Autoverkauf- Unwissend als Unfallfrei verkauft
Hallo,
Ich bin neu hier unterwegs im MOTOR-TALK Forum, ich kann wegen der Sache leider kein Auge zu kriegen, deswegen lege ich einfach mal los und bitte euch um jeden Rat und Hilfe.
Wir haben vor 5 Monaten unseren BMW 530D aus dem Baujahr 2009 Verkauft. Wir waren immer sehr zufrieden mit unserem BMW und hatten auch wirklich nie Probleme mit dem KFZ. Das Fahrzeug hatte gerade mal 125.000tkm auf dem Buckel, für ein Diesel eigentlich nicht viel 😁. Der Käufer des BMW‘s hat sich nach 5 Monaten gemeldet und uns mitgeteilt das der BMW ein Unfallfahrzeug wäre, natürlich wussten wir nie von einem Unfallschaden, ich hätte es ja natürlich im Kaufvertrag angeben müssen. Darauf hin fragte ich natürlich woher er diese Information hat und wir nix über einen Unfall wissen!!! Er war beim ADAC und hat dort und eine Untersuchung gemacht das aufweist das bei dem BMW mal das Seitenteil ausgetauscht wurde. Ich wollte ein Beweis haben das dies auch stimmt, er Schickte mir per Mail den Bericht und siehe da, es stimmt wirklich... ich war total aus allen Socken!!! Er sagte wir sollen den BMW zurück nehmen, was wie aber leider nicht können und wollen. Da wir ja ein neues KFZ gekauft haben. Darauf sagt er, er würde mit dem
Bericht zum Anwalt gehen und es dann dort klären lassen. Wie sieht hier die Rechtslage aus? Verkauft wurde der BMW mit dem ADAC Kaufvertrag in dem drine steht:
Der Verkäufer erklärt, dass das KFZ in der Zeit in der es sein Eigentum war
Keinen Unfallschaden.
Unter Punkt 3.
Der Verkäufer erklärt: dass das KFZ in der übrigen Zeit - soweit ihm Bekannt - keinen Unfallschaden.
Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen.
Im Voraus vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen Volker
Beste Antwort im Thema
Hallo Forum
Ich staune immer wieder, mit welcher Hingabe hier (und in den meisten in diesem Unterforum eingestellten Threads) von dem eigentlichen Problem wegdiskutiert wird und solch ein Thread dann von vielen zur Selbstdarstellung etc. misbraucht wird:
User A hat ein Problem und postet es hier.
User B (und vielleicht noch User C) leisten Hilfestellung, so dass das Thema/ die Frage oft schon beantwortet wurde.
User C bis User Z melden sich zu Wort und wollen dan Dinge wissen, die oft nichts/wenig mit der eigentlichen Problemstellung zu tun haben. Warum muiss hier immer alles kaputt diskutiert werden? Auffällig ist auch, dass es sich meist um die selben User handelt, die teils ihre persönlichen Fehden in solchen Threads ausfechten.
Armes Deutschland.
JustMy2Cents
der Michael Mark
199 Antworten
Zitat:
@audijazzer schrieb am 14. März 2018 um 11:48:15 Uhr:
was soll das jetzt noch bringen als Vor-Vorbesitzer???Das Getütel wäre mir ehrlich gesagt sowas von egal.. jetzt gehts um den Streß mit dem Käufer.
Entspannt zurücklehnen.. bei so einer Sachlage muss er DIR bewusste Täuschungsabsicht nachweisen.
Schafft er nie, dazu bräuchte er irgendeinen Anhaltspunkt (Zeugen, irgendwelche Merkwürdigkeiten von einer dritten Person aus deinem Umfeld aufgeschnappt... o.ä.)
Oder eben den vorherigen Besitzer, der Stein und Bein schwört, dem TE das Auto als NICHT unfallfrei verkauft zu haben.
Muss alles nicht sein, ist vielleicht auch nicht wahrscheinlich, aber man hat ja schon Pferde vor der Apotheke....
Wie gesagt, Ich habe nie etwas gewusst von einem Unfall.. ich habe das Auto selber vor 4 Jahren gekauft aus 2 Hand und verkauft mit 4 Besitzer einschließlich mir.
Deine rechtliche Position ist hier völlig eindeutig.
Glaubst Du nicht? Investiere 20.-€ in www.frag-einen-Anwalt.de
Zitat:
@Kai R. schrieb am 14. März 2018 um 12:54:03 Uhr:
Deine rechtliche Position ist hier völlig eindeutig.Glaubst Du nicht? Investiere 20.-€ in www.frag-einen-Anwalt.de
Also sollte ich mir da mal keine Sorgen machen?
Mit freundlichen Grüßen
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nein. Gar keine.
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 14. März 2018 um 12:15:34 Uhr:
Zitat:
@princeton schrieb am 14. März 2018 um 12:12:09 Uhr:
Wäre der gleiche Sachverhalt, wenn ein späterer Tachobetrug festgestellt wird...!
Dann wende ich mich zwecks Rückabwicklung auch an den direkten Verkäufer/Vorbesitzer.
Egal, ob er davon wusste, oder eben nicht...!-🙂
Wie würdest du reagieren, wenn du dieser direkte Vorbesitzer wärst und dir wirklich nichts hast zu Schulden kommen lassen?
-🙂
Ich würde mir als Vorbesitzer erst einmal den exakten Schadensumfang beschreiben lassen.
Wenn es sich eh nur um einen lächerlichen Umfang handelt, liegt der Verdacht nah, dass der Käufer nur nach einem Rückgabegrund sucht.
Wie schon erwähnt, nicht jeder Austausch eines Karosserieteils bedeutet zwingend, dass es einen wuchtigen Unfall gab...!
-🙂
Ich bedanke mich recht herzlich an alle hier die mir geholfen und Rat gegeben haben. Dann werde ich erstmal abwarten was der Käufer macht.... falls er einen Anwalt einschalten sollte werde ich dies auch tun ( ADAC Rechtsschutz vorhanden) ich sehe es nicht ein das Auto zurück zunehmen obwohl wir nie etwas über einen Unfall wussten, völliger Schwachsinn. Wir hatten den BMW 4 Jahre und waren immer zufrieden mit dem KFZ wir haben es mit gutem Gewissen verkauft.
Mit freundlichen Grüßen
Zitat:
@audijazzer schrieb am 14. März 2018 um 12:10:47 Uhr:
Wäre ja wohl 'n Treppenwitz, wenn für alles und jedes der letzte Besitzer geradestehen müsste.
Muß er ja nicht, er kann den entstandenen Schaden ja weiterreichen.
Aber ihr habt wohl recht (hatte das anders im Kopf):
https://www.frag-einen-anwalt.de/...wissentlich-verkauft--f191043.html
Gruß Metalhead
Zitat:
@princeton schrieb am 14. März 2018 um 13:02:36 Uhr:
Ich würde mir als Vorbesitzer erst einmal den exakten Schadensumfang beschreiben lassen.
Wenn es sich eh nur um einen lächerlichen Umfang handelt, liegt der Verdacht nah, dass der Käufer nur nach einem Rückgabegrund sucht.
Wie schon erwähnt, nicht jeder Austausch eines Karosserieteils bedeutet zwingend, dass es einen wuchtigen Unfall gab...!
sorry, aber dieser Rat ist absoluter Nonsens. Es ist weder notwendig noch sinnvoll in irgendeinen Dialog mit dem Käufer zu treten, geschweige denn sich den Schadensumfang beschreiben zu lassen. Bei einem ausgetauschten Seitenteil ist es eh sonnenklar, dass es ein Unfall war. Wenn der Verkäufer davon gewusst hätte, hätte er das angeben müssen. Aber er hat es nicht (nachweisbar) gewusst, daher gibt es hier keinen Rückgabegrund. Und zugesichert, dass das Auto unfallfrei wäre, hat der Verkäufer auch nicht, daher entfällt das auch. Also gibt es keinerlei Grund und das wird dem Käufer sein Anwalt auch sagen.
Entspannt zurücklehnen ist das beste, was man im Moment tun kann.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 14. März 2018 um 13:57:29 Uhr:
Zitat:
@princeton schrieb am 14. März 2018 um 13:02:36 Uhr:
Ich würde mir als Vorbesitzer erst einmal den exakten Schadensumfang beschreiben lassen.
Wenn es sich eh nur um einen lächerlichen Umfang handelt, liegt der Verdacht nah, dass der Käufer nur nach einem Rückgabegrund sucht.
Wie schon erwähnt, nicht jeder Austausch eines Karosserieteils bedeutet zwingend, dass es einen wuchtigen Unfall gab...!
sorry, aber dieser Rat ist absoluter Nonsens. Es ist weder notwendig noch sinnvoll in irgendeinen Dialog mit dem Käufer zu treten, geschweige denn sich den Schadensumfang beschreiben zu lassen. Bei einem ausgetauschten Seitenteil ist es eh sonnenklar, dass es ein Unfall war. Wenn der Verkäufer davon gewusst hätte, hätte er das angeben müssen. Aber er hat es nicht (nachweisbar) gewusst, daher gibt es hier keinen Rückgabegrund. Und zugesichert, dass das Auto unfallfrei wäre, hat der Verkäufer auch nicht, daher entfällt das auch. Also gibt es keinerlei Grund und das wird dem Käufer sein Anwalt auch sagen.Entspannt zurücklehnen ist das beste, was man im Moment tun kann.
-🙂
Sich dem Dialog komplett zu entziehen dürfte wohl wenig zur Entspannung beitragen!
Etws mehr Empathie für den wohl berechtigten Frust, bzw. den Verdacht des Käufers wäre sicherlich nicht von Nachteil!
Bei glaubwürdiger Darstellung, dass man von dem Vorschaden keine Kenntnis hat, wird der jetzige Besitzer ggf. auf einen Rechtstreit verzichten.
Bei einer Blockadehaltung des Vorbesitzers dürfte die Wahrscheinlichkeit weitaus höher sein.
Ich würde mir das in diesem Fall nicht zu einfach machen...!
-🙂
Es wäre halt sinnvoll, wenn das "Gutachten" des ADAC anonymisiert hier reingestellt werden würde. Allein aus verschiedenen dicken Lackschichten folgt ja nicht gleich, dass eine Seitenwand ausgetauscht worden sein muss.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 14. März 2018 um 13:57:29 Uhr:
Zitat:
@princeton schrieb am 14. März 2018 um 13:02:36 Uhr:
Ich würde mir als Vorbesitzer erst einmal den exakten Schadensumfang beschreiben lassen.
Wenn es sich eh nur um einen lächerlichen Umfang handelt, liegt der Verdacht nah, dass der Käufer nur nach einem Rückgabegrund sucht.
Wie schon erwähnt, nicht jeder Austausch eines Karosserieteils bedeutet zwingend, dass es einen wuchtigen Unfall gab...!
sorry, aber dieser Rat ist absoluter Nonsens. Es ist weder notwendig noch sinnvoll in irgendeinen Dialog mit dem Käufer zu treten, geschweige denn sich den Schadensumfang beschreiben zu lassen. Bei einem ausgetauschten Seitenteil ist es eh sonnenklar, dass es ein Unfall war. Wenn der Verkäufer davon gewusst hätte, hätte er das angeben müssen. Aber er hat es nicht (nachweisbar) gewusst, daher gibt es hier keinen Rückgabegrund. Und zugesichert, dass das Auto unfallfrei wäre, hat der Verkäufer auch nicht, daher entfällt das auch. Also gibt es keinerlei Grund und das wird dem Käufer sein Anwalt auch sagen.Entspannt zurücklehnen ist das beste, was man im Moment tun kann.
Naja, dass ein ausgetauschtes Seitenteil auf einen Unfall hinweisen muss, würde ich so nicht sagen.
Einkaufswagenrempler mit hässlicher Lackschramme, Beilackierung sieht blöd aus. Also Komplettlackierung oder Austausch.
Wenn das noch bei einem der Vorbesitzter passiert ist, wundert es mich nicht wirklich, dass keiner davon weiß - bzw dann "Unfall" anders definiert.
Zitat:
@princeton schrieb am 14. März 2018 um 15:02:14 Uhr:
Sich dem Dialog komplett zu entziehen dürfte wohl wenig zur Entspannung beitragen!
was dem Verkäufer aber herzlich egal sein kann. Wozu reden, wenn der Käufer
keine berechtigten Ansprüche hat?
Zitat:
@princeton schrieb am 14. März 2018 um 15:02:14 Uhr:
Etws mehr Empathie für den wohl berechtigten Frust, bzw. den Verdacht des Käufers wäre sicherlich nicht von Nachteil!
kann sich doch niemand etwas dafür kaufen
Zitat:
@princeton schrieb am 14. März 2018 um 15:02:14 Uhr:
Bei glaubwürdiger Darstellung, dass man von dem Vorschaden keine Kenntnis hat, wird der jetzige Besitzer ggf. auf einen Rechtstreit verzichten.
wird er doch so auch. Großartiges Reden wird nur als Einlenken missverstanden
Zitat:
@princeton schrieb am 14. März 2018 um 15:02:14 Uhr:
Ich würde mir das in diesem Fall nicht zu einfach machen...!
was kann denn einfacher sein, als einfach nichts zu tun?
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 14. März 2018 um 15:21:55 Uhr:
Naja, dass ein ausgetauschtes Seitenteil auf einen Unfall hinweisen muss, würde ich so nicht sagen.
es geht auch rechtlich nicht um einen Unfall. sondern um die Frage, ob es einen Mangel an der Sache gibt. Ein ausgetauschtes Seitenteil wäre ein solcher Mangel, völlig egal, welche Ursache dazu geführt hat.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 14. März 2018 um 15:21:41 Uhr:
Allein aus verschiedenen dicken Lackschichten folgt ja nicht gleich, dass eine Seitenwand ausgetauscht worden sein muss.
was aber völlig irrelevant ist, weil weder im Einen noch im Anderen Fall etwas an der Sache anders wäre.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 14. März 2018 um 15:25:44 Uhr:
Zitat:
@princeton schrieb am 14. März 2018 um 15:02:14 Uhr:
Sich dem Dialog komplett zu entziehen dürfte wohl wenig zur Entspannung beitragen!
was dem Verkäufer aber herzlich egal sein kann. Wozu reden, wenn der Käufer keine berechtigten Ansprüche hat?
Zitat:
@Kai R. schrieb am 14. März 2018 um 15:25:44 Uhr:
Zitat:
@princeton schrieb am 14. März 2018 um 15:02:14 Uhr:
Etws mehr Empathie für den wohl berechtigten Frust, bzw. den Verdacht des Käufers wäre sicherlich nicht von Nachteil!
kann sich doch niemand etwas dafür kaufen
Zitat:
@Kai R. schrieb am 14. März 2018 um 15:25:44 Uhr:
Zitat:
@princeton schrieb am 14. März 2018 um 15:02:14 Uhr:
Bei glaubwürdiger Darstellung, dass man von dem Vorschaden keine Kenntnis hat, wird der jetzige Besitzer ggf. auf einen Rechtstreit verzichten.
wird er doch so auch. Großartiges Reden wird nur als Einlenken missverstanden
Zitat:
@Kai R. schrieb am 14. März 2018 um 15:25:44 Uhr:
Zitat:
@princeton schrieb am 14. März 2018 um 15:02:14 Uhr:
Ich würde mir das in diesem Fall nicht zu einfach machen...!
was kann denn einfacher sein, als einfach nichts zu tun?
-🙂
Tja, mit dieser Einstellung ist es ja auch nicht verwunderlich, wenn die Gerichte überlastet sind...!
Da, wo ich groß geworden bin, hört man sich fairer Weise die Gegenseite an und erläutert dann sachlich + entschlossen seinen Standpunkt.
Wenn durch ein Dialog oder freundlichen Schriftverkehr beim jetzigen Käufer schon mal die These vom Tisch ist, dass er vom Vorbesitzer getäuscht + übervorteilt wurde, wird er ggf. einsehen, dass bei einem 9 Jahre alten Gebrauchtfahrzeug schon mal so etwas passieren kann...!
-🙂