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Autoverkauf und Außerbetriebsetzung

Themenstarteram 21. Dezember 2022 um 18:46

Moin zusammen,

ich habe eine kurze Frage bezüglich Autoverkauf/Abmeldung.

Am kommenden Freitag (23.12.) möchte sich ein Interessent mein Auto anschauen und ggfs. direkt kaufen und mitnehmen, da er 4 Autostunden entfernt wohnt.

Der Käufer würde ein Kurzzeitkennzeichen mitbringen.

Mein Auto ist allerdings noch nicht abgemeldet und es gibt auch keinen möglichen Termin bei der Stadt bis Freitag.

Welche Alternativen habe ich?

Kann der Käufer überhaupt ein KZK beantragen, wenn mein Auto noch gar nicht abgemeldet ist?

Wäre super, wenn ihr mir helfen könntet.

Freundliche Grüße!

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65 Antworten

Zitat:

@Tesche01 schrieb am 21. Dezember 2022 um 19:46:49 Uhr:

Kann der Käufer überhaupt ein KZK beantragen, wenn mein Auto noch gar nicht abgemeldet ist?

Nein, das ist nicht möglich.

Wenn er ein Kurzzeitkennzeichen mitbringt, dann hast du ihm ja vorab Kopien des Fahrzeugbriefes, Hauptuntersuchung etc. zugeschickt

Er hat das Fahrzeug also ordnungsgemäß angemeldet.

Du selber brauchst ja zum abmelden nur den Fahrzeugschein und DEINE Kennzeichen. Fertig.

Mache einfach den nächsten freien Termin, gehe hin und melde ihn ab

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 21. Dezember 2022 um 19:50:06 Uhr:

Zitat:

@Tesche01 schrieb am 21. Dezember 2022 um 19:46:49 Uhr:

Kann der Käufer überhaupt ein KZK beantragen, wenn mein Auto noch gar nicht abgemeldet ist?

Nein, das ist nicht möglich.

Doch. Bei Kurzzeitkennzeichen ist das möglich. Kurzzeitkennzeichen gelten 5 tage lang.

Das kann nicht funktionieren. Wenn Du nicht abgemeldet hast, kann er kein KZK bekommen. Mach doch einfach einen ordentlichen Vertrag und wenn der Käufer Dir vertrauenswürdig vorkommt, lass ihn mit Deinem Auto angemeldet heimfahren.

( ich weiß: jetzt kommen gleich die üblichen Einwände…)

Edith:

Oder es handelt sich beim Käufer um einen gewerblichen Händler und der bringt sein Rotes Händler Kennzeichen mit? Hast Du das evtl.missverstanden?

Zitat:

@Pauliese schrieb am 21. Dez. 2022 um 19:55:57 Uhr:

Mach doch einfach einen ordentlichen Vertrag und wenn der Käufer Dir vertrauenswürdig vorkommt, lass ihn mit Deinem Auto angemeldet heimfahren.

Mit hinterlegten 500 Euro als Pfand. Das wirkt, damit der Käufer das Auto auch fix abmeldet.

Vertrauen gegen Vertrauen.

Mit Kopien kann der Interessent das Auto nicht ordnungsgemäß anmelden.

Maximal KZK wären möglich, aber nur wenn das Fahrzeuge außer Betrieb gesetzt ist.

Fahrzeug des TE ist angemeldet, ergo gibt's keine KZK.

@Tesche01

Wenn Du den noch nicht abgemeldet hast, dann musst Du den Wagen angemeldet mitgeben. Ich würde es nicht tun.

Alternativ kannst Du das Fahrzeug auch online abmelden.

Erst dann kann der Käufer KZK beantragen

Leute leute...seit dich nicht immer päpstlicher als der Papst. Natürlich kann der Käufer mit Kopien des Fahrzeug-Briefes etc. Kurzzeitkennzeichen bekommen. Wie soll denn sonst ein privater Autokauf-/Verkauf stattfinden.

Nimm das Geld, übergebe ihm die Fahrzeugpapiere, montiere deine Kennzeichen ab dann zum nächsten Termin mit Fahrzeugschein und Kennzeichen hingehen und abmelden. Fertig ist die Laube

Zitat:

@DoubleDrago schrieb am 21. Dezember 2022 um 19:53:20 Uhr:

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 21. Dezember 2022 um 19:50:06 Uhr:

 

Nein, das ist nicht möglich.

Doch. Bei Kurzzeitkennzeichen ist das möglich. Kurzzeitkennzeichen gelten 5 tage lang.

Nein.

§ 16a Probefahrten und Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen

1)Ein Fahrzeug darf, wenn es vorbehaltlich des Satzes 2 nicht zugelassen ist, zu Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn

 

Satz zwei wäre die Ausnahme,wenn das Fahrzeug ein Saisonkennzeichen führt,dann darf außerhalb der Saison ein KZK beantragt und zugeteilt werden.

Davon hat der TE nichts erwähnt, also wird der Erwerber kein KZK bekommen und er sollte auch aufpassen,dass der Erwerber kein KZK welches einem anderen Fahrzeug zugeteilt wurde an das Fahrzeug montiert wird,um es weg zu schaffen

Zitat:

@DoubleDrago schrieb am 21. Dezember 2022 um 20:03:31 Uhr:

Leute leute...seit dich nicht immer päpstlicher als der Papst. Natürlich kann der Käufer mit Kopien des Fahrzeug-Briefes etc. Kurzzeitkennzeichen bekommen. Wie soll denn sonst ein privater Autokauf-/Verkauf stattfinden.

Nimm das Geld, übergebe ihm die Fahrzeugpapiere, montiere deine Kennzeichen ab dann zum nächsten Termin mit Fahrzeugschein und Kennzeichen hingehen und abmelden. Fertig ist die Laube

WIe oft noch das funktioniert nicht. Das Fahrzeug wäre dann nämlich 2x zugelassen. Einmal die Reguläre Zulassung und die KZK das ist so nicht zulässig und daher wird eine Zulassungsstelle für das Fahrzeug auch keine KZK erteilen ( Fehler kommen vor sind schließlich auch nur Menschen dort)

ABmelden geht auch nur mit Papieren, das heißt der Käufer müsste ohne Papiere nach Hause fahren und darauf hoffen das er die Papiere per Post bekommt.

Darauf würde ich mich nicht einlassen als Käufer.

Also entweder das Fahrzeug angemeldet übergeben, mit schriftlichem Vertrag und Meldung an Zulassungsstelle und Versicherung. Oder schauen ob man das Fahrzeug am Freitag abmelden und KZK bekommen kann das geht oft auch ohne offiziellen Termin.

Zitat:

@DoubleDrago schrieb am 21. Dezember 2022 um 20:03:31 Uhr:

Leute leute...seit dich nicht immer päpstlicher als der Papst. Natürlich kann der Käufer mit Kopien des Fahrzeug-Briefes etc. Kurzzeitkennzeichen bekommen. Wie soll denn sonst ein privater Autokauf-/Verkauf stattfinden.

Nimm das Geld, übergebe ihm die Fahrzeugpapiere, montiere deine Kennzeichen ab dann zum nächsten Termin mit Fahrzeugschein und Kennzeichen hingehen und abmelden. Fertig ist die Laube

Der Käufer möchte für das angemeldete Fahrzeug KZK und die gibt es nicht. Lässt die plausi Prüfung weder beim Anwenderprogramm noch beim KBA zu.

Es geht nicht darum mit Kopien ein KZK zu bekommen oder nicht(nicht alle Landkreise akzeptieren Kopien) sondern darum,dass das Fahrzeug des TE noch zugelassen ist. Daran ändert sich auch nichts,wenn man die Bleche abschraubt.

Und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 kann der Verkäufer auch nicht behalten,die braucht der Käufer zum anmelden.

Was Du hier vorschlägst funktioniert nicht ansatzweise

So ist es.

Und was für endlose Probleme es gibt, wenn man sich auf die Geschichte mit dem Abmelden durch den Verkäufer und der schickt die ZB 1 dann per Post dem Käufer zurück, ergeben, sieht man hier im Forum in einem anderen aktuellen Thread.

Wobei das in diesem Fall sowieso nicht in Frage kommt weil die Kennzeichen dann abmontiert werden müssten; also der Verkäufer mit bis zum Käufer fahren müsste und dann wieder zu sich zurück nach Hause.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 21. Dezember 2022 um 20:11:43 Uhr:

Zitat:

@DoubleDrago schrieb am 21. Dezember 2022 um 20:03:31 Uhr:

Leute leute...seit dich nicht immer päpstlicher als der Papst. Natürlich kann der Käufer mit Kopien des Fahrzeug-Briefes etc. Kurzzeitkennzeichen bekommen. Wie soll denn sonst ein privater Autokauf-/Verkauf stattfinden.

Nimm das Geld, übergebe ihm die Fahrzeugpapiere, montiere deine Kennzeichen ab dann zum nächsten Termin mit Fahrzeugschein und Kennzeichen hingehen und abmelden. Fertig ist die Laube

Der Käufer möchte für das angemeldete Fahrzeug KZK und die gibt es nicht. Lässt die plausi Prüfung weder beim Anwenderprogramm noch beim KBA zu.

Es geht nicht darum mit Kopien ein KZK zu bekommen oder nicht(nicht alle Landkreise akzeptieren Kopien) sondern darum,dass das Fahrzeug des TE noch zugelassen ist. Daran ändert sich auch nichts,wenn man die Bleche abschraubt.

Und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 kann der Verkäufer auch nicht behalten,die braucht der Käufer zum anmelden.

Was Du hier vorschlägst funktioniert nicht ansatzweise

Wenn das so ist, dann muss der Kauf verschoben werden, bis der TE das Fahrzeug abgemeldet hat.

Wenn der Käufer seriös ist, wird er ohne Probleme die paar Tage warten.

Meine Güte... :D

Der einhundertste Thread zu dem Thema.

Steht übrigens alles auch komprimiert im www.

Eine Anmeldung dafür hier ist schon sinnfrei, weil es zu viele Meinungen gibt.

 

Meine Vorgehensweise:

Einfach einen Kaufvertrag aufsetzen (bspw. Den vom ADAC), den Käufer damit nach Hause fahren lassen.

 

Da steht samt Uhrzeit drin, wann das Ding verkauft wurde.

Dazu würde ich den Käufer verpflichten, online vor meinen Augen schon einen Termin zur Ummeldung/Abmeldung zu machen.

 

Mann kann es auch immer sehr kompliziert machen.

Bald kommt noch der Vorschlag mit Anhänger oder gar der Anwalt....

 

PS. man auch die Karte aus dem Kaufvertrag mit Meldung an die Zulassungsbehörde schicken.

[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]

 

Damit muss man heutzutage aufpassen. Was, wenn der Käufer es doch nicht abmeldet und mit dem Fahrzeug eine Straftat begangen wird. Man hat zwar den Kaufvertrag, aber das gibt trotzdem nur Scherereien.

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