Autoverkauft jetzt porbleme ==!!!!
Hallo Freunde ,,
habe einen problem
habe vor nem monat ein auto verkauft opel astra H und jetzt habe ich von einem anwalt brief bekommen das ich 800 euro zahlen soll wegen was ??? Das kein zahnriemenaustausch nicht erfoderlich sei, da das fahrzeug mit einer kette ausgestattet wäre hätte ich gesagt ..steht im brief drin und das der austausch auch bereits bei 120.000km erfoderlich gewesen war.
Und noch eins das der klima kaputt ist nicht mehr funktioniert das der kondensator defekt ist ..laut werkstatt
habe einen privatverkauf kaufvertrag
steht privatverkauf keine garantie keine gewährleistung
gekauft wie gesehen und probe gefahren ..
was kann ich machen ??
Danke im voraus
26 Antworten
Dann gibt es whs irgendwann einen weiteren Brief.
Und irgendwann Post vom Gericht, wenn die es wirklich einklagen wollen. Das ist der erste Brief auf den Du reagieren musst, wenn Du geladen wirst.
Zitat:
Original geschrieben von Aytac58
ja vom tüv süd kaufvertrag .. was passiert wenn icht nicht reagiere
Ich hab mir den Kaufvertrag angeschaut, dort schließt du die gesetzliche Gewährleistung aus (ist schon so im Vordruck)!
Das bedeutet, wenn du im Kaufvertrag nicht schriftlich dargelegt hast, dass das Auto einen Zahnriemen hatte/hätte bzw. Steuerkette hat der gewechselt wurde/müsste etc., dann brauchst du im nachhinein auch nicht dafür zahlen!
Ich nehme mal an das du keine Zusagen von Steuerkette bzw. Zahnriemen im Kaufvertrag hineingeschrieben hast!?!?!
Der Käufer muss sich selber informieren was für Kosten auf ihn zukommen. Selbst wenn der Zahnriemen bei 120.000km zu wechseln gewesen wäre, bist du nicht verpflichtet es zu machen (ist ja deine Sache ob du einen Motorschaden hinnimmst).
Mündliche Zusagen oder Absprachen sind sowieso hinfällig bei einem schriftlichen Kaufvertrag!
Zusammenfassend: Wenn du keine Zusagen im Kaufvertrag stehen hast, kann der Käufer es auch jetzt nicht fordern.
Vielleicht kannst du den KV mal mal hochladen (Namen und Anschrift etc. schwärzen)!!!
Weiterhin würde ich ein kurzes formloses Schreiben dem Anwalt zukommen lassen, mit Hinweis auf den bestehen Kaufvertrag und dem Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung!
Dann noch einen Satz mit Ablehnung der geforderten Zahlung, ich glaube kaum das danach noch was kommen wird!
Wichtig wird`s dann erst wieder, wenn der Käufer ein Mahnschreiben durch ein Amtsgericht schicken lässt. Dann musst du unbedingt reagieren und innerhalb 1 Monat Widerspruch einlegen! Wenn du das verpassen solltest, müsstest du die geforderte Summe zahlen, egal ob berechtigt oder nicht!
Natürlich alles ohne Gewähr.
hab auch nichts im vertrag stehen wegen der setuerkette und klima nichts einfach nach nem monat bekomm ich halt ein bescheid das ich es zahlen soll usw. ja wenn ich zum anwalt gehe natürlich wollen die auch geld kassieren die sagen dann bestimmt ja wir müssen reagieren usw..ruf mal a montag an und frag was ich machen kann ..
danke für die antworten
Wenn du 'ne Rechtsschutzversicherung hast, ruf da einfach an, schilder den Fall kurz und mach nen Termin beim Anwalt. Ab da läuft das dann recht geschmeidig ab.
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Hallo
Doch die müste schon gültig sein denn du wirst beklagt bzw. kurz davor, die Wartezeit bezieht sich drauf wenn du klagen willst.
Gruß Dirk
Das könnte allerdings stimmen... daran hab ich jetzt garnicht gedacht...
Wie gesagt, fragen kostet nix^^
Weswegen sollte er denn Klagen? 😕
Er hat einen Kaufvertrag mit Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung für Privatverkäufer und ist somit auf der sicheren Seite.
Ein nichtgewechselter Zahnriemen ist vor allem kein Mangel, ebenso der defekte Kondensator nicht... der kann während der Fahrt des Käufer defekt geworden sein... da hat der Käufer einfach besser schauen sollen beim Kauf!
Nur weil ein Anwalt etwas schreibt muss man sich nicht gleich in die Hose machen, Rechtsanwälte sind keine Richter...
Ja Ja es gibt immer welche die es nach dem Kauf noch mal probieren den Preis zu drücken, kommt in den Besten Familien vor
hatte ein Käufer bei mir auch versucht,....
nach einem oder zwei Monaten abgerufen und gemeint der Wagen zieht nach rechts ich hätte ihm einen Unfall verschwiegen,....
ok sagte ich wir gehen zum Autohaus wo ich den gekauft habe und ließ mir den Stammbaum ausdrucken der Wagen war da immer nur zu Durchsichten und hatte keinen Schaden und der Chef hat den Wagen hoch genommen und siehe da ein frischer Einschlag die OLLE ist mit dem Wagen irgent wo degen gedonnert und wollte es mir anhängen...
Aber egal mach dir keine Sorgen der ausgedruckte Kaufvertrag ist extra für Normalverbraucher endworfen worden also ist da eigentlich nicht dran zu Bemängeln...noch dazu nach einem Monat....
Abwarten und bis das es zum Gericht geht erst dann handeln das ist besser...
Zitat:
Original geschrieben von Stonecutter73
Abwarten und bis das es zum Gericht geht erst dann handeln das ist besser...
Na da wird sich aber der Anwalt bedanken, wenn er nur noch ne kurze Frist zum handeln hat... ich würde auf Nummer sicher gehen und nen Anwalt informieren. Der wird dann zwar nur sagen, dass man abwarten soll, aber er hat's schon mal auf'm Schirm und kennt die ganze Geschichte, wenn er loslegen muss.
Zitat:
Original geschrieben von muggubuggu
Na da wird sich aber der Anwalt bedanken, wenn er nur noch ne kurze Frist zum handeln hat... ich würde auf Nummer sicher gehen und nen Anwalt informieren. Der wird dann zwar nur sagen, dass man abwarten soll, aber er hat's schon mal auf'm Schirm und kennt die ganze Geschichte, wenn er loslegen muss.Zitat:
Original geschrieben von Stonecutter73
Abwarten und bis das es zum Gericht geht erst dann handeln das ist besser...
Aber der Anwalt kostet Geld, höchstens es gibt eine RSV 😉
Gibt es keine Versicherung, dann wirklich abwarten bis was vom Gericht kommt. Jeder Anwalt hat dann noch genug Zeit um zu reagieren oder eine Fristverlängerung zu beantragen.
Grüße
Steini