. sind schliesslich auch immer Reparaturrisiken dabei, die hätte der Käufer z.B. mit einem Gebrauchtwagencheck minimieren können. Unschön, aber in dem Fall hast Du Glück gehabt.

Edit: wurde inzwischen schon von anderen so ähnlich beurteilt, war halt erstmal was essen, bevor ich's abgeschickt habe... 🙂

Entweder war der TÜV fingiert oder der neue Besitzer hat das Fahrzeug zweckentfremdet benutzt.

In 4 Wochen Kat und Lenkung geschrottet, das muss man erstmal schaffen.

Um was für ein Fahrzeug (Typ, Bj, km, Preis) reden wir überhaupt?

Im Übrigen glaube ich dem TE auch nicht.

Man kauft sich nicht irgendeine Kiste und findet komischerweise 2 Tage später ein "besseres"...........

Sehe ich ähnlich ... Abmeldung und Anmeldung kostet ebenfalls. Je nach Alter ist auch ein Fahrzeughalter mehr nicht gerade wertfördernd. Zudem sucht man nicht weiter, wenn man etwas passendes gefunden hat. Absolute Ausnahmen wie "Fahrzeug war Blender und ist Schrott" nehme ich mal bewusst aus. Genauso scheints nämlich gelaufen zu sein.

Zitat:

@Knergy schrieb am 15. April 2016 um 15:00:50 Uhr:


Sehe ich ähnlich ... Abmeldung und Anmeldung kostet ebenfalls. Je nach Alter ist auch ein Fahrzeughalter mehr nicht gerade wertfördernd. Zudem sucht man nicht weiter, wenn man etwas passendes gefunden hat. Absolute Ausnahmen wie "Fahrzeug war Blender und ist Schrott" nehme ich mal bewusst aus. Genauso scheints nämlich gelaufen zu sein.

Nicht gesucht. Wurde mir angeboten. Passte eben besser. Sollte ja nur die restlichen Wintermonate überbrücken. Und hier muss auch keiner was glauben....

Zitat:

@rudi333 schrieb am 15. April 2016 um 14:22:14 Uhr:


Entweder war der TÜV fingiert oder der neue Besitzer hat das Fahrzeug zweckentfremdet benutzt.

In 4 Wochen Kat und Lenkung geschrottet, das muss man erstmal schaffen.

Um was für ein Fahrzeug (Typ, Bj, km, Preis) reden wir überhaupt?

Nissan Primera. Bj 2000 mit 140.000 km. Vk-Preis 1000€

Zitat:

@marc430 schrieb am 15. April 2016 um 17:31:31 Uhr:


Nicht gesucht. Wurde mir angeboten. Passte eben besser. Sollte ja nur die restlichen Wintermonate überbrücken. Und hier muss auch keiner was glauben....

Ob wir dir glauben kann dir tatsächlich egal sein.

Im Zweifel kommt es darauf an ob dir später der Richter glaubt.

Und auch ich habe da meine Zweifel.

So einfach wie es hier viele darstellen ist es auf jeden Fall nicht.

Zitat:

@marc430 schrieb am 15. April 2016 um 17:33:00 Uhr:



Zitat:

@rudi333 schrieb am 15. April 2016 um 14:22:14 Uhr:


Entweder war der TÜV fingiert oder der neue Besitzer hat das Fahrzeug zweckentfremdet benutzt.

In 4 Wochen Kat und Lenkung geschrottet, das muss man erstmal schaffen.

Um was für ein Fahrzeug (Typ, Bj, km, Preis) reden wir überhaupt?

Nissan Primera. Bj 2000 mit 140.000 km. Vk-Preis 1000€

Hmm. Wenn das sowieso ein Übergangsauto für paar werden sollte, warum kauft man dann einen zweiten Wagen, auch wenn der besser ist und nimmt dann zweimal den Wertverlust beim Verkauf von zwei Fahrzeugen in kKauf?

Deine Antwort
Ähnliche Themen