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Bagatellschaden Rechnung Werkstatt

Themenstarteram 28. November 2014 um 10:20

Hallo, ich habe eine Frage bzgl. eines kleinen "Unfalls". Und zwar habe ich beim Einparken ein Auto ganz leicht an der hinteren Stoßstange touchiert. Da ich den Halter nicht kannte, musste ich die Polizei hinzuziehen. An meinem Auto ist nichts zu erkennen, der Geschädigte hat einen ganz leichten Kratzer abbekommen. Es handelt sich dabei allerdings um einen 16 Jahre alten durchgerosteten Audi A3 1.3l. Die Polizisten haben schon Scherze gemacht und gesagt, sie würden das Auto nicht anfassen, sonst hätten sie die ersten Teile in der Hand. Ins Protokoll für den Geschädigten haben sie einen Unfallschaden von 100€ notiert. Erst wollten sie 50€ schreiben, haben dann aber gutmütig gemeint, dass 100€ doch gerechter wären und mir geraten das ganze ohne Versicherung zu regeln.

Nun war der Geschädigte in der Werkstatt und hat sich einen Kostenvoranschlag für die Reparatur geholt. Dieser beläuft sich auf über 400€. Finde das eine absolute Frechheit für einen 16 Jahre alten sehr herunter gekommenen Wagen. Würde schätzen, dass der Wagen mit sehr viel Fantasie vielleicht noch 1.500€ wert ist.

Hat jemand einen Tipp? Werde natürlich versuchen mit den Geschädigten zu reden, aber ich habe das Gefühl, der Vater des sehr jungen Fahrers versucht da Geld rauszuschlagen...

Beste Antwort im Thema

Was ist eigentlich das Problem des TE? Wenn er nicht zahlen oder hochgestuft werden möchte, dann soll er nicht gegen andere Autos fahren - oder eben gegen neuere damit es sich mehr lohnt? Daß ein Audi fast durchrostet, habe ich bisher noch nie gesehen. Die Version vom Audifahrer klingt wahrscheinlich anders.

Wie schon gesagt wurde: Die Schadensschätzung der Polizei spielt keine Rolle. Bei einem Wildschaden haben die bei mir auch 50 EUR aufgeschrieben. Getauscht wurde dann die Stoßstange + Nebelscheinwerfer, also eine vierstellige Summe.

Immerhin hat sich der TE nicht aus dem Staub gemacht, was ich ihm hoch anrechne.

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Es kam hier ja schon mehrmals der Vorschlag so, wie normalerweise üblich, den Schaden direkt über die eigene Versicherung mit eigenen detailliert hinweisenden Angaben über das offensichtliche Schadenbild regeln zu lassen und gfls. den Schaden später zurückzukaufen.

Wenn sich der Schaden und der entsprechende Kostenvorschlag wirklich so gestaltet haben sollte, wie vom TE geschildert, so hätte dies dann für ihn m.E. folgenden Vorteil und er bräuchte sich um nichts weiteres zu kümmern:

Die Versicherung läßt sich in der Regel auch durch entsprechend aussagekräftige Photos den verursachten Schaden nachweisen und wird sich dann sehr schnell ein eigenes Bild machen: Schaden selbst, Alter und Zustand des geschädigten Fahrzeugs, Inhalt und Umfang des Voranschlags, in größeren und komplexeren Fällen schaltet sie dann auch mal einen Gutachter ein.

Wenn sie dann angesichts der eindeutigen Schadenlage und Indizien ein paar hundert Euro sparen kann, wird sie das auch entsprechend umsetzen.

Wenn dann die Versicherung allerdings im vorliegenden Fall wider Erwarten aus "Bequemlichkeit" doch die weitergehende Reparatur oder den Kostenvoranschlag einfach so genehmigen sollte, hat der TE einfach Pech gehabt.

Der Geschädigte wird sich dann mit hoher Wahrscheinlichkeit den Kostenvoranschlag auszahlen lassen, reduziert um die USt. natürlich.

Dann heißt es einfach für den TE: abhaken!

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