B - Führerschein was ist zulässig mit Anhänger?

Da ich gestern Abend eine längere Unterhaltung hatte hier nochmal das Problem:
2013 ist ja die Anhängerreglung für die B Klasse etwas geändert worden, es zählt ab diesem Zeitpunkt das Gespanngewicht von 3500kg >also Zugfahrzeug+Anhänger was nicht überschritten werden darf.

Offiziell:

Zitat:

Besitzer vom Führerschein der Klasse B dürfen folgende Anhänger fahren:

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis maximal 750 kg oder
Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg, wenn die Kombination von Hänger und Pkw maximal 3.500 kg beträgt.

Was allerdings nirgendwo steht & wo auch immer wieder unterschiedliche Angaben gemacht werden, ist worauf sich das bezieht? Auf die reinen Werte im FZ oder auf das tatsächliche Gewicht des Gespanns auf der Straße!
(Vor 2013 war es nämlich so das dieses zGG des Anhängers im Schein! auch unbeladen voll herangezogen wurde & dieser nicht schwerer sein durfte als das Leergewicht des Zugfahrzeugs.
Dh. selbst mit einem 1900kg PKW durfte man keinen leeren! großen Hänger (zGG zb. 2100kg) ziehn auch wenn dieser leer nur 400kg wog & man mit 2300kg Zuggesamtgewicht weit unter der 3500kg Grenze blieb.)

Kann jemand mit Sicherheit! sagen welche Werte heute nun zählen> der im Schein oder das tatsächliche Gespanngewicht wenn es fahrfertig auf der Straße steht?

31 Antworten

Hier steht alles 😉

Frage:
Ich habe seit 1994 der rosa Lappen und hatte davor seit 8/1982 den alten DDR Führerschein.
Warum ist das Datum von 1982 nicht im Rosa-Lappen vermerkt, hat das einen Grund, oder habe ich damals gepennt ?

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 23. August 2016 um 17:00:20 Uhr:


Technisch vielleicht nicht, zur Vereinfachung aber schon.

BE ist real betrachtet nur Geldmacherrei, wenn es um Sicherheit oder andere Dinge gehen würde, wäre es ja nicht möglich mit einer FS Klasse einmal ganz legal 4,25t auf der Straße zu fahren & im anderen Fall aber zb. 2,3t zu verbieten nur weil die theoretisch max. mögliche Masse im Schein höher liegt- & dabei das Realgewicht völlig außer Acht zu lassen.

Wenn man genau darüber nachdenkt wird es völlig verrückt😰, ein kleiner Corsa-B Leergewicht 922kg (1350kg zGG) darf einen großen Anhänger (2100kg zGG im Schein) ziehn der bis zu 750kg beladen werden darf denn es zählt aufeinmal die Anhängelast des Zugfahrzeug & das reale Gewicht des Anhängers.
Die zulässige Gesamtmasse von PKW & Hänger bleiben dabei laut FZ unter 3500kg.
750kg schieben also in der Praxis den kleinen Corsa an der selber nur eine knappe Tonne wiegt.
Ein größerer Omega der viel besser dafür geeignet wäre darf diesen leeren oder leicht beladenen Hänger nicht ziehn....

Noch lustiger wird das Ganze vor der 12t Reglung der alten Klasse 3 bei dem sich auch völlig ungeübte die vielleicht nie! einen Hänger bewegt haben, hinters Steuer eines großen Zugs setzen dürfen>das kann Tote produzieren ist aber legal> na Klasse 🙄

Zitat:

Wenn man genau darüber nachdenkt wird es völlig verrückt😰, ein kleiner Corsa-B Leergewicht 922kg (1350kg zGG) darf einen großen Anhänger (2100kg zGG im Schein) ziehn

Fahrerlaubnisrechtlich ist dies korrekt mit Klasse B, ABER die für das Fahrzeug

zulässige

Anhängelast bei einem kleinen Corsa-B wird aber weit unter den 2150 kg liegen.

Du musst einmal die fahrerlaubnisrechtliche Seite betrachten, also das was Du mit der Fahrerlaubnis für einen Anhänger fahren darfst und dann die zulassungsrechtliche Seite, also das was Du tatsächlich an das jeweilige Fahrzeug anhängen darfst.

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Zitat:

@Kai70 schrieb am 23. August 2016 um 19:42:14 Uhr:



Zitat:

Wenn man genau darüber nachdenkt wird es völlig verrückt😰, ein kleiner Corsa-B Leergewicht 922kg (1350kg zGG) darf einen großen Anhänger (2100kg zGG im Schein) ziehn

Fahrerlaubnisrechtlich ist dies korrekt mit Klasse B, ABER die für das Fahrzeug zulässige Anhängelast bei einem kleinen Corsa-B wird aber weit unter den 2150 kg liegen.

Du musst einmal die fahrerlaubnisrechtliche Seite betrachten, also das was Du mit der Fahrerlaubnis für einen Anhänger fahren darfst und dann die zulassungsrechtliche Seite, also das was Du tatsächlich an das jeweilige Fahrzeug anhängen darfst.

Ohne dass ich das nachgeschaut habe, mag ich mir durchaus vorstellen können, dass der Corsa nen Anhänger mit 2,1t zgM ziehen darf, wenn dieser leer ist bzw. mit paar Kilo beladen ist, so dass er tatsächlich irgendwo eine tatsächliche Masse von 750 kg hat.

Also,wenn ich das hier lese kommt aber irgendwie was anderes raus,als hier oft geschrieben,Sorry !😕

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=104743

Zitat:

@gardiner schrieb am 23. August 2016 um 20:58:30 Uhr:



Zitat:

@Kai70 schrieb am 23. August 2016 um 19:42:14 Uhr:


Fahrerlaubnisrechtlich ist dies korrekt mit Klasse B, ABER die für das Fahrzeug zulässige Anhängelast bei einem kleinen Corsa-B wird aber weit unter den 2150 kg liegen.

Du musst einmal die fahrerlaubnisrechtliche Seite betrachten, also das was Du mit der Fahrerlaubnis für einen Anhänger fahren darfst und dann die zulassungsrechtliche Seite, also das was Du tatsächlich an das jeweilige Fahrzeug anhängen darfst.

Ohne dass ich das nachgeschaut habe, mag ich mir durchaus vorstellen können, dass der Corsa nen Anhänger mit 2,1t zgM ziehen darf, wenn dieser leer ist bzw. mit paar Kilo beladen ist, so dass er tatsächlich irgendwo eine tatsächliche Masse von 750 kg hat.

Ich hab nachgeschaut

Anhänger gebremst von 1.200 kg /115 PS 150 PS

ungebremst 560 kg 580 kg

Zitat:

@Kai70 schrieb am 23. August 2016 um 19:42:14 Uhr:


Fahrerlaubnisrechtlich ist dies korrekt mit Klasse B, ABER die für das Fahrzeug zulässige Anhängelast bei einem kleinen Corsa-B wird aber weit unter den 2150 kg liegen.

eben das ist ja der Witz an der Sache , es zählt die tatsächliche Anhängelast in dem Fall & nicht das zGG des Anhängers was in den Papieren steht.

Selbst ein 45Ps Corsa darf 750kg gebremst ziehn.

Das zGG des Gespanns bleibt unter 3500kg so das es zu dieser Konstellation kommt.

Ich hab auch mehr als einen Anlauf gebraucht aber das ist wirklich ne Grauzone

in dem Link von oben ist das wohl auch jemandem aufgefallen...
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=104743

Zitat:

NMY
Ernsthaft? Das heißt ein VT mit Klasse B darf einen 2t-Ahänger (Leer 600kg, zGm 2000kg) mit nem Mitsubishi Colt ziehen (zGm: 1450 kg, Anhängelast 1000 kg) mit bis zu 400 kg Zuladung ziehen, er darf das aber nicht mit einem besser geeigneten Zugfahrzeug (wie z.B. ne E-Klasse oder ähnlich), nicht mal mit leerem Anhänger.😰

Bei mir in den Papieren steht beim VW Vento 1,8 , Bj.1994 ohne ABS
1200kg gebremst und 500kg ungebremst, Werksseitige AHK.
Was mich aber wundert ist, das im Kofferraum ein Aufkleber(Original) die Anhängelast von 1500kg angebracht ist !

Tippe mal auf einen Fehler in den Papieren. Nicht 500 kg ungebremst, sondern eher 750 kg ungebremst + 50 kg Stützlast = zZG 800 kg ungebremst. Muss aber nicht stimmen. Ich würde mal bei VW oder bei der nächsten HU den Prüfer fragen.

Zitat:

@garrettv8 schrieb am 23. August 2016 um 22:11:54 Uhr:


.........
Selbst ein 45Ps Corsa darf 750kg gebremst ziehn.
........

Der Corsa mit 70 PS 540 kg ungebremst ziehen lt. Preisliste

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 23. August 2016 um 22:21:42 Uhr:


Tippe mal auf einen Fehler in den Papieren. Nicht 500 kg ungebremst, sondern eher 750 kg ungebremst + 50 kg Stützlast = zZG 800 kg ungebremst. Muss aber nicht stimmen. Ich würde mal bei VW oder bei der nächsten HU den Prüfer fragen.

Habe die kleine Zulassungsbescheinigung mit dem ungültigen alten Brief verglichen, dort steht das gleich drin.
1200kg und 500kg.
Im neuen Brief (gültig) wurde diesbezüglich garnix eingetragen😕
Im alten Brief stehen auch 175er Schluppen drin, in der kleinen Bescheinigung erst ab 185er😕

Das ist ja mal irritierend 🙂

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 23. August 2016 um 22:46:37 Uhr:


Das ist ja mal irritierend 🙂

Das kann man wohl laut sagen !😕😉

Zitat:

@garrettv8 schrieb am 23. August 2016 um 17:48:18 Uhr:


BE ist real betrachtet nur Geldmacherrei, wenn es um Sicherheit oder andere Dinge gehen würde, wäre es ja nicht möglich mit einer FS Klasse einmal ganz legal 4,25t auf der Straße zu fahren & im anderen Fall aber zb. 2,3t zu verbieten nur weil die theoretisch max. mögliche Masse im Schein höher liegt- & dabei das Realgewicht völlig außer Acht zu lassen.

Es gibt noch Führerscheinklasse B96 damit darf der Zug dann auch 4250kg zGG haben.

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