BAG + fehlender Nachweis Lenk und Ruhezeiten
Hallo zusammen,
ich als Rentner verdiene mir als Fahrer (7,49 t) paar Kröten im Monat dazu.
Ich fahre 2 bis 3 Tage pro Woche paar Stunden von A nach B.
Bin im Besitz einer Fahrerkarte, auch der Führerschein wurde vor 3 Monaten wieder für 5 Jahre verlängert. Alles so wie´s soll.
Nun, gestern wurde ich von der BAG rausgezogen. Papiere, Geschwindigkeiten und Pausen soweit alles ok, wurde nicht´s beanstandet. Bis auf:
Der Mann vom BAG wollte die Bescheinigung der Tage zwischen meinen Tagen, an denen ich fahre, sehen. Ich fahre meist Dienstags, Donnerstag und machmal Freitags.
Ich sagte ihm, das ich nicht wusste, das ich überhaupt sowas brauche, wenn ich als 400 Euro-Kraft fahre! Nach einer kurzen Diskusionsrunde glaubte er mir das schon, das ich in der Zwischenzeit nichts anderes ausser meinen eigenen PKW bewege. (zählt man anhand der Stunden, die auf der Fahrerkarte zu erkennen sind zusammen, passt das schon mit den 400 Euro.
Aber das Problem an der Sache: "Sie dürfen jetzt erst weiterfahren, wenn Sie die Pausenzeit absolviert haben (9 Std.). Bis dahin weiterfahren verwehrt. Ausser, sie können den Nachweis erbringen, das Sie gestern nicht gefahren sind!"
Er bat mich, den Chef zu kontaktieren. Der wusste, das ich so eine Bescheinigung brauche und schob die Sache an den Disponenten/Betriebsleiter ab, der dafür Sorge zu tragen hat.
Ja, ich saß da in dem warmen Bus der BAG und hatte große Augen!
Mein Chef veranlasste den Betiebsleiter, mir umgehend die fehlende Bescheinigung für Montag (von den restlichen 28 Tagen war keine Rede) vorbeizubringen, damit ich die Fahrt fortsetzen kann.
Zum Glück war die Kontrolle nur eine halbe Stunde von der Firma entfernt.
Der Mann/BAG füllte dann noch am Laptop einen Bogen aus und faselte von Ordnungswidrigkeit für mich und Firma. Ja toll, sagte ich:
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, aber ist es in der ersten Linie nicht die Pflicht des Unternehmens, mich darauf als "Unwissenden" aufzuklären und mir die entsprechenden Unterlagen vor Antritt der Fahrt mitzugeben? Vor allem, wenn diese wissen, das man es braucht??
Nach einer Stunde kam der Betiebsleiter und ich konnte nach vorzeigen des Scheines weiterfahren.
Meine Halsschlagader ist mittlerweile um ein dreifaches angeschwollen!
Was die Firma nun latzt, ist mir egal, aber mit welchem Strafmaß mus ich jetzt rechnen??
Danke im voraus,
Gruß Mike
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von 18.430
Hat der 7,5 Tonner, den du fährst, einen digitalen Fahrtenschreiber?*EDIT*: Habe in deinen alten Beiträgen gesehen, dass der LKW wohl einen Digi-Tacho hat.
Die ganze Misere hättest du leicht vermeiden können, wenn du folgendes machst:
Wenn du beginnst zu arbeiten und die Karte in den Digi steckst, dann fragt dich das Gerät "Nachtrag? "
Da wählst du "Ja" und dann zeigt er Datum und Uhrzeit der letzten Entnahme an und fragt ob das auch Schichtende war.
Du bestätigst, dass das auch Schichtende war und trägst damit dann Pause bis zum aktuellen Tag nach.Somit gibt es keine Lücken auf der Karte und seit Juni 2013 wird der Nachtrag auch anstelle der "Urlaubsbescheinigungen" in Papierform akzeptiert! (Aber nur in Deutschland! Nicht in Belgien oder sonstwo)
Welche Strafe du bekommst, weiß ich nicht, weil ich nicht genau verstehe, was dir vorgeworfen wird.
Wenn ich richtig verstanden habe, wollte es der BAG-Mensch mit dem Vorwurf über fehlende Nachweise über die kompletten 28 Tage gut sein lassen.
Das wären pro Tag glaube ich 150 € und für die Firma 250 €.Da er dir aber so wie ich es verstanden habe nur den Vortag bemängelt hat geht es wohl auch nur um 1 Tag und somit "nur" um 150 €.
Letztendlich entscheidet das aber dann die Zentrale Ahndungsstelle in deinem Bundesland anhand deiner Kartendaten.
Wie du siehst: Als Fahrer ist man schnell der Dumme und die Strafen sind einfach Wahnsinn, selbst für vermeintliche Kleinigkeiten. Wenn du mal die Strafe für fehlende Nachweise über 28 Tage a 150 oder 250 Euro vergleichst mit der Strafe, die einer bekommt, wenn er im Schwimmbad 12 jährige Mädchen begrabscht, dann weißt du, dass hier so einiges nicht mehr stimmt!
28 x 150 € (für Fahrer) + 28 x 250 € sind über 10.000 Euro in der Summe.....
Wer kleine Mädchen begrabscht, Omas umschubst und die Handtasche klaut, wer Leute verprügelt.....kommt in der Regel mit deutlich weniger davon.
Hallo 18.430,
wenn du so vorgehst, wie du es beschrieben hast, dann ist auf deiner Karte die Zeit zwischen Schichtende und Anfang nicht als Pause oder Ruhezeit registriert, sondern als unbekannte Zeit, ( es steht auf deiner Karte ein " ? " ), für die du den Nachweis erbringen musst, dass du in Ruhezeit warst.
Wenn du aber vorgehst wie folgt:
Nachtrag? Ja
Schichtende? nein
dann die Zeit vom Herausnehmen der Karte bis zur aktuellen Zeit weiterspulen
und als Ruhezeit " h " mit OK bestätigen. Es ist wichtig dass du darauf achtest, dass der "Stuhl" "h" im Display steht.
Zum Schluss Nachtrag bestätigen.
Jetzt ist die fehlende Zeit manuell als Pause/ Ruhezeit eingetragen.
Gruß Twinsplitter
77 Antworten
@ Transp......
Wieso mußt Du Besserwisser mich hier eigentlich ständig zunölen ??
Bist Du nicht in der Lage freundlich oder zumindest im normalen wertungsfreien Stil zu antworten ??
Verbringst Du Dein ganzes Leben unter Proleten oder warum mußt Du hier so hochfahren, ich gehöre nicht zu deinesgleichen, also schreib mich im gemäßigten Ton an, ohne Dein Oberlehrergehabe, oder laß es !
Wenn Du genauer gelesen hättest, und vor dem schreiben über das gelesene nachdenken würdest wäre Dir aufgefallen das es in meinem Beitrag um die Zeit nach Entnahme der Fahrerkarte geht !
Das ich nach gesteckter FK eine Abf.Kontrolle mache, und während meiner Schicht die Arbeitszeiten außerhalb des fahrens einstelle ist selbstverständlich.
Soviel mitdenken habe ich fälschlicherweise vorausgesetzt.
Ich wiederhole :
Nach entnommener FK führe ich keine Arbeiten mehr für den Betrieb aus, was bewirkt das ich nach Schichtende sowie auch an arbeitsfreien Tagen einen Nachtrag mit der Einstellung "Pause" tätigen kann.
Und diese Vorgehensweise erleichtert mir den Vorgang enorm.
Ich hoffe das war jetzt so erklärt das auch Transp..... meine Darstellung versteht.
Gemini
Also wenn ich in der Pause meine Abfahrtkontrolle mache zählt das nicht, obwohl die Pause zB 12 h betrug? Wie ist das nun aber, wenn ich Kühler fahre? Da nutze ich jede Gelegenheit auch in der Pause um die Temp. zu kontrollieren. Das ist ja auch Arbeit. Muss ich jetzt in meiner Schichtpause, den Tacho auf Arbeit stellen, wenn ich die Temp. kontrolliere? Nur dann habe ich meine Pause unterbrochen. Oder darf ich in der Pause die Temperatur nicht kontrollieren? Wenn doch, wieso darf ich in der Pause nicht Abfahrtkontrolle machen? Kann ich die Abfahrtkontrolle auch erst nach dem Aufsatteln machen und als Arbeitszeit aufzeichnen?
Für was ist auf der • Bescheinigung von Tätigkeiten • das Kästchen "zur Verfügung stand"?
Muss "Ende Land" bzw " Beginn Land" immer unmittelbar gedrückt werden oder geht das auch noch 2 Stunden später bzw früher?
Zitat:
Original geschrieben von 18.430
Ich will das auch nicht ins Lächerliche ziehen, wenn ich schreibe, dass ich einfach auf Arbeit stelle und 10 Minuten sitzen bleibe, aber die LKW, die ich fahrw, sind selten älter als 2 jahre, Top-Gewartet und ich kontrolliere sowieso schon immer bei jeder Gelegenheit, ob alles in Ordnung ist.
Wie auch immer, es sollte die Zeit dokumentiert sein. Wie man das damit hält ist einfach die eigene Sache. Man muss sich mal fragen, wer denn bei seinem Privat- PKW täglich eine Abfahrtkontrolle macht (auch keiner, mich eingeschlossen). Deshalb fahren ja auch so viele ganz oft mit irgend einem kaputten Lämpchen durch die Gegend.
Zitat:
Ich noch mal,
dank an Campus, den Hinweis auf : Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr hatte bisher noch keiner gepostet, und ich hatte ihn auch nicht gefunden, weil ich den Wortlaut nicht kannte.
Das, finde ich, ist ein verwertbares Dokument, habe jetzt die entsprechende Stelle ausgedruckt und werde sie mir ins Auto legen.
Um die Sache kurz zu begründen, ich fahre gerade im Winter (Schlechtwetterzeit) nur unregelmäßig, muß somit in machen Wochen 2-4 Urlaubsbescheinigungen haben, wenn das jetzt wegfällt ist es eine große Entlastung für mich, da ich die Dinger selbst drucken muß.
So penetrant nachgefragt habe ich nur weil bei der Menge von Formularen natürlich auch eine eventl. Strafe immens ausgefallen wäre.
Gemini
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Ich wiederhole :
Nach entnommener FK führe ich keine Arbeiten mehr für den Betrieb aus, was bewirkt das ich nach Schichtende sowie auch an arbeitsfreien Tagen einen Nachtrag mit der Einstellung "Pause" tätigen kann.
Und diese Vorgehensweise erleichtert mir den Vorgang enorm.
Ich hoffe das war jetzt so erklärt das auch Transp..... meine Darstellung versteht.
Gemini
Da wiedersprichst du dir doch selber. wenn du dir "die Dinger" selbst drucken must, ist das Arbeit für deinen Betrieb.
Für den Falle einer Selbstständigkeit sind die Zeiten die mit Büroarbeit verbracht werden ebenfalls als Arbeitszeit nachzutragen.
Zitat:
@ Transp......
Wieso mußt Du Besserwisser mich hier eigentlich ständig zunölen ??
sei lieber froh, das es Leute wie uns gibt. Denn sonst würden Leute wie du ja nicht wissen was sie machen sollen. Deshalb kann es nichts mit "Besserwisser" zu tun haben. Wir versuchen nur bei möglichen Erklärungen so genau und ausführlich zu sein wie es geht.
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Und gerade deshalb hab ich so nachgebohrt und nach einem verwertbaren Dokument gefragt, wie hier schon angemerkt glauben (fast) alle Teilnehmer in solchen Foren das ihr Wissen und ihre Meinung die einzig wahre ist, egal aus welchem Irrglauben so manches entstanden ist.
Wie auch schon angemerkt sind die 12 unterschiedlichen Meinungen zu 10 Themen hier im Forum völlig unqualifizierte Einzelansichten die man zwar lesen, und auch überdenken kann, aber in keinem Fall als fundiertes Wissen annehmen sollte !
Nicht umsonst fängt jeder zweite Beitrag mit : "ich glaube, ich denke, ich habe gehört" an.
Darum halte ich es ganz einfach, ich gebe nur etwas auf Eure Meinungen wenn diese mit eindeutigen Belegen und Links zu Gesetzestexten untermauert sind, und in diesem speziellen Fall bei dem das Gesetz wiedersprüchlich lautet bohre ich eben so lange weiter bis es einen für mich überzeugenden Beleg gibt.
Den Hinweis dass das Ausdrucken der Nachweise Arbeitszeit ist ingnoriere ich mal, gerade wegen solcher Bemerkungen kann ich die meisten hier nicht ernst nehmen !
Gemini
Hier ein Link zum BAG und zur EU da ist alles genau nachzulesen was der Unternehmer seiner Fahrern bescheinigen muss.
http://www.bag.bund.de/.../Fahrpersonalrecht_faq_node.html#faq12066
http://ec.europa.eu/.../form_attestation_activities_en.htm
Auf den Seiten kann man ein Formblatt runterladen und ausdrucken.
Mehr werde ich zu diesen Thema nicht schreiben auf beiden Seiten die ich hier angegeben habe ist alles genau nachzulesen.
Zitat:
Darum halte ich es ganz einfach, ich gebe nur etwas auf Eure Meinungen wenn diese mit eindeutigen Belegen und Links zu Gesetzestexten untermauert sind, und in diesem speziellen Fall bei dem das Gesetz wiedersprüchlich lautet bohre ich eben so lange weiter bis es einen für mich überzeugenden Beleg gibt.
du möchtest eindeutige Belege ????
561/2006 Artikel 4 d,f und g der Beweis
Zitat:
Den Hinweis dass das Ausdrucken der Nachweise Arbeitszeit ist ingnoriere ich mal, gerade wegen solcher Bemerkungen kann ich die meisten hier nicht ernst nehmen !
damit dürfte sich das dann erledigt haben. Denn es ist ARBEITSZEIT
aber gerade die letzte Aussage von dir zeigt mir persöhnlich, das du keinen Plan von der Sache hast. Die Begriffsbestimmungen sollte wirklich jeder kennen der als BKF unterwegs ist.
Was und wie du die Gesetze und Verordnungen für dich selber auslegst und umsetzt, ist dein Ding.
Zitat:
Transportcampus, wie oft wollen die eigentlich die Abfahrtkontrolle sehen?
1 mal am Tag oder immer, wenn man z.B. 2 Stunden gestanden hat?
hier möchte ich noch einen kleinen Hinweis zu geben....
eine Abfahrtskontrolle beinhaltet ja nicht nur den technischen Zustand eines Fahrzeuges, sondern auch die LASI. Aus diesem Grund sind entsprechende Zeiten (Arbeit) ebenfalls aufzuzeichnen. Verschiedene Aussagen von Kontrollseite her besagen, das eigentlich nach jeder Pause die Lasi überprüft werden müsste. Also Gurte oder Ketten gegebenenfalls nachspannen usw. Das nach Ladevorgängen entsprechende LASI zu tätigen ist, steht ja sowieso ausser Frage.
Würde also bedeuten, das 1 Kontrolle am Tag nicht ausreichend wäre.
Wenn ich hier so manche Antworten lese dann glaube ich das hier ist ein Kindergarten.
Fehlt nur noch die Antwort:wenn du in deiner Pause duschen gehst gilt das nicht als Pause denn du hast dich ja beim Arbeiten schmutzig gemacht also ist das duschen auch Arbeitszeit.
Zitat:
Original geschrieben von roadheini
eine Abfahrtskontrolle beinhaltet ja nicht nur den technischen Zustand eines Fahrzeuges, sondern auch die LASI. Aus diesem Grund sind entsprechende Zeiten (Arbeit) ebenfalls aufzuzeichnen. Verschiedene Aussagen von Kontrollseite her besagen, das eigentlich nach jeder Pause die Lasi überprüft werden müsste. Also Gurte oder Ketten gegebenenfalls nachspannen usw. Das nach Ladevorgängen entsprechende LASI zu tätigen ist, steht ja sowieso ausser Frage.
Würde also bedeuten, das 1 Kontrolle am Tag nicht ausreichend wäre.
Mir ging es nicht so sehr um den § 22 STVO, aber da hast du natürlich Recht.
Da ich (Gott sei Dank) in aller Regel einen Kühlauflieger hinten dran habe, brauche ich keine Gurte/LaSi überprüfen.
Und ich muss auch nicht bei Wind und Wetter die Plane auf und zu ziehen, mich von Alu-Einsteckbrettern "beregnen" lassen oder über Ladungen klettern, um Gurte darüber zu ziehen.
Ich bin ein ganz Fauler :-)
An die Rampe fahren und 33 Paletten reinfahren ist für mich schon unheimlich Arbeit *puhhh*
Am liebsten von Logistiker zu Logistiker und be- und entladen lassen 😁
Zitat:
Original geschrieben von 18.430
Da ich (Gott sei Dank) in aller Regel einen Kühlauflieger hinten dran habe, brauche ich keine Gurte/LaSi überprüfen.
Und ich muss auch nicht bei Wind und Wetter die Plane auf und zu ziehen, mich von Alu-Einsteckbrettern "beregnen" lassen oder über Ladungen klettern, um Gurte darüber zu ziehen.
Ich bin ein ganz Fauler :-)An die Rampe fahren und 33 Paletten reinfahren ist für mich schon unheimlich Arbeit *puhhh*
Am liebsten von Logistiker zu Logistiker und be- und entladen lassen 😁
Viele Plane-Fahrer können aber den "Krach" nicht ab. Für mich ist es wie Musik.🙂
33 leere Pal. In die Palettenkiste verstauen ist ja auch anstrengend, sofern erforderlich.
Übrigens stelle ich den Tachograph dabei nie auf Arbeitszeit.🙂
Wie läuft das mit den Bescheinigungen ab, wenn es um Aushilfen geht?
Angenommen ein Fahrer fährt bei seiner Arbeitsstelle 2-3 pro Woche ein Fahrzeug mit Fahrerkarte. Am Wochenende fährt er als Aushilfe bei einer anderen Firma, auch dort mit Fahrerkarte.
Wer stellt ihm nun welche Bescheinigung aus?
Wenn er nur national und "digital" fährt, einfach manuelle Nachträge auf der Fahrerkarte für die "Nicht-Arbeitszeiten" erstellen.
Wenn er nur national und "gemischt" fährt, manuell Nachträge auf der Fahrerkarte entsprechend der normalen Fahrtenschreiber-Aufzeichnungen erstellen, Scheiben der letzten 28 Tage mitführen.
Habe ich im Linien-Busverkehr so gemacht und (in Österreich) nie Probleme bei Kontrollen gehabt.