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BAFA-Umweltprämie abgelehnt - was nun?

Themenstarteram 18. November 2020 um 6:37

Ich habe einen Ablehnungsbescheid (nach 3,5 Monaten!) bekommen mit der Begründung: Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben nicht vorhanden.

Diese hatte ich 2 mal hochgeladen, scheinbar mit einer falschen Vorgangsnummer.

Die Bestätigung habe ich dann gestern mit der korrekten Vorgangsnummer erneut hochgeladen.

Da das BAFA ja telefonisch so gut wie gar nicht erreichbar ist, nun meine Frage:

Widerspruch einreichen oder erneuten Antrag stellen, falls möglich?

 

Für Tipps wäre ich euch sehr dankbar...

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35 Antworten

Beides.

Hilft das Autohaus nicht dabei?

Themenstarteram 18. November 2020 um 9:00

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 18. November 2020 um 09:23:40 Uhr:

Beides.

Hilft das Autohaus nicht dabei?

Den Widerspruch bzw. den Neuantrag könnte ich schon selbst in die Hand nehmen, das Autohaus ist 250 km entfernt...

Mir geht es aufgrund der schlechten Kommunikationsmöglichkeiten mit dem Bafa darum, ob bei einem Neuantrag anhand der FIN nicht evtl. ein Abgleich stattfindet und der neue Antrag dann ebenfalls angelehnt wird.

Du musst da ja nicht bei denen auf dem Schoß sitzen, die sollen das für dich machen.

Das würde ich zumindest vom Autohaus wo ich einen Neuwagen kaufe erwarten.

Das wäre so für mich kein guter Service.

Klar kann das passieren.

Du kannst ja auch mit vielen Mails erst mal versuchen die Sachlage zu klären wenn du einen Fehler gemacht hast. Denn musst du dann mit denen ausräumen und klären was wie nun zu machen ist um an die Förderung zu kommen.

Da es schon beim ersten (und beim zweiten Mal) Probleme mit dem Antrag gab, würde ich das nicht in die Hände eines 250km entfernten AH legen, das mir gegenüber wahrscheinlich keinerlei Kundenbindung verspürt.

Da sollte man sich schon selbst die Finger wundwählen oder -tippen und den vorausgegangen Fehler tunlichst nicht mehr wiederholen.

Ja ok, das ist ja auch mittlerweile zu spät, ich hätte das zur Bedingung im KV gemacht.

So gebe ich dir recht, jetzt muss er selber versuchen das hin zu bekommen.

Wenn unter dem Bescheid eine Rechtsmittelbelehrung steht - fristgerecht Rechtsmittel einlegen und begründen.

Themenstarteram 18. November 2020 um 17:00

Zitat:

@PeterBH schrieb am 18. November 2020 um 17:45:50 Uhr:

Wenn unter dem Bescheid eine Rechtsmittelbelehrung steht - fristgerecht Rechtsmittel einlegen und begründen.

Rechtsmittelbelehrung ist natürlich da, meine Frage ist: was ist sinnvoller? Widerspruch und/ oder Neuantrag, wenn überhaupt möglich.

Was geht einfacher und schneller?

Das Auto habe ich übrigens schon vor 4 Monaten gekauft.

Die Finger wund getippt habe ich übrigens am Dienstag den ganzen Tag...

Sinnvoller das Rechtsmittel, sonst wird die Ablehnung rechtskräftig und ich tippe (!) mal darauf, dass ein Neuantrag dann unzulässig wird. Geht schließlich um einen konkreten Kaufvertrag.

Themenstarteram 18. November 2020 um 17:17

Was hat das denn mit einem konkreten Kaufvertrag zu tun?

Ich stehe da gerade auf dem Schlauch...

Du beantragst doch die BAFA-Umweltprämie, weil du ein förderfähiges Auto gekauft hast, den KIA PHEV (übrigens ein tolles Auto). Und genau für dieses Auto (diesen Kaufvertrag) möchtest du die Prämie haben.

Themenstarteram 18. November 2020 um 17:55

Zitat:

@PeterBH schrieb am 18. November 2020 um 18:27:57 Uhr:

Du beantragst doch die BAFA-Umweltprämie, weil du ein förderfähiges Auto gekauft hast, den KIA PHEV (übrigens ein tolles Auto). Und genau für dieses Auto (diesen Kaufvertrag) möchtest du die Prämie haben.

So isses wohl!

Bloß blöd, dass die über 3 Monate brauchen, um festzustellen, dass da noch was fehlte.

Und mittlerweile bei denen auch vorliegt.

Werde ich wohl morgen wieder unendlich wählen müssen bis man da vielleicht Mal durchkommt!

Edit: das hat übrigens nichts mit dem Händler zu tun, denn so einen Antrag kriegt man locker in max. 10 Minuten hin.

Blöd nur, dass ich mich bei der "Bestätigung der ...." 2 mal vertan habe!

Stell die Schrift auf dem Bildschirm größer, hilft manchmal.

Themenstarteram 18. November 2020 um 19:12

Zitat:

@PeterBH schrieb am 18. November 2020 um 19:13:33 Uhr:

Stell die Schrift auf dem Bildschirm größer, hilft manchmal.

Hehe, guter Tipp!

;-))

Widerspruch schreiben.

Begründen.

Alles Unterlagen dazu. Alle, nicht nur das Fehlerhafte. Alles, wie ein Neuantrag. So das der Bearbeiter wirkllich alles vor sich hat.

Stelle alle Unterlagen zu einem PDF zusammen. Wenn du anrufst, ne vorbereitete Mail wo nur der Empfänger fehlt. Dann kannst du es demjenigen noch während des Telefonats zukommen lassen.

Neuantrag würde ich nicht machen. Der Vorgang läuft, du hast einen Fehler gemacht und den gilt es zu berichtigen.

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