Bagatellschaden Rechnung Werkstatt

Hallo, ich habe eine Frage bzgl. eines kleinen "Unfalls". Und zwar habe ich beim Einparken ein Auto ganz leicht an der hinteren Stoßstange touchiert. Da ich den Halter nicht kannte, musste ich die Polizei hinzuziehen. An meinem Auto ist nichts zu erkennen, der Geschädigte hat einen ganz leichten Kratzer abbekommen. Es handelt sich dabei allerdings um einen 16 Jahre alten durchgerosteten Audi A3 1.3l. Die Polizisten haben schon Scherze gemacht und gesagt, sie würden das Auto nicht anfassen, sonst hätten sie die ersten Teile in der Hand. Ins Protokoll für den Geschädigten haben sie einen Unfallschaden von 100€ notiert. Erst wollten sie 50€ schreiben, haben dann aber gutmütig gemeint, dass 100€ doch gerechter wären und mir geraten das ganze ohne Versicherung zu regeln.

Nun war der Geschädigte in der Werkstatt und hat sich einen Kostenvoranschlag für die Reparatur geholt. Dieser beläuft sich auf über 400€. Finde das eine absolute Frechheit für einen 16 Jahre alten sehr herunter gekommenen Wagen. Würde schätzen, dass der Wagen mit sehr viel Fantasie vielleicht noch 1.500€ wert ist.

Hat jemand einen Tipp? Werde natürlich versuchen mit den Geschädigten zu reden, aber ich habe das Gefühl, der Vater des sehr jungen Fahrers versucht da Geld rauszuschlagen...

Beste Antwort im Thema

Was ist eigentlich das Problem des TE? Wenn er nicht zahlen oder hochgestuft werden möchte, dann soll er nicht gegen andere Autos fahren - oder eben gegen neuere damit es sich mehr lohnt? Daß ein Audi fast durchrostet, habe ich bisher noch nie gesehen. Die Version vom Audifahrer klingt wahrscheinlich anders.

Wie schon gesagt wurde: Die Schadensschätzung der Polizei spielt keine Rolle. Bei einem Wildschaden haben die bei mir auch 50 EUR aufgeschrieben. Getauscht wurde dann die Stoßstange + Nebelscheinwerfer, also eine vierstellige Summe.

Immerhin hat sich der TE nicht aus dem Staub gemacht, was ich ihm hoch anrechne.

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Wenn der TE auf Nummer sicher gehen will, sollte er den Schaden von seiner Versicherung abwickeln lassen und sich anschließend entscheiden, ob er den Schaden zurückkaufen will oder nicht.

Zitat:

@UTrulez schrieb am 28. November 2014 um 13:33:57 Uhr:


Was ist eigentlich das Problem des TE?

Nicht nur ein Problem des TE, sondern ein Problem was alle angeht ist, das alte 13 jährige Autos, welche schon sichtbar Rost angesetzt haben, wo der Lack nicht mehr seinem Namen gerecht wird.... für viel Geld wieder hergerichtet werden, wenn eine Schramme, welche zwischen dem vielen Ungemach absolut nicht auffällt, durch Fremde hinzu gefügt wird.

Das ist wirtschaftlicher Unfug.

Mir ist mal eine nette junge Dame gegen meinen alten, inzwischen schon verschrotteten Peugeot gefahren, 9 Jahre alt, sichtbar abgelebt. Huch da war sie die kleine Beule. Nur für Wissende zu erkennen. Na toll !
Ich habe der jungen Frau 20 Euro abgequatscht und habe mir einen netten Abend gemacht. Die kleine Beule hat mich nicht gestört, eine neues Auto war eh fällig.

Und wer das nicht versteht, bzw. mir nicht zustimmt, darf bitte nicht meckern wenn von Jahr zu Jahr die Versicherungsprämie steigt.

als ich noch meinen 91er Audi 80 (B4) hatte, hat mir 2 mal jemand kleinere Parkspuren verpasst. Beide haben sich gemeldet. Bei beiden hab ich (nachdem ich mich überzeugte, dass wirklich nur Lackkratzer passiert sind) auf jegliche Entschädigung verzichtet. In einem Fall war es ne Tiefgaragen- Nachbarin, so dass ich für sie auffindbar war. Da hab ich dann von ihr freiwillig einen 50 Euro Restaurant- Gutschein bekommen (da sie eine alte Frau war, habe ich den nicht mit ihr verbraucht 😉 ).

Daher einfach mal mit der Versicherung das Ganze abklären und den Schaden zurückkaufen.

Denn dann kommt die ganze Palette der Preisdrückerei zum Einsatz, wenn man das dem Versicherer nich explizit mitteilt.
Schon entfällt nicht nur die USt., sondern es kommen noch Abzüge Neu-für-Alt zur Geltung, falls Teile getauscht werden müssen. Dieser Grundsatz wäre sogar bei eine (Teil-) Lackierung anwendbar.

Denn der Schaden (eine unfreiwillige Einbuße von Rechten oder Rechtsgütern) ist nur insoweit zu ersetzen, wie er tatsächlich entstanden ist. Und die bare Entschädigung ist nachrangig (Grundsatz der Naturalrestitution). Ebenso gibt es für den Geschädigten auch eine Schadensminimierungspflicht.
Und schon werden aus den 400€-Werkstatt-Unfalltarif erheblich niedrigere und realistischere Summen.

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Zitat:

@TalkTalkFan schrieb am 28. November 2014 um 16:59:56 Uhr:


Ich lese hier ständig das Wort Schaden.

Was ist denn ein Schaden eigentlich? Zu einem Schaden gehört eine finanzielle Einbuße.

Ein Kratzer in einer vergammelten Stoßstange einer 16 Jahre alten Rostlaube ist bestimmt kein "Schaden" von 400 Euro.

Meiner Meinung nach gehört das Versicherungsrecht in die Richtung geändert, dass der entstandene Schaden zu ersetzen ist und nicht die Kosten für die Beseitigung des Schadens.

25% des Fahrzeugwertes für einen Kratzer steht doch in keiner Relation.

Nach deiner Meinung sollte man also solche "Rostlauben" einfach ungestraft und nach belieben beschädigen dürfen 🙄

Sorry aber wenn man sich wie der TE so blöd anstellt und ein anderes Auto beim ausparken beschädigt soll man auch dafür gerade stehen und nicht versuchen sich rauszuwinden.Außerdem was eine "alte Rostlaube" ist hat der TE überhaupt nicht zu entscheiden,sondern wenn überhaupt ein Gutachter.

Zitat:

@meggi 2001 schrieb am 28. November 2014 um 20:46:47 Uhr:


Nach deiner Meinung sollte man also solche "Rostlauben" einfach ungestraft und nach belieben beschädigen dürfen 🙄

Nein. Meiner Meinung nach sollte der Geschädigte angemessen entschädigt werden.

25% vom Zeitwert für einen Kratzer halte ich nicht für angemessen. Hier sollten die Versicherer einfach mal öfter ihrer Pflicht nachkommen ihre Kunden vor unberechtigten Forderungen zu schützen. Es gehört nämlich zu einer angemessenen Entschädigung auch, dass der Geschädigte sich nicht bereichert.

Wenn es stimmt, dass die Stossstange bereits Vorschäden hatte, sind diese abzuziehen. Und wenn sie solche Vorschäden hat, dass sie nichts mehr wert ist, dann geht auch der Geschädigte leer aus. Wenn dir einer ins Heck fährt, bekommst du Ersatz. Fährt dir aber 5 Minuten später ein zweiter auch ins Heck, bekommst du von dem nichts. Ein Teil kann immer nur einmal kaputt gehen.

Ein Gutachter bei 400 Euro Schaden wäre übrigens das dümmste was der Geschädigte machen könnte. Den zahlt ihm nämlich am Ende niemand.

Zitat:

@TalkTalkFan schrieb am 28. November 2014 um 21:06:33 Uhr:



Zitat:

@meggi 2001 schrieb am 28. November 2014 um 20:46:47 Uhr:


Nach deiner Meinung sollte man also solche "Rostlauben" einfach ungestraft und nach belieben beschädigen dürfen 🙄
Nein. Meiner Meinung nach sollte der Geschädigte angemessen entschädigt werden.

25% vom Zeitwert für einen Kratzer halte ich nicht für angemessen. Hier sollten die Versicherer einfach mal öfter ihrer Pflicht nachkommen ihre Kunden vor unberechtigten Forderungen zu schützen. Es gehört nämlich zu einer angemessenen Entschädigung auch, dass der Geschädigte sich nicht bereichert.

Wenn es stimmt, dass die Stossstange bereits Vorschäden hatte, sind diese abzuziehen. Und wenn sie solche Vorschäden hat, dass sie nichts mehr wert ist, dann geht auch der Geschädigte leer aus. Wenn dir einer ins Heck fährt, bekommst du Ersatz. Fährt dir aber 5 Minuten später ein zweiter auch ins Heck, bekommst du von dem nichts. Ein Teil kann immer nur einmal kaputt gehen.

Ein Gutachter bei 400 Euro Schaden wäre übrigens das dümmste was der Geschädigte machen könnte. Den zahlt ihm nämlich am Ende niemand.

Wenn es Vorschäden gibt wird die Versicherung diese auch von der Schadenssumme abziehen da brauchst du keine Angst zu haben.Was den kostenvoranschlag betrifft, den verlangt die Versicherung i.d.R. sogar vom Geschädigten,das ist ein ganz normaler Vorgang und keineswegs "eine Frechheit" deines Unfallgegners.

Zitat:

@meggi 2001 schrieb am 28. November 2014 um 20:46:47 Uhr:



Nach deiner Meinung sollte man also solche "Rostlauben" einfach ungestraft und nach belieben beschädigen dürfen 🙄

Sorry, ich habe da etwas von einem Kratzer gelesen. Wo ist da der SCHADEN ?

Bei einem Neuwagen oder jungem Gebrauchten sehe ich das ganze ja ein, aber bei einer Rostlaube, wie Du richtig schreibst ?

Wir wollen doch die Kirche im Dorf lassen und uns ein gesundes Verhältnis zum Auto bewahren.

Hallo,

was ist daran unbillig, wenn der Zustand des Fahrzeugs wieder hergestellt wird, so wie er vor dem Rempler war?
Es liegt nicht am Geschädigten, wenn die Reparaturkosten relativ zum Fahrzeugwert höher ausfallen.

Ich finde, dann braucht ein Kratzer bei einem neuen Fahrzeug auch nicht reguliert werden, ist ja nur ein Kratzer an einem Gebrauchsgegenstand.

Wenn jemand deine Fassade vom Haus mit Grafitti beschmiert, dann ist die nicht beschädigt sondern nur versaut.
Trotzdem möchtest du sicher von dem Schmierfink die Wiederherstellung des sauberen Zustands bezahlt haben.
Auch wenns ein Altbau ist oder solllte man da auch Unterschiede machen?

Grüße

Manfred

Zitat:

@manni9999 schrieb am 28. November 2014 um 21:36:30 Uhr:


Hallo,

was ist daran unbillig, wenn der Zustand des Fahrzeugs wieder hergestellt wird, so wie er vor dem Rempler war?
Es liegt nicht am Geschädigten, wenn die Reparaturkosten relativ zu Fahrzeugwert höher ausfallen.

Ich finde, dann braucht ein Kratzer bei einem neuen Fahrzeug auch nicht reguliert werden, ist ja nur ein Kratzer an einem Gebrauchsgegenstand.

Wenn jemand deine Fassade vom Haus mit Grafitti beschmiert, dann ist die nicht beschädigt.
Trotzdem möchtest du sicher von dem Schmierfink die Wiederherstellung des korrekten Zustands bezahlt haben.
Auch wenns ein Altbau ist oder solllte man da auch Unterschiede machen?

Grüße

Manfred

Wenn das Haus schon zerfallen und unbewohnbar ist, vom Moos bewachsen, eingeschlagene Scheiben hat, macht das Grafitti auch nix mehr.

Das Auto vom Geschädigten hatte ziemlich sicher TÜV, war fahrbereit und für ihn noch zu gebrauchen.
Es war nur alt mit Gebrauchsspuren.
Wir reden nicht von einem ausgebrannten Wrack.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 28. November 2014 um 21:29:57 Uhr:



Zitat:

@meggi 2001 schrieb am 28. November 2014 um 20:46:47 Uhr:



Nach deiner Meinung sollte man also solche "Rostlauben" einfach ungestraft und nach belieben beschädigen dürfen 🙄
Sorry, ich habe da etwas von einem Kratzer gelesen. Wo ist da der SCHADEN ?

Bei einem Neuwagen oder jungem Gebrauchten sehe ich das ganze ja ein, aber bei einer Rostlaube, wie Du richtig schreibst ?

Wir wollen doch die Kirche im Dorf lassen und uns ein gesundes Verhältnis zum Auto bewahren.

Ich habe "Rostlaube" ja auch extra in Anführungszeichen geschrieben,denn was eine Rostlaube ist ist ansichts Sache und da haben der TE und der Geschädigte höchstwahrscheinlich unterschiedliche Meinungen.Außerdem nur weil die Stoßstange schon einen Kratzer hatte (und selbst da ist sich der TE ja noch nicht mal sicher) habe ich noch lange nicht das recht einen zweiten hinein zu machen.

Zitat:

@manni9999 schrieb am 28. November 2014 um 21:40:37 Uhr:


Das Auto vom Geschädigten hatte ziemlich sicher TÜV, war fahrbereit und für ihn noch zu gebrauchen.
Es war nur alt mit Gebrauchsspuren.
Wir reden nicht von einem ausgebrannten Wrack.

Du schreibst es, alt und mit Gebrauchsspuren.

Da fällt eine neue Schramme nicht auf, tut der "Schönheit" keinen Abbruch.

Jeder hat halt ein anderes Verhältnis zum Auto. Mich würde es nicht stören, und das meine ich ernst, wenn einer von Euch vorne auf meine Motorhaube klettert und nach hinten über das Dach läuft.
Mein Guter hat gut 200000 Kilometer runter war immer treu, und auch dies wird seiner Treue keinen Abbruch leisten, dem Lack wird es auch nicht schaden, der hat schon viel mit gemacht, der ist robust, und die eine oder andere Tür wurde ihm auch schon in die Seite geschlagen.

Und das Auto des TE hat trotz der neuen Schramme noch immer TÜV und ist fahrbereit und noch voll zu gebrauchen.

Und nun macht aus einer Schramme weiter einen wirtschaftlichen Totalschaden, aber wundert Euch nicht wenn ihr mal anderen zwei Schrammen zufügt und Eure Versicherung Euch kündigt weil ihr nicht tragbar seit.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 28. November 2014 um 21:47:49 Uhr:



Zitat:

@manni9999 schrieb am 28. November 2014 um 21:40:37 Uhr:


Das Auto vom Geschädigten hatte ziemlich sicher TÜV, war fahrbereit und für ihn noch zu gebrauchen.
Es war nur alt mit Gebrauchsspuren.
Wir reden nicht von einem ausgebrannten Wrack.
Du schreibst es, alt und mit Gebrauchsspuren.
Da fällt eine neue Schramme nicht auf, tut der "Schönheit" keinen Abbruch.

Jeder hat halt ein anderes Verhältnis zum Auto. Mich würde es nicht stören, und das meine ich ernst, wenn einer von Euch vorne auf meine Motorhaube klettert und nach hinten über das Dach läuft.
Mein Guter hat gut 200000 Kilometer runter war immer treu, und auch dies wird seiner Treue keinen Abbruch leisten, dem Lack wird es auch nicht schaden, der hat schon viel mit gemacht, der ist robust, und die eine oder andere Tür wurde ihm auch schon in die Seite geschlagen.

Und das Auto des TE hat trotz der neuen Schramme noch immer TÜV und ist fahrbereit und noch voll zu gebrauchen.

Und nun macht aus einer Schramme weiter einen wirtschaftlichen Totalschaden.

Ob er eine weitere Schramme hin nimmt oder nicht ist allein die Entscheidung des Geschädigten und nicht die des Verursachers.Wenn es dir nichts aus macht ist es dein Bier, andere sehen das halt anderst.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 28. November 2014 um 21:47:49 Uhr:



Zitat:

@manni9999 schrieb am 28. November 2014 um 21:40:37 Uhr:


Das Auto vom Geschädigten hatte ziemlich sicher TÜV, war fahrbereit und für ihn noch zu gebrauchen.
Es war nur alt mit Gebrauchsspuren.
Wir reden nicht von einem ausgebrannten Wrack.
Und nun macht aus einer Schramme weiter einen wirtschaftlichen Totalschaden, aber wundert Euch nicht wenn ihr mal anderen zwei Schrammen zufügt und Eure Versicherung Euch kündigt weil ihr nicht tragbar seit.

So ein Blödsinn das einem die Versicherung wegen zwei Bagatellschäden kündigt (was soll das nun schon wieder ? ),im Gegenteil bei vielen Verträgen hast du sogar gegen einen geringen Aufpreis pro Jahr einen Schaden frei ohne das die Prämie steigt. Also heult doch nicht rum ,nur weil jemand auf seinem Recht besteht den Schaden von der Versicherung reguliert zu bekommen.

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