Autoverkauft, Käufer will nach 7Wochen Geld zurück und droht mit Anwalt
Hallo. Ich bin seit gestern etwas überrascht und wollte hier mal um Rat bitten. Habe zwar schon eine Menge ähnliche Themen gelesen jedoch keins, dass 100% auf mich zutrifft. Also hier die Geschichte:
Ich habe am 06.04.2014 meinen PKW verkauft. Der Wagen ist vom Jahr 2004 und hatte 143000km. Ich war der 4-Besitzer und das Auto war auf Autogas LPG. Habe aber nicht ich umgerüstet sondern der Vorbesitzer. Ich hatte den Wagen insgesamt ca. 9Monate gefahren und habe den Verkauft, weil dieser einfach zu teuer im Unterhalt war. Der Käufer hat am 06.04.2014 eine Anzahlung geleistet. Ich habe Ihm gesagt, dass ich nicht gerechnet habe, dass der Wagen so schnell verkauft wird und bat Ihm das Auto in einer Woche zu übergeben, weil ich damit noch in der Woche nach München zur Arbeit pendeln musste. Hat alles gepasst und am 12.04 hat er den PKW dann abgeholt. Er hat am 06.04 eine große Probefahrt gemacht und den PKW lange besichtigt. Er war mit seinem Sohn da. Am 12.04 war er mit Frau und Sohn da und hat nochmal lange Besichtigt und eine kleine Probefahrt gemacht. War alles in Ordnung. Jetzt hat er mich gestern angerufen am 23.05.2014 und gesagt, dass der Wagen seit 8Tagen in der Werkstatt steht und einen Motorschaden hat. Er wirft mir arglistige Täuschung vor und droht mit Anwalt, wenn ich Ihm nicht den Kaufpreis überweise. Er meinte er hat in der Zeit ca. 1000km gefahren und ich hätte gewusst, dass der Motor defekt ist. Er meinte, da ich viele Reparaturen selber durchführe hätte ich es wissen müssen. Ich habe zwar in der Zeit wo ich den PKW besaß die Zündkerzen mal gewechselt. Dafür musste mal die komplette Ansaugbrück abnehmen. Aber bin danach auch mindestens 15000 gefahren. Und die Gasanlage habe ich immer wieder Softwareupdates vom Hersteller draufgespiet. Aber auch danach locker noch 15000 gefahren. Ohne Probleme. Der Motor hat kein ÖL verbraucht oder sonstiges. Als ich das Auto verkauft habe war der Motor absolut in Ordnund. Zumindest war mir nichts bekannt. Was soll ich jetzt machen? Wenn er einen Anwalt einschaltet muss ich ja mit meinem Analt darauf reagieren. Ansonsten werden ja meine Briefe gar nicht für ernst genommen. Anwalt kostet aber viel Geld. Und ich will nicht für eine Sache Geld ausgeben wo ich absolut schuldlos bin. Bitte um Rat.
Beste Antwort im Thema
Entspann Dich - du hast Gewährleistung ausgeschlossen. Es wurden mehrere Probefahrten gemacht, nach eigenen Aussagen ist der Käufer 1000 Kilometer gefahren. Der Käufer kann Dir viel erzählen, dies muss Dich alles nicht interessieren. Wenn ein Anwalts-Brief des Käufers kommt, kannst Du immer noch zum Anwalt laufen. Jetzt schon vornweg das Geld dem Rechtskundigen in den Rachen zu schmeißen, ehe es einen konkreten Tatvorwurf gibt - unnötig.
Wo hier dann Strafrecht greifen soll 😕
69 Antworten
Was Besseres als dieser Schriebs vom Anwalt kann Dir doch überhaupt nicht passieren. Da steht doch schwarz auf weiß, dass der Käufer mit der Karre noch über 1000 Kilometer gefahren ist. In dieser Spanne ist dem Käufer doch auch keine Unregelmäßigkeit aufgefallen. Warum sollte DIR dann der angebliche Pleuelschaden (der noch nicht einmal bestätigt ist) auffallen? Der Käufe hatte Probefahrt, der Käufer hatte mehrere Wochen und über 1.000 Kilometer Testbetrieb und es gibt einen gültigen Kaufvertrag mit Ausschluss der Gewährleistung. Weiterhin muss der KÄUFER beweisen, dass der Schaden zum Verkaufszeitpunkt schon bestand und Du davon Kenntnis hattest - das dürfte ganz schön schwierig werden.
Der Wisch kann Dich völlig tiefenentspannt lassen. Ich persönlich würde dem Anwalt lediglich einen kurzen Vierzeiler zukommen lassen, dass Du die Ansprüche des Käufers unter Verweis auf den Gewähleistungsanspruchausschluss nicht anerkennst.
Einfach den Anwalt zurückschreiben, das sein Brief dich sehr amüsiert hat und du ihn dafür danken willst.
Ich würde erst was machen wenn ich einen Brief vom Gericht bekomme, vorher kann ja jeder kommen.
Die Geschichte vom Käufer passt doch nicht, aber versuchen kann man ja. Er hat es doch zwei mal selbst probegefahren.
Und lass dich bitte bloß nicht auf irgendeine Diskussion mit dem Käufer oder seinem Anwalt ein! Das geht schneller in die Hose als du schauen kannst. Seinen Anspruch würde ich mit Hinweis auf den Gewährleistungsausschluss zurückweisen und gut isses.
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Mir ist es mal passiert, daß dem Käufer auf der Heimfahrt das Getriebe verreckt ist. Selbstverständlich habe ich den vollen Kaufpreis erstattet und das Fahrzeug zurückgenommen, auch wenn ich dazu in keiner Weise verpflichtet war. Sowas ist für mich ganz einfach ein Gebot des Anstands.
Nach sieben Wochen und 1.000 km relativiert sich das Ganze natürlich etwas. Trotzdem sollte man einen finanziellen Ausgleich ins Auge fassen, denn schließlich hat der Käufer gutes Geld gezahlt für einen Haufen Schrott.
ich habe mir beim gebrauchtwagenverkauf mittlerweile den gleichen trick angeeignet wie die händler...
man kann als privatmann bei tüv oder dekra ein gutachten für ein paar euro machen lassen.
wenn da bestätigt wird dass der wagen in ordnung ist und man verkauft ihn anschließend bin ich mal gespannt was ein windiger anwalt von einem windigen käufer sagt wenn man ihnen so ein neutral angefertigtes gutachten zukommen lässt ;-)
Ich kaufe keine Autos von Privat und verkaufe keine Autos an Privat.
Sicher zahle ich beim Kauf mehr und beim Verkauf bekomme ich weniger, aber das ist es mir wert.
Ich würde auch die Ansprüche mit einem Vierzeiler an der Anwalt abwehren und dann abwarten.
Dass der Anwalt einen Brief geschrieben hat bedeutet nicht automatisch, dass der Anwalt auch der Meinung ist der Anspruch würde vor Gericht bestätigt werden. Der Anwalt bekommt seine Kohle nämlich auch wenn der Mandant vor Gericht verliert.
Zitat:
Original geschrieben von nansenbach
Mir ist es mal passiert, daß dem Käufer auf der Heimfahrt das Getriebe verreckt ist. Selbstverständlich habe ich den vollen Kaufpreis erstattet und das Fahrzeug zurückgenommen, auch wenn ich dazu in keiner Weise verpflichtet war. Sowas ist für mich ganz einfach ein Gebot des Anstands.Nach sieben Wochen und 1.000 km relativiert sich das Ganze natürlich etwas. Trotzdem sollte man einen finanziellen Ausgleich ins Auge fassen, denn schließlich hat der Käufer gutes Geld gezahlt für einen Haufen Schrott.
Der Käufer hat ein von ihm mehrfach Probe gefahrenes Auto über 1000 km bewegt und hatte dann einen Motorschaden. Wie die Mehrheit der Mitdiskutanten sehe ich hier den Verkäufer in keiner Weise zu irgend etwas verpflichtet. Das ist zwar ärgerlich für den Käufer aber letztlich Schicksal...
Selbst wenn einem möglichen Käufer auf der Rückfahrt das Getriebe verreckt, würde ich ihm nichts zahlen. Wenn unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft wird, ist das Thema mit dem Kaufvertrag gegessen.
Wenn ich ein Auto verkaufe, dann nur mit bestem Wissen und Gewissen. Wenn dann was kaputt geht, dann ist das nicht mehr mein Problem. Woher soll ich denn wissen, wie der Käufer die ersten 10 km gefahren ist? Selbst da kann man schon so einiges kaputt machen, wenn es richtig dumm läuft.
Also in deinem Fall würde ich wirklich mal garnix machen, vor allem nicht, da die Haftung ausgeschlossen wurde. Und ein Pleullagerschaden kann sehr wohl plötzlich auftreten. Als wenn sich sowas immer über tausende Kilometer ankündigt.
Also ruhig Blut und Beine hochlegen. Da in deinem Fall lediglich ein Anwalt versucht, die Wünsche eines Privatiers durchzusetzen, kann man das ganze wirklich erstmal locker sehen und wie bereits gesagt abwarten, ob da überhaupt etwas vom Gericht kommt.
Ich hoffe der Themenstarter berichtet uns wie es letztendlich ausgegangen ist.
Dann kann man für die Zukunft was mitnehmen.
Ich glaube jeder von euch würde im umgekehrten Fall alles mögliche unternehmen um sein Geld oder Teil des Geldes zurück zu bekommen, wenn ihr nach dem Autokauf kurze zeit später nach 1000km einen kapitalen motor schaden bekommen hätte.
Nein, glaube ich nicht. Ich hatte auch schon einen Getriebeschaden zwei Tage nach dem Kauf. Ärgerlich, aber realistisch betrachtet hat der Verkäufer davon nichts mitbekommen können, weil die Turbinenwelle plötzlich reißt.
Genauso ist es in diesem Fall. Warum soll jemand noch 1000e Kilometer nach dem Kauf mit etwas behelligt werden, von dem er nichts wusste/keinen Einfluss darauf hat etc. Es ist halt das Risiko beim Gebrauchtwagenkauf, dass irgendwann das Ende der Badewannenkurve erreicht ist. Wer dann noch Theater macht soll sich halt einen Neuwagen mit Garantie kaufen (und dann den Anfang der Badewannenkurve mitkriegen 😉 )
Mag ja vielleicht auch sein.
Darum währe wirklich nett wenn wir erfahren wie es letztendlich ausgegangen ist.
@nansenbach: Ich frage mich, was das bitteschön mit Anstand zu tun hat, wenn ich ein kaputtes Auto zurücknehme und auf dem Schaden sitzen bleibe. Wenn ich ein Auto verkaufe, dann in der Regel deshalb, um das Geld anderweitig zu nutzen. (Bestenfalls für ein anderes Auto) Ich weiss nicht, wie hoch dein Einkommen und/oder dein Vermögen ist, aber deine Aussage ist nur plausibel, wenn Geld bei mir eine eher untergeordnete Rolle spielt. Dann kann ich das auch aus "Gründen des Anstands" natürlich "selbstverständlich" tun.
Gruss Sepp
Der Schreiben vom Anwalt macht die Niederlage seines Mandante vor Gericht bombensicher. Nun kommen auch noch Anwaltsgebühren dazu.. . Ja, dann muß man halt zum Händler gehen und eine Garantie abschließen. Dafür war die Karre von Privat auch billiger.