Bäh, OWi begangen?!
So eben kam Post. Mir wird vorgeworfen, das ich im "eingeschränkten Halteverbot" geparkt habe.
Zur Vorgeschichte: Mußte meinen Opa zur Kur bringen, vor der Kurklink war nicht ein einziger Parkplatz frei, also hab ich davor gehalten.
Nur kurz, mein Opa kann auch nicht mehr richtig gehen, bzw weite Wegen fallen ihm auch schwer (im 2ten Weltkrieg ne Kugel ins Bein bekommen) er hat also auch nen Behindertenausweiß.
So, ich hab da gehalten, in rausgelassen, und seine Koffer reingetragen.
So, und dann wie gesagt heute der Brief. Sind zwar nur 15 €, es geht mir aber nicht darum, sondern nur ums Prinzip, da das ganze nicht mal 3 Minuten gedauert hat, und sogar mein Motor noch lief.
Was meint ihr? Einsprucheinlegen? Will nicht kleinlichsein, aber sowas nervt mich schon ein bissel an!
Das komischste ist ja, das hat kein Polizist oder ne Politesse gesehen, sondern irgend ein Zeuge...
21 Antworten
Bezahlen und lächeln. 😉
Ich wurde auch mal mit 54 geblitzt und durfte dann abzüglich Toleranz wegen 1 Km/h 15 € bezahlen. Na ja.
naja aber was willste denn machen, ist halt armes deutschland ....
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ja, ich würds auch bezahlen!!
kostet am ende sonst nur ein vielfaches und du wirst nich recht bekommen!!
glaubs mir!! 😉
na ja, die kriegen erstmal nen tolles schrieb von mir wo ich sie übelt beschimpfe, dann such ich mir den Herrn X, der Zeuge war, und überfahr ihn! muhahahaha!
Spaß 😉
Zitat:
Original geschrieben von Gr33nAcid
na ja, die kriegen erstmal nen tolles schrieb von mir wo ich sie übelt beschimpfe, dann such ich mir den Herrn X, der Zeuge war, und überfahr ihn! muhahahaha!
Spaß 😉
auch ne möglichkeit!! 😉😉😉
Also Oli, wenn die Story mit dem Opa wirklich stimmt, kann ich Deinen Ärger gut verstehen. Du kannst einen Einspruch "light" versuchen.
Du schreibst der Verwaltungsbehörde den Sachverhalt möglichst ausführlich und glaubhaft. Am besten legst Du zur Glaubhaftmachung noch einen Beleg der Kurklinik rein und eine Versicherung an Eides Statt von Deinem Opa.
Wenn Du das Kostenrisiko scheust, kannst Du ja ganz höflich schreiben, dass Du diese Erklärung nicht als Einspruch im rechtlichen Sinne ansiehst und auch keinen Einspruch einlegen möchtest, um keinesfalls höhere Kosten für Dich entstehen zu lassen. Wenn Du an einen normalen Sachbearbeiter gerätst, wird er das Verfahren dann einstellen. Bei mir hats schonmal geklappt.
Schreib auf keinen Fall, dass Dein Motor noch lief. Man muss nämlich sein Fahrzeug beim Verlassen immer abschließen! Sonst hast Du gleich noch ne OWI begangen...
Beste Grüße aus Kölle und viel Erfolg
Christian
Moin,
Wenn dein Opi einen Behindertenausweis mit G-Vermerk hat, dann wird das eingeschränkte Halteverbot in der Regel für geraume Zeit aufgehoben.
Wenn Du also eine Kopie des Ausweises, sowie einen Beleg der Kurklinik vorlegen kannst ... dann sollte die Sache gegessen sein, solange Du nicht in einem Rettungsweg oder im absoluten Halteverbot gestanden hast.
MFG Kester