B - Führerschein was ist zulässig mit Anhänger?
Da ich gestern Abend eine längere Unterhaltung hatte hier nochmal das Problem:
2013 ist ja die Anhängerreglung für die B Klasse etwas geändert worden, es zählt ab diesem Zeitpunkt das Gespanngewicht von 3500kg >also Zugfahrzeug+Anhänger was nicht überschritten werden darf.
Offiziell:
Zitat:
Besitzer vom Führerschein der Klasse B dürfen folgende Anhänger fahren:
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis maximal 750 kg oder
Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg, wenn die Kombination von Hänger und Pkw maximal 3.500 kg beträgt.
Was allerdings nirgendwo steht & wo auch immer wieder unterschiedliche Angaben gemacht werden, ist worauf sich das bezieht? Auf die reinen Werte im FZ oder auf das tatsächliche Gewicht des Gespanns auf der Straße!
(Vor 2013 war es nämlich so das dieses zGG des Anhängers im Schein! auch unbeladen voll herangezogen wurde & dieser nicht schwerer sein durfte als das Leergewicht des Zugfahrzeugs.
Dh. selbst mit einem 1900kg PKW durfte man keinen leeren! großen Hänger (zGG zb. 2100kg) ziehn auch wenn dieser leer nur 400kg wog & man mit 2300kg Zuggesamtgewicht weit unter der 3500kg Grenze blieb.)
Kann jemand mit Sicherheit! sagen welche Werte heute nun zählen> der im Schein oder das tatsächliche Gespanngewicht wenn es fahrfertig auf der Straße steht?
31 Antworten
@trixi, ist 1500kg eventuell die Anhängelast, die dieser Typ Kupplung maximal verträgt? Vielleicht wurde er ja auch an anderen Fahrzeugen mit höherer Anhängelast verbaut.
Zitat:
@Taxidiesel schrieb am 24. August 2016 um 12:33:10 Uhr:
@trixi, ist 1500kg eventuell die Anhängelast, die dieser Typ Kupplung maximal verträgt? Vielleicht wurde er ja auch an anderen Fahrzeugen mit höherer Anhängelast verbaut.
Das kann durchaus möglich sein, das du mit deiner Aussage Recht hast.
Ich muss mal Hersteller und Typ.-Nr. rausfinden, Danke !