B196 zu teuer!

Pure Ernüchterung nach dem ich die Preise für die B196 Erweiterung erfahren habe! 600 Euro und mehr sind eindeutig zu viel!
Für mich persönlich der eh nur einen 125 ccm Roller gefahren wäre ist das nicht interessant.
Euro Meinung wie seht ihr das ganze?

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Ich bin sehr froh das es die Erweiterung B196 der Führerscheinklasse B gibt.
Auch verstehe ich nicht wieso das hier von einigen schlecht geredet wird.
Niemand zwingt einen die Erweiterung zu machen. Genauso wird ja anscheinend davon ausgegangen, dass die meisten danach doch den Führerschein Klasse A machen und das ja dann rausgeschmissenes Geld ist mit dem B196.

Ich sehe das komplett anders. Ich finde das ist eine gute Möglichkeit seine Mobilität zu erweitern oder mit geringem Aufwand ohne Auto beizubehalten. Entweder weil man von 50 ccm kommt oder weil man wie ich dafür sogar sein Auto abschafft oder es weniger bewegen möchte.

Und wer hier argumentiert das eine „große“ Maschine gebraucht günstiger ist als eine neue 125 ccm hat anscheinend nicht verstanden für wen die Erweiterung gedacht ist auch wenn er natürlich Recht hat mit den Preisen. Jeder sollte selber beurteilen was für ihn das Beste ist und wenn man nach Jahren doch Blut geleckt hat und den Klasse A Schein machen möchte ist das auch in Ordnung und sicher nicht schlecht wenn man dann vorher schon 125 ccm gefahren ist.

Wenn ihr „nur“ einen 90 PS Golf fahrt bekommt ihr doch auch nicht gesagt kauf dir lieber ein Porsche der ist viel schneller und du darfst den ja mit deinem Führerschein fahren.

Meines Erachtens ist die Erweiterung genau für Menschen wie mich.

Ich z.B. wohne in der Stadt. Ich fahre mit dem Rad zur Arbeit und das Auto habe ich nur um Mobil zu bleiben (Familie wohnt zum Teil 30 Kilometer weit weg).
Für mich ist das genau richtig und ich freue mich auch darauf ein Leichtkraftrad fahren zu dürfen.
Bei mir im Raum Bremen wurde mir ein Preis so um die 700 Euro für die Erweiterung B196 genannt.
Das ist nicht wenig aber das ist es mir wert Mobil bleiben zu können und ganz sicher habe ich auch viel Spaß am Fahren.
Meine Yamaha MT 125 (2020) sollte Ende der Woche beim Händler stehen und ich kann es kaum erwarten meine Runden zu drehen wenn ich die Erweiterung in der Tasche habe.

Es freut mich auch sehr zu lesen wie viele von euch Spaß am Fahren eines Kleinkraftrades haben.

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Zitat:

@munition76 schrieb am 27. Juni 2020 um 03:28:24 Uhr:


@yaRincewind

Dann sollen Mofa Fahrer, die 2 Jahre lang Fahrpraxis mit ~30 Km/h haben, auch einen ermäßigten Stundensatz bei der Klasse M haben.

Lass uns doch bitte auf dem Gebiet der Legalität bleiben.

Ohne Prüfbescheinigung Mofa fahren ist nicht erlaubt und kostet 20€. Mit B196 125er fahren ist absolut ok.

Zitat:

Ebenso wer jahrelang einen 3,5 Tonnen Sprinter maxi als Gespann mit einem großen 3,5 Tonnen Anhänger mit 7 Tonnen Zuggesamtgewicht gefahren ist, soll ohne großartige Fahrausbildung die Klasse C1 machen dürfen.

Hier gilt ähnliches wie oben, nur verschärft.
Warum soll das begehen einer Straftat gesetzlich begünstigt werden?

Im Gegenteil: wer unerlaubt Fahrzeuge führt, demonstriert eindrucksvoll die nicht-Eignung. So wer soll auch in nächster Zukunft kein Fahrzeug führen dürfen. Aber das ist gesetzlich ja super geregelt.

Davon abgesehen:
Mit ner Klasse 3 sind 7,5t stressfrei. Weshalb man die Klasse "B" kastrieren musste, verstehe ich auch nicht.

Wer eine Statistik hat wie viele Unfälle dadurch vermieden werden konnten, ich wäre an dieser interessiert.
Ansonsten bin ich für eine Angleichung von B an den alten 3er.

---
Ich begreife nicht, weshalb immer alles überreguliert werden muss.

Eigentlich ist ja sogar das Gegenteil der Fall:
Gäbe es die Möglichkeit von B196 auf A2 aufzusteigen mit verkürzter Ausbildung & Prüfung, hätten wir statt einem ungeprüften 125er Fahrer mit 10 Std. Übung einen geprüften A2 Fahrer mit Erfahrung.

Das ist doch eigentlich sogar im Sinn vieler B196-Gegner, oder? Endlich wieder geprüfte Motorradfahrer.

Wo hat er was von Fahren ohne Fahrerlaubnis geschrieben?

Du erkennst offenbar nicht, worauf er hinaus oder willst es absichtlich falsch verstehen. Der Gesetzgeber sieht nunmal vor, dass die Aufstiegsprüfung zum A2 nur bei vorhandener Klasse A1 möglich ist. Diese Klasse hast Du mit B196 aber nunmal nicht, weil ohne Prüfung erlangt, sondern lediglich Klasse B mit einer Erweiterung.

Und das ist überall in der EU gleich. Nirgendwo, wo man mit dem Autoführerschein 125er fahren darf, ist damit ein vereinfachter Aufstieg möglich.

Finde dich damit ab, wenn Du was größeres als 125er fahren willst, muss es entweder drei oder mehr Räder haben oder Du eine vollständige Ausbildung mit Prüfung machen.

Der Grund für die Einführung des B196 war und ist eine Entlastung der Innenstädte vom Autoverkehr und eine Förderung der Elektromobilität. Die Regierung will die Autos aus den Städten verbannen und das ist ein Baustein davon.
Bei den großen Herstellern werden die 125ccm Modelle brets als Urban Mobility Fahrzeuge angeboten. Wer weiß, welche Elektromobile uns in 10 Jahren den Kopf verdrehen? Elektroroller mit 15kw? Wann kommt der von einem Markenhersteller, will ich haben.

Wie schnell darf ich in der Stadt fahren? 30/50 auf normalen Strassen. 60/80/100 auf Schnellstrassen. Mit viel Glück 120 auf Autobahnen, wenn es der Verkehr überhaupt zulässt. Da ist ein 125ccm Moped ausreichend.

Dafür ist diese Erweiterung B196 absolut sinnvoll. Für das Landei, welches 75km bis zur nächsten Stadt hat schon weniger. Da empfiehlt es sich schon einen Motorradschein zu machen, wenn man Lust dazu hat jeden Tag die Strecke mit dem Bock zu fahren. Sonst geht kein Weg am Auto vorbei.

Das der Schein nicht umsonst ist, sollte jedem Gespenst klar sein. Sonst könnte sich jeder Dussel auf das Moped setzen und Schäden an sich und der Umwelt anrichten. Ich habe für meinen Schein 650 Euro bezahlt. Für das gebotene war das nicht zu viel. Nagelneue Maschinen, mehrere zur Auswahl, super Fahrlehrer, Schulung mit Videos und technisch auf neustem Stand. Angebote hatte ich von 600 bis 900 Euro. Vergleichen lohnt sich, wie immer.
Ich benutze meinen Roller sowohl in der Stadt, auf dem Weg zur Arbeit, als auch auf dem Land, da ich im urbanen Umfeld lebe. 2000 Euro für einen A-Schein sind mir echt zu viel, da ich kein großes Motorrad fahren will. Den Differenzbetrag kann ich schon in einen Roller investieren.

In der ganzen Diskussion hier wird nur von eigenen Bedürfnissen ausgegangen und dabei wie ein sturer Ochse auf der eigenen Meinung bestanden.

Öfter mal über den Tellerrand schauen...

Zitat:

@hoinzi schrieb am 27. Juni 2020 um 08:06:56 Uhr:


Wo hat er was von Fahren ohne Fahrerlaubnis geschrieben?

hoinzi,
lies doch mal genau was munition96 geschrieben hat:

Zitat:

Dann sollen Mofa Fahrer, die 2 Jahre lang Fahrpraxis mit ~30 Km/h haben, auch einen ermäßigten Stundensatz bei der Klasse M haben.

Klasse M ist der Mofa-Schein, weshalb also eine Ermäßigung auf etwas das er eh schon hat?

Verstanden?

Zitat:

Ebenso wer jahrelang einen 3,5 Tonnen Sprinter maxi als Gespann mit einem großen 3,5 Tonnen Anhänger mit 7 Tonnen Zuggesamtgewicht gefahren ist, soll ohne großartige Fahrausbildung die Klasse C1 machen dürfen.

Das gleiche, wenn man den Besitz eines B-Führerscheins unterstellt => hätte er nie mit 3,5t Anhänger fahren dürfen

Also keine Ermäßigung bei den Pflichtstunden, sondern Lappen weg wg charakterlicher Nichteignung.

Zitat:

Finde dich damit ab, wenn Du was größeres als 125er fahren willst, muss es entweder drei oder mehr Räder haben oder Du eine vollständige Ausbildung mit Prüfung machen.

Wieso ich?

Ich habe keinen B196, sondern nen A.

Ich ärgere mich nur darüber, dass hier immer auf die B196 gebasht oder gelächelt wird.

Daher finde ich einen Einstieg in A2 nach einer, nenne es Übungszeit, sinnvoll. Wie schon gesagt, dann sogar mit echter Prüfung und einem echten Prüfer.

@Up-gefahren

Zitat:

Der Grund für die Einführung des B196 war und ist eine Entlastung der Innenstädte vom Autoverkehr
[...]

Das sagte ich selbst schon in meinem ersten oder zweiten Post in dem Thread zu dem Thema.

> stimme mir bzw. dir daher 100 zu

Ob ich von meinen Bedürfnissen ausgehe?
Klares "nein".
Habe keinen B196, sondern A.
Ob es einen Aufstieg von B196 auf A2 gibt kann mir völlig am ***** vorbei gehen.

Nichts desto weniger kann ich doch zu dem Thema eine Meinung haben, oder?

Ich habe sie ja sogar begründet. (=> Prüfung)

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Nach dem Krieg waren Motorräder für viele die einzige Möglichkeit mobil zu sein, wie heute noch in Asien. Als sich dann in den 50er Jahren die Leute Autos leisten konnten, sind die Verkäufe an Motorrädern fast komplett eingebrochen. Ende der 60er bekamen Motorräder das Rebellen-Image.

Eine Verkehrswende erwarte ich mit dem B196 absolut nicht, aber es kurbelt die Wirtschaft an. Abstellplatz für ein Bike hat sicher jeder noch irgendwo.

Eine Verkehrswende durch den B196 allein wird es nicht geben.
Wenn man sich als Beispiel das Projekt autofreie Innenstadt der rot-grünen Regierung in Bremen anschaut, welches DAS grosse Ziel der Koalition ist, werden dort bestimmt einige auf einen Roller oder Moped umsteigen.
Schon jetzt ist es in Bremen richtig ätzend mit dem Auto in die Innenstadt zu kommen. Da ist man selbst mit einem Mofa schneller.
Die Öffies sind schrecklich, unzuverlässig, teuer und abends möchte man lieber Taxi fahren. Deshalb fahren viele Bremer in Bremen mit dem eigenem Auto. Und das eher schlecht 😉
In den nächsten Jahren wird es nicht besser nur anders.
Die Leichtkrafträder werden mehr werden, aber die wenigsten werden den Drang verspüren, aufzustocken, weil es zum fortbewegen reicht.

Ich rate jeden Anfänger dazu, nach einer Eingewöhnungszeit ein Sicherheitstraining zu machen. Die paar Euro sind gut angelegt. Ich habe das nach 20 Jahren Auto fahren gemacht und konnte einiges mitnehmen. Mit dem Roller werde ich das im September machen. In der Fahrschule werden nur Grundlagen geschult. Der Rest kommt durch Praxis. Fahren, fahren, fahren.
Wer nur 300km im Jahr bei Sonnenschein fährt, kann kein sicherer Fahrer sein.

Und du meinst, dass in einer autofreien Innenstadt 2 Räder erlaubt bleiben werden?! Da würde ich Nichtmal 1€ drauf wetten!

Zitat:

@yaRincewind schrieb am 27. Juni 2020 um 09:48:12 Uhr:



Daher finde ich einen Einstieg in A2 nach einer, nenne es Übungszeit, sinnvoll. Wie schon gesagt, dann sogar mit echter Prüfung und einem echten Prüfer.

Prinzipiell magst du Recht haben.

Aber ein verwehrter Aufstieg ist nunmal das Ergebnis einer Sparausbildung.
Keine Theorieprüfung mit Bestandteil Motorrad etc. Im übrigen einer der Hauptgründe für B196, keine Prüfung machen zu müssen.
Daher erwirbt man keine 2 Rad Klasse und kann keinen Aufstieg machen.
Das ist grundsätzlich ja auch kein Problem, da es jeder vor seiner B196 Karriere weiss.
Und auch hier wieder einer der häufig genannten Punkte, man wird nie mehr wollen.

Hab ich nicht behauptet.
Es wurde immer nur von Autos gesprochen.

Zitat:

@yaRincewind schrieb am 27. Juni 2020 um 09:48:12 Uhr:



Zitat:

@hoinzi schrieb am 27. Juni 2020 um 08:06:56 Uhr:


Wo hat er was von Fahren ohne Fahrerlaubnis geschrieben?

hoinzi,
lies doch mal genau was munition96 geschrieben hat:

Zitat:

@yaRincewind schrieb am 27. Juni 2020 um 09:48:12 Uhr:



Zitat:

Dann sollen Mofa Fahrer, die 2 Jahre lang Fahrpraxis mit ~30 Km/h haben, auch einen ermäßigten Stundensatz bei der Klasse M haben.


Klasse M ist der Mofa-Schein, weshalb also eine Ermäßigung auf etwas das er eh schon hat?
Verstanden?

Er meinte offensichtlich AM, und das war wohl für jeden, der es verstehen wollte, auch so erkennbar.

Zitat:

@yaRincewind schrieb am 27. Juni 2020 um 09:48:12 Uhr:



Zitat:

Ebenso wer jahrelang einen 3,5 Tonnen Sprinter maxi als Gespann mit einem großen 3,5 Tonnen Anhänger mit 7 Tonnen Zuggesamtgewicht gefahren ist, soll ohne großartige Fahrausbildung die Klasse C1 machen dürfen.


Das gleiche, wenn man den Besitz eines B-Führerscheins unterstellt => hätte er nie mit 3,5t Anhänger fahren dürfen
Also keine Ermäßigung bei den Pflichtstunden, sondern Lappen weg wg charakterlicher Nichteignung.

Dann befasse Dich doch mal mit dem Thema Anhängerführerschein, Klasse BE. Genau das gleiche Thema wie beim B196, nämlich eine Erweiterung des B-Führerscheins. Und darauf wollte er hinaus. Wenn Du keine Ahnung von Führerscheinklassen hast, solltest Du nicht ganz so viel Wind machen. Du hast offenbar selbst keine große Ahnung davon, legst hier dafür aber einen ziemlich herablassenden Ton an den Tag.

Also ist Dein Einwand von "Lappen weg wg charakterlicher Nichteignung" schlicht und ergreifend völliger Unsinn.

Um es für Dich noch etwas einleuchtender zu formulieren: Ich darf mit meinem Klasse 3 Lappen 7,5t mit Anhänger bis zu einem Gesamtgewicht von 12 t fahren. Sollte ich jetzt ohne weiteren Unterricht auf C erweitern dürfen? Wozu irgendwelche Schulungen oder Theorieuntericht? Die schweren LKW kann doch jeder fahren, der schon ein oder zweimal auf einem 7,5-Tonner gesessen hat...

Mal langsam mit den jungen Pferden.

Ich sage:
B196 und Fahrpraxis soll berechtigen, eine A2 Ausbildung mit weniger Stunden zu machen, das soll hinterher ein Prüfer in einer Prüfung beurteilen.
Meinetwegen auch mit einer theoretischen Prüfung, neben der praktischen.

Weshalb man das gleich wieder übertreiben muss (A, AM, 3, C, BE) weiß ich nicht.

Oder mal völlig abweichend:
Nur, weil ich dafür bin, dass homosexuelle Menschen heiraten dürfen, muss ich noch lange kein Befürworter von Ehen Mensch/Haustier sein.

Das hat der Gesetzgeber aber nun mal nicht vorgesehen. Und er wird sich dabei etwas gedacht haben.

Danke hoinzi. Genau so ist das.
Ich meinte die 50er Roller Klasse AM. War wohl gestern etwas zu spät und war müde.

Wer jedoch absichtlich versucht etwas falsch zu verstehen, der findet auch einen Weg dafür.

@yaRincewind
Klasse M ist kein Mofa Führerscheinklasse.
Es gibt nicht einmal einen Mofaführerschein, sondern nur eine Prüfbescheinigung.

Ebenso darf man, wie hoinzi richtig geschrieben hat, auch ohne der Führerscheinklasse C Fahrzeuge mit Anhänger als Gespann mit insgesamt 7 Tonnen legal bewegen. Nämlich mit der Klasse BE.
Sonst hätte ich als Unternehmer ein großes Problem.
Bei uns wird sowas öfter benutzt. 3,5 tonner Sprinter mit 3,5 tonnen Anhängelast.
Also wird damit ein 3,5 tonnen Anhänger gezogen. Und zwar von jemandem, der „nur“ die Klasse BE hat. Und das ist definitiv legal.

Zitat:

@yaRincewind schrieb am 27. Juni 2020 um 04:21:51 Uhr:


Wer eine Statistik hat wie viele Unfälle dadurch vermieden werden konnten, ich wäre an dieser interessiert.
Ansonsten bin ich für eine Angleichung von B an den alten 3er.

Schau dir mal nur die 3,5 tonnen Koffer LKW‘s mit Ladebordwand bei den gängigen Autoverleihern wie Buchbinder oder Sixt an.
Die haben bereits nach 3-4 Monate mindestens 20 Schäden an jede erdenkliche Stelle.
Diese werden (wegen der sehr geringen Nutzlast) fast ausschliesslich von private Personen gemietet, die mal ein Möbel abholen wollen o.ä.

Jetzt stell dir mal vor diese Leute würden für ihren Umzug einen 7,5 tonner Mieten, der deutlich breiter, höher und deutlich länger ist. Jemand der im Golf den Führerschein gemacht hat und selbst bei einer unübersichtlichen SUV Panik bekommt, soll jetzt auf einmal einen riesen 7,5 tonner in der Stadt rangieren. Ich finde das wirklich sehr gefährlich.

Bei der heutigen Verkehrsdichte war das m.M.n. die absolut richtige Entscheidung, das aus der Führerscheinklasse „B“ zu streichen.

Der Threadtitel lautet "B196 zu teuer!"

1.) ist teuer relativ
2.) kostet er, was halt die geforderten Fahrstunden bei der jeweiligen Fahrschule halt kosten
3.) wenn das zu teuer ist, macht es die Fahrschule im nächsten Dorf vielleicht billiger
4.) ist die Überschrift mit einem Ausrufungszeichen eine simpel rausposaunte Aussage und die Meinung des TE, und eigentlich schon keine Aufforderung mehr zu einer Diskussion

Was jetzt hier passiert, hat mit dem Titel nichts zu tun. Stattdessen hat die Bezeichnung "B196" ähnlich wie "Themomix", "Rolex" oder "Bayern München" einen Haufen Leute angelockt, die durch ein Reizwort geködert nun sinnlos diskutieren wollen. Und diese Diskussion ist.... -> einfach nur Schwachsinn und leider erwachsenen Menschen unwürdig.

Vielleicht kann man das mal beenden oder zumindest sowas wie Niveau einziehen lassen.

Zitat:

@yaRincewind schrieb am 27. Juni 2020 um 13:34:14 Uhr:



Ich sage:.......

Weshalb man das gleich wieder übertreiben muss (A, AM, 3, C, BE) weiß ich nicht.

Du sagst was, und ich sage was. Wo ist da das Problem. Dann soll eben jeder was sagen und jeder die Gesetze so verbiegen, wie er es will.

Meine Beispiele sind nichts anderes wie deins.

Wer 20 Jahre lang mit einem maxi Sprinter, der immerhin ca 7 Meter lang ist noch einen weiteren 10 Meter Anhänger (so breit wie 7,5 tonner) unfallfrei ziehen konnte, soll doch die Klasse C1 mit weniger Fahrstunden bekommen, denn er wird diese auch höchstwahrscheinlich problemlos fahren können.

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