1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Autoverkauf- Unwissend als Unfallfrei verkauft

Autoverkauf- Unwissend als Unfallfrei verkauft

Hallo,

Ich bin neu hier unterwegs im MOTOR-TALK Forum, ich kann wegen der Sache leider kein Auge zu kriegen, deswegen lege ich einfach mal los und bitte euch um jeden Rat und Hilfe.

Wir haben vor 5 Monaten unseren BMW 530D aus dem Baujahr 2009 Verkauft. Wir waren immer sehr zufrieden mit unserem BMW und hatten auch wirklich nie Probleme mit dem KFZ. Das Fahrzeug hatte gerade mal 125.000tkm auf dem Buckel, für ein Diesel eigentlich nicht viel 😁. Der Käufer des BMW‘s hat sich nach 5 Monaten gemeldet und uns mitgeteilt das der BMW ein Unfallfahrzeug wäre, natürlich wussten wir nie von einem Unfallschaden, ich hätte es ja natürlich im Kaufvertrag angeben müssen. Darauf hin fragte ich natürlich woher er diese Information hat und wir nix über einen Unfall wissen!!! Er war beim ADAC und hat dort und eine Untersuchung gemacht das aufweist das bei dem BMW mal das Seitenteil ausgetauscht wurde. Ich wollte ein Beweis haben das dies auch stimmt, er Schickte mir per Mail den Bericht und siehe da, es stimmt wirklich... ich war total aus allen Socken!!! Er sagte wir sollen den BMW zurück nehmen, was wie aber leider nicht können und wollen. Da wir ja ein neues KFZ gekauft haben. Darauf sagt er, er würde mit dem
Bericht zum Anwalt gehen und es dann dort klären lassen. Wie sieht hier die Rechtslage aus? Verkauft wurde der BMW mit dem ADAC Kaufvertrag in dem drine steht:

Der Verkäufer erklärt, dass das KFZ in der Zeit in der es sein Eigentum war
Keinen Unfallschaden.

Unter Punkt 3.

Der Verkäufer erklärt: dass das KFZ in der übrigen Zeit - soweit ihm Bekannt - keinen Unfallschaden.

Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen.

Im Voraus vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen Volker

Beste Antwort im Thema

Hallo Forum

Ich staune immer wieder, mit welcher Hingabe hier (und in den meisten in diesem Unterforum eingestellten Threads) von dem eigentlichen Problem wegdiskutiert wird und solch ein Thread dann von vielen zur Selbstdarstellung etc. misbraucht wird:

User A hat ein Problem und postet es hier.
User B (und vielleicht noch User C) leisten Hilfestellung, so dass das Thema/ die Frage oft schon beantwortet wurde.
User C bis User Z melden sich zu Wort und wollen dan Dinge wissen, die oft nichts/wenig mit der eigentlichen Problemstellung zu tun haben. Warum muiss hier immer alles kaputt diskutiert werden? Auffällig ist auch, dass es sich meist um die selben User handelt, die teils ihre persönlichen Fehden in solchen Threads ausfechten.

Armes Deutschland.

JustMy2Cents
der Michael Mark

199 weitere Antworten
199 Antworten

Zitat:

@Activ2k schrieb am 14. März 2018 um 10:33:55 Uhr:


Im Kaufvertrag steht es doch so drine : Unfallfrei seit es in meinem Eigentum war und auch keine unfallschäden soweit ihm bekannt.

Dann wäre ich nicht so entspannt und würde selber ggf. mal bei BMW oder dem Vorbesitzer nachfragen. Wenn da ein Unfallschaden am Fahrzeug war wurdest du beim Kauf schließlich auch beschissen und hast zu viel bezahlt!

was soll das jetzt noch bringen als Vor-Vorbesitzer???

Das Getütel wäre mir ehrlich gesagt sowas von egal.. jetzt gehts um den Streß mit dem Käufer.

Entspannt zurücklehnen.. bei so einer Sachlage muss er DIR bewusste Täuschungsabsicht nachweisen.
Schafft er nie, dazu bräuchte er irgendeinen Anhaltspunkt (Zeugen, irgendwelche Merkwürdigkeiten von einer dritten Person aus deinem Umfeld aufgeschnappt... o.ä.)

Wirds doch wohl nicht geben, oder?
Daher illusorisch!

Aber Achtung: hast du die Anzahl der Vorbesitzer korrekt angegeben?
Das wäre allerdings schon sehr wichtig, sonst kann er dir u.U. einen Strick draus drehen und du bekommst tatsächlich ein Beweisproblem!!

Steht nichts davon in deinen Posts!

Wenn er die Info aus der Rep-Historie von BMW hat, dann steht dort auch ein Datum bei, welches beweist, dass die Reparatur erfolgte, bevor das Auto in deinem Besitz war.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 14. März 2018 um 11:54:46 Uhr:


Wenn er die Info aus der Rep-Historie von BMW hat, dann steht dort auch ein Datum bei, welches beweist, dass die Reparatur erfolgte, bevor das Auto in deinem Besitz war.

WENN man an die komplette History herankommt, dann halt so.
Muss aber nicht alles zwingend drin stehen. Vielleicht hat der Wagen auch mal freie Werkstätten gesehen..

Ähnliche Themen

Zitat:

@audijazzer schrieb am 14. März 2018 um 11:48:15 Uhr:


Entspannt zurücklehnen.. bei so einer Sachlage muss er DIR bewusste Täuschungsabsicht nachweisen.

Muß er? Für einen Betrugsvorwurf sicherlich, aber für eine Nachbesserung/Rückgabe?

Sollte es wirklich ein Unfallfahrzeug sein, so besitzt es nicht die zugesicherten Eigenschaften (und diese sind auch nicht nachträglich herstellbar).

Da ist es IMHO scheißegal ob man als Verkäufer was davon wußte.

Gruß Metalhead

einfach nicht reagieren. Du bist nicht verpflichtet, für Unfallschäden einzustehen, von denen Du nichts wusstest. Da Du auch keine Unfallfreiheit zugesichert hast, kann Dir gar nichts passieren.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 14. März 2018 um 12:02:52 Uhr:


Muß er? Für einen Betrugsvorwurf sicherlich, aber für eine Nachbesserung/Rückgabe?
Sollte es wirklich ein Unfallfahrzeug sein, so besitzt es nicht die zugesicherten Eigenschaften (und diese sind auch nicht nachträglich herstellbar).
Da ist es IMHO scheißegal ob man als Verkäufer was davon wußte.

Gruß Metalhead

DOCH! Völlig irrelevant, wenn ich nichts(!) davon wusste.
Schließlich gebe ich als Privatverkäufer auch keine Gewährleistung.
Ich bin auch nicht beim Kauf einen Autos vom Gesetzgeber verpflichtet, versteckte Mängel zu suchen, nur weil ich für die hinterher auch noch haftbar bin. Wo leben wir denn???
Wäre ja wohl 'n Treppenwitz, wenn für alles und jedes der letzte Besitzer geradestehen müsste.

Deswegen steht im Vertrag ja extra eindeutig drin:
Unfallfrei seit es in meinem Eigentum war und auch keine unfallschäden soweit ihm bekannt.

Das Gegenteil muss bewiesen werden.
Die ADAC-Juristen werden sich schon was gedacht haben dabei.

Wäre der gleiche Sachverhalt, wenn ein späterer Tachobetrug festgestellt wird...!
Dann wende ich mich zwecks Rückabwicklung auch an den direkten Verkäufer/Vorbesitzer.
Egal, ob er davon wusste, oder eben nicht...!

-🙂

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 14. März 2018 um 12:02:52 Uhr:



Zitat:

@audijazzer schrieb am 14. März 2018 um 11:48:15 Uhr:


Entspannt zurücklehnen.. bei so einer Sachlage muss er DIR bewusste Täuschungsabsicht nachweisen.

Muß er? Für einen Betrugsvorwurf sicherlich, aber für eine Nachbesserung/Rückgabe?
Sollte es wirklich ein Unfallfahrzeug sein, so besitzt es nicht die zugesicherten Eigenschaften (und diese sind auch nicht nachträglich herstellbar).
Da ist es IMHO scheißegal ob man als Verkäufer was davon wußte.

Gruß Metalhead

Wenn man dieser Argumentation folgen würde, dann könnte man ab sofort sämtliche Privatfahrzeugverkäufe sein lassen.

Man könnte sich dann ja nie mehr sicher sein, ob man nicht von irgendjemandem mal zu einer Rückabwicklung aufgefordert wird. Der müsste man dann ja folgen, obwohl man sich nichts hat zu schulden kommen lassen.

Wenngleich ich das mit den Vertragseigenschaften auch verstehen kann, von deinem Ansatz her.

Zitat:

@princeton schrieb am 14. März 2018 um 12:12:09 Uhr:


Wäre der gleiche Sachverhalt, wenn ein späterer Tachobetrug festgestellt wird...!
Dann wende ich mich zwecks Rückabwicklung auch an den direkten Verkäufer/Vorbesitzer.
Egal, ob er davon wusste, oder eben nicht...!

-🙂

Vergleiche hinken, in dem Fall besonders.

Zitat:

@princeton schrieb am 14. März 2018 um 12:12:09 Uhr:


Wäre der gleiche Sachverhalt, wenn ein späterer Tachobetrug festgestellt wird...!
Dann wende ich mich zwecks Rückabwicklung auch an den direkten Verkäufer/Vorbesitzer.
Egal, ob er davon wusste, oder eben nicht...!

-🙂

Wie würdest du reagieren, wenn du dieser direkte Vorbesitzer wärst und dir wirklich nichts hast zu Schulden kommen lassen?

Ich kenn den Käufer nicht. Aber kann es sein, dass er jetzt aufgrund der Fahrverbotsurteile seinen Diesel wieder loswerden will und sich ne Masche dafür sucht? Immerhin gabs vor 5 Monaten zum Zeitpunkt des Kaufs ja noch kein Urteil drüber.

kann alles sein, aber eigentlich müßig, darüber zu spekulieren.
Der TE will ja nur wissen, wie seine rechtliche Situation ist.

Zitat:

@Bernd_Clio_III schrieb am 14. März 2018 um 12:13:45 Uhr:



Zitat:

@metalhead79 schrieb am 14. März 2018 um 12:02:52 Uhr:



Muß er? Für einen Betrugsvorwurf sicherlich, aber für eine Nachbesserung/Rückgabe?
Sollte es wirklich ein Unfallfahrzeug sein, so besitzt es nicht die zugesicherten Eigenschaften (und diese sind auch nicht nachträglich herstellbar).
Da ist es IMHO scheißegal ob man als Verkäufer was davon wußte.

Gruß Metalhead

Wenn man dieser Argumentation folgen würde, dann könnte man ab sofort sämtliche Privatfahrzeugverkäufe sein lassen.

Man könnte sich dann ja nie mehr sicher sein, ob man nicht von irgendjemandem mal zu einer Rückabwicklung aufgefordert wird. Der müsste man dann ja folgen, obwohl man sich nichts hat zu schulden kommen lassen.

sehr richtig!

Ich finde auch, das knappe halbe Jahr ist ein klein wenig lange. In der Zeit läuft viel Wasser den Bach runter. Das wäre für mich der Punkt an dieser Story.

Gekauft - Geprüft - Festgestellt <--OK
Gekauft - halbes Jahr gefahren - Geprüft - Festgestellt <--Zuviel Zeit zwischen.

Und dann - Wer hat da denn was festgestellt ? Gutachter ? Emils Hofschmiede ? Nur Blech ausgetauscht ? Halbes Auto neu gemacht ? Beim Parken Poller gestreift oder von LKW gerammt ??

😕

Gruß Jörg.

Deine Antwort
Ähnliche Themen