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Abwrackprämie abgelehnt dank Autohändler

Themenstarteram 25. März 2010 um 17:13

Guten Tag allerseits,

diese Geschichte ist meiner Meinung nach unfassbar und sie ist es wert, auf diesem Forum verewigt zu werden.

Ich habe am 17.08.2009 bei meinem Autohändler (der größte in meiner Region) einen neuen VW Touran 2.0 TDI bestellt ( Warenwert 34000 Euro). Damals gab es eine Umweltprämie von VW (4000 Euro). Des Weiteren wirkte die Abwrackprämie für meinen alten BMW. Der Händler sagte mir, dass er sich bezüglich der Formalitäten in Bezug auf die Abwrackung vollends kümmern würde. Er machte mir auch das Angebot, zwei Anträge bei der BAFA zu stellen. Somit könnte ich mich selbst entscheiden, welches Auto ich abwracken will (ich hatte noch einen alten POLO). Gesagt, getan. Der Händler leitete alles in die Wege. Vor zwei Tagen bekomme ich die Nachricht, dass mein BAFA-Antrag abgelehnt wurde, da das Auto nicht ein JAhr auf meinen Namen zugelassen war. Ich rief sofort meinen Händler an, der dann meinte, dass kann nicht sein. Er hat sich erkundigt, es ist alles in Ordnung. Die BAFA teilte mir telefonisch mit, dass das Auto hätte am 31.12.09 verschrottet werden müssen. Dies hat mein Händler bis vor zwei Tagen selbst nicht gewußt. Er war der Meinung, dass die Reservierung ausreiche und die Verschrottung -auch im Jahr 2010 stattfinden könne. Ich bin diesbezüglich nicht tätig geworden, da er mir einen Rund_Um_Sorglos-Service anbot. Nachdem ich ihm die Sachlage erklärte,. teilte er mir mit, dass dies nun mein Problem wäre, da er nur für das Verkaufen zuständig sei und nicht für rechtliche Fragen bezüglich des Abwrackens. Er wiegelt seitdem alles ab. Selbst der Geschäftsführer ist sich keiner Schuld bewusst. Mein Polo (1500 Euro laut Schwacke) ist weg und das Geld scheint futsch. Der Verkäufer wußte von anfang an nicht über die Modalitäten bescheid. Ich frage mich seitdem, auf welchem Planeten ich gelandet bin. Ich habe am ganzen Körper blaue Flecken, da ich mich den ganzen Tag kneife, um aus diesem Alptraum zu erwachen. HAt jemand vielleicht ähnliches schonmal gehört. Wenn es geht, konstruktive Meinungen.

Beste Antwort im Thema

Das ist mal wieder ein Beweis dafür, daß viele Autohäuser mit der Abwicklung der Abwrackprämie schlichtweg überfordert waren. Hier wurden dem Kunden leichtfertig Leistungen offeriert, ohne über entsprechend geschultes Personal für die Erbringung dieser Leistung zu verfügen. Für die Folgen werden viele Autohäuser noch einen hohen Preis (Kundenverlust etc. etc.) bezahlen müssen.

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Die Bescheinigung über die Verschrottung des alten Fahrzeuges musste zeitnah zum Antrag doch spätestens bis zum 31.12.2009 (Ende der Bewilligungen für die Abwrackprämie) an die BAFA erfolgen.

Das ging aber auch durch jegliche Medien und war nun wirklich bekannt. Dein Händler hat es einfach in Deinem Fall vergessen und Du Dich dummerweise auf selbigen verlassen.

Solche Dinge sollte man auch immer Vertraglich festhalten, denn so wirst Du diesen Verrlust hinnehmen müssen!

Ärgere Dich nicht weiter und nehme es als Erfahrung für weitere "Geschäfte" mit auf den Weg.

am 25. März 2010 um 17:44

Der Händler hat mit dem Verschrottungsdatum recht, siehe Auszug der Richtlinien Bafa:

4.2 Voraussetzungen bezüglich des Altfahrzeugs

• Bei dem Altfahrzeug muss es sich um einen Personenkraftwagen handeln.

• Das Fahrzeug muss nach den Anforderungen der Altfahrzeug-Verordnung einer ordnungsgemäßen Verwertung sowie die Restkarosse einer ordnungsgemäßen weiteren Behandlung in einer Schredderanlage zugeführt werden.

• Als Zeitpunkt der Verschrottung gilt das im Verwertungsnachweis für die Überlassung des Fahrzeugs an den Demontagebetrieb aufgeführte Datum.

• Die Verschrottung des Fahrzeugs muss zwischen dem 14. Januar 2009 und dem 30. Juni 2010 erfolgen.

• Die Erstzulassung muss mindestens neun Jahre vor dem Zeitpunkt der Verschrottung erfolgt sein – spätestens aber neun Jahre vor dem 31. Dezember 2009.

• Das Fahrzeug muss – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung, spätestens aber zum 31. Dezember 2009 - für die Dauer von mindestens einem Jahr durchgehend auf den Namen des Antragstellers/der Antragstellerin gemäß Nummer 2.2 in Deutschland zugelassen sein.

Ihr habt abgemacht das er sich um alles kümmert - auch mündliche Absprachen sind verbindlich!

 

Nimm Dir einen Anwalt! 

am 25. März 2010 um 17:48

Zitat :"da das Auto nicht ein JAhr auf meinen Namen zugelassen war"

du musst doch selber wissen welchen Wagen du für die Abwrackprämie verschrotten tust.

Themenstarteram 25. März 2010 um 18:05

Er hat mir geraten den Polo zu verschrotten, da ich für den BMW auf dem MArkt noch mehr GEld bekommen würde. Auf seinen Rat hin ist das alles geschehen.

Und seit wann war der Polo auf dich zugelassen?

Themenstarteram 25. März 2010 um 18:22

27.01.2009

Ein Jahr war es in dem Fall ja nicht :rolleyes:

am 25. März 2010 um 18:55

Zitat:

Original geschrieben von plindenheim

27.01.2009

Das ist mehr, als ärgerlich!

Da hat die Bafa leider richtig entschieden!

An Ihrer Stelle, würde ich nochmal zu der Geschäftsleitung des VW-Autohauses Kontakt aufnehmen und mit denen zusammen nach einer Lösung suchen.

Das ist mal wieder ein Beweis dafür, daß viele Autohäuser mit der Abwicklung der Abwrackprämie schlichtweg überfordert waren. Hier wurden dem Kunden leichtfertig Leistungen offeriert, ohne über entsprechend geschultes Personal für die Erbringung dieser Leistung zu verfügen. Für die Folgen werden viele Autohäuser noch einen hohen Preis (Kundenverlust etc. etc.) bezahlen müssen.

am 25. März 2010 um 21:26

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Das ist mal wieder ein Beweis dafür, daß viele Autohäuser mit der Abwicklung der Abwrackprämie schlichtweg überfordert waren.

und...scheinbar auch viele konsumenten!!!

am 25. März 2010 um 23:58

Zitat:

Original geschrieben von SchwabMobile

Zitat:

Original geschrieben von plindenheim

27.01.2009

Das ist mehr, als ärgerlich!

Da hat die Bafa leider richtig entschieden!

An Ihrer Stelle, würde ich nochmal zu der Geschäftsleitung des VW-Autohauses Kontakt aufnehmen und mit denen zusammen nach einer Lösung suchen.

Das ist denke ich auch die beste Möglichkeit.

Übrigens kannten sich offenbar seeehr viele nicht aus.

So wurde mir (auch in diesem Forum) sogar nahe gelegt, mein Auto mit Erstzulassung 05/2006 und zu der Zeit ca. 15.000 km abwracken zu lassen, um die Umweltverpestprämie zu bekommen.

am 26. März 2010 um 1:28

Man sieht es ja schon an diesem fred die 2 Antwort strotz nur so von fehlern.

mfg

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