ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Bagatellschaden Rechnung Werkstatt

Bagatellschaden Rechnung Werkstatt

Themenstarteram 28. November 2014 um 10:20

Hallo, ich habe eine Frage bzgl. eines kleinen "Unfalls". Und zwar habe ich beim Einparken ein Auto ganz leicht an der hinteren Stoßstange touchiert. Da ich den Halter nicht kannte, musste ich die Polizei hinzuziehen. An meinem Auto ist nichts zu erkennen, der Geschädigte hat einen ganz leichten Kratzer abbekommen. Es handelt sich dabei allerdings um einen 16 Jahre alten durchgerosteten Audi A3 1.3l. Die Polizisten haben schon Scherze gemacht und gesagt, sie würden das Auto nicht anfassen, sonst hätten sie die ersten Teile in der Hand. Ins Protokoll für den Geschädigten haben sie einen Unfallschaden von 100€ notiert. Erst wollten sie 50€ schreiben, haben dann aber gutmütig gemeint, dass 100€ doch gerechter wären und mir geraten das ganze ohne Versicherung zu regeln.

Nun war der Geschädigte in der Werkstatt und hat sich einen Kostenvoranschlag für die Reparatur geholt. Dieser beläuft sich auf über 400€. Finde das eine absolute Frechheit für einen 16 Jahre alten sehr herunter gekommenen Wagen. Würde schätzen, dass der Wagen mit sehr viel Fantasie vielleicht noch 1.500€ wert ist.

Hat jemand einen Tipp? Werde natürlich versuchen mit den Geschädigten zu reden, aber ich habe das Gefühl, der Vater des sehr jungen Fahrers versucht da Geld rauszuschlagen...

Beste Antwort im Thema

Was ist eigentlich das Problem des TE? Wenn er nicht zahlen oder hochgestuft werden möchte, dann soll er nicht gegen andere Autos fahren - oder eben gegen neuere damit es sich mehr lohnt? Daß ein Audi fast durchrostet, habe ich bisher noch nie gesehen. Die Version vom Audifahrer klingt wahrscheinlich anders.

Wie schon gesagt wurde: Die Schadensschätzung der Polizei spielt keine Rolle. Bei einem Wildschaden haben die bei mir auch 50 EUR aufgeschrieben. Getauscht wurde dann die Stoßstange + Nebelscheinwerfer, also eine vierstellige Summe.

Immerhin hat sich der TE nicht aus dem Staub gemacht, was ich ihm hoch anrechne.

60 weitere Antworten
Ähnliche Themen
60 Antworten

Hi,

es gibt keinen A3 1,3 ;) Und Roststellen wird die Kunstoff Stoßstange sicher auch auch nicht haben,das ist einfach nicht möglich.

400€ ist heutzutage der normale Preis für das lackieren einer Stoßstange. Aber wie schon gesagt es gäbe wahrscheinlich Abzüge für Vorschäden und evtl. beim Arbeitslohn je nachdem wo der Kostenvoranschlage erstellt wurde.

Als "Unfallverursacher" bist du aber halt nun mal in der schlechteren Verhandlungsposition,wenn das Opfer keine Lust hat muß es sich gar nicht mit dir rumschlagen sondern kann sich direkt an deine versicherung wenden.

Ich an deiner Stelle würde es auch mit 200€ bar auf die Hand versuchen,mehr kann er wohl auch kaum bei Regulierung durch die Versicherung erwarten.

Gruß Tobias

Wenn Du Zweifel hast,

teile diese Deiner Versicherung mit, insbesondere wenn am

getroffenen Fahzeugteil schon Vorschäden zu erkennen waren.

Der letzte Parkrempler an meinem `01er A4 hat die gegnerische

Versicherung fast 1000,-€ gekostet.

(Habe die angebotenen 50€ in bar am Unfallort abgelehnt)

Waren auch nur ein paar Kratzer, hab`s aber machen lassen.

Müsste wohl ein A3 8L gewesen sein,

also Stossstangen aus Kunststoff.

Was ist eigentlich das Problem des TE? Wenn er nicht zahlen oder hochgestuft werden möchte, dann soll er nicht gegen andere Autos fahren - oder eben gegen neuere damit es sich mehr lohnt? Daß ein Audi fast durchrostet, habe ich bisher noch nie gesehen. Die Version vom Audifahrer klingt wahrscheinlich anders.

Wie schon gesagt wurde: Die Schadensschätzung der Polizei spielt keine Rolle. Bei einem Wildschaden haben die bei mir auch 50 EUR aufgeschrieben. Getauscht wurde dann die Stoßstange + Nebelscheinwerfer, also eine vierstellige Summe.

Immerhin hat sich der TE nicht aus dem Staub gemacht, was ich ihm hoch anrechne.

Zitat:

@pho4nix schrieb am 28. November 2014 um 11:20:10 Uhr:

 

Nun war der Geschädigte in der Werkstatt und hat sich einen Kostenvoranschlag für die Reparatur geholt. Dieser beläuft sich auf über 400€. Finde das eine absolute Frechheit für einen 16 Jahre alten sehr herunter gekommenen Wagen. Würde schätzen, dass der Wagen mit sehr viel Fantasie vielleicht noch 1.500€ wert ist.

Hat jemand einen Tipp? Werde natürlich versuchen mit den Geschädigten zu reden, aber ich habe das Gefühl, der Vater des sehr jungen Fahrers versucht da Geld rauszuschlagen...

Hallo,

der Besitzer hat sich einen Kostenvoranschlag in einer Werkstatt erstellen lassen.

Zur Beseitigung eines Schadens, den du verursacht hat.

Ich mag nicht beurteilen, ob der Aufwand für die Beseitigung des Schadens angemessen ist oder ob z.B. eine günstigere Spotrepair technisch möglich ist.

Die 400 Euro scheinen mir aber halbwegs plausibel.

Deine Versicherung wird den Kostenvoranschlag prüfen und eben das bezahlen, was angemessen ist.

Du kannst den Schaden zurückkaufen.

Ist natürlich unverschämt von Ihm, wenn er die Schürze in einer Werkstatt richten lässt oder einfach fiktiv abrechnet. :rolleyes:

Vielleicht wartet er auch nur darauf, von dir 100 Euro oder ne Spraydose mit Farbe zu bekommen, weils ja nur ne alte Hure war.

Immerhin bist du nicht einfach abgehauen, was heute oft genug vorkommt.

Ich denke nicht, das die Versicherung letztlich mehr bezahlt, als ihm fairerweise zusteht, eher weniger.

Vieleicht braucht er ja noch nen Leihwagen, wenn sein Eimer lackiert wird. :D

Grüße

Manfred

Zitat:

@UTrulez schrieb am 28. November 2014 um 13:33:57 Uhr:

Was ist eigentlich das Problem des TE? Wenn er nicht zahlen oder hochgestuft werden möchte, dann soll er nicht gegen andere Autos fahren - oder eben gegen neuere damit es sich mehr lohnt? Daß ein Audi fast durchrostet, habe ich bisher noch nie gesehen. Die Version vom Audifahrer klingt wahrscheinlich anders.

Wie schon gesagt wurde: Die Schadensschätzung der Polizei spielt keine Rolle. Bei einem Wildschaden haben die bei mir auch 50 EUR aufgeschrieben. Getauscht wurde dann die Stoßstange + Nebelscheinwerfer, also eine vierstellige Summe.

Immerhin hat sich der TE nicht aus dem Staub gemacht, was ich ihm hoch anrechne.

Audis, welche stark rosten, gibt es allemal. Auch der A3 ist hiervon nicht verschont. Es mag also durchaus sein, das es sich hier um eine derart verranzte und verschandelte Kiste gehandelt hat. Wir wissen es nicht.

Es ist sehr löblich, wenn ein Unfallverursacher von Bagatellschäden sich nicht aus dem Staub macht! Die Mehrheit hätte sicherlich - vor allem bei einem verranzten Auto - schnell aus dem Staub gemacht. Getreu dem Motto: Fällt sowieso nicht auf. Unter Umständen wäre es dem Geschädigten auch nicht aufgefallen. Generell ist es ja üblich, das einem heutzutage Dellen und Beulen in das Auto geschlagen werden, weil Türen auf Parkplätzen oder in Parkhäusern einfach unachtsam aufgerissen werden. Egal ob da nun ein topgepflegtes Auto steht oder eine alte Möhre. Das wird von den Verursachern meistens so hingenommen und dementiert. Soll doch der Geschädigte selbst dafür aufkommen.... leider heute Usus.

Ist man dann so fair und meldet den Schaden, dann ist man am Ende noch der Gelackmeierte. Ist leider so, dennoch meines Erachtens nach der richtige Weg so zu handeln.

Mit dem Vorschlag des Smartrepair war auch so gemeint, das der Geschädigte diesem zustimmt und der Verursacher dann die 150-200 Euro bezahlt und gut ist bzw. dem Geschädigten die 150 - 200 Euro überweist und gut ist.

Die MWST kann man auf jeden Fall vom Kostenvoranschlag abziehen, wenn der Geschädigte keine Rechnung vorweisen kann, das hatte ich ganz vergessen zu erwähnen, wenn er auf Begleichung auf Basis des Kostenvoranschlags besteht.

Zitat:

@pho4nix schrieb am 28. November 2014 um 11:20:10 Uhr:

Finde das eine absolute Frechheit...

was du findest - oder nicht, ändert nichts an der tatsache, das du für den schaden aufkommen musst!

mit 400€ bist du da im übrigen noch gut bedient! das hätten auch locker 600€ werden können...

neben den kosten zur schadensbeseitigung steht dem geschädigten im übrigen noch 25€ unkostenpauschale sowie bei erfolgter reparatur (und die kann auch mit nem lackstift für 4,95€ erfolgen!) nutzungsausfall zu...

Ich lese hier ständig das Wort Schaden.

Was ist denn ein Schaden eigentlich? Zu einem Schaden gehört eine finanzielle Einbuße.

Ein Kratzer in einer vergammelten Stoßstange einer 16 Jahre alten Rostlaube ist bestimmt kein "Schaden" von 400 Euro.

Meiner Meinung nach gehört das Versicherungsrecht in die Richtung geändert, dass der entstandene Schaden zu ersetzen ist und nicht die Kosten für die Beseitigung des Schadens.

25% des Fahrzeugwertes für einen Kratzer steht doch in keiner Relation.

Zitat:

@TalkTalkFan schrieb am 28. November 2014 um 16:59:56 Uhr:

Ich lese hier ständig das Wort Schaden.

 

Meiner Meinung nach gehört das Versicherungsrecht in die Richtung geändert, dass der entstandene Schaden zu ersetzen ist und nicht die Kosten für die Beseitigung des Schadens.

25% des Fahrzeugwertes für einen Kratzer steht doch in keiner Relation.

Lol, was bist denn Du für einer? Selbstverständlich muß ich die Kosten der Beseitigung tragen, wenn ich jemand anderes einen Schaden zufüge. Dabei ist völlig egal was meiner Meinung nach das Hab und Gut des anderen für einen Wert hat.

Das BGB sieht das ein wenig anders. Ein Schaden ist dort leider nicht klar definiert worden.

Wohl aber ist die generelle Auslegung, dass bei einem materiellen Schaden eine finanzielle Einbuße vorliegen muss.

Dieser ist in der Regel auch vom Geschädigten nachzuweisen. In wie weit ein zusätzlicher Kratzer auf einer, laut Themenstarter, Rostlaube eine finanzielle Einbuße darstellt, kann sich ja mal jeder hier durch den Kopf gehen lassen.

Ein Richter mit Sachverstand würde hier ein 50 Euro Smartrepair als angemessen ansehen.

am 28. November 2014 um 16:26

Zitat:

@pho4nix schrieb am 28. November 2014 um 11:20:10 Uhr:

Die Polizisten haben schon Scherze gemacht und gesagt, sie würden das Auto nicht anfassen, sonst hätten sie die ersten Teile in der Hand.

Sind wieder Schulferien?

Zitat:

@TalkTalkFan schrieb am 28. November 2014 um 17:20:15 Uhr:

 

Ein Richter mit Sachverstand würde hier ein 50 Euro Smartrepair als angemessen ansehen.

@TalkTalkFan

Um einen Schaden mit Smartrepair richten zu lassen müsste ich erst mal 100 km fahren.

 

Zitat:

@TalkTalkFan schrieb am 28. November 2014 um 16:59:56 Uhr:

Meiner Meinung nach gehört das Versicherungsrecht in die Richtung geändert, dass der entstandene Schaden zu ersetzen ist und nicht die Kosten für die Beseitigung des Schadens.

Was hat das Versicherungsrecht damit zu tun? :confused:

Der hier diskutierte Fall betrifft einzig und allein das Haftungsrecht.

Themenstarteram 28. November 2014 um 18:38

Leider wird man hier wohl teilweise nicht ganz ernst genommen (Stichwort Schulferien, Zustand des Autos)... Der Schaden muss natürlich beglichen werden, nur fand ich das Verhältnis zum Fahrzeugrestwert etwas bedenklich. Hätte ich mich also um die Verantwortung drücken wollen, hätte ich wohl sicher nicht die Polizei hinzugezogen, oder?! Und offensichtliche Rostspuren und Lackabplatzer kann ich auch ohne KFZ-Mechanik Ausbildung von gewöhnlichen Verschmutzungen unterscheiden.

So genug Trolle gefüttert ;D Ich bedanke mich in jedem Fall für die zahlreichen tatsächlich hilfreichen Kommentare! Smart-Repair hatte ich als erstes auch im Kopf. Ich werde wahrscheinlich mit dem Geschädigten in Kontakt treten und ihm eine Summe vorschlagen. Dass die Mehrwertsteuer nur bei tatsächlicher Rechnungstellung bezahlt werden muss, ist auch ein interessanter Fakt. Genauso gut war es zu erfahren, dass ein Schaden bei der Versicherung zurückgekauft werden kann, ohne dann hochgestuft zu werden. Ich war gottseidank bislang noch nicht in der unglücklichen Lage meine KFZ Versicherung in Anspruch zu nehmen, um so ärgerlicher die aktuelle Situation...

Egal wie alt ein Auto ist hat man als Geschädigter das Recht auf eine fachgerechte Reparatur.

Wenn jemand das nicht passt sollte besser im Verkehr aufpassen.

Zitat:

@FabJo schrieb am 28. November 2014 um 19:49:47 Uhr:

Egal wie alt ein Auto ist hat man als Geschädigter das Recht auf eine fachgerechte Reparatur.

Wenn jemand das nicht passt sollte besser im Verkehr aufpassen.

... bei Problemen mit der Regulierung könnte der Geschädigte sich auch noch einen Anwalt nehmen (von Gutachter und Leihwagen ganz zu schweigen).

 

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Bagatellschaden Rechnung Werkstatt