B196 Führerschein
Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage und zwar habe ich von einem Bekannten gehört, dass es scheinbar in der Planung wäre, dass man offiziell auch mit dem B196 Führerschein außerhalb von Deutschland fahren darf.
Bei mir z.b. Ist es so das ich nah an Frankreich wohne und auch in Frankreich arbeite, zur Zeit ist es ja so das man mit dem B196 Führerschein halt nur in Deutschland fahren darf.
Ich hatte auch irgendwann letztes Jahr bei der Führerscheinstelle nachgefragt, da hieß es aber das man da nichts umschreiben könnte, jetzt habe ich wie gesagt von einem Bekannten gehört das da scheinbar irgendwas in Planung wäre das zu ändern, hat da eventuell noch jemand so etwas gehört oder mitbekommen das so etwas irgendwie in Planung wäre, wäre auf jeden Fall sehr gut dann könnte ich im Sommer auch mal auf Zweiräder auf die Arbeit fahren.
Für mich persönlich ist es eigentlich eh reiner Schwachsinn das man mit dem B196 Führerschein nur in Deutschland fahren darf, für mich macht es eigentlich keinen Unterschied ob ich den Führerschein mit einem Prüfer mache oder mit dem Fahrschullehrer, die voraussetzung ist ja auch das man mindestens 5 Jahre dein Führerschein klasse B haben muss, somit ist man ja im Normalfall auch schon mindestens 5 Jahre im Straßenverkehr unterwegs und an den Verkehrsregeln ändert sich ja da auch nichts, egal ob ich mit dem PKW, Leichtkraftrad oder Motorrad oder so unterwegs bin und das ist auch so in anderen Ländern wie z.b. in Frankreich da ändert sich auch nichts an den Verkehrsregeln.
Wie gesagt mich würde es interessieren ob es wirklich in Planung ist das man mit dem B196 Führerschein auch außerhalb von Deutschland fahren darf.
Vielleicht kann mir da jemand was genaueres sagen.
35 Antworten
Zitat:
@cng-lpg schrieb am 20. Februar 2023 um 17:00:58 Uhr:
Nur mal so am Rande: Diese Führerschein-ohne-Führerschein-machen-zu-müssen-Regelung hat je nach Sichtweise einen witzigen oder ärgerlichen Nebeneffekt: Weil die Nachfrage nach Leichtkrafträdern explodiert ist, werden sie in Gold aufgewogen. Was früher einen normalen Gebrauchtpreis zwischen 500 und 1.000 € hatte, kostet heute 1.000 € mehr und die schon früher teureren, weil jüngeren 125er kosten noch mehr. Ein gepflegtes Motorrad mit 500, 600, 750 oder auch 1000 ccm in gutem Zustand kostet nicht selten die Hälfte dessen, was ein vergleichbares Leichtkraftrad kostet. Wer z. B. 1.000 € für sein Moped ausgeben möchte, bekommt dafür an jeder Straßenecke ein gutes Motorrad, aber nur in seltenen Glücksfällen auch mal ein Leichtkraftrad.Hätten alle B196-Piloten die heute zusätzlich für eine 125er verlangten und bezahlten zusätzlichen 1.000 € in der Fahrschule gelassen, wären Leichtkrafträder noch bezahlbar und die Fahrer dürften jedes Motorrad fahren.
Ich kann niemandem raten, den B196 zu machen, auch wenn der in Europa geltend werden sollte. Ein richtiger Führerschein ist auf Dauer wirtschaftlicher. Schon deshalb, weil viele der B196-Piloten nach relativ kurzer Zeit dann doch einen richtigen Führerschein machen.
....
Ist doch fein für alle, die gerne eine kleine Maschine >125 ccm fahren möchten und einen "richtigen" Schein haben.
Die Quer- und Späteinsteiger mit B196 kaufen überteuerte 125er, während die kleinen Motorräder günstig zu haben sind.
Ansonsten wären die jetzt überteuert.
Kann ich mit gut leben. 🙂
Zitat:
@B196BerlinScooter schrieb am 20. Februar 2023 um 18:27:04 Uhr:
Weil du dich so aufregst… die nackten Zahlen sagen: der B196 ist ein riesiger Erfolg..
Ich rege mich nicht auf, ich äußere (m)eine Meinung und einen Vorschlag, wie man den B196 (noch) besser hätte machen können.
Die extrem angezogenen Preise der gebrauchten 125er belegen den Erfolg von B196. Ich denke aber, man hätte den B196 noch besser und sicher auch nicht weniger erfolgreich machen können, denn der Aufstieg auf A2 kostet zur Zeit ungefähr genauso viel oder wenig wie der B196 (*). Also: Statt einer Erweiterung nur für Deutschland und für maximal 11 kW und 125 ccm dürfte man bei meinem Vorschlag Motorräder bis 35 kW fahren - und das nicht nur in Deutschland.
Gruß Michael
(*) laut diverser Quellen liegen die Kosten sowohl für die Erweiterung auf A2, als auch für den B196 je nach Talent und Fahrschule zur Zeit zwischen 500 und 900 €.
Zitat:
@Vulkanistor schrieb am 20. Februar 2023 um 18:39:35 Uhr:
Kann ich mit gut leben. 🙂
Ich auch. Ist aber für den einen oder anderen Zeitgenossen doof. Empathie und so. Ich habe genug billige 125er kaufen können, als das sinnvoll war(*), heute ginge das nicht mehr.
Gruß Michael
(*) Zuerst um Schadensfreiheitsrabatte für die Kinder zu verdienen (spart(e) viel Geld) und dann natürlich, um gute und dabei bezahlbare Leichtkrafträder kaufen zu können. Das wäre heute nicht mehr drin.
Man muss in die Schulen gehen, denen moderne 125er eRoller hinstellen und die Pappe zur Pflicht machen wie den Fahrradführerschein.
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Zitat:
@cng-lpg schrieb am 20. Februar 2023 um 19:32:26 Uhr:
Zitat:
@B196BerlinScooter schrieb am 20. Februar 2023 um 18:27:04 Uhr:
Weil du dich so aufregst… die nackten Zahlen sagen: der B196 ist ein riesiger Erfolg..
Ich rege mich nicht auf, ich äußere (m)eine Meinung und einen Vorschlag, wie man den B196 (noch) besser hätte machen können.Die extrem angezogenen Preise der gebrauchten 125er belegen den Erfolg von B196. Ich denke aber, man hätte den B196 noch besser und sicher auch nicht weniger erfolgreich machen können, denn der Aufstieg auf A2 kostet zur Zeit ungefähr genauso viel oder wenig wie der B196 (*). Also: Statt einer Erweiterung nur für Deutschland und für maximal 11 kW und 125 ccm dürfte man bei meinem Vorschlag Motorräder bis 35 kW fahren - und das nicht nur in Deutschland.
Gruß Michael
(*) laut diverser Quellen liegen die Kosten sowohl für die Erweiterung auf A2, als auch für den B196 je nach Talent und Fahrschule zur Zeit zwischen 500 und 900 €.
Für den Aufstieg muss man den A1 bereits haben… verstehe ich nicht. Ich verstehe auch nicht, warum es bei dem Thema immer ausufernde Diskussionen um ein Thema gibt, was von Usern zerredet wird, die weder einen B196 haben, noch machen wollen oder ihn ganz anders hätten haben wollen. Ich meine: es geht doch noch um die ausgangsfrage, oder?
Was wäre das für eine Welt, in der man keine Meinung zu Gesetzen haben und äußern dürfte, die einen nicht direkt betreffen? Ich darf doch auch eine Meinung zur privaten Krankenversicherung haben, obwohl ich gesetzlich versichert bin. Selbstverständlich kann ich auch eine Meinung zum B196 haben, obwohl ich Klasse 1 bzw. A besitze.
Jetzt ist es so, dass man für die Erweiterung auf A2 mindestens zwei Jahre A1 haben muss und für die Erweiterung auf B196 fünf Jahre B. Ich fände es besser, wenn die Erweiterung auf A2 auch nach fünf Jahren B möglich wäre.
Was stört Dich daran? Hast Du Angst, dass so etwas tatsächlich mal eingeführt werden könnte und andere B-Inhaber mit den gleichen Kosten mehr als Du bekommen könnten?
Gruß Michael
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 20. Februar 2023 um 19:45:32 Uhr:
Man muss in die Schulen gehen, denen moderne 125er eRoller hinstellen und die Pappe zur Pflicht machen wie den Fahrradführerschein.
Fände ich gut. So ähnlich wie in den USA, wo die Jugendlichen an der Highschool fast kostenlos, also für eine geringe Gebühr den Pkw-Führerschein für Automatik-Fahrzeuge machen können.
Gruß Michael
Zitat:
@Vulkanistor schrieb am 20. Februar 2023 um 20:17:33 Uhr:
Und schon wieder musst Du Dich rechtfertigen.
Respekt!
*
lach* Was Du immer als rechtfertigen einsortierst. Ich argumentiere und versuche dem B196-Rollerfahrer zu helfen, dass er versteht, was er bisher nicht versteht.
Gruß Michael
Zitat:
@cng-lpg schrieb am 20. Februar 2023 um 20:16:34 Uhr:
Was wäre das für eine Welt, in der man keine Meinung zu Gesetzen haben und äußern dürfte, die einen nicht direkt betreffen? Ich darf doch auch eine Meinung zur privaten Krankenversicherung haben, obwohl ich gesetzlich versichert bin. Selbstverständlich kann ich auch eine Meinung zum B196 haben, obwohl ich Klasse 1 bzw. A besitze.Jetzt ist es so, dass man für die Erweiterung auf A2 mindestens zwei Jahre A1 haben muss und für die Erweiterung auf B196 fünf Jahre B. Ich fände es besser, wenn die Erweiterung auf A2 auch nach fünf Jahren B möglich wäre.
Was stört Dich daran? Hast Du Angst, dass so etwas tatsächlich mal eingeführt werden könnte und andere B-Inhaber mit den gleichen Kosten mehr als Du bekommen könnten?
Gruß Michael
Natürlich kannst du eine Meinung zu einem Gesetz haben, welches dich nicht tangiert aber warum machst du dann nicht einfach einen laberfred auf? Der eröffner hat ja eine konkrete Frage gehabt, darauf habe ich lediglich hingewiesen. Deinen Vorschlag mit dem A2 verstehe ich jetzt, finde ihn jedoch absurd. Die jetzige Lösung orientierte sich ja an den Erweiterungen in andere EU Staaten und genau deswegen kann man die demnächst homologisieren, was für Menschen wie den eröffner in grenznähe absolut sinnvoll wäre. Ohne Prüfung auf eine A2 Maschine? Das stelle ich mir lustig vor! ??
Wie kommst Du auf ohne Prüfung? Und wie kommst Du darauf, dass mich das Thema nicht tangieren würde?
Gruß Michael
Zitat:
@cng-lpg schrieb am 20. Februar 2023 um 21:46:45 Uhr:
Wie kommst Du auf ohne Prüfung? Und wie kommst Du darauf, dass mich das Thema nicht tangieren würde?Gruß Michael
Weil der B196 prüfungsfrei ist.
A2 bekommen, nur nach paar Fahrstunden,ohne Prüfungen und nur weil man 5 Jahre den Auto FS hat? (Was übrigens auch noch nichts bedeuten muss!)
Alaaf und Helau. Fasching treibt seltsame Blüten. Meine Meinung.
Dann aber gleiches Recht für alle!
Wer Klasse AM hat und 5 Jahre 50er Roller versichert hat, sollte dann auch nach max.10 Übungssrunden in der Fahrschule, den Klasse B ohne extra Theorie und Praxisprüfung erhalten können. Tatäää.
Mir ist leider nicht klar, ob Du Dich über B196BerlinScooters Schwachfug amüsierst oder den Thread nur überflogen hast und meinst, dass ich Führerscheine prüfungsfrei vergeben wollte. Das ist natürlich nicht so, denn für die Erweiterung auf A2 braucht man eine Fahrprüfung. Die mir beim B196 fehlt. Den kann man sich kaufen. Wenn man etwas googelt, findet man dafür Festpreis- und Pauschalangebote. Weil es niemanden interessiert, ob der B196-Anwärter fahren kann oder nicht. Das zu überprüfen ist nicht vorgesehen.
Wer sich etwas mit meinem Vorschlag beschäftigt wird feststellen, dass der durchaus vernünftig und diskussionswürdig ist.
Stark vereinfacht braucht man zwei Fähigkeiten. um ein Motorrad zu fahren. Zuerst die Beherrschung des Verkehrs. Den Verkehr sollte jemand nach 5 Jahren Klasse B im Griff haben. Zweitens die Fahrphysik. Die wird der eine Aspirant quasi ohne Anlauf schaffen, der andere nicht. Ein Mountainbiker, der nie auf einem Motorrad saß wird die Grundfahrübungen nach einer halben Stunde drauf haben. Oder der potentielle A2-Anwärter pendelt schon seit Jahren mit einer 50er und wird ebenfalls keine Probleme haben. Es wird aber auch Leute geben, die relativ viel in der Fahrschule lernen müssen. Das entspricht aber genau dem, was jetzt schon beim B196 bei ernsthafter Ausbildung gemacht wird: Je nach Talent und Vorkenntnissen braucht der eine mehr und der andere weniger Fahrstunden.
Schauen wir uns doch mal an, was für den A2 verlangt wird und was nicht:
Verlangt wird eine Fahrprüfung die sicherstellt, dass der A2-Anwärter sowohl den Verkehr, als auch sein Fahrzeug beherrscht. Nicht verlangt werden bestimmte Fahrstunden. Die richten sich wieder wie früher nach dem Talent und den Vorkenntnissen des Fahrschülers.
Der Anspruch an die Erweiterung des Führerscheins wäre bei meinem Vorschlag etwas höher als beim B196 und würde zum Ausgleich mit einem richtigen Führerschein für deutlich mehr Fahrzeuge belohnt.
Gruß Michael
Ich beherrsche nach über 30 Jahren noch nicht den Verkehr. Die Staus kommen wie sie wollen und kann sie immer noch nicht verhindern 🙁