AXA - Versicherung möchte nicht zahlen
Hallo liebe Community,
Ich hab folgende Frage an die Spezialisten unter Euch.
Und zwar geht es um eine Schneeschaden, der mein Auto beschädigte.
Der Schnee/Eis fiel vom Dach direkt aufs Auto.
Mein Auto parkte ich unter einem Dach was von Schnee und Eis frei war, aber am Morgen kam von den Dachfirsten bzw Erkern an der Seite der Schnee auf das freie Dach und dann aufs Auto.
Mein Vermieter hat vorher die Dächer nicht räumen lassen, weil die Kosten zu hoch waren.
Aufgrund dessen wurden 6Autos in meiner Strasse beschädigt, davon etliche erheblich.
Erst nach diesen Schäden sperrte mein Vermieter die Fußwege und teilweise die Parkplätze ab und ließ die Dächer räumen.
Es waren auch keine Warnhinweise aufgestellt oder dergleichen.
Wir liegen in einem schneearmen Gebiet und in der Ortssatzung sind keine Schneefanggitter Pflicht.
Jedoch hab ich gelesen, das auch in schneearmen Gebieten Fanggitter angebracht werden müssen, wo die Dachneigung mehr als 45% beträgt.
Das ist bei diesen Dächern ja denk ich mal mehr als 45%, siehe Dateianhängen.
Mein Auto hat nur eine Teilkasko, demzufolge denke ich mal auch nicht, das man es dort unter Sturm-und Hagelschaden laufen lassen könnte???
Wer springt jetzt für die entstandenen Schäden ein bzw kommt dafür auf?
unter Bild 0064 hatte ich mein Auto geparkt..
Für Infos und Tipps wäre ich super dankbar, da der Schaden sich auf knapp 4000Euro beläuft.
Gruß Roger
Beste Antwort im Thema
1. Der Hauseigentümer würde haften, wenn er den Schaden an deinem Fahrzeug schuldhaft und widerrechtlich verursacht hätte.
Das hat er aber nicht.
Für den Schnee kann er nichts (unstreitig)
Er kann auch nichts dafür, dass es eines Tages wieder tauen wird (Naturgesetz)
Ebensowenig kann der Hauseigentümer etwas dafür, dass der nasse Schnee den Gesetzen der Schwerkraft folgend von oben nach unten auf die von Gott geschaffene Erde fällt.
WO genau siehst du nun ein Verschulden des Hauseigentümers hier, welches ihn zum Schadenersatz verpflichten würde?
2. Ach so: Er hatte keine Schneefanggitter angebracht.
Muss er aber nicht, ist ja lt. Ortssatzung nicht vorgeschrieben.
Wenn jemand etwas nicht tut, was auch nicht vorgeschrieben ist (also gegen KEINE Vorschrift verstösst) - handelt er dann schuldhaft und widerrechtlich?
3. Er hätte an die Dachlawine denken müssen und dich warnen?
Du nicht?
Du hättest nicht auch an die Gefahr von Dachlawinen nach dem schneereichen Winter denken müssen?
Der Hauseigentümer ist dazu verpflichtet für dich mitzudenken? (Antwort: Ist er natürlich nicht!)
Fazit: Keine Haftung des Hauseigentümers und somit auch kein Schadenersatzanspruch deinerseits.
Der Schaden hätte auf allereinfachste Art und Weise vermieden werden können: Indem du an die Gefahr von Dachlawinen gedacht hättest und dein Auto einfach nur woanders geparkt hättest.
Also: Kasko in Anspruch nehmen und gut.
In vielen Verträgen (nicht in den Billigverträgen aus dem Internet) sind Lawinenschäden (auch Dachlawinenschäden) in der Teilkasko abgedeckt.
28 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von borafreak78
Leider habe ich nur eine Verkehrsrechtschutz und da bin ich mir net sicher ob die in diesem Fall greift.
Greift in diesem Falle!
Zumindest das Kostenrisiko ist abgedeckt.
Auch mit der nicht vorgenommenen Räumung wird es kaum möglich sein, hier eine Haftung herbei zu führen.
Eine generelle Verpflichtung zur Räumung gibt es nämlich nicht für den Hauseigentümer.
Wie schon gesagt: Du kannst es nur auf dem Prozesswege versuchen.
Mit Rechtsschutz im Hintergrund kostet es kein Geld - aber halt eine ganze Menge Zeit - mit nicht sonderlich guten Aussichten auf einen erfolgreichen Ausgang.
Alter Gewerkschafterspruch: "Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren".
@Twelferider,
Danke Dir.
Mal schaun, wie ich das in Angriff nehme.
Vlt hab ich ja noch Glück und kann die anderen ausfindig machen, die ebenfalls Schäden erlitten haben dadurch.
Wie heißt es schön?
Gemeinsam ist man stark!!!
Ist halt nur verdammt ärgerlich.
Gruß Roger
da ist sich die rechtsprechung in der tat etwas uneins.
aber anhand der tatsache, das schon bei der feuerwehr nachgefragt, sie aber nur als 'zu teuer' befunden wurde, kann dem hauseigentümer eine kenntnis der gefahrenlage unterstellt werden.
ergo: sicherungspflicht
und selbst bei 50:50 regelung hat der TE immerhin 2k€ gespart.
@12rider
hausbesitzer haften 😉
btw: die zwei fälle, wo du zahlen mußtest- daß waren die wo geklagt wurde? *duck & wech*
Hier mal ein Auszug aus der aktuellen AKB der AXA:
AXA ersetzt Schäden durch die unmittelbare Einwirkung der Elementarereignisse Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung. Zusätzlich sind auch Schäden durch Schneelawinen versichert. (Gilt nicht bei Kraftfahrt alternativ)
Wenn die das Produkt Kraftfahrt Alternativ hast, kann ich nur sagen:
am falschen Ende gespart.
Welche Version der AkB( aus welchem Jahr) liegt denn deinem Vertrag zu Grunde?
Mich würde mal ein Foto von deinem Auto interessieren.
Bei 4000.- muss der Schaden schon gewaltig sein.
Wenn die TK bei deinem Vertag nicht greift, kannst du immer noch die VK (wenn vorhanden) in Anspruch nehmen.
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@Rollertreff,
die Versicherung hat mein Versicherungsonkel für mich abgeschlossen im November letzten Jahres, davor war es DBV.
die AXA Kundenberatung sagte mir Schneelawinen sind seit 2002 nicht mehr Bestandteil der Teilkasko.
Zum Schaden, das Dach muß erneuert werden, Heckklappe hat nen vollen Treffer erhalten, Fahrerseite teilweise Tür und hinterer Kotflügel und zwischen Motorhaube und Frontscheibe hats die Abdeckung zerschossen.
Lackiert werden muß das ja auch noch alles.
Schaden wurde von einem Gutachter festgestellt.
Gruß Roger
Zitat:
Original geschrieben von sukkubus
@12rider
hausbesitzer haften 😉
btw: die zwei fälle, wo du zahlen mußtest- daß waren die wo geklagt wurde? *duck & wech*
ICH bezahle Schäden sowieso nicht - ich darf mich nur mit solchen Dingen von Berufswegen befassen.
Und meine alte Gewerkschafterweisheit hast du ja sicherlich auch gelesen: Auf in den Kampf!
Und jetzt gib Gummi alter....bevor ich dich mit meiner Keule in der Hand noch erwische......
Zitat:
Original geschrieben von borafreak78
die AXA Kundenberatung sagte mir Schneelawinen sind seit 2002 nicht mehr Bestandteil der Teilkasko.
Jaja die Kundenberatung (oder auch Call-Center genannt).....was sie so alles sagen......😁
Jetzt nimm doch einfach nochmal deine Vertragsbedingungen zur Hand und schaue nach, welcher Tarif und welche Bedingungen zugrunde liegen.
Ist zwar alles sehr kleingedruckt, aber vielleicht hast du ja doch den richtigen Versicherungsschutz und weisst es gar nicht.
Jupp werde ich tun, aber den Ordner muß ich mir dann erst noch von meiner Frau holen, der liegt net bei mir zu Hause.
Ich weiß is schlampig. aber da liegt er sicher und kann net von ner Lawine begraben werden, wie mein Auto.
Sorry für den sarkastischen Humor, den konnte ich mir grad net verkneifen.
Dazu bin ich im Augenblick noch immer viel zu sauer.
Gruß Roger
Zitat:
Original geschrieben von borafreak78
.... das Problem ist, bei uns in der Straße wohnen denk ich mal über den Daumen gepeilt ca 250 Mietparteien.
Leider habe ich bis dato net in Erfahrung gebracht bzw bringen können, welcher Besitzer zu welchem Auto gehört, also den defekten.
Die Polizei gibt ja auch keine Daten raus, sonst hätte ich diese Infos ja auch schon.
Zettel hinter den Scheibenwischer stecken mit Bitte sich bei dir zu melden.
Gruß
Frank, nur mal so als Idee
Hallo,
die AXA ist auch nicht gerade berühmt dafür für eine ordnungsgemäße Regulierung zu sorgen.
Dir bleibt nicht anders übrig als deine AKB durchzustöbern.
Ich finde es nur irgendwie seltsam das für diesen Schaden die Versicherung nicht aufkommen möchte.
Ist vielleicht ein blöder Vergleich aber was ist denn wenn ein Fußgänger durch eine Schneelawine zu Schaden gekommen wäre!?
Dann müsste doch auch die Haftpflichtversicherung aufkommen.
Ich bin der Meinung das der Grundstücksbesitzer sehr wohl dafür zur Verantwortung gezogen werden kann wenn er den Platz nicht absichert.
Allerdings ist es nicht vorhersehbar gewesen das eine Dachlawine runter kommt.
Meiner Meinung nach wäre eine 50 zu 50 Regelung gerecht, das Ihr dabei ausgerechnet die selbe Versicherung habt ist halt etwas Pech.
Eventuell hilft es wenn Ihr beide Euch zusammen tut und andeutet das Ihr Euch eine andere Versicherung suchen werdet, also hiermit kündigt.
Manch eine Versicherung wird dann doch einlenken und zahlen bevor sie zwei Kunden verlieren.
Zitat:
Original geschrieben von fordfuchs
...... Meiner Meinung nach wäre eine 50 zu 50 Regelung gerecht, das Ihr dabei ausgerechnet die selbe Versicherung habt ist halt etwas Pech.
Eventuell hilft es wenn Ihr beide Euch zusammen tut und andeutet das Ihr Euch eine andere Versicherung suchen werdet, also hiermit kündigt.
Manch eine Versicherung wird dann doch einlenken und zahlen bevor sie zwei Kunden verlieren.
Der Versicherung hat es völlig Wurscht zu sein ob beide bei der gleichen Versicherung versichert sind.
Wenn der Anspruch begründet ist muss sie zahlen.
Ist der Anspruch unbegründet muss sie nicht zahlen und wird die Anspruchstellung abwehren.
Gruß
Frank, dessen Versicherung den Auftrag hat "alle" Anspüche abzuwehren die meine Versicherungsverträge betreffen. 😁
Hoffentlich habe ich nicht mal einen Kaskoschaden. 🙁
Zitat:
Original geschrieben von Frank128
Der Versicherung hat es völlig Wurscht zu sein ob beide bei der gleichen Versicherung versichert sind.
Wenn der Anspruch begründet ist muss sie zahlen.
Ist der Anspruch unbegründet muss sie nicht zahlen und wird die Anspruchstellung abwehren.
So ist es - und da ist es auch völlig wurscht, ob es sich um ein Auto oder um einen Fussgänger handelt.
Entweder es besteht eine Haftung, oder eben nicht.
Gruss
Twelferider, der jetzt nich auch noch mit diesen Nachsätzen anfängt.
So Leute, neue Infos.
Meine Teilkasko zahlt mir den Schaden und die Axa übernimmt wohl aus "KULANZGRÜNDEN" dann die Selbstbeteiligung.
AXA und DBV Winterthur hängen ja seit letztem Jahr zusammen und da meine alte Versicherung auch die DBV war, haben sie die Vertragsdaten so übernommen und ich bin durch Schneelawinen abgesichert.
Soll heißen bin zwar bei der Axa aber nach wie vor mit DBV-Vertrag.
War zwar ne 4stündige Rumtelefoniererei um die exaten Vertragsdaten zu bekommen und rauszufinden was es denn genau fürn Vertrag ist.
Was mir nun aber net wirklich in den Sinn will, warum lenkt die AXA selber auf einmal ein und zahlt die Selbstbeteiligung, klingt ja irgendwie für mich schon nach nem Schuldgeständnis in gewisser Art und Weise.
Wer weiß,vlt teilen sich die Versicherungen nachher untereinander die Kosten 50:50.
Jetzt heißt es erstmal noch warten auf die Freigabe und dann kann mein Baby endlich repariert werden, Gottseidank.
Nochmals vielen Dank an alle für die Infos und Tipps, die gegeben wurden.
Gruß Roger
Ende gut - alles gut.
Zitat:
Original geschrieben von borafreak78
Was mir nun aber net wirklich in den Sinn will, warum lenkt die AXA selber auf einmal ein und zahlt die Selbstbeteiligung, klingt ja irgendwie für mich schon nach nem Schuldgeständnis in gewisser Art und Weise.
Das ist weniger ein Schuldeingeständnis, als mehr eine wirtschaftliche Entscheidung.
Hättest du die Kaskoversicherung nicht in Anspruch genommen, oder evtl. gar keine entsprechende Deckung gehabt, so wäre dir nur der bereits genannte Klageweg verblieben.
Auch, wenn die Aussicht auf Erfolg ungewiss ist: Die Versicherung hätte sich noch Monate, wenn nicht gar Jahre mit dem Fall herumschlagen müssen.
Das kostet Geld, auch dann, wenn ein Prozess gewonnen wird - und zwar erheblich mehr, als dein Selbstbeteiligungsbetrag.
Somit eine wirtschaftliche und (beiderseitig) entgegenkommende Lösung - und so sollte es ja sein.