Autoverkauf und Abholung durch dritten
Hallo zusammen.
Ich bin nicht so wirklich erfahren beim verkaufen eines Autos. Habe auch keinen ähnlichen Fall wie meinen im Forum gefunden, deshalb ein neuer Thread.
Ich habe vor paar Tagen mein gebrauchtes Auto auf mobile online gestellt. Kurz darauf kamen natürlich die ersten komischen anfragen. Alle ignoriert.
Dann kam ein vermeintlich seriöser Interessent mit dem ich telefonisch Kontakt hatte. Er erklärte mir er möchte das Auto für den Export nach Spanien. Ich soll ein Video vom gesamten Auto machen. Er schickt es seinem Partner nach Spanien und er gibt das ok. Habe ich alles auch so gemacht. Daraufhin wieder ein Anruf er ist an dem Auto interessiert, wohnt aber ca. 400 km von mir weg. Preis haben wir auch telefonisch schon ausgemacht (ca. 6000€). Er möchte morgen vorbei kommen und sich das Auto anschauen. Wenn alles so ist wie beschrieben machen wir einen Kaufvertrag, er zahlt mir ein Teil an (wieviel genau haben wir nicht ausgemacht), Papiere Auto etc bleibt bei mir. Ich soll das Auto dann so schnell wie möglich abmelden. Er beauftragt einen Abschlepper der ein paar Tage später das Auto holt und mir den Restbetrag in Bar gibt.
Also mit dieser Art von Verkauf habe ich keine Erfahrung. Könnte das irgendeine Masche sein? Habe bisher nur von dieser anderen Speditionsmasche gelsen bei der man in Vorkasse für die Spedition gehen soll.
An sich hört sich das Vorgehen seriös an aber bei mir sind trotzdem die Alarmglocken an gegangen als er sagte ein Abschlepper holt es dann ab und bringt das Geld.
Vielleicht hat jemand hier Erfahrung mit diesem Vorgehen.
Weiß jemand worauf ich achten sollte, damit ich nicht abgezockt werde? Kann ich irgendwas falsch machen?
Wie mache ich das am Besten mit dem Kaufvertrag? Den schließe ich ja mit der Person die das Auto begutachten kommt. Aber Übergabe des Fahrzeugs und Bestätigung des Erhalts von Fahrzeug und Papieren kann er ja nicht ausfüllen, da ein dritter es holt. Soll ich mit dem Abholer ein Übergabeprotokoll ausfüllen damit alles sicher dokumentiert ist?
Vielleicht bin ich auch einfach nur etwa zu vorsichtig, ich gehe immer vom schlechtesten aus.
Danke schonmal im Voraus für die Hilfe.
41 Antworten
Zitat:
@Crash_ schrieb am 26. Januar 2022 um 17:58:30 Uhr:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 26. Januar 2022 um 17:45:30 Uhr:
Abmelden wirst Du das Auto richtigerweise selber, dann hat sich das mit der Meldung an die Zulassungsstelle schon erledigt. Dass Du das Auto mit Papiere erst nach vollständiger Barzahlung übergibst, ist eh klar.Das Einzige, was Du wirklich beachten musst, ist die Legitimation des Abholers. Dieser soll Dir eine Vollmacht vorlegen, dann ist das hinreichend abgesichert. Den Kaufvertrag machst Du mit dem Abholer als Vertretung des Händlers.
Ok hört sich schonmal plausibel an.
Soll ich den gesamten Kaufvertrag mit dem Abholer machen oder nur den Passus wo die Übergabe der Papiere etc dokumentiert wird.Der Käufer will ja eine Anzahlung tätigen und einen Kaufvertrag machen. Oder soll ich mit ihm einfach eine Bestätigung über die Anzahlung machen und den Kaufvertrag dann mit dem Abholer?
Genau darum geht es.
Du musst 100% sicher sein das der vom VK beauftragte Abholer das Auto abholt.
Denn wenn der dir auch 80% des Geldes oder so gibt muss das nicht der autorisierte Abholer sein.
Tun die so kann der VK nachher kommen und die 20% Anzahlung zurückverlangen weil er das Auto angeblich gar nicht bekommen hätte.
Das ist ein gängiger Trick dem ich auch schon fast mal aufgesessen bin.
Daher nur Abholung mit voller Bezahlung und wenn die einen KV haben wollen dann muss der Abholer mit Vollmacht und Ausweiß kaufen und zahlen.
Oder du lässt dir ganz genau zuvor den Abholer verifizieren. Der muss eindeutig zuordenbar sein.
Will dich nicht irre machen aber so sind andere schon ärmer geworden.
Gerade wenn so eine Nummer vorgetragen wird werde ich 3x mehr hellhörig. Ja ja die Märchen die ich alle schon so gehört habe.
Mit der Einleitung gibt es noch so einige Tricks mehr.
Auch sollte man gescannten und per Mail zugeschickten Persos gegenüber auch eine große Skepsis haben.
Auch da wird getrickst.
OK das ganze komplizierte Prozedere hat sich erledigt. Habe nach den vielen verschiedenen Aussagen hier nochmal den Käufer angerufen.
Wir werden es jetzt wie folgt machen da mir das mit dem Abholer nicht passt.
Der Käufer kommt morgen guckt sich alles an. Wenn alles in Ordnung ist schließen wir einen Kaufvertrag, er gibt mir die volle Summe. Er bekommt Papiere Schlüssel usw. Wir fahren noch zusammen zur Zulassungsstelle und ich melde das Auto ab. Dann bleibt das Auto auf meinem Parkplatz abgemeldet stehen bis der Abholer es am Sonntag mit Trailer holt.
Das ist für mich und ihn die beste Variante.
Gut ich habe dann das Risiko, dass er es nicht abholt und mein Parkplatz blockiert. Aber damit kann ich leben.
Zitat:
:😁
@Crash_ schrieb am 26. Januar 2022 um 18:52:10 Uhr:
OK das ganze komplizierte Prozedere hat sich erledigt. Habe nach den vielen verschiedenen Aussagen hier nochmal den Käufer angerufen.
Wir werden es jetzt wie folgt machen da mir das mit dem Abholer nicht passt.
Der Käufer kommt morgen guckt sich alles an. Wenn alles in Ordnung ist schließen wir einen Kaufvertrag, er gibt mir die volle Summe. Er bekommt Papiere Schlüssel usw. Wir fahren noch zusammen zur Zulassungsstelle und ich melde das Auto ab. Dann bleibt das Auto auf meinem Parkplatz abgemeldet stehen bis der Abholer es am Sonntag mit Trailer holt.
Das ist für mich und ihn die beste Variante.
Gut ich habe dann das Risiko, dass er es nicht abholt und mein Parkplatz blockiert. Aber damit kann ich leben.
Wenn Du Dein Geld für das (abgemeldete!) Fahrzeug bekommen hast und nicht abgeholt wird kann es auf dem Parkplatz auch vergammeln - das kann Dir dann relativ egal sein 😉
Klar - Parkplatz blockiert ist natürlich auch Sch…e
Aber wieso sollte man ein Auto für das das man bezahlt hat nicht auch abholen 🙄🙄🙄
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Spielt für den Verkäufer keine Rolle, da er nicht mehr der Eigentümer ist. Mit einem ordentlichen Kaufvertrag und der Außerbetriebsetzung ist der letzte Halter raus.
Würde sagen nein. Ist aber ein privater Parkplatz der aber zugänglich ist. Und ist ja auch in dem Moment wo das Auto nicht mehr mir gehört, nicht mehr mein Problem. Wenn jemand in das Auto rein fahren sollte dann hat der Käufer ein Problem. Oder worauf willst du hinaus?
War vorher auch nur Haftpflicht versichert also wäre jemand rein gefahren und abgehauen hätte ich das Problem gehabt.
Dann ist da ja alles klar.
Bei weiteren Fragen gibt es hier:
https://www.motor-talk.de/.../...auf-bzw-autoverkauf-t1246526.html?...
Lesestoff.
Gruß Moorteufelchen
Halte den Gefahrübergang auf den Käufer fest und er das Risiko der Beschädigung auf dem Parkplatz sein Problem ist fest. Wird ja abgemeldet auf einem Privatgrund, vielleicht sogar dein Grund, stehen.
Nicht das er sagt der ist in deiner Obhut beschädigt worden.
Dann ist alles geklärt und kannst es so machen.
Wie kommst du jetzt auf mündlichen KV?
Hat der TE davon gesprochen???
Aber generell ist die Aussage korrekt.
Das ist für mich ne Vorverhandlung.
Aber egal, es ist gesagt und damit erledigt. Was er jetzt raus macht muss der TE selber wissen, genügend Infos hat er ja hier bekommen.
Hat alles soweit funktioniert. Wurde nichts nachverhandelt, alles wie telefonisch besprochen. Das Auto steht jetzt noch bis Sonntag vor meiner Garage.
Danke auf jedenfall für die hilfreichen Antworten.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 26. Januar 2022 um 18:35:42 Uhr:
Du musst 100% sicher sein das der vom VK beauftragte Abholer das Auto abholt.Denn wenn der dir auch 80% des Geldes oder so gibt muss das nicht der autorisierte Abholer sein.
Tun die so kann der VK nachher kommen und die 20% Anzahlung zurückverlangen weil er das Auto angeblich gar nicht bekommen hätte.
Das ist ja grundsätzlich richtig, entspricht aber eher nicht der üblichen Abzocke.
Denn der typische Abzocker will ja das Geld haben und untertauchen. Wegen 20 Prozent des Kaufpreises nachher prozessieren müssen? Eher keine "gute" Methode.
Wichtig ist einfach zu dokumentieren, dass der Spediteur auf Auftrag des Käufers da ist. Also im Zweifel ein Speditionsauftrag mit Kopie des Käuferausweises verlangen und aufbewahren. Dann bist Du auf der sicheren Seite.