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Bagatellschaden Rechnung Werkstatt

Themenstarteram 28. November 2014 um 10:20

Hallo, ich habe eine Frage bzgl. eines kleinen "Unfalls". Und zwar habe ich beim Einparken ein Auto ganz leicht an der hinteren Stoßstange touchiert. Da ich den Halter nicht kannte, musste ich die Polizei hinzuziehen. An meinem Auto ist nichts zu erkennen, der Geschädigte hat einen ganz leichten Kratzer abbekommen. Es handelt sich dabei allerdings um einen 16 Jahre alten durchgerosteten Audi A3 1.3l. Die Polizisten haben schon Scherze gemacht und gesagt, sie würden das Auto nicht anfassen, sonst hätten sie die ersten Teile in der Hand. Ins Protokoll für den Geschädigten haben sie einen Unfallschaden von 100€ notiert. Erst wollten sie 50€ schreiben, haben dann aber gutmütig gemeint, dass 100€ doch gerechter wären und mir geraten das ganze ohne Versicherung zu regeln.

Nun war der Geschädigte in der Werkstatt und hat sich einen Kostenvoranschlag für die Reparatur geholt. Dieser beläuft sich auf über 400€. Finde das eine absolute Frechheit für einen 16 Jahre alten sehr herunter gekommenen Wagen. Würde schätzen, dass der Wagen mit sehr viel Fantasie vielleicht noch 1.500€ wert ist.

Hat jemand einen Tipp? Werde natürlich versuchen mit den Geschädigten zu reden, aber ich habe das Gefühl, der Vater des sehr jungen Fahrers versucht da Geld rauszuschlagen...

Beste Antwort im Thema

Was ist eigentlich das Problem des TE? Wenn er nicht zahlen oder hochgestuft werden möchte, dann soll er nicht gegen andere Autos fahren - oder eben gegen neuere damit es sich mehr lohnt? Daß ein Audi fast durchrostet, habe ich bisher noch nie gesehen. Die Version vom Audifahrer klingt wahrscheinlich anders.

Wie schon gesagt wurde: Die Schadensschätzung der Polizei spielt keine Rolle. Bei einem Wildschaden haben die bei mir auch 50 EUR aufgeschrieben. Getauscht wurde dann die Stoßstange + Nebelscheinwerfer, also eine vierstellige Summe.

Immerhin hat sich der TE nicht aus dem Staub gemacht, was ich ihm hoch anrechne.

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Der "Geschädigte" hat einen wenn auch leichten Kratzer an seinem Fahrzeug.

Das Alter des Fahrzeugs spielt doch keine Rolle.

Auch bei einem kleinen Schaden sind 300 - 400 € gleich beinander.

Es soll Personen geben bei denen hat das Auto einen höheren Stellenwert als die Frau.

Frag doch mal bei deiner Versicherung an, ob du ggf. schadlos den regulierten Schaden wieder abkaufen kannst. Dann entsteht dir bei der Versicherungseinstufung kein Nachteil, die Versicherung wird sich aber um Schadensminimierung bemühen. Die kennen sich damit bestens aus, wie man Schäden aussitzt.

Für nen Hunni kriegt man heute am Auto nichts mehr lackiert. 300-400€ für eine Nachlackierung einer Stoßstange (oder was auch immer beschädigt wurde) ist durchaus im Rahmen. Bei 1500€ - wenn deine Einschätzung stimmt - Wiederbeschaffungswert ein klarer Reparaturschaden bei dem die Reparatur oder fiktiv die Summe ohne Märchensteuer zu erstatten ist.

Was die Polizei als Schadenshöhe festlegt ist primär erstmal vollkommen uninteressant. Ob da nun 10 Euro oder 1000 Euro als Schadenshöhe eingetragen werden, das ist egal. Die Polizisten müssen da irgendwas eintragen, sie sind jedoch keine Sachverständigen und haben im Grunde keine Ahnung von der tatsächlichen Schadenshöhe.

Hier ein kleines Beispiel, aus eigener Erfahrung:

Mir ist mal jemand an einer Ampel aufgefahren. Dieses war nicht sonderlich stark, ich habe es als leichten Rempler empfunden. Gesehen hat man bei mir nur ein paar Schrammen an der Stoßstange und bei genauem Hinsehen, das sich diese etwas verschoben hatte. Da musste man aber schon recht genau hinschauen, um das zu erkennen.

Polizei habe ich gerufen, diese kam und betitelte den Schaden auf 150 Euro.

In der Werkstatt waren es dann insgesamt über 1000 Euro Schaden. Die Stoßstangenaufnahme war stellenweise abgebrochen, Clipse beschädigt, der Träger hinter der Stoßstange musste gerichtet werden und was weiß ich nicht alles. Da kommt halt eins zum anderen.

Sicherlich wird jeder Geschädigte versuchen, möglichst viel aus so einem Bagatellschaden herauszuschlagen. Das ist eigentlich Usus. Der Geschädigte wird auch sicherlich keine Reparatur vornehmen lassen, sondern sich das Geld nach Kostenvoranschlag auszahlen lassen.

Du könntest Dich ja mal an Deine Versicherung wenden und Ihnen den Fall einmal schildern. Ich befürchte aber, das Deine Versicherung keinen Sachverständigen beauftragen wird, der den gegnerischen Schaden und dessen Allgemeinzustand des Fahrzeugs begutachtet. Fragen kostet nichts, aber auch der Sachverständige möchte bezahlt werden und übersteigt alleine u.U. schon die Gesamtkosten des Schadens.

Sonst musst Du Dir halt ausrechnen, ob es nun billiger ist den Schaden selbst zu regulieren oder aber ob Du mit Begleichung durch Deine Haftpflicht und einhergehender Höherstufung billiger fährst. ich denke aber eher, bei solchen Bagatellschäden ist es günstiger, den Schaden selbst zu regulieren.

Von welcher Werkstatt stammt denn der Kostenvoranschlag und wie setzt sich die Summe aus 400 Euro zusammen?

Heutzutage kann man sehr viel über Smartrepair beseitigen, da sind keine großartigen Klimmzüge mehr nötig (im Gegensatz zu früher).

Bei einem neuen Auto würdest Du vermutlich nix sagen, wenn für einen Kratzer an der Stoßstange 400 Euro aufgerufen werden.

Die Rechtslage ist leider so, dass der Geschädigte Anspruch auf Reparatur bzw. Entschädigung hat. Und nun nutzt er diesen Umstand eben aus. Ich fürchte, da kannst Du maximal mit dem Geschädigten reden und versuchen, Dich irgendwie mit ihm zu einigen. Aber wenn er auf dem Kostenvoranschlag besteht, dann wirst Du da nicht heraus kommen.

Zitat:

@norto schrieb am 28. November 2014 um 11:36:55 Uhr:

Frag doch mal bei deiner Versicherung an, ob du ggf. schadlos den regulierten Schaden wieder abkaufen kannst. Dann entsteht dir bei der Versicherungseinstufung kein Nachteil, die Versicherung wird sich aber um Schadensminimierung bemühen. Die kennen sich damit bestens aus, wie man Schäden aussitzt.

Oder sie zahlt blind, weil wegen 400 €? Müsste man wissen, ob eine Hochstufung fällig ist und was die der Versicherung einbringt. ;)

Natürlich kassiert der "Geschädigte" das Geld und lässt nichts machen. Ist aber auch sein gutes Recht.

Erst den Geschädigten ansprechen, höflich, bitte, bitte, wenn der nicht will die Versicherung und wenn´s blöd läuft, die nichts machen kann oder will (außer haften, das natürlich) sind 400 € weg oder die Hochstufung fällig. Passiert.

Zitat:

@torre01 schrieb am 28. November 2014 um 11:44:12 Uhr:

Bei einem neuen Auto würdest Du vermutlich nix sagen, wenn für einen Kratzer an der Stoßstange 400 Euro aufgerufen werden.

Die Rechtslage ist leider so, dass der Geschädigte Anspruch auf Reparatur bzw. Entschädigung hat. Und nun nutzt er diesen Umstand eben aus

Wieso leider?

Themenstarteram 28. November 2014 um 10:55

Danke schon einmal für die zahlreichen Antworten! Klar werde ich zunächst versuchen mit dem Geschädigten zu reden. Die 400€ setzten sich übrigens nur aus Lackierung und Arbeitsstunden zusammen, da ist also nichts verzogen/gebrochen etc. Trotzdem sehr ärgerlich bei dem alten Auto. Ist glaube ich auch ein Student, der das Auto fährt, der wird den Schaden sicherlich nicht richten lassen. Für den Preis bekommt er ja bestimmt zwei neue Stoßstangen... Zumal die Stoßstange auch schon vor dem Unfall Kratzer und Roststellen hatte... Der Wagen ist überseht mit Roststellen, glaube nicht, dass derjenige sein Auto sehr lieb hat ;D

Zitat:

@pho4nix schrieb am 28. November 2014 um 11:55:45 Uhr:

Danke schon einmal für die zahlreichen Antworten! Klar werde ich zunächst versuchen mit dem Geschädigten zu reden. Die 400€ setzten sich übrigens nur aus Lackierung und Arbeitsstunden zusammen, da ist also nichts verzogen/gebrochen etc. Trotzdem sehr ärgerlich bei dem alten Auto. Ist glaube ich auch ein Student, der das Auto fährt, der wird den Schaden sicherlich nicht richten lassen. Für den Preis bekommt er ja bestimmt zwei neue Stoßstangen... Zumal die Stoßstange auch schon vor dem Unfall Kratzer und Roststellen hatte...

Muss er ja auch nicht. Das sind leicht verdiente 400 €...

Sei froh, dass es so eine alte Kiste war. Bei einem Neuwagen wäre es leicht die dreifache Summe.

Mit dem Geschädigten persönlichen Kontakt aufnehmen ist sicherlich nicht die schlechteste Idee. Bitte, bitte machen würde ich hier allerdings nicht, dann hat man schon direkt verloren. So dumm ist der Geschädigte nun auch nicht und weiß doch auch, wo der Zug hinfährt. Man könnte als Alternative ja das Smartrepair-Verfahren vorschlagen, allerdings ist das alles auch eine Mehraufwendung für den Geschädigten. Er muss wieder Zeit nehmen, Sprit investieren und zu einem Smartrepairbetrieb fahren und sich dort einen Kostenvoranschlag einholen.

Zitat:

@wkienzl schrieb am 28. November 2014 um 11:32:13 Uhr:

 

Es soll Personen geben bei denen hat das Auto einen höheren Stellenwert als die Frau.

:D :D

Zitat:

@alsk1 schrieb am 28. November 2014 um 12:03:16 Uhr:

Mit dem Geschädigten persönlichen Kontakt aufnehmen ist sicherlich nicht die schlechteste Idee. Bitte, bitte machen würde ich hier allerdings nicht, dann hat man schon direkt verloren. So dumm ist der Geschädigte nun auch nicht und weiß doch auch, wo der Zug hinfährt. Man könnte als Alternative ja das Smartrepair-Verfahren vorschlagen, allerdings ist das alles auch eine Mehraufwendung für den Geschädigten. Er muss wieder Zeit nehmen, Sprit investieren und zu einem Smartrepairbetrieb fahren und sich dort einen Kostenvoranschlag einholen.

Leute, seid doch nicht naiv. Bei so einer Rostlaube geht es doch vermutlich gar nicht um eine echte Reparatur. Der Geschädigte hat sowohl Anspruch auf eine Neulackierung und auf eine fiktive Abrechnung auf Basis des Gutachtens. Deswegen sage ich ja: leicht verdiente 400 €. Ob das moralisch ok ist, sein dahingestellt.

bei der Erstattung ist übrigens die MWSt. nur zu berücksichtigen, wenn er auch eine Reparatur mit Rechnung nachweist. Die kannst Du schon mal abziehen. Wenn Vorschäden da waren, werden die ebenfalls abgezogen. Das kann den "zusätzlichen" Schaden leicht auf Null bringen.

Ich würde mit der Argumentation Vorschäden mit dem Geschädigten reden. Dann würde ich ihm 200.- € anbieten. Geht er darauf nicht ein, würde ich ihn an die Versicherung verweisen, nicht ohne die Versicherung wegen der Vorschäden entsprechend zu instruieren. Dann würde ich ggf. den Schaden von der Versicherung zurückkaufen.

@TE

Bei einem 16 jährigen angerosteten Auto würde ich von Dir die 100 Euro mit Diener, Knicks und Küsschen einsacken, würde damit mit meiner Frau fein essen gehen, bleibt noch etwas übrig würde ich mir eventuell ne Spraydose kaufen und ein wenig damit vor der Schramme rumfuchteln und an anderen Stellen den Rost chic machen.

Alles andere ist wirtschaftlicher Schwachsinn der nur die Versicherungsprämien in die Höhe treibt.

Aber ok, Deine Frage habe ich noch nicht beantwortet, Du kannst nur versuchen mit den Leuten zu reden.

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