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Lenk- und Arbeitszeit das Gleiche? Oder doch nicht? Was ist jetzt richtig?

Themenstarteram 6. November 2007 um 16:52

Hi,

Ist jetzt Arbeitszeit und Lenkzeit das Gleiche oder nicht? Ich bin der Meinung das ich am Tag 9 Stunden reine Lenkzeit haben darf und zwischendrin Be- und Entladetätigkeiten durchführen darf, somit auch durchaus 11 Stunden unterwegs sein kann, sofern ich in diesen 11 Stunden nur reine 9 Stunden gefahren bin. Mein digitaler Tachograph unterscheidet zumindest fein säuberlich zwischen Lenk- und Arbeitszeit. Trotz das ich täglich ca 10 Stunden unterwegs bin, komme ich nicht mal annähernd an die 9 Stunden Lenkzeit. Wenn ich um 6 Uhr starte muss ich erst zwischen 12 und 13 Uhr eine Pause machen, zumindest laut dem Tachograph.

Leider erzählt mir aber jeder was anderes, ich habe jetzt schon oft gehört das Lenk- und Arbeitszeit das gleiche wäre, man also täglich nicht länger als 9 Stunden unterwegs sein darf (mal abgesehen von den Ausnahmeregelungen). Das heisst also, wenn ich um 6 Uhr starte muss ich um 15 Uhr aufhören, auch wenn ich in dieser Zeit 5 Stunden Be- und Entladetätigkeiten durchgeführt habe.

Nicht mal in der Fahrschule bekam ich eine klare Antwort, ich habe drei mal gefragt und jedes mal wurde anscheinend meine Frage falsch verstanden!? Ich habe dann aufgegeben...

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22 Antworten

Das Thema ist wohl schon abgekaut.

Lenk- und Arbeitszeit sind zwei verschiedene paar Schuhe. Sind auch in unterschiedlichen Rechtsnormen geregelt: VO (EWG) 3820/85, VO (EG) 561/06, Arbeitszeitgesetz.

Davon ausgehend, dass Du Dich mit den Sozialvorschriften auskennst, beziehe ich mich hier nur auf die Arbeitszeit.

Deine Regelarbeitszeit beträgt 8 h. Die darfst Du auf 10 h erweitern, sofern Du nicht mehr als 60 h die Woche arbeitest und diese Mehrarbeit in einem Zeitraum von 16 Wochen, bzw. 4 Monaten ausgleichst.

War das verständlich genug?

Achso, die BAG hat auch den Auftrag, die Arbeitszeit zu kontrollieren. Dies wird zunehmend getan. Verstöße werden Konsequenzen haben.

Themenstarteram 6. November 2007 um 17:21

Mhm, also darf ich am Tag theoretisch 9 Stunden fahren und 8 Stunden arbeiten. In meinem Fall dürfte ich also um 6 Uhr starten und müsste um 23:45 Uhr aufhören. Da ich aber am nächsten Tag wieder um 6 Uhr anfangen möchte und 11 Stunden Ruhezeit einhalten muss, muss ich meinen LKW spätestens um 19 Uhr abstellen und nach Hause gehen. Ich darf also konkret in meinem Fall ganz legal von 6 bis 19 Uhr "arbeiten" (Lenken/Arbeiten).

Danke für deine Antwort :)

am 6. November 2007 um 17:37

du hast 9 stunden lenkzeit,

die zur arbeitszeit dazu zählen ....

und weil du in 24stunden 11stunden pause haben musst

hast du 13 stunden arbeitszeit ...

von der du die lenkzeit noch abziehen musst

also 9stunden lenkzeit sind auch arbeitszeit,

und du musst in einem 24stunden rhytmuss mindestens 11 stunden pause haben,

kannst aber die pausenzeit 3 mal die woche auf 9 stunden verkürzen dann verlängert sich deine arbeitszeit um 2 stunden

 

ich hoffe du hasts geschnallt, ist bisl schwierig

Themenstarteram 6. November 2007 um 17:46

Also habe ich es schon richtig verstanden, ich kann am Tag maximal (ohne Verlängerungen, bzw. Verkürzungen) 13 Stunden Arbeiten, darf davon aber nur 9 Stunden fahren.

am 6. November 2007 um 18:38

du darfst 9 stunden fahren und 2 mal in der woche 10 stunden .....

hast dann jeweils eine veränderte arbeitszeit die du dir aber selber ausrechnen kannst ...

du musst immer von 24 ausgehen also von den 24stunden....

Themenstarteram 6. November 2007 um 19:09

Wenn ich also meine Lenkzeit zwei mal in der Woche auf 10 Stunden ausdehne, darf ich an diesen Tagen lediglich 3 Stunden Be- und Entladetätigkeiten durchführen um nicht über die 13 Stunden Arbeitszeit zu kommen.

Für mich aber unwichtig, da meine Lenkzeit im normalfall eh nicht über 7 Stunden kommt, dazu dann noch ca 3 Stunden Be- und Entladetätigekeiten.

Matze, warum verwirrst Du das?

Du darfst keine 13 h arbeiten. Auch wenn Matze das 1.000 mal sagt.

Du darfst 9 oder 10 Stunden lenken. Ein Fahrzeug zu lenken machst Du während Deiner Arbeitszeit! Wenn Du auf die Beladung wartest, machst Du das während Deiner Arbeitszeit! Wenn Du Ladearbeiten vornimmst, machst Du das während Deiner Arbeitszeit! Wenn Du Dein Fahrzeug wartest oder reparierst, machst Du das während Deiner Arbeitszeit! Wenn Du auf Papiere wartest, machst Du das während Deiner Arbeitszeit. Immer dann, wenn Du etwas für Deinen Chef tust, ist das Arbeitszeit. Das kann man sich doch gut einprägen, oder?

Die Sozialvorschriften beziehen sich auf rollierende Zeitraster. Die Zeiträume sind nicht an den Kalender gebunden. Wenn Du beispielsweise um 10:00 Uhr morgens anfängst, dann endet der "Tag" am nächsten morgen um 10:00 Uhr und nicht nachts um 0:00 Uhr.

Bei den Arbeitszeitvorschriften ist das anders! Die beziehen sich IMMER auf den Kalender. Ein Tag beginnt immer um 0:00 Uhr und endet um 24:00 Uhr. Da gibt es keine Flexibilität.

Regulär darfst Du also 8 Stunden arbeiten pro Tag und das ist auch für Kraftfahrer so. Damit dürftest Du noch nicht mal Deine Lenkzeit von 9 Stunden ausnutzen. Du darfst Deine Arbeitszeit aber um 2 Stunden pro Tag verlängern, sofern Du für einen Ausgleich in einem 4-Monats-, bzw. 16-Wochen-Zeitraum sorgst. Maximal darfst Du allerdings pro Woche 60 Stunden arbeiten, also auch maximal 6 Tage pro Woche.

Wenn Du Deine Lenkzeit auf 10 h ausdehnst, darfst Du regelmäßig keine Ladearbeiten vornehmen. Die müssen dann von anderen gemacht werden. Auch darfst Du nicht auf Papiere warten oder auf Abladen oder am Fahrzeug rumschrauben.

Mit Deinen 7 h Lenkzeit und Deinen 3 h Be- und Entladetätigkeiten liegst Du noch genau im Rahmen von 10 h und dann ist das in Ordnung, allerdings hart an der Grenze.

am 7. November 2007 um 13:35

warum verwirren????

die lenkzeit ist MAXIMAL 9 bzw 10 stunden .....

wenn er 10stunden lenkzeit hat muss er 11 stunden pause machen, damit kann man seiner arbeitszeit ausrechnen (zur arbeitszeit zählt auch lenkzeit und be-und entladen)

und wenn du 9 stunden lenkzeit hast musst du blos 9 stunde pause machen (wobei du deine gesetzlichen pausenvorschriften beachten musst!!!!!!!!!!!) und damit auch eine längere arbeitszeit ....

 

gruß matze

Matze, das ist doch bullschit, was Du da von Dir gibst.

Deine maximale Arbeitszeit beträgt 10 h. Wenn Du 9 h lenkst, hast Du noch grade eine Stunde für alles andere, was Du arbeiten willst/musst. Was nach 10 h Arbeitszeit pro Tag kommt, ist Freizeit. Wenn Du Deine Arbeit da hinein verlagerst, schenkst Du Deinem Chef Deine Arbeit. Aber das ist dann Dein Problem. Wärst Du nicht so ein Verkehrsrowdie, würde ich Dir gleich einen Job anbieten, wenn Du so freizügig im Verschenken Deiner Arbeitsleistung bist.

am 7. November 2007 um 14:52

chris jetz ma easy....

hab jetzt zeit, weil ... die hydraulik schafft langsam *lach*

also....

in einem rhytmuss von 24stunden muss ich mindestens 11 stunden pause haben (stimmts?)

und wenn ich dann

24 - 11 = 13

und die 13 stunden sind ARBEITSZEIT MIT LENKZEIT ....

also wenn ich 10 stunden lkw fahre darf ich nur noch 3 stunden be-und entladen ....

Nein!

Sozialvorschriften: Du darfst in einem 24 h-Zeitraum nicht mehr als 9 oder 10 Stunden lenken!

Arbeitszeitvorschriften: Du darfst an einem Tag (0:00 - 24:00 Uhr) maximal 10 Stunden arbeiten, wobei Deine Regelarbeitszeit für diesen Zeitraum bei 8 Stunden liegt.

am 7. November 2007 um 15:02

ich habs hier schriftlich ....

dort steht es so wie ichs erklärt habe....

von unserem dozenten erklärt damals

Der hatte das Arbeitszeitgesetz nicht gelesen oder wurde von Deinem Chef bezahlt!

Schau besonders in § 21 a. In Absatz ein steht drin, dass die Vorschriften des ArbZG gelten, sofern in § 21 a nichts anderweitig geregelt ist. Da es keine Regelung gibt, welche § 3 ersetzt, gilt dieser unbeirrt. Also: Mach' Dir den Spaß und lies auch diese Paragraphen.

am 7. November 2007 um 15:15

aber, von mir hat bis jetzt noch nien polizist was gewollt .... wegen arbeitszeiten, so lange genug pause drauf is is gut ...

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