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BAFA-Umweltprämie abgelehnt - was nun?

Themenstarteram 18. November 2020 um 6:37

Ich habe einen Ablehnungsbescheid (nach 3,5 Monaten!) bekommen mit der Begründung: Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben nicht vorhanden.

Diese hatte ich 2 mal hochgeladen, scheinbar mit einer falschen Vorgangsnummer.

Die Bestätigung habe ich dann gestern mit der korrekten Vorgangsnummer erneut hochgeladen.

Da das BAFA ja telefonisch so gut wie gar nicht erreichbar ist, nun meine Frage:

Widerspruch einreichen oder erneuten Antrag stellen, falls möglich?

 

Für Tipps wäre ich euch sehr dankbar...

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35 Antworten
Themenstarteram 19. November 2020 um 8:36

Es geschehen noch Zeichen und Wunder:

Heute morgen bin ich endlich durchgekommen!

Ich muss (und werde es tun) einen Widerspruch einlegen mit der korrekten "Bestätigung" als Anlage.

Dann wird das hoffentlich bald bearbeitet...

 

Danke an alle für die zum Teil hilfreichen Beiträge!

 

Gruß Ulli

Themenstarteram 9. Dezember 2020 um 13:47

Zitat:

@GT-I2006 schrieb am 19. November 2020 um 09:36:33 Uhr:

Es geschehen noch Zeichen und Wunder:

Heute morgen bin ich endlich durchgekommen!

Ich muss (und werde es tun) einen Widerspruch einlegen mit der korrekten "Bestätigung" als Anlage.

Dann wird das hoffentlich bald bearbeitet...

 

Danke an alle für die zum Teil hilfreichen Beiträge!

 

Gruß Ulli

UPDATE:

Heute kamen 3 (!) Briefe vom BAFA (alle vom gleichen Tag):

 

1 Abhilfebescheid

1 Zwischenbescheid, dass es noch einige Tage dauern könnte

1 Zuwendungsbescheid über 4.600 €

 

Hier freut sich einer, und wie!!!

 

Jetzt wird das Geld wohl auch bald kommen...

 

Rechtsberatung, pauschal 190,- € zzgl. 16% MwSt. - wohin darf ich die Rechnung schicken :p?

Ich habe letztens auch einen Förderantrag gestellt, für die Wallbox bei der KfW. Geht alles übers Netz und der Bescheid kommt blitzschnell. Falls du es noch nicht gemacht haben solltest - gibt 900,- €, sofern die Box incl. Installation (Fachbetrieb) über 900,- € liegt und du Ökostrom beziehst. Näheres auf der Homepage der KfW.

Themenstarteram 9. Dezember 2020 um 13:57

Hehe, der war gut!

Mit der Wallbox zögere ich noch, da wir Mieter sind.

Obendrein bin ich mir nicht sicher, ob sich das wirklich lohnt, da die Installation (Leitungsverlauf) nicht so ganz easy ist.

Okay, dann dürfte das entsprechend teuer werden. Der Akku ist ja nicht so riesig, denn kannst du bestimmt bei manch einem Geschäft gratis laden.

Wir hatten beim Bauen gleich je einen 400 V-Anschluss in die Garage und ins Carport legen lassen, da ist der "Anschluss" ziemlich einfach - Deckel der Steckdose noch oben ziehen, Stecker der Wallbox in die Hand nehmen und in die Steckdose drücken, Deckel wieder loslassen. Muss aber für die KfW ein Fachbetrieb machen...

Zitat:

@GT-I2006 schrieb am 18. November 2020 um 18:00:13 Uhr:

Zitat:

@PeterBH schrieb am 18. November 2020 um 17:45:50 Uhr:

Wenn unter dem Bescheid eine Rechtsmittelbelehrung steht - fristgerecht Rechtsmittel einlegen und begründen.

Rechtsmittelbelehrung ist natürlich da, meine Frage ist: was ist sinnvoller? Widerspruch und/ oder Neuantrag, wenn überhaupt möglich.

Was geht einfacher und schneller?

Das Auto habe ich übrigens schon vor 4 Monaten gekauft.

Die Finger wund getippt habe ich übrigens am Dienstag den ganzen Tag...

Sinnvoller ist der Widerspruch innerhalb der Monatsfrist, da ein Neuantrag wieder Monate dauert oder die Fördermittel mittlerweile erschöpft sein könnten.

Themenstarteram 10. Dezember 2020 um 9:05

Danke, hast Recht!

Mittlerweile habe ich den Zuwendungsbescheid und warte auf das Geld.

Siehe mein Post von gestern... Alles ist gut!

Hallo Gemeinde,

wir bräuchten mal kompetenten Rat oder Tipps zum weiteren Vorgehen:

B250e Privatleasing bestellt im Juni 2020. Stammverkäufer in unserer Niederlassung:

Ja, sobald die Fahrzeugdaten vorhanden sind, Antrag stellen und gut ist.

Gesagt getan, Wagen wurde gebaut, wir erhielten die benötigten Daten,

reichten den BAFA-Antrag am 21.10.2020 online ein und übernahmen den

zugelassenen Wagen (Zulassung am 02.11.2020) am 05.11.2020.

Tolles Auto!

Am 22.01.21 kam die Antragsablehnung weil laut im Juni geänderter Bedingungen ist

ein Antrag erst auf ein zugelassenes KFZ abgegeben werden darf. Punkt, kein Neuantrag möglich.

Mercedes hat laut eigener Aussage mit BAFA natürlich gaaaaar nichts zu tun.

Heute den Widerspruch per Mail abgeschickt, es hat keine zehn Minuten bis zu einem Anruf aus den BAFA gedauert, was das soll und es hat eh keinen Sinn mit dem Widerspruch. So ein Abwimmler scheinbar.

Sieht hier irgendjemand, möglicherweise mit rechtlichem Hintergrund, eine Chance oder sind die 4500€ flöten?

Schöne Grüße von Humpback

Den Widerspruchsbescheid abwarten und dann eine Vertragsanpassung wegen dem Beratungsfehler vom Verkäufer verlangen und ggf. klagen. Eine Rechtsschutzversicherung wäre da sinnvoll.

Es gibt noch weitere Anwälte die ihre Einschätzungen abgegeben haben. Denke da kommt jetzt was Bewegung rein. Wenn die bafa keine Klagewelle will, sollten Sie der Gruppe der "die zu spät zugelassenhaben" entgegen kommen. Ich denke das werden die aber auch. Warten wir mal auf die Antworten der ersten Wiedersprüche. Hinzu kommt, dass sicher die Mehrheit der Betroffenen den Rechtsweg bestreiten würde. Sind ja 4500€ bis 6000€ um die es geht.

Nimm das jetzt bitte nicht falsch auf, ich will dir nix Böses.

Ich würde mich im Leben nicht auf Aussagen von Verkäufern oder sonst wem verlassen.

Man sollte sich immer selbst belesen und versichern ob das alles so seine richtigkeit hat, gerade bevor man Verträge unterschreibt.

Wenn du der Mercedes Niederlassung sagst der Verkäufer wäre schuld, werden die sagen der Mann ist Autoverkäufer, kein Umweltprämienberater, Sie hätte ja selber mal 30 Minuten Googeln können dann hätten Sie gesehen das es bereits vor 4 Monaten eine änderung gab. Die Interessiert nur das die ihr Geld bekommen, von wem ist denen Schnurz Pip egal.

Ich drücke dir natürlich die Daumen das du doch noch zu deiner Prämie kommst, aber ich glaube nicht das die sich groß beeinderucken lassen wenn ein paar kleine Privatleute klagen.

Zumal die Bafa Regelungen öffentlich zur einsicht für jederman bereit stehen.

Zitat:

@Kugabasti schrieb am 8. Februar 2021 um 16:22:06 Uhr:

Nimm das jetzt bitte nicht falsch auf, ich will dir nix Böses.

Ich würde mich im Leben nicht auf Aussagen von Verkäufern oder sonst wem verlassen.

Man sollte sich immer selbst belesen und versichern ob das alles so seine richtigkeit hat, gerade bevor man Verträge unterschreibt.

Wenn du der Mercedes Niederlassung sagst der Verkäufer wäre schuld, werden die sagen der Mann ist Autoverkäufer, kein Umweltprämienberater, Sie hätte ja selber mal 30 Minuten Googeln können dann hätten Sie gesehen das es bereits vor 4 Monaten eine änderung gab. Die Interessiert nur das die ihr Geld bekommen, von wem ist denen Schnurz Pip egal.

Ich drücke dir natürlich die Daumen das du doch noch zu deiner Prämie kommst, aber ich glaube nicht das die sich groß beeinderucken lassen wenn ein paar kleine Privatleute klagen.

Zumal die Bafa Regelungen öffentlich zur einsicht für jederman bereit stehen.

Ich sag mal so deren Regelungen sind nicht ganz so "Wasserdicht" auf der Seite wo du heute beispielweise die Prämie beantragen kannst, ist das Flussdiagram dargestellt vom zweistufigen Verfahren, wo man die die Zulassung noch manuell einreichen musste. Das stiftet natürlich Verwirrung.

Die Lehnen Anträge im wert von bis zu 6000€ ab, fügen aber das Pflichtfeld "Zulassungsdatum" erst letzte Woche ein, wo Sie merken immer mehr Anträge werden abgelehnt (könnte ja unteranderem was mit unserer Webweite und der Art und weise was wir abfragen zu tun haben. Und eigentliche Hammer, nur weil die anscheinden IT-Seitig nicht in der Lage sind auf anderem Wege die Betrüger ausszuschließen, dürfen ehrlicher Antragsteller keinen zweiten Antrag stellen, weil man im ersten einen Fehler gemacht hat. Das steht im keinem Verhältnis.

Ich denke die Bafa überlegt sich schon fleißig im Sinne der Verhältnismäßigkeit, wie sie deren Prozesse und Abläufe so verbessern können, das alle die generell Berechtigt sind auch die Prämie bekommen. Schade das viele aber erstmal zum Anwalt laufen müssen...

Lassen wir uns mal überraschen...

Was anderes wird uns wohl auch nicht übrig bleiben.

Halt uns mal bitte auf dem laufenden.

Wie gesagt: Ich drück dir die Daumen.

Zitat:

@Kugabasti schrieb am 8. Februar 2021 um 16:51:09 Uhr:

Was anderes wird uns wohl auch nicht übrig bleiben.

Halt uns mal bitte auf dem laufenden.

Wie gesagt: Ich drück dir die Daumen.

Mache ich, bei mir persönlich ist aber nochmal eine andere Situation. Ich habe den Antrag letztendlich abgeschlossen bzw. den letzten Teil des Antrags hochgeladen, als das Auto bereits zugelassen war. Damit habe ich die Vorraussetzungen erfüllt meinermeinung. Die BAFA wird es aber sicher so sehen, Antrag gilt als (vollständig!?) eingereicht, sobald man deren Formular ausfüllt und eine Vorgangsnummer erstellt wird.

Schön nur, das die BAFA selbst sagt der Antrag ist erst abgeschlossen, wenn der letzte Teil des Antrags hochgeladen ist.

Naja schauen wir mal..

Bin heute zufällig auf einen Artikel vom 17.12.2020 vom ADAC gestoßen. https://www.adac.de/.../?...

Da steht eindeutig drin (etwas weiter unten) :

Zitat:

Achtung: Stellen Sie den Antrag versehentlich vor der Zulassung, wird der Antrag durch das BAFA abgelehnt. Hier hilft auch kein Widerspruch. Es kann dann auch nach der Zulassung kein neuer Antrag für dasselbe Fahrzeuges gestellt werden. Das BAFA hat aufgrund der rechtlichen Vorgaben in dieser Sache keinen Ermessensspielraum. Die Förderung wäre dann verloren für das Fahrzeug!

Sieht wohl nicht gut aus.

Bleibt die Frage ob man den Verkäufer für die falsche Auskunft haftbar machen kann.

XF-Coupe

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