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Autoverkauft, Käufer will nach 7Wochen Geld zurück und droht mit Anwalt

Themenstarteram 24. Mai 2014 um 12:18

Hallo. Ich bin seit gestern etwas überrascht und wollte hier mal um Rat bitten. Habe zwar schon eine Menge ähnliche Themen gelesen jedoch keins, dass 100% auf mich zutrifft. Also hier die Geschichte:

Ich habe am 06.04.2014 meinen PKW verkauft. Der Wagen ist vom Jahr 2004 und hatte 143000km. Ich war der 4-Besitzer und das Auto war auf Autogas LPG. Habe aber nicht ich umgerüstet sondern der Vorbesitzer. Ich hatte den Wagen insgesamt ca. 9Monate gefahren und habe den Verkauft, weil dieser einfach zu teuer im Unterhalt war. Der Käufer hat am 06.04.2014 eine Anzahlung geleistet. Ich habe Ihm gesagt, dass ich nicht gerechnet habe, dass der Wagen so schnell verkauft wird und bat Ihm das Auto in einer Woche zu übergeben, weil ich damit noch in der Woche nach München zur Arbeit pendeln musste. Hat alles gepasst und am 12.04 hat er den PKW dann abgeholt. Er hat am 06.04 eine große Probefahrt gemacht und den PKW lange besichtigt. Er war mit seinem Sohn da. Am 12.04 war er mit Frau und Sohn da und hat nochmal lange Besichtigt und eine kleine Probefahrt gemacht. War alles in Ordnung. Jetzt hat er mich gestern angerufen am 23.05.2014 und gesagt, dass der Wagen seit 8Tagen in der Werkstatt steht und einen Motorschaden hat. Er wirft mir arglistige Täuschung vor und droht mit Anwalt, wenn ich Ihm nicht den Kaufpreis überweise. Er meinte er hat in der Zeit ca. 1000km gefahren und ich hätte gewusst, dass der Motor defekt ist. Er meinte, da ich viele Reparaturen selber durchführe hätte ich es wissen müssen. Ich habe zwar in der Zeit wo ich den PKW besaß die Zündkerzen mal gewechselt. Dafür musste mal die komplette Ansaugbrück abnehmen. Aber bin danach auch mindestens 15000 gefahren. Und die Gasanlage habe ich immer wieder Softwareupdates vom Hersteller draufgespiet. Aber auch danach locker noch 15000 gefahren. Ohne Probleme. Der Motor hat kein ÖL verbraucht oder sonstiges. Als ich das Auto verkauft habe war der Motor absolut in Ordnund. Zumindest war mir nichts bekannt. Was soll ich jetzt machen? Wenn er einen Anwalt einschaltet muss ich ja mit meinem Analt darauf reagieren. Ansonsten werden ja meine Briefe gar nicht für ernst genommen. Anwalt kostet aber viel Geld. Und ich will nicht für eine Sache Geld ausgeben wo ich absolut schuldlos bin. Bitte um Rat.

Beste Antwort im Thema

Entspann Dich - du hast Gewährleistung ausgeschlossen. Es wurden mehrere Probefahrten gemacht, nach eigenen Aussagen ist der Käufer 1000 Kilometer gefahren. Der Käufer kann Dir viel erzählen, dies muss Dich alles nicht interessieren. Wenn ein Anwalts-Brief des Käufers kommt, kannst Du immer noch zum Anwalt laufen. Jetzt schon vornweg das Geld dem Rechtskundigen in den Rachen zu schmeißen, ehe es einen konkreten Tatvorwurf gibt - unnötig.

Wo hier dann Strafrecht greifen soll :confused:

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69 Antworten
am 24. Mai 2014 um 14:43

Mach dich nicht fertig ;) Du hast nix falsch gemacht und wirst auch nix zurueck zahlen muessen. Sofern sich alles so verhaelt wie hier geschildert.

am 24. Mai 2014 um 15:06

@ TE

Klick dich HIER mal durch. Da werden bereits eine Menge Fragen beantwortet.

Den Weg zum Anwalt kann sich der TE erst mal sparen, wenn er eine Rechtsschutz hat. Denn dort sitzt ein Anwalt, der erst mal Tipps gibt was man am sinnvollsten machen kann. Kostet eben nur den Anruf!

Ist DIESER Anwalt dann der Meinung, das man ohne persönliches Gespräch nicht weiter kommt, wäre der nächste Weg zu Anwalt. Allerdings weiß man dann schon, ob eine Deckungszusage vorliegt und man u.U. die SB zahlen müsste.

Möglicherweis kann der Anwalt der RS aber eine Mediation machen und versuchen zwischen den Parteien zu vermitteln. Kostet nix, außer dem Anruf!

So wie früher, gleich zum Anwalt rennen und die RS zahlt, ist es nicht mehr, weil es einfach übertrieben wurde.

Geht der TE gleich zum Anwalt und hofft auf eine Kostenübernahme der RS die er vorher nicht kontaktiert hat, bleibt er u.U. auf den Kosten sitzen.

Ratschläge über Ratschläge, viel sinnvoller ist es erst mal zu warten ob was Schriftliches kommt dann kann immer noch reagiert werden.

Gruß

am 24. Mai 2014 um 18:03

Aussicht auf Erfolg unterstellen die Anwälte immer! die Frage ist nur.....wem der Erfolg hilft :cool:

Abwarten und "Tee" trinken.....

Themenstarteram 25. Mai 2014 um 7:45

Ok, vielen Dank an euch. Habt mich richtig beruhigt.

am 25. Mai 2014 um 9:09

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio

Aussicht auf Erfolg unterstellen die Anwälte immer! die Frage ist nur.....wem der Erfolg hilft :cool:

Abwarten und "Tee" trinken.....

Jedenfalls immer dem Anwalt, denn er kann kassieren, auch wenn er keinen Erfolg hat. :D

 

Wenn das mit dem Rückgeben nach ein paar Wochen so einfach wäre, dann würden die Mietwagenfirmen pleite gehen. Dann kauft man sich ein passendes Auto, fährt in den Urlaub. Danach "findet" man einen angeblich verschwiegenen Mangel und droht mit Anwalt, wenn der Verkäufer das Auto nicht zurück nimmt. So hat man ein schönes Urlaubsauto, braucht für die Zeit nur Versicherung und Steuer zu zahlen und ist das Teil dann wieder los. Sprit würde schließlich sowieso anfallen. Beim Wohnmobil würde sich das auf jeden Fall lohnen und auch bei "Familienwagen".

Beim "Wochenendtrip" natürlich erst recht. Da nimmt man ein KZK und hat Steuer und teure Normalversicherung gespart. :D :D :D

Zitat:

Original geschrieben von Snboy2008

Also ich habe den Vordruck von mobile.de genommen. Da steht unter dem Punkt Gewährleistung folgendes drin:

II. Gewährleistung

Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit nicht unter Ziffer III. eine bestimmte Zusicherung erfolgt.

Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten

Zusätzlich habe ich Feld sonstige Beschädigung reingeschrieben, dass halt die Türen defekt sind und gekauft wie gesehen.

Ich habe dem Käufer aller Rechnung zu den Reparaturen,die in der Zeit gemacht wurden gegeben und auch gesagt was ich alles selber gemacht habe. Unter anderem die Zündkerzen wechseln. Habe Ihm auch Fotos gezeigt wo ich die komplette Ansaugbrücke dafür abnehmen musste. Er beruht sich auch darauf, dass ich da etwas falsch gemacht habe und es jetzt die Langzeitfolge sind. Ich habe Ihm auch gesagt, dass nach dem Kauf das Öl gewechselt werden muss. Was es nicht getan hat. Zumindest hat er mich es gestern so gesagt. Der Motor war wirklicj i.O. Ich bin immer normal gefahren und er hat tadellos funktioniert. Ich hatte keinen zu hohehn Verbrauch, Öl hat er nicht verbraucht und sond ganz normal. Auch bei der Probefahrt hat der Käufer wirklich alles getestet. Also auch mal stark beschleunigt, Überland- und Stadtfahrten. Und jetzt nach fast zwei Monaten meldet er sich mit einem Motorschaden.

Also meint Ihr abwarten und wenn was kommt meine Rechtsschutz anrufen?

So ungefähr. Beruhigt zurücklehnen und die Szene genießen.

Der Vertrag ist eindeutig:

1. Sachmängelhaftung generell ausgeschlossen.

2. Nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung von Pflichten Schadensersatz.

1. ist eindeutig

2. muss nachgewiesen werden. Das ist nur möglich, wenn Du ES GEWUST hast. Hast Du aber nicht. Damit ist ein "Nachweis" sehr unwahrscheinlich. Immerhin lief das Fahrzeug bei mehreren zeitlich unterschiedlichen Probefahrten einwandfrei.

Fazit:

Der Käufer ist mit seinen Behauptungen auf sehr dünnem Eis. Wenn er etwas anleiert, wird er die Zeche zahlen. Ohne dass Du viel tun musst.

Denk' nicht mehr drüber nach, bis was Konkretes kommt. Dann kannst Du immernoch Deine Rechtsschutz anrufen.

Bis dahin informiere ihn höchstens genau einmal per Post, dass das Fahrzeug Dich im Rahmen des vertraglich Zugesichertem ohne bekannte Mängel am Motor (oder was auch immer er bemeckert) bei km-Stand XXXXXX verlassen hat.

Wenn er Ansprüche geltend machen möchte, solle er ein Gutachten eines anerkannten KFZ-Sachverständigen vorlegen, aus welchem eindeutig hervorginge, dass ein Verschulden Deinerseits vorliege.

Du weist höflich (!!!) darauf hin, dass Du rechtsschutzversichert bist und, da Du Dir aber keinerlei Verfehlung hast zuschulden kommen lassen, im Falle des Falles Deinerseits Deinen Rechtsbeistand mit der Wahrnehmung Deiner Interessen betrauen wirst.

Sollte für den Anfang reichen. Vermutlich kommt dann nichts mehr.

Du hast die Sache sehr gut abgewickelt.

Wasserdichter Vertrag, rechtsschutzversichert.

Du stehst gut da. Besser geht nicht.

Er nicht.

k-hm

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

Du hast eine Rechtsschutzversicherung? Die solche Fälle auch abdeckt? Dann solltest du ins Kleingedruckte schauen, zu welchem Zeitpunkt du sie informieren musst, wenn du nachher Leistungen von ihr willst. Am besten nächste Woche dort anrufen und fragen, wie du dich verhalten sollst.

Was soll denn das für Kleingedrucktes sein?

Seine Versicherung kann er dann informieren, wenn ein konkretes Schreiben mit einer Beschuldigung od. Forderung von einem Anwalt vorliegt.

Den Anwalt möchte ich sehen, der hier eine arglistige Täuschung anführt.

10 Jahre altes Auto mit 140 TKM, auf optische Mängel hingewiesen, ausführliche Probefahrt gemacht und unter Ausschluss der Gewährleistung von privat verkauft - alles richtig gemacht, würde ich sagen.

am 25. Mai 2014 um 14:53

Zitat:

Original geschrieben von einTraumtaenzer

Was soll denn das für Kleingedrucktes sein? Seine Versicherung kann er dann informieren, wenn ein konkretes Schreiben mit einer Beschuldigung od. Forderung von einem Anwalt vorliegt.

Da täuschst du dich. Nicht ein "konkretes Schreiben", sondern die Kenntnis des Sachverhalts kann ausschlaggebend sein. Und da er telefonisch in Kenntnis gesetzt wurde, kann es sein, dass er bereits jetzt seine RSV involvieren muss. Und das soll er eben klären …

am 25. Mai 2014 um 16:39

Beim Verkauf von Autos mit Gasanlagen kommt es oft vor, daß das gemacht wird, weil man entdeckt hat, daß der Zylinderkopf nicht gasfest ist. Das ist in dem Fall aber persönliches Pech des Käufers. Die Dekra bietet für 80€ eine gründliche Untersuchung.

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

Zitat:

Original geschrieben von einTraumtaenzer

Was soll denn das für Kleingedrucktes sein? Seine Versicherung kann er dann informieren, wenn ein konkretes Schreiben mit einer Beschuldigung od. Forderung von einem Anwalt vorliegt.

Da täuschst du dich. Nicht ein "konkretes Schreiben", sondern die Kenntnis des Sachverhalts kann ausschlaggebend sein. Und da er telefonisch in Kenntnis gesetzt wurde, kann es sein, dass er bereits jetzt seine RSV involvieren muss. Und das soll er eben klären …

Nochmal: Was bitte genau soll das für Kleingedrucktes sein?

Wenn Du schon so vehement darauf hinweist, dann solltest Du auch wissen, was das für Passagen sind.

Ich habe auch Versicherungsverträge und lese mir diese auch durch aber so eine Klausel wäre mir neu.

Vielleicht habe ich diese auch schlicht und ergreifend überlesen, dann wüsste ich gerne umso mehr, was da stehen kann. Wenn es eine macht, werden es ja wohl die anderen ebenfalls machen.

Was genau müsste denn da stehen?

am 25. Mai 2014 um 20:23

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958

...Anwalt von ihm hin oder her, den muß er erst mal selber zahlen, es sei denn, er hat Vertragsrechtsschutz, denn Verkehrsrechtsschutz greift hier nicht. ...

Kennt hier eigendlich jemand ein Auto, bei dem der Motor, trotz angeblich bekanntem Schaden, noch 1000 Kilometer hält?

Wenn Du dich da mal nicht täuschst. Jedenfalls kann man das so pauschal nicht sagen. Viele Verkehrsrechtschutzver. haben den Vertragsschutz mit drin, solange es um ein Kfz geht.

Lancia Dedra hat noch mindestens 1.400km mit Pleuelschaden durchgehalten, nachdem er nach einer Auspuffreparatur hörbar wurde. Dann konnte ich ihn wandeln, weil der VK Gewerbetreibender war und nur das eine Auto auf sich zugelassen hatte. Damit konnte er nicht beweisen, dass er das Fhzg. ausschließlich privatgenutzt haben will. Ist aber schon ein paar JAhre her.

am 26. Mai 2014 um 8:22

Zitat:

Original geschrieben von Mondeo-Turnier1.8

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958

...Anwalt von ihm hin oder her, den muß er erst mal selber zahlen, es sei denn, er hat Vertragsrechtsschutz, denn Verkehrsrechtsschutz greift hier nicht. ...

Kennt hier eigendlich jemand ein Auto, bei dem der Motor, trotz angeblich bekanntem Schaden, noch 1000 Kilometer hält?

Wenn Du dich da mal nicht täuschst. Jedenfalls kann man das so pauschal nicht sagen. Viele Verkehrsrechtschutzver. haben den Vertragsschutz mit drin, solange es um ein Kfz geht.

Lancia Dedra hat noch mindestens 1.400km mit Pleuelschaden durchgehalten, nachdem er nach einer Auspuffreparatur hörbar wurde. Dann konnte ich ihn wandeln, weil der VK Gewerbetreibender war und nur das eine Auto auf sich zugelassen hatte. Damit konnte er nicht beweisen, dass er das Fhzg. ausschließlich privatgenutzt haben will. Ist aber schon ein paar JAhre her.

Sorry, mag sein. Meine Verträge sind ja auch schon sehr alt. Doch als meine Tochter vor Jahren einen Verkehrsrechtschutz abgeschlossen hatte, da wollte sie Vertragsrechtschutz fürs Auto auch mit haben, was aber nicht möglich war. Da mußte sie den Privatrechtsschutz zusätzlich nehmen.

Werd mal bei meiner nachhaken, wie das jetzt ist. Danke für den Hinweis.

Zitat:

Original geschrieben von k-hm

 

Bis dahin informiere ihn höchstens genau einmal per Post, dass [...]

--> Warum ?

Zitat:

Original geschrieben von k-hm

Du weist höflich (!!!) darauf hin, dass Du rechtsschutzversichert bist und, da Du Dir aber keinerlei Verfehlung hast zuschulden kommen lassen, im Falle des Falles Deinerseits Deinen Rechtsbeistand mit der Wahrnehmung Deiner Interessen betrauen wirst.

Warum drohen?

Wie du hier jetzt zig-fach gelesen hast:

--> Nichts unternehmen solange der Käufer nur "bellt". Selbst wenn er einen Anwalt hinzuzieht..... Das ändert gar nichts, außer, dass jetzt zwei Leute bellen.

Aber bitte schreib denen nichts!

 

.

 

am 26. Mai 2014 um 12:43

Es ist (noch) nichts passiert außer einem Anruf. Der TE hat eine Rechtsschutzversicherung. Von mehreren RS kenne ich das, es gibt eine KOSTENLOSE Telefonnummer die man anrufen kann. Am anderen Ende sitzt ein Rechtsgelehrter, dem man den Vorfall schildern kann. Der sagt nun - so war es jedenfalls bei mir in unterschiedlichen Fällen mit unterschiedlichen Rechtsschutzversicherungen - was man tun kann/sollte.

Das ganze kostet maximal Zeit ... sonst nix.

Vorteil ist, man weiß im Falle eine Falles wie man sich weiter verhalten SOLLTE und was es eventuell kosten KÖNNTE, will man die RS in Anspruch nehmen.

Wenn ich Unsicher bin, wie ich mich in dem vom TE geschilderten Fall verhalten soll, würde ich diesen, von mir oben geschilderten, Weg gehen. Vorteil: Ich bin nicht mehr von zig verschiedenen Rat- und Vorschlägen verunsichert, weil jeder etwas anderes schreibt.

Oder ich bin so eine coole Sau, dass mir der Anruf keine Schweißperlen auf die Schuhe pinkelt.

Unabhängig davon, ob der Käufer nun weitere Aktion unternimmt, habe ich aber im Vorfeld schon mein möglichstes getan und bin vorbereitet und ... das wichtigste ... es kostet mich nur einen Anruf der u.U. auch noch Kostenfrei ist. Denn niemand von uns kann dem TE sagen wie SEINE RS reagiert, egal was im Kleingedruckten oder sonst wo steht!

In diesem Sinne: Glück auf!

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