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B200 Unfallwagen als Neuwagen verkauft?! Und jetzt?

Mercedes B-Klasse T245
Themenstarteram 7. Mai 2015 um 18:41

Hallo liebes Forum,

ich habe leider mal wieder Stress mit meiner B Klasse. Und zwar habe ich das Auto im Sommer 2013 von einem VW Händler gekauft. BJ2006, 90000km, Benziner, erste Hand, Automatik für 10000€.

Das Auto ist laut Vertrag unfallfrei, was mir sehr wichtig war.

Nachdem ich im letzten Jahr immer wieder Probleme hatte, bestärkte dies mein Gefühl, dass irgendwas mit dem Auto nicht stimmt. Ein bekannter Freund hat daraufhin festgestellt, dass die rechte Seite nachlackiert wurde. Dem ging ich auf die Spur und fragte bei der Vorbesitzerin nach. Diese sagte mir zunächst, dass es tatsächlich eine "kleine Schramme" beim Einfahren in die Garage gab. Nachdem ich eine Rechnung der damaligen Reperatur forderte, sah ich, dass die komplette Seite repariert wurde. Zudem musste ein neuer Spiegel gekauft werden. Ein Schaden für 3500€ nach ihrem Rechnungsbeleg. Für mich klingt das alles nicht nach einer kleinen Schramme und ich fühle mich hinters Licht geführt. Wer sagt mir, dass es tatsächlich beim Einfahren in die Garage passiert ist und nicht doch was anderes war? Wie auch immer, nach meiner Auffassung und nach Auffassung von Bekannten, die ein wenig Ahnung von Autos haben, wäre das Auto als Unfallwagen zu deklarieren.

Nun habe ich einen Anwalt aufgesucht, der sich total quer stellt. Die Vorbesitzerin meinte Sie habe den Schaden beim Verkauf berücksichtigt und ist von den ursprünglichen 10200€ auf 10000€ runter gegangen. (Toll so ein Preisnachlass, vor allem wenn man nichts davon weiss). Mein Anwalt meinte, das sei dann damit auch schon gegessen. Die Tatsache, dass ich im letzten Jahr fast 3000€ in die Reperatur wegen etlichen Defekten (zufälligerweise nur auf der rechten Seiten) steckte, lässt mich jedoch nicht ruhig schlafen. Ich habe davon nichts gewusst, sonst hätte ich dieses Auto nie gekauft. Der Haendler bietet mir 5000€ an, um den Wagen zurückzunehmen. Und meine Rechtschutzversicherung zahlt keinen zweiten Anwalt. Hat denn jemand nen Tipp für mich? Was würdet ihr in meiner Situation machen?

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 17. Mai 2015 um 0:24

Hallo Leute,

zunächst einmal danke für die zahlreichen Beiträge. Ermutigt mich echt an der Sache dranzubleiben, nachdem ich ein bisschen verwirrt nach den ersten Posts war.

Das Auto werde ich selbstverständlich nicht zu 5000 Euro abgeben. :D

Meine Rechtschutzversicherung ist so kulant und laesst mich einen neuen Anwalt einschalten, nachdem ich denen gesagt habe, dass der aktuelle mich nicht so vertritt, wie er es sollte. Habe nächste Woche einen Termin beim neuen Anwalt. Mal abwarten, was er zu der ganzen Geschichte sagt. Ich versuch euch auf dem laifenden zu halten, da ich denke, dass das Thema einige interessieren dürfte. :)

Schönen Sonntag euch allen.

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26 Antworten
am 7. Mai 2015 um 19:54

Naja, 3500 Euro sind für eine Reparatur mit Lackierung nicht viel. Da kann es es gut möglich sein, dass man mal ordentlich an der Garage hängen bleibt, sollte man das Autofahren nicht so wirklich beherrschen. Angenommen beide Türen + z.B. hinterer Kotflügel verschrammt bist du locker bei der Summe, erst recht sollte die Reparatur bei Mercedes durchgeführt worden sein. Bei einer Lackierung der rechten Seite muss es sich jedoch noch lange nicht um einen Unfallwagen handeln. Unfallwagen beschreibt ja das Wort, Schaden durch einen Unfall. Lackierung, Dellen, Parkplatzrämpler u.s.w. sind keine Unfallschäden. Ich hatte auch bereits ein Auto gekauft, unfallfrei versteht sich, bei dem ich im Nachhinein eine komplette Neulackierung feststellen musste. Es wurden jedoch keine neuen Teile verbaut und war somit laut Vertragshändler auch unfallfrei. Sollten bei dir alle Teile noch original verbaut sein und keine großen Karosseriearbeiten zu sehen sein, was auch ein Sachverständiger feststellen könnte, würde ich mir keine Gedanken machen. Dan ist er wahrscheinlich wirklich unfallfrei....

Der Anwalt hat schon Recht.

Durchaus könnte man den Schaden auch schon als Bagatell-Schaden auslegen. Nur weil der Vorbesitzer die ganze Seite hat neu lackieren lassen, sagt das noch nichts über den tatsächlichen Schaden aus...

Nach der Zeit jetzt ist das eh nur schwer nachweisbar, dass nicht du selber da hast nachlackieren lassen... Ist nun mal so.

Beim nächsten Auto halt eine Lackdichte-Messung machen lassen... ;)

So ähnlich ist es mit unserem B200 auch. Allerdings hat der Vorbesitzer fairerweise bei Kauf mitgeteilt und im Vertrag dokumentiert: Reparierter Unfallschaden vorne rechts - Motorhaube, Kotflügen und Scheinwerfer.

Als ich dann bei MB eine neue Beifahrertür auf Kulanz wollte wegen der Rostgeschichte, da stellte sich heraus, dass auch die Beifahrertür bereits nachlackiert wurde. Somit Kulanzantrag abgelehnt. Tür rostet weiter. :(

Dann fragte ich bzgl. der Heckklappe. Kulanzantrag abgelehnt, da schon mal nachlackiert. :mad: Die Begeisterung hält sich seitdem in Grenzen.

Aber der Verkaufspreis war damals echt fair, trotz der diversen Lackierungen. Wir fahren den Wagen weiter. Anwaltsstress macht in unserem Fall keinen Sinn. Ist ansonsten ein tolles Auto und bisher sind keine weiteren Reparaturen erforderlich die auf einem früheren Unfall schließen lassen.

Themenstarteram 7. Mai 2015 um 20:23

Häh? Aber selbst wenn sie gegen die Garage gedonnert ist, ist es ein Unfall. Gab es da nicht ne Grenze von 750€, bis zu welcher es als Bagatellschaden zählt?

Zitat:

@Greeko89 schrieb am 7. Mai 2015 um 22:23:12 Uhr:

Häh? Aber selbst wenn sie gegen die Garage gedonnert ist, ist es ein Unfall. Gab es da nicht ne Grenze von 750€, bis zu welcher es als Bagatellschaden zählt?

Nee... das war in grauer Vorzeit mal.

Wenn sie den Bügel des Tores gestreift hat und dabei die ganze Seite verkratzt hat, dann legst du bei MB ein ganzes Monatsgehalt und mehr auf die Theke, um wieder ein feines Auto zu haben.

Google mal nach "Wann ist ein Auto unfallfrei?"

Du wirst überrascht sein, wie unterschiedlich Gerichte da entscheiden.

War nur der Lack beschädigt und der Spiegel abgefahren, dann ist das jedenfalls kein Unfallschaden im Sinne des Gesetzes....

Ich bin mit einem kleinen Magnet-Täfelchen ums Auto gelaufen. Mein Verkäufer hatte mir aber auch gesagt, dass die rechte Seite neu teil-lackiert war. Um sicherzugehen, habe ich mir das selber bestätigt.

 

Themenstarteram 7. Mai 2015 um 20:51

Das Auto wurde übrigens nicht bei Mercedes repariert. Naja ich dachte man müsste sowas auch angeben. Komisch fand ich auch als ich meinen Anwalt fragte, ob ich es als Unfallwagen angeben müsste, wenn ich es weiterverkaufen würde. Da hieß es plötzlich "selbstverständlich". Da war ich dann total verwirrt und fing an an diesem Anwalt zu zweifeln.

Soweit der Händler beim Verkauf den Schaden vorsätzlich verschwiegen hat, ist dies bedenklich und so nicht hinnehmbar. Wusste er denn von dem Vorschaden? Falls nein, ist ihm kaum ein Vorwurf zu machen.

Falls er ihn vorsätzlich verschwiegen hat wäre das in Anbetracht der nicht unerheblichen Reparaturkosten aus meine Sicht keine Bagatelle.

Du musst jedoch wissen, was Du willst. Immerhin fährst Du das Fahrzeug seit fast 2 Jahren.

Möchtest Du das Fahrzeug zurückgeben oder eine nachträgliche Preisminderung erwirken?

Grundsätzlich muss ein Unfallschaden beim Weiterverkauf angegeben werden.

Täuscht man den Käufer über das Vorhandensein eines solchen und erzielt durch das Verschweigen einen zu hohen Kaufpreis, liegt der Verdacht nahe, dass ein Betrug vorliegt.

Das kann man durch Erstattung einer Strafanzeige kostenlos klären lassen.

Unfallwagen ist erst wenn feste Bauteile getauscht werden. Anbauteile fallen nicht darunter. Lackierungen erst recht nicht. Wenn das Auto silber ist und der z.b. Kotflügel lackiert werden muss ist es notwendig Motorhaube, Tür und ggf. die ganze Seite einzulackieren. Spiegel kostet je nach Variante 500€. Lackierung ist teuer.

Du hast doch die Rechnung da steht alles drauf. Wenn du möchtest schwärze alle Daten und stell die hier ein. Dann können wir dir besser helfen

Hallo zusammen

Denke das ist ein Bagatellschaden: Unfallschaden

Im Bereich des Unfallschadens liegt ein Bagatellsschaden vor, wenn im Verhältnis zum Marktwert der Sache keine nachhaltige oder verhältnismäßige Wertverminderung im Vermögen des Eigentümers verursacht wurde. Bei Fahrzeugen liegt die Bagatellschadensgrenze etwa bei € 700.[1] Liegt ein Bagatellschaden vor, muss der regulierungspflichtige Haftpflichtversicherer die Kosten für ein vom Geschädigten in Auftrag gegebenes KFZ-Gutachten nicht zwingend übernehmen. Die Bagatellgrenze von € 700,- ist immer wieder in Diskussion. Im August 2014 entschied das Amtsgericht München, dass eine Versicherung die Kosten für ein Gutachten nicht übernehmen muss, wenn der entstandene Schaden überschaubar und ein Sachverständiger für die Ermittlung der Reparaturkosten nicht zwingend erforderlich ist.

Zur Info:

Nach aktueller Rechtsprechung ist im Grunde alles ein Unfallschaden, was über eine leichte Lackbeschädigung hinausgeht", sagt Nicolas Eilers von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein. Dreh- und Angelpunkt ist ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2007 (Az.: VII ZR 330/06). In dem verhandelten Fall ging es um den Verkauf eines Wagens, bei dem der Eigentümer keine Angaben zu Vorschäden machte. Später stellte sich heraus, dass es einen Blechschaden an einer Tür und dem hinteren Seitenteil gab. Das Gericht urteilte, dass diese Sachmängel über der Definition einer Bagatelle lagen.

Besser nichts verschweigen

Blechschäden werden also grundsätzlich nicht mehr als Bagatellschaden angesehen – selbst wenn die Reparaturkosten dafür gering waren. Ebenfalls wichtig: Die Begriffe Unfallwagen und unfallfrei sind nicht komplementär. Selbst wenn Mechaniker in der Werkstatt nur leichte Karosserieschäden ausbessern und deshalb das Fahrzeug nicht als Unfallwagen bezeichnen, ist es nicht mehr unfallfrei.

Wer also nicht vor Gericht landen will, sollte sich genau überlegen, welche Informationen er einem möglichen Kaufinteressenten vorenthält. "Jeder Verkäufer ist gut beraten, wenn er einem Käufer alles offenbart", sagt Eilers. Es geht dabei nicht darum, einen Gebrauchtwagen als Unfallwagen abzustempeln, sondern um die Rechtssicherheit.

Besitzt das Auto nämlich die vertraglich zugesicherten Eigenschaften nicht wirklich, können auf den Verkäufer große Probleme zukommen. Am Ende könnte er gezwungen sein, den verkauften Wagen wieder zurückzunehmen. Niemand fordert, den Wagen mit Hinweisen auf behobene Unfallschäden anzupreisen – aber wer auf die reparierte Beule im Kotflügel nach einem Parkrempler hinweist, wird damit wohl kaum einen Interessenten abschrecken.

Gruß

Langer

Ps: Wenn dein Anwalt lesen kann?. soll er sich das mal durchlesen! Ich hätte den Anwalt gewechselt ,ein Gutachten gemacht und dem Händler eine Frist gesetzt zur Wandlung (Ohne Abzug!) ausser die gefahren KM von Dir!

Themenstarteram 11. Mai 2015 um 19:06

Hallo,

Der Händler wusste angeblich nichts davon. Er hat mir jetzt das Angebot gemacht den Wagen für 5000€ zurückzunehmen. Also die Hälfte. Ich will den Wagen loswerden, da er nur Probleme macht. Aber nicht zu dem Preis!

Ich würde den Anwalt wechseln aber da macht die Rechtschutzversicherung Probleme, da sie nur einen Anwalt bezahlen und der erste Anwalt mir nicht attestiert, dass er mich nicht vertreten will.

Im Anhang mal ein paar Bilder der Rechnung. Vielleicht wird der ein oder andere Schlau draus.

https://www.dropbox.com/.../AADbftgnBfm0fHXUKrCPekxVa?dl=0

Edit: Sorry für den Dropbox Link, konnte die Bilder irgendwie nicht direkt hier hochladen.

Sorry !

Aber hier verstehe ich die Welt nicht mehr!? Dein Anwalt ist entweder "Befangen "! oder er kennt die Gegenseite!

Laut deiner Rechnung ist das ein glas klarer" Unfallschaden "!,der im Kaufvertrag angegeben werden muss! Diesen Prozess verliert die Gegenseite immer.

Lass dich nicht einschüchtern und gehe weiter. Notfallsl Anwalt wechseln(diesen von der Rechtschutz ausbezahlen lassen ) und das Teil Wandeln. Dem Anwalt würde ich Dampf machen usw...! ohne Worte .

Noch eins auf den Weg. Eine "gute Fachwerkstatt "prüft bei der Annahme /Inzahl.. immer ihre Fahrzeuge auf Unfallschäden. Das wäre bei der Inzahlungnahme der Werkstatt aufgefallen!

mfg

Langer

am 12. Mai 2015 um 19:02

Also ich kann aus der Rechnung nicht unbedingt einen Unfallschaden erkennen. Sorry. Lackierarbeiten und einige Teile gerichtet. Das kann auch passieren wenn man blöd, wie beschrieben an der Garage hängen bleibt, was dann natürlich noch lange kein Unfallwagen wäre. Oder habe ich auf der Rechnung etwas übersehen?

Hallo Arbo

Anhand der Rechnung ist ein nicht angegebener Bagatelleschaden ausgeschlossen! Egal wie man das weiter bezeichnet.!Der Schaden muss im Kaufvertrag angegeben werden! (Schon von der Schadenshöhe etc...)

Mfg

LANGER

am 13. Mai 2015 um 13:51

Jung lass dich hier nicht verwirren den die meisten habe hier keine Ahnung ehrlich es ist ein Unfallfahrzeug da kann keiner was schön reden geh zu deiner Rechtsschutzversicherung und teile denen mit das die den ersten anwalt nicht bezahlen sollen Bezahl die Rechnung selbst das würde cirka nur bis 400 Euro sein und dan schaltest du einen zweiten ein die dan dein Versicherung bezahlt. Bis dahin klar? Alles was du weiter tun musst ist zeit den das wird zeit kosten.

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