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Haftet Werkstatt wegen Pfusch?

Themenstarteram 17. November 2014 um 8:57

Hallo zusammen,

eine Freundin von mir musste im Juni diesen Jahres abgeschleppt werden. Damals hat es die WaPu zerlegt, weil sie den Intervall für den Zahnriemenwechsel relativ lange versäumt hat. Eine Werkstatt hat dann alles neu gemacht. Seit dem ist sie ein paar Tausend Kilometer gefahren. Die genauen Laufleistungen (damals und heute) kenne ich nicht.

Vorige Woche ist sie wieder liegen geblieben. Abgeschleppt zu einer anderen Werkstatt, die wohl gesagt haben, dass der Zahnriemen falschrum montiert worden ist (entgegen der Pfeilrichtung) und nun völlig "zerfetzt" ist. Kann ich nicht beurteilen, ob das stimmt - habe den Wagen/Motor selber noch nicht wieder gesehen.

Muss die Werkstatt dafür haften, die da den Mist verzapft haben? Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage? Ist man da in der Beweispflicht, dass in der Zwischenzeit sonst niemand was am Motor gemacht hat?

Besten Dank!

Sven

PS: Wenn das Thema hier falsch angesiedelt ist, bitte ins richtige Forum verschieben.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Svaen Es schrieb am 17. November 2014 um 09:57:43 Uhr:

Muss die Werkstatt dafür haften, die da den Mist verzapft haben? Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage? Ist man da in der Beweispflicht, dass in der Zwischenzeit sonst niemand was am Motor gemacht hat?

Grundsätzlich muss die Werkstatt natürlich dafür einstehen, was sie da verzapft hat. Vor allem bei einem derart groben Fehler. Sollte es tatsächlich hart auf hart kommen wird die erste Werkstatt wohl kaum glaubhaft darlegen können, dass zwischenzeitlich jemand anders den Zahnriemen herumgedreht hat, von daher muss Deine Freundin nicht beweisen, dass sie nicht zwischenzeitlich in einer anderen Werkstatt war, die Werkstatt müsste solch eine Behauptung irgendwie belegen können.

Hat denn die zweite Werkstatt das ganze ordentlich dokumentiert (Fotos etc.)?

Mein erster Weg wäre ein Gang in die verursachende Werkstatt und dort den Fall (sachlich im Ton aber hart in der Sache) vortragen. Eventuell lenken die ja sofort ein, die sollten ja auch versichert sein. Wenn nicht, wäre mein nächster Schritt eine Beratung beim ADAC, die mit Sicherheit deutlich fundierter ist als hier...

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Zitat:

@Svaen Es schrieb am 17. November 2014 um 09:57:43 Uhr:

Muss die Werkstatt dafür haften, die da den Mist verzapft haben? Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage? Ist man da in der Beweispflicht, dass in der Zwischenzeit sonst niemand was am Motor gemacht hat?

Grundsätzlich muss die Werkstatt natürlich dafür einstehen, was sie da verzapft hat. Vor allem bei einem derart groben Fehler. Sollte es tatsächlich hart auf hart kommen wird die erste Werkstatt wohl kaum glaubhaft darlegen können, dass zwischenzeitlich jemand anders den Zahnriemen herumgedreht hat, von daher muss Deine Freundin nicht beweisen, dass sie nicht zwischenzeitlich in einer anderen Werkstatt war, die Werkstatt müsste solch eine Behauptung irgendwie belegen können.

Hat denn die zweite Werkstatt das ganze ordentlich dokumentiert (Fotos etc.)?

Mein erster Weg wäre ein Gang in die verursachende Werkstatt und dort den Fall (sachlich im Ton aber hart in der Sache) vortragen. Eventuell lenken die ja sofort ein, die sollten ja auch versichert sein. Wenn nicht, wäre mein nächster Schritt eine Beratung beim ADAC, die mit Sicherheit deutlich fundierter ist als hier...

Themenstarteram 17. November 2014 um 9:19

Ok super, danke! Das klingt ja schon mal relativ erfolgsversprechend.

Ja, Werkstatt Nr. 2 hat Fotos von dem Schaden gemacht.

ohne Anwalt würde ich da wenig machen - es läuft ja doch auf eine Auseinandersetzung heraus. Beweise sichern hat Prio eins, am besten durch einen Gutachter.

Zitat:

@Svaen Es schrieb am 17. November 2014 um 10:19:27 Uhr:

Ja, Werkstatt Nr. 2 hat Fotos von dem Schaden gemacht.

wurde der schaden durch werkstatt nr.2 repariert?

am 17. November 2014 um 20:14

Moin,

Fotos reichen für einen Beweis nicht aus.

Die zweite Werkstatt müßte schon bereit sein, unter Umständen, als Sachverständiger auf zutreten.

- Wenn die einwilligen, kann man getrost zum Anwalt gehen.

Ohne richtige Beweise geht leider nichts.

schönen Gruß

am 17. November 2014 um 20:34

@testmal: Die "andere Reparatur ausführende Werkstatt" kann und wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit als Zeugen von einem Richter vorgeladen. die Frage, ob oder ob nicht stellt sich garnicht im "angelsächsischen Rechtsystem"!

Und einen "Sachverständigen" muss auch vereidigter Sachverständiger sein! Da fragt man nicht, ob die Werkstatt mal bitte so tun könnte!

Wenn man keine Ahnung hat....gerne mal die Finger von der Tastatur lassen!

Und Beweise müssen gerichtsverwertbar sein...sonst nix!

Was ausreichend ist...entscheidet der zuständige Vorsitzende....der Richter!

Ganz alleine....!

:cool:

Aber bevor man solche massiven Schritte geht...mit der ersten Werkstatt mal reden! Die haben/müssen eine Betriebshaftpflicht etc. haben.....möglich, dass sie ja die Kosten in nachhinein übernehmen werden!

Schlauer wäre es gewesen...erst reden....Kostenübernahme schriftlich geben lassen und reparieren lassen...bzw. Nachbesserung usw. gemäß Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)....Vertragsrecht/Schuldrecht/Werk/Dienstvertrag....ff.

am 17. November 2014 um 21:06

Zitat:

@Peter Clio schrieb am 17. November 2014 um 21:34:34 Uhr:

@testmal: Die "andere Reparatur ausführende Werkstatt" kann und wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit als Zeugen von einem Richter vorgeladen. die Frage, ob oder ob nicht stellt sich garnicht im "angelsächsischen Rechtsystem"!

Und einen "Sachverständigen" muss auch vereidigter Sachverständiger sein! Da fragt man nicht, ob die Werkstatt mal bitte so tun könnte!

Wenn man keine Ahnung hat....gerne mal die Finger von der Tastatur lassen!

Und Beweise müssen gerichtsverwertbar sein...sonst nix!

Was ausreichend ist...entscheidet der zuständige Vorsitzende....der Richter!

Ganz alleine....!

:cool:

Moin,

ok, wenn ich keine Ahnung habe,

woher kommt denn Dein Glaube an das Angelsächsische Rechtssytem?

- Ein Zeuge, ob quallifiziert oder nicht, ist nichts wert!

Dann wird ein sogen. vereidigter S/F-achverständiger bestimmt!

Kostet nur, bringt nichts, da Einsprüche alles wieder in Frage stellen.

So geht es ewig weiter, alle verdienen dran, und man bleibt auf seinem Problem sitzen!

Aber von Dir kommt jetzt dier richtige Weg!

schönen Gruß

 

am 17. November 2014 um 22:01

Mein Glaube kommt daher, weil ich unser Rechtsystem einigermaßen gut kenne und selbst beruflich bei der Exekutive tätig bin. Erlebe jeden Tag Recht und Gesetz! Mag nicht jedem schmecken....muss ja auch nicht!

Sensationsgeile Entscheidungen sind immer gerne gelesen....

Ein vereidigter Sachverständiger der von einem Richter bestimmt wird ist einer...nicht sogenannt sondern er ist! Deine Kenntnisse sind recht dünn....welche Einsprüche meinst Du? Bitte nicht die aus den amerikan. Spielfilmen!

Verdienen...es werden lediglich die tatsächlich anfallenden Kosten erhoben....

Was der Weg der Wege ist...muss der entscheiden der ihn gehen muss!

Themenstarteram 17. November 2014 um 23:18

Besten Dank noch mal! Die Werkstatt, die den Mist verzapft hat, hat eingelenkt und repariert auf Gewährleistung.

Das Thema hier diente ja nur dazu, irgendwie vorbereitet zu sein, falls sie sich quer gestellt hätten.

Na also. Schön dass man auch dann mal was von den usern hört, wenn alles glatt läuft!

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