Bagatellschaden Rechnung Werkstatt
Hallo, ich habe eine Frage bzgl. eines kleinen "Unfalls". Und zwar habe ich beim Einparken ein Auto ganz leicht an der hinteren Stoßstange touchiert. Da ich den Halter nicht kannte, musste ich die Polizei hinzuziehen. An meinem Auto ist nichts zu erkennen, der Geschädigte hat einen ganz leichten Kratzer abbekommen. Es handelt sich dabei allerdings um einen 16 Jahre alten durchgerosteten Audi A3 1.3l. Die Polizisten haben schon Scherze gemacht und gesagt, sie würden das Auto nicht anfassen, sonst hätten sie die ersten Teile in der Hand. Ins Protokoll für den Geschädigten haben sie einen Unfallschaden von 100€ notiert. Erst wollten sie 50€ schreiben, haben dann aber gutmütig gemeint, dass 100€ doch gerechter wären und mir geraten das ganze ohne Versicherung zu regeln.
Nun war der Geschädigte in der Werkstatt und hat sich einen Kostenvoranschlag für die Reparatur geholt. Dieser beläuft sich auf über 400€. Finde das eine absolute Frechheit für einen 16 Jahre alten sehr herunter gekommenen Wagen. Würde schätzen, dass der Wagen mit sehr viel Fantasie vielleicht noch 1.500€ wert ist.
Hat jemand einen Tipp? Werde natürlich versuchen mit den Geschädigten zu reden, aber ich habe das Gefühl, der Vater des sehr jungen Fahrers versucht da Geld rauszuschlagen...
Beste Antwort im Thema
Was ist eigentlich das Problem des TE? Wenn er nicht zahlen oder hochgestuft werden möchte, dann soll er nicht gegen andere Autos fahren - oder eben gegen neuere damit es sich mehr lohnt? Daß ein Audi fast durchrostet, habe ich bisher noch nie gesehen. Die Version vom Audifahrer klingt wahrscheinlich anders.
Wie schon gesagt wurde: Die Schadensschätzung der Polizei spielt keine Rolle. Bei einem Wildschaden haben die bei mir auch 50 EUR aufgeschrieben. Getauscht wurde dann die Stoßstange + Nebelscheinwerfer, also eine vierstellige Summe.
Immerhin hat sich der TE nicht aus dem Staub gemacht, was ich ihm hoch anrechne.
60 Antworten
Die Versicherungsbeiträge steigen eher durch diverse Totalschäden wie sie jetzt wieder beim kleinsten Nachtfrost kommen und Versicherungsbetruges.
Versicherungen kennen die so genannte 130%-Regel. Jeder Schaden, der maximal 130% des Wertes entspricht, muß beglichen werden. Daher gibt es bei einem 1500€ Auto mit 400€ Lackierung überhaupt nichts zu diskutieren.
Ein Schaden ist übrigens sehr detailliert definiert. Ein Schaden ist der Unterschied zwischen Istzustand und dem Zustand, den das Fahrzeug ohne das Ereignis hätte (Sollzustand).
Ich weiß nicht, was es sich hier aufzuregen gilt. Eine Reparatur kostet ja schließlich nicht weniger, nur weil das Auto älter wird. Wenn ich hier lese, daß man sich bei einer Beule mit 20€ abspeisen läßt.. . Wozu zahlt man dann eine teure Versicherung?
Es ist immer das Gleiche... Der Verursacher des Schadens möchte am liebsten, dass der Geschädigte am Besten das Auto in einer Hinterhofwerkstatt fährt. Der Geschädigte möchte den Wagen am liebsten in einer Vertragswerkstatt bringen.
Ich möchte nicht abstreiten, das der Geschädigte hier natürlich das Recht hat, den Schaden beseitigen zu lassen. Das steht nun wirklich außer Frage!
Aber ich denke (bin kein Gutachter und kein Jurist), das man auch die gegebenen Umstände berücksichtigen muss, wenn der Geschädigte auf Abrechnung nach KVA besteht. Wenn die Stoßstange schon anderweitig lädiert ist, dann müssten diese vorhandenen Vorschäden eigentlich mit berücksichtigt werden.
Bei einem möglichen Smartrepair für 150 Euro (Beseitigung der durch den Verursacher verursachten Schramme) würden evtl. andere vorhandenen Schäden nicht mit berücksichtigt. Für 400 Euro könnte natürlich eine Hinterhofwerstatt die gesamte Stoßstange ausbessern (spachteln) und komplett neu lackieren. Sprich komplette Instandsetzung aller vorhandenen Mängel. Ganz fair ist das nicht.
Ich beziehe mich da mal auf einen Einbruchschaden, den ich an einem meiner früheren KFZ mal hatte. Hier habe ich auch nach KVA abgerechnet. Ich musste meiner Versicherung aber einen Nachweis erbringen, das der Einbruchschaden fachgerecht instandgesetzt wurde. Andernfalls hätte die Versicherung bei einem erneuten Einbruchschaden nicht nochmals gezahlt.
Finde ich auch ok so und ist verständlich!
Finde es nur etwas einfach, jetzt mit einem total lädierten Auto durch die Gegend zu fahren und bei jedem Parkrempler, jeder Beule erneut abzukassieren. Wieso muss der Geschädigte hier eigentlich nicht nachweisen, das die Stoßstange vorher in einem einwandfreien Zustand war? Ich meine, er kassiert nun nach KVA ab und lässt alles so. Beim nächsten Parkrempler kassiert er wieder nach KVA ab, bei der nächsten Beule (wenn einer die Türe aufreisst) wieder und wieder und wieder. Kann doch irgendwie nicht sein....
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Zitat:
@HairyOtter schrieb am 29. November 2014 um 00:47:55 Uhr:
Versicherungen kennen die so genannte 130%-Regel. Jeder Schaden, der maximal 130% des Wertes entspricht, muß beglichen werden. Daher gibt es bei einem 1500€ Auto mit 400€ Lackierung überhaupt nichts zu diskutieren.
Ist ja alles richtig, aber:
Es ist kein Schaden von 400 Euro entstanden. Eine komplette neu lackierte Stoßstange kostet 400 Euro, aber nicht das Entfernen des einen zusätzlichen Kratzers.
Wenn der Zustand so ist wie beschrieben, macht der Kratzer vieleicht 10% der gesamten Stoßstange aus. Also ca. 40 Euro Schaden.
Wo steht, das der TE für die gesamte Soßstange aufkommen muss?
Die Versicherung wird unbürokratisch 400 Euro zahlen, ohne groß zu prüfen. Ist ja schließlich ein eideutiger Fall.
Richtig wäre aber 360 Euro Wertverbesserung abzuziehen und dem Geschädigten 40 Euro auszuzahlen. Oder dem Geschädigten nachzuweisen, dass die Stoßstange schon vor dem Unfall ein Totalschaden mit Nullwert hatte. Dann geht der Geschädigte nämlich ganz leer aus.
DAS ist Aufgabe der Versicherung. Und DAFÜR zahle ich meine hohen Beiträge, damit sie mich vor solchen Betrügern schützt. Ansonsten könnte ich nämlich zur billigsten Onlineversicherung wechseln, die ich finden kann. Mir persönlich ist es nämlich egal, wie die Versicherung im Haftpflichtfall arbeitet.
Zitat:
@TalkTalkFan schrieb am 29. November 2014 um 08:28:28 Uhr:
... Eine komplette neu lackierte Stoßstange kostet 400 Euro, aber nicht das Entfernen des einen zusätzlichen Kratzers.Zitat:
@HairyOtter schrieb am 29. November 2014 um 00:47:55 Uhr:
Versicherungen kennen die so genannte 130%-Regel. Jeder Schaden, der maximal 130% des Wertes entspricht, muß beglichen werden. Daher gibt es bei einem 1500€ Auto mit 400€ Lackierung überhaupt nichts zu diskutieren.
Ist das wirklich so? Bei mir lag Ersatzteil und Tausch eher bei 3000 Eur (in meinem Falle kamen noch Anwalt, Gutachten, Leihwagen, Unfallpauschale, Wertverlust dazu und den Gegner hat sein "Stubser" auch mal eben über 5000 Euro gekostet) und ich fahre bloss einen VW Polo.
Insofern könnten 400 eur auch eine pragmatische, Zeitwert- gerechte Reparatur sein.
Wenn mal überlegt werden würde was alles an Auwand benötigt wird, wenn eine Lackierkabine benötigt wird kann man sich in etwa ausrechnen wie die Preise zustande kommen.
Es genügen Kleinigkeiten und einige 100 € sind verbraucht.
Als Geschädigter habe ich das Recht, mein Fahrzeug in den Zustand zurückversetzen zu lassen, in dem es vor dem Schaden war.
Wenn das bedeutet, dass an meinem zwölf Jahre alten Volvo V70 II, der noch knappe 3500 € wert ist, die Tür hinten links für 2000 € getauscht werden muss, weil so ein huttragender Trottel im Parkhaus nicht richtig ausparken(!) kann und auch noch seinen PDC, den ICH sogar gehört habe, ignoriert, dann ist das eben so.
Eine große gelbe Versicherung hat das Geld ohne größere Zuckungen ausgespuckt. Zwar erst, als ich die Worte "Anwalt", "Gutachter" und "Leihwagen" eingestreut habe, aber immerhin. Dann wär's nämlich mindestens genauso teuer geworden.
Bei den KFZ-Versicherungen läuft doch grundsätzlich etwas falsch, wenn man das Geld nach KVA bekommt und dann mit Panzertape repariert.
Und deswegen hat man diverse Abzüge bei fiktiver Abrechnung.
Ich beurteile Schäden nicht, mir fehlt das Fachwissen,
der Wagen geht in die (eine meiner Wahl) Werkstatt, es wird ein KVA erstellt
und der Versicherung übermittelt.
Zeitwert eines Autos kann ganz gut anhand einiger Eckdaten ermittelt werden.
Reicht der Versicherung das nicht, Gutachter! ggf. Anwalt.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 28. November 2014 um 20:05:26 Uhr:
[Nicht nur ein Problem des TE, sondern ein Problem was alle angeht ist, das alte 13 jährige Autos, welche schon sichtbar Rost angesetzt haben, wo der Lack nicht mehr seinem Namen gerecht wird.... für viel Geld wieder hergerichtet werden, wenn eine Schramme, welche zwischen dem vielen Ungemach absolut nicht auffällt, durch Fremde hinzu gefügt wird.
Das ist wirtschaftlicher Unfug.
Mir ist mal eine nette junge Dame gegen meinen alten, inzwischen schon verschrotteten Peugeot gefahren, 9 Jahre alt, sichtbar abgelebt. Huch da war sie die kleine Beule. Nur für Wissende zu erkennen. Na toll !
Ich habe der jungen Frau 20 Euro abgequatscht und habe mir einen netten Abend gemacht. Die kleine Beule hat mich nicht gestört, eine neues Auto war eh fällig.Und wer das nicht versteht, bzw. mir nicht zustimmt, darf bitte nicht meckern wenn von Jahr zu Jahr die Versicherungsprämie steigt.
das ist sehr löblich und dir hoch anzurechnen.
Natürlich hat der Gegner einen Anspruch auf Reparatur, teilweise sogar bis 130% des Wertes, wie hier schon richtig beschrieben wurde.
Dennoch krankt das System, zu Gunsten der Fahrer älterer Wagen. Denn der Schaden, der vom Verursacher ersetzt wird, ist der Aufwand, den die Reparatur kostet. Sinnvoller wäre es jedoch, den Wert des Autos vor und nach der Beule zu vergleichen. Das kann dann jedoch dazu führen, daß Bagatellschäden, die gerade bei älteren Autos den Wert nicht senken, nicht ersetzt werden. Dann würden unsere Autos bald so aussehen wie in Rom oder Spanien, denn es würde ein Trend in Gang gesetzt werden, der zu immer mehr Kratzern führen würde, die alle einzeln betrachtet den Wert nicht gesenkt haben, insgesamt aber zu einer völlig verhurten Stoßstange führen.
Darum ist ein Parkrempler für Fahrer alter Autos auch auf absehbare Zeit vergleichbar mit einem (kleinen) Lottogewinn. Denkbar wäre höchstens eine Deckelung der Gesamtsumme auf sagen wir 25% des Zeitwertes, aber das wäre bei einem Totalschaden ungerecht. Die Abgrenzung wäre da schwierig.
Zitat:
@onzlaught schrieb am 29. November 2014 um 12:10:57 Uhr:
Und deswegen hat man diverse Abzüge bei fiktiver Abrechnung.
Ich beurteile Schäden nicht, mir fehlt das Fachwissen,
der Wagen geht in die (eine meiner Wahl) Werkstatt, es wird ein KVA erstellt
und der Versicherung übermittelt.
Zeitwert eines Autos kann ganz gut anhand einiger Eckdaten ermittelt werden.
Reicht der Versicherung das nicht, Gutachter! ggf. Anwalt.
Da beginnt doch die Geschäftemacherei der Branche, auf Kosten der Allgemeinheit:
Gibt genug Fachwerkstätten, die weigern sich, selbst einen KVA zu erstellen. Die lassen grundsätzlich den Gutachter kommen und den Fall direkt mit der Versicherung zu regeln, das ist ebenfalls nicht vorgesehen (da müssten die wahrscheinlich ein paar Schreibkräfte zusätzlich einstellen). Insofern wird dem Kunden grundsätzlich der Anwalt dringend nahegelegt.
Fertige Vollmachten liegen direkt griffbereit in der Schublade. Kaum ein (vom Unfall eh schon genervter) Kunde sagt da: "Nee, lassen sie mal, das mit der gegnerischen Versicherung, das klappt schon, da hab ich Vertrauen".
Hallo,
ganz unschuldig an diesem Zustand sind die Versicherungen selber auch nicht.
Tatsächlich wird oft versucht, den Geschädigten teilweise um seine Rechte zu prellen oder unberechtigte Anzüge bei der Regulierung vorzunehmen.
Ist auch ziemlich einfach, weil auf der einen Seite Fachleute sitzen, was die Schadensabwicklung betrifft und auf der anderen Seite jemand, der vielleicht nur einmal in seiner Autofahrerlaufbahn einen Schaden regulieren muss.
Grüße
Manfred
Ich war jetzt im Garten und habe in Ruhe über das Thema bei der Arbeit nachgedacht.
Ich finde das Verhältnis zum Auto sollte so in etwa sein wie in einer Beziehung.
Am Anfang legt man großen Wert auf das Äußere, die Ausstrahlung, die Wirkung auf Dritte.
Nach Jahren, wenn der erste Lack bei dem Partner und natürlich bei einem selbst runter ist, wenn man aber den Partner tief bis ins Innere kennt, ihm vertraut, sich auf ihn verlassen kann, zählt das Äußere nicht mehr so unbedingt, man stört sich nicht an einer zusätzlichen Falte, an grauen und weniger Haaren, an einer vielleicht nicht mehr so guten Figur......
Man schickt den Partner dann nicht zu Doktor Mang und lässt kleinste Mängel für viel Geld wieder beheben.
Genauso ist es bei mir mit meinem Auto, wir sind fast 6 Jahre zusammen und haben mehr als 200000 Km zusammen verbracht. Sind durch dick und dünn zusammen gegangen. Ich weiß das ich mich auf meinen kleinen Löwen verlassen kann, er hat mich noch nie im Stich gelassen.
Und ich schwöre wenn eine Schramme dazu kommt scheiße ich drauf, viel wichtiger ist mir das er weiter ohne wenn und aber für mich da ist.
Das soll jetzt kein Freibrief dafür sein mein Auto zu zerkratzen, aber wenns versehendlich passiert dann ist es halt passiert.
Mir ist das auch relativ egal. Mittleweilen haben schon vier Fahrezuge meine Stoßstange geküsst, passiert nun mal eben in Großstädten. Es ist mir sogar zu blöd in meiner Friezeit Versicherungen zu kontaktieren, Werkstätte anzufahren usw...
Erst wenn die Funktionalität eingeschränkt wird schreite ich ein. Für mich ist das auch ein Grund keine Neuwägen zu kaufen, man regt sich dann über jeden Kratzer auf obwohl diese unvermeidlich sind...