Autoverkauft, Käufer will nach 7Wochen Geld zurück und droht mit Anwalt

Hallo. Ich bin seit gestern etwas überrascht und wollte hier mal um Rat bitten. Habe zwar schon eine Menge ähnliche Themen gelesen jedoch keins, dass 100% auf mich zutrifft. Also hier die Geschichte:
Ich habe am 06.04.2014 meinen PKW verkauft. Der Wagen ist vom Jahr 2004 und hatte 143000km. Ich war der 4-Besitzer und das Auto war auf Autogas LPG. Habe aber nicht ich umgerüstet sondern der Vorbesitzer. Ich hatte den Wagen insgesamt ca. 9Monate gefahren und habe den Verkauft, weil dieser einfach zu teuer im Unterhalt war. Der Käufer hat am 06.04.2014 eine Anzahlung geleistet. Ich habe Ihm gesagt, dass ich nicht gerechnet habe, dass der Wagen so schnell verkauft wird und bat Ihm das Auto in einer Woche zu übergeben, weil ich damit noch in der Woche nach München zur Arbeit pendeln musste. Hat alles gepasst und am 12.04 hat er den PKW dann abgeholt. Er hat am 06.04 eine große Probefahrt gemacht und den PKW lange besichtigt. Er war mit seinem Sohn da. Am 12.04 war er mit Frau und Sohn da und hat nochmal lange Besichtigt und eine kleine Probefahrt gemacht. War alles in Ordnung. Jetzt hat er mich gestern angerufen am 23.05.2014 und gesagt, dass der Wagen seit 8Tagen in der Werkstatt steht und einen Motorschaden hat. Er wirft mir arglistige Täuschung vor und droht mit Anwalt, wenn ich Ihm nicht den Kaufpreis überweise. Er meinte er hat in der Zeit ca. 1000km gefahren und ich hätte gewusst, dass der Motor defekt ist. Er meinte, da ich viele Reparaturen selber durchführe hätte ich es wissen müssen. Ich habe zwar in der Zeit wo ich den PKW besaß die Zündkerzen mal gewechselt. Dafür musste mal die komplette Ansaugbrück abnehmen. Aber bin danach auch mindestens 15000 gefahren. Und die Gasanlage habe ich immer wieder Softwareupdates vom Hersteller draufgespiet. Aber auch danach locker noch 15000 gefahren. Ohne Probleme. Der Motor hat kein ÖL verbraucht oder sonstiges. Als ich das Auto verkauft habe war der Motor absolut in Ordnund. Zumindest war mir nichts bekannt. Was soll ich jetzt machen? Wenn er einen Anwalt einschaltet muss ich ja mit meinem Analt darauf reagieren. Ansonsten werden ja meine Briefe gar nicht für ernst genommen. Anwalt kostet aber viel Geld. Und ich will nicht für eine Sache Geld ausgeben wo ich absolut schuldlos bin. Bitte um Rat.

Beste Antwort im Thema

Entspann Dich - du hast Gewährleistung ausgeschlossen. Es wurden mehrere Probefahrten gemacht, nach eigenen Aussagen ist der Käufer 1000 Kilometer gefahren. Der Käufer kann Dir viel erzählen, dies muss Dich alles nicht interessieren. Wenn ein Anwalts-Brief des Käufers kommt, kannst Du immer noch zum Anwalt laufen. Jetzt schon vornweg das Geld dem Rechtskundigen in den Rachen zu schmeißen, ehe es einen konkreten Tatvorwurf gibt - unnötig.

Wo hier dann Strafrecht greifen soll 😕

69 weitere Antworten
69 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Snboy2008


Ok, vielen Dank an euch. Habt mich richtig beruhigt.

Halte uns doch bei Neuigkeiten mal auf dem Laufenden...mich würde auch interessieren wie das ganze ausgeht.

Arglistige Täuschung, der Fehler muss bekannt gewesen sein...ja, dank Internet wissen die Leute schon, wie sie sich bereichern können.

Autos kaufen/verkaufen macht schon lange keinen Spaß mehr.
Ich weiß wie sich der TE jetzt fühlt und ich unterstelle ihm mal, dass er den Wagen nach seinem besten Gewissen nach verkauft hat.
Auch wenn es schwer fällt -> lass den Käufer mal machen!

Ok, vielen Dank Leute. Ich warte ab und wenn etwas kommt poste ich es hier. Danke nochmal.

Zitat:

Original geschrieben von pokalgolf



Zitat:

Original geschrieben von k-hm



Bis dahin informiere ihn höchstens genau einmal per Post, dass [...]
--> Warum ?

Zitat:

Original geschrieben von pokalgolf



Zitat:

Original geschrieben von k-hm


Du weist höflich (!!!) darauf hin, dass Du rechtsschutzversichert bist und, da Du Dir aber keinerlei Verfehlung hast zuschulden kommen lassen, im Falle des Falles Deinerseits Deinen Rechtsbeistand mit der Wahrnehmung Deiner Interessen betrauen wirst.
Warum drohen?

Wie du hier jetzt zig-fach gelesen hast:
--> Nichts unternehmen solange der Käufer nur "bellt". Selbst wenn er einen Anwalt hinzuzieht..... Das ändert gar nichts, außer, dass jetzt zwei Leute bellen.

Aber bitte schreib denen nichts!

Jepp, klar, ist völlig richtig.

Ich meinte das auch mehr für den Fall, dass was Schriftliches ins Haus flattert (das nicht von einem RA ist).

Als Antwort eben. Wenn nix kommt, würde ich auch nicht antworten.

k-hm

Ähnliche Themen

Hatte übrigens mal einen ähnlichen Fall mit einem Boot. Konnte damals nicht nachweisen dass der Mangel bereits beim Käufer vorhanden war und bin damals auf den Schaden sitzen geblieben.

du meinst beim Verkäufer und du warst der Käufer?

Ja, selbstverständlich. Tut mir leid.

Ok, es gibt was neues. Der Käufer hat seine Drohung war gemacht und ist zum Anwalt gegangen. In die Kanzlei Scheu. Ich habe jetzt ein Anwaltschreiben. Ich habe es gestern am 07.06.2014 bekommen. Mir wird eine Frist gesetzt bis zum 17.06.2014 den Kaufbetrag pus 130,00EUR Schadenersatz zu bezahlen.
Als Begründung steht folgendes drin:
Die Frau des Käufers fuhr mit dem Fahrzeug als es plötzlich kaputt ging. Anschließend wurde der PKW zur Werkstatt gebracht. Dort vermutet der Meister einen Pleuelschaden. Es steht drin, dass der Meister keine Reparaturen durchgeführt hat aber den ÖL-Meßstab rausgezogen hat und dort Metallspäne hafteten. Der Anwalt schreibt, dass so ein Schaden nicht "von jetzt auf nachher" auftritt und davon gewusst habe. Er schreibt ich hätte es wissen sollen und merken sollen anhand des Laufverhaltens des Motors und der Geräuschentwicklung. Weiterhin schreibt er, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Kauf eine Laufleistung von 143.500km hatte und jetzt 144.699. Der Anwalt droht mir, wenn ich die Summe nicht bezahle wird er eine Klage beim Landgericht Ellwangen gegen mich erheben.
Was soll ich jetzt tun? Mir ist nie irgendetwas aufgefallen am Motor. Laufverhalten und Geräuschentwicklung waren absolut normal. Ich hatte nie Problemem damit. Der Käufer hat auch zwei ausgibiege Probefahrten gemacht und es war alles normal. Ruhiger Laufverhalten usw.
Soll ich auf das Schreiben antworten? Mache ich es selbst oder lasse ich mich durch einen Anwalt vertreten?

Bei der Probefahrt hat der Käufer auch mehrmals das Öl kontrolliert. Und es waren keine Mettspäne am ÖL-Meßstab. Was soll das? Ich fühle mich gerade total verarscht.!!!!!!!!!

Ich wuerde mich auch von einem Anwalt vertreten lassen. Der wird sicherlich die Gegenseite Fragen warum sie 1000km nix gemerkt hat. 😉 Seh der Sache gelassen entgegen.

Genau, der Käufer fährt 1000km und merkt nicht das der Motor nicht gut läuft. Komisch komisch.
Die Metallspäne würde ich mir aber zeigen lassen 😉

Kann mich da nur anschließen. Du könntest auch einen Kfz Sachverständigen einsetzen, den jede Kfz Innung hat. Der sicherste Weg ist er mal zum Anwalt. Hast du eine Rechtsschutz, ruf da an. Da sitzen Anwälte, die dir sagen können was du tun sollst und ES KOSTET NIX außer dem (meist kostenlosen) Anruf natürlich.
Es ist doch bereits alles gesagt worden, was wir - außerhalb einer Rechtsberatung 🙂 - sagen können. Hast du keine Nerven das auszusitzen, hilft dir nur ein Anwalt weiter.
Bedenke aber, ein Anwalt will auch leben und wird einen entsprechenden Aufwand betreiben. DAS solltest du VORHER mit deiner - soweit vorhandenen - Rechtsschutz abklären. Möglicherweise (BITTE nicht darauf festnageln!) brauchst du einen eventuellen Selbstbehalt NICHT zahlen, wenn du unberechtigte Vorwürfe/Forderungen abwehrst. DAZU MUSST du aber ZWINGEND VORHER deine Rechtsschutz anrufen! Machst du das nicht, hast du die Arschkarte, weil du dann u.U. mehr zahlst.

VIEL GLÜCK bei allem!

Hier gibt es vier Möglichkeiten zu handeln.

- Man gibt die Sache einem Rechtsanwalt und lässt ihn machen.
- Man schreibt den Anwalt selbst an und bittet zunächst um Substantiierung seiner Behauptungen (Metallspäne im Öl, Motogeräusche).
- Man schreibt Anwalt an, teilt mit, dass der Sachverhalt unzutreffend ist und man daher nicht zahlen werde
- Man unternimmt vorerst gar nichts und wartet auf Nachricht vom Gericht.

Wenn man RV hat, empfiehlt sich die erste Strichaufzählung.

O.

Du kannst auch den Kaufpreis + 130,00EUR Schadenersatz zurückbezahlen, dann ist die Angelegenheit aus der Welt.

Mach ich dann auch so, kauf mir ein Auto mach Metallspäne in das Motoröl und bekomme nach gefahrenen 1000km noch 130€ dazu 🙄

Deine Antwort
Ähnliche Themen