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Autoverkauf. Auto abgemeldet. Käufer meldet nicht an.

Mercedes CLK 208 Coupé
Themenstarteram 8. Oktober 2018 um 16:05

Hallo liebe Community-Mitglieder,

Ich bin neu hier und noch jung mit meinen 18 Jahren :)

Ich hätte eine Frage da ich dazu nichts im Internet finde.

Und zwar möchte ich mein CLK verkaufen.

Ein Bekannter möchte diesen abkaufen mit Kaufvertrag und monatlicher Abzahlung. Nur will er ihn nicht anmelden sondern öffentlich stehen lassen, ohne Anmeldung.

Welche Probleme kann ICH bekommen wenn das Auto abgemeldet ist, der Kaufvertrag bereits von ihm unterschreiben ist. Ist er dann bereits der Halter und es wäre sein Problem oder bekomme ich für das Parken auf öffentlicher Straße des angemeldeten Autos die Strafe?

Vielen Dank im voraus für die Antworten!

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11 Antworten

Wenn der den Wagen nicht abholt bist Du verantwortlich weil Du der Letzte aktuelle Halter des Fahrzeuges bist..

Das schlimmste was man machen kann ist das Fahrzeug an einen Bekannten zu verkaufen der das in Raten abzahlt denn du wirst vermutlich jeder Rate nachlauffen können. Bei jedem Mangel der auftritt oder festgestellt wird wird er Dich zur Kasse bitten oder versuchen Abzüge im Preis zu vereinbaren oder einfach nicht bezahlen..

Ich hab das schon Zweimal Durch ( mit ehem sehr guten Freunden die mich heute nicht mehr kennen ) und kann nur raten jedem so einen vertrag nicht abzuschließen. Er ist erst dann Halter wenn die karre zugelassen ist und Du Siehst jetzt schon wie es um seine zuverlässigkeit bestellt ist.

Mach Folgendes setze eine Frist bis wann das Fahrzeug abzuholen ist oder wenn du noch keine kohle gesehen hast dann mach den Vertrag Rückgängig ... Du holst nicht ab wie vereinbart ... also versuche damit den Vertrag rückabzuwikeln.. Dann verkaufe wie du wolltest gegen Bares und nix anderes.. an einen der Geld in der Tasche hat.. und wenns einige Hunderter weniger sind..

Hast Du was zu verschenken ?? Bei Geld hört die Freundschaft auf und das scheint nur ein Bekannter zu sein der mit großer Klappe einen auf Dicke Hose machen will.. Was machst du wenn der die karre gegen einen Baum setzt und du deine kohle noch nicht hast ? Er wird vermutlich sagen Hab nix mehr Pech gehabt.. oder habt Ihr das vertraglich geregelt das seine Familie Zahlt wenn er einen Charsch nicht überlebt ?

Da solltet Ihr mal drüber reden und was neues vereinbaren .. Jol.

Themenstarteram 8. Oktober 2018 um 17:33

Vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort!

Was wäre wenn er mir den vollen Betrag bezahlt, ich das Auto übergebe, von mir abmelde und ihm übergebe. Er macht momentan seinen Führerschein und will das Auto danach fahren. Habe aber bedenken, dass er es anfängt ohne Führerschein zu fahren während es nicht angemeldet ist. Könnte ich dann eine Strafe bekommen auch wenn er das Auto bereits gekauft hat? Vielen Dank nochmal für die Antwort und die Hilfe

Wenn er noch keine 18 Jahre ist, kann er ohne Zustimmung seiner Eltern das Auto nicht kaufen.

Themenstarteram 8. Oktober 2018 um 18:22

Sage nicht dass er keine 18 ist, er ist 20. Er hat nur kein Führerschein.

am 9. Oktober 2018 um 20:52

Und was machst du, wenn er durchfällt und den Lappen dann doch nicht macht?

Oder durch doppelte oder dreifache Prüfung nicht mehr das Geld für den Kauf hat?

Themenstarteram 9. Oktober 2018 um 21:33

Nein, sagen wir er gibt mir das komplette Geld jetzt und bekommt das Auto, fährt aber ohne Führerschein mit dem abgemeldeten Auto. Kann ich für irgendwas belangt werden? Oder ist das dann sein eigenes Problem. Wenn er den kaufvertrag unterschrieben und die Papiere hat sollte er doch probleme bekommen wenn er das Auto unangemeldet irgendwo stehen lässt an der Straße und nicht ich.

am 10. Oktober 2018 um 4:20

Dann solltest du aber auch zusehen, dass du deine Nummernschilder mitnimmst und entsorgst.

Zitat:

@JuicyG schrieb am 9. Oktober 2018 um 23:33:17 Uhr:

Nein, sagen wir er gibt mir das komplette Geld jetzt und bekommt das Auto, fährt aber ohne Führerschein mit dem abgemeldeten Auto. Kann ich für irgendwas belangt werden? Oder ist das dann sein eigenes Problem. Wenn er den kaufvertrag unterschrieben und die Papiere hat sollte er doch probleme bekommen wenn er das Auto unangemeldet irgendwo stehen lässt an der Straße und nicht ich.

Wenn ich solche Bedenken hätte, Freundschaft hin oder her würde der mein Auto nicht bekommen.

Ich würde Dir dringend empfehlen, das Auto nur gegen

den kompletten Kaufpreis rauszugeben, ebenso Papiere

usw. Kein Blödsinn wie Ratenzahlung usw., sobald er

über das Auto verfügen kann, hast Du Anspruch auf Deine

komplette Kohle. Muss er halt bei einer Bank nen Kredit

aufnehmen, wenn er genug verdient bekommt er den,

wenn nicht hättest Du früher oder später bei

Ratenzahlung den Ärger mit der Kohle....

Mach mit Deinem Bekannten einen schriftlichen Kaufvertrag

(Formulare gibt's beim ADAC), schließe die Gewährleistung

aus und übergebe das Fahrzeug NUR abgemeldet und gegen

Cash (voller Kaufpreis!).

Schraub die Schilder vor Übergabe ab, vermerke auf dem

Kaufvertrag das Übergabedatum und die Uhrzeit und lass

Dir dies von Deinem Bekannten bei Übergabe unterschreiben.

Dann bist Du "safe" und nicht mehr für den Wagen zuständig.

Wo er den dann parkt, ohne Nummernschilder fährt usw. ist

dann nicht mehr Deine Angelegenheit.

Lass Dich nicht vollquatschen von wegen Kumpel oder so,

hier geht es um Dein Eigentum und Deine Kohle!

Viel Erfolg.

Übrigens: Sollte der Typ eine Probefahrt machen wollen,

kopier Dir vorher seinen Führerschein und Personalausweis.

Bei solchen Dingen ist Vertrauen gut, Kontrolle aber besser!

am 10. Oktober 2018 um 7:51

Wenn er noch keinen Lappen hat, darf er auch keine Probefahrt machen.

@Arak0n, eben, deswegen lässt man sich VOR einer Probe-

fahrt den Lappen zeigen. Behauptungen, daß man als

Interessent einen hat, nützen einem als Verkäufer bei einem

Unfall gegenüber der Versicherung nicht viel....

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