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Autoverkauf: Stimmt etwas mit meiner Anzeige nicht?

Mercedes C-Klasse S204

Hallöchen ihr Schwitzenden.

Ich hoffe, dass ich hiermit nicht gegen eine Regel verstoße. Falls ja, möge man mich bitte darauf hinweisen. Bin mir unsicher, wie das mit dem Posten von mobile.de Links ist.

Ich möchte mein Fahrzeug verkaufen, obwohl ich es irgendwie über alles Liebe. Das Auto ist absolut neuwertig und ich behandle es wie ein rohes Ei. Naja ihr kennt es ja. Es handelt sich um den C 200 CGI.

Seit ca. 6 Monaten weiß ich, dass ich ab Oktober täglich zwischen Köln und Düsseldorf und Köln und Sankt Augustin fahren muss. Ich möchte daher die Gunst der Stunde nutzen und das Auto gegen einen schlechteren Diesel tauschen, solange mein Kombi noch so wenig Kilometer hat.

Die Anzeige ist schon etwas länger drin. (nen Monat), ich habe insgesamt 1300 Aufrufe und 9 Parkungen. Dennoch keinen Anruf.

Ich bin es gewohnt, dass egal bei welchem VB Preis, einfach alle immer behaupten: zu teuer, zu teuer. Ich habe mich bei dem Preis wirklich an allem Vergleichbaren gehalten, was ich finde. Der Preis ist jetzt unterstes Limit. Dennoch: stimmt irgendwas mit der Anzeige nicht?

Kommt mir komisch vor. Bei den letzten beiden Verkäufen (beides Diesel) habe ich die Preise wesentlich höher angesetzt und da waren die Fahrzeuge innerhalb von 2 Tagen weg (inklusive Was ist letzte Preis)

Vielleicht habt ihr noch ein paar Tips, oder ihr kennt jemanden, der jemanden kennt.

Ich möchte das Fahrzeug nicht verschenken, zur Not fahre ich es halt selbst.

Ich poste mal den Link und hoffe auf konstruktive Kritik.

Liebste Grüße

https://suchen.mobile.de/.../details.html?...

Beste Antwort im Thema

Hi!

Diese Geschichte passiert häufig.

Ich beschäftige mich seit bald 30 Jahren mit gebrauchten Mercedes, früher sogar mal einige Zeit beruflich.
Eine der Regeln war schon kurz nach der Wende: Finger weg von Berliner Autohändlern, inkl. der MB-NL.

Ich habe wenige Geschäfte mit den üblichen Fähnchenhändlern gemacht und dann auch fast nur in der Schweiz.
Generell meide ich Verkäufer mit Migrationshintergrund östlich von Triest. Als Käufer meist ebenso ein Reinfall aber bei älteren Autos "musste man da durch".

Mittlerweile gibt es für mich noch zwei Wege, an Autos zu kommen. Einmal die guten Mercedes NLs, seriöse Privatleute mit westurop. Hintergrund und in CH ein paar wenige Occasionshändler.

Das mag durchaus hart klingen, aber ich kaufe im Scnitt alle 6-12 Monate ein anderes Auto für meinen "Fuhrpark" und habe keine Lust mehr, mich mit den üblichen Verdächtigen herumzuärgern.

Dann doch lieber den C 280 Elegance mit Leder und Multikontour, anstatt mir den 8. "gedrehten" AMG-Line mit Firmenwagen- und Migrationshintergrund ansehen zu müssen.

HC

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Du redest Müll

Zitat:

@twinns schrieb am 3. September 2018 um 17:50:46 Uhr:


Was hier ein geschiss gemacht, wird wegen einen Autoverkauf.
Kein Wunder dass du deine Karre nicht verkauft bekommst!!!

Brauchst ja nicht mitlesen🙄

Ich finde es interessant.

Hi!

Was für ein Schwachsinn!

Ganz einfach: das Auto und die Papiere werden übergeben, nachdem der vereinbarte Kaufpreis komplett bezahlt worden ist. Punkt.

Des Weiteren treffe ich mich schon seit vielen Jahren mit dem Käufer zum Abholtermin bei einer Filiale meiner Bank, wo er das Geld dann bar einzahlt. Direkt danach erhält er Schlüssel, Papiere und natürlich den Wagen.

Auf keinen Fall fahre ich Interessenten entgegen.
Je nachdem wie der Interessent sich anhört, findet die Besichtigung bei mir zu Hause oder vor der Bankfiliale in meiner Nähe statt.

Gruß,
HC

Ich mach das mit dem entgegenfahren auch nicht mehr.
Beim Verkauf meines CLK-Cabrio bin ich 120 km hingefahren, Probefahrt, blablabla, Rückfahrt. Habe mir 4 Stunden und über €30,-- Benzin ans Bein geschmiert.
Der hat sich dann doch lieber für ein Opel Astra Cabrio entschieden...

Samg1: Das glaubst du doch selber nicht, das er 1jahr ohne Ummeldung fahren kann, anscheinend hast du ein starkes Problem mit den "kultur bereicherern" weshalb auch immer.
Die freundlichen beschlagnahmen den wagen vom Käufer, wenn er es nicht um meldet. Und du schon alles. Ei geleitet hast das es verkauft wurde

Da täuscht du dich gewaltig. Als mein letztes verkauftes Fahrzeug nach zwei Wochen noch nicht umgemeldet war und ich einen schrieb von meiner Versicherung bekommen habe das mein neuer demnächst als Zweitwagen mit 200+ % laufen wird, hab ich auch etwas Panik bekommen. Die nette Dame von der Zulassungsstelle (übrigens in Baden-Württemberg, hat mit Berlin nichts zu tun) meinte dann zu mir, ich solle nie ein angemeldetes Fahrzeug verkaufen. Die Polizei macht da erstmal gar nichts! Du darfst weiter schön Steuer und Versicherung bezahlen. Das Fahrzeug wird dann erst nach 1 Jahr europaweit zur Fahndung ausgeschrieben und dann muss es erstmal gefunden, bzw. zufällig bei einer Kontrolle auffallen. Hat sie mir ausführlich erklärt.
Google das Thema auch mal, ich hätte das nicht für möglich gehalten. Ich hatte da ein paar schlaflose Nächte. Zum Glück hat er es zwei Tage später umgemeldet.
Ich werde jedenfalls das Auto immer abmelden vor Verkauf. Kann ich nur jedem raten.

Stichwort Geldwäschegesetz. Die auf der Bank fragt nur, woher das Geld ist. Und ein Autoverkauf ist eine durchaus plausible Begründung. Das gibt der bei sich ein und erledigt. Einen Nachweis (Kaufvertrag, quittiert) verlangen die Banker nicht. Das will evtl der Zoll von dir sehen, wenn das bei denen aufschlägt. Das aber ist unwahrscheinlich, weil wenn dann bei denen zugleich eine Abmeldung für dein Auto eingeht ist für die alles klar und der Vorgang geht in die Ablage rund.

Eine Bekannte von mir hat auch mal 50.000€ legalisiert. Also die Oma gestorben war, hat sie das Geld einbezahlt und dann gesagt, das hat sie von der Oma bekommen, einen Tag vor deren Tod. Kommentar, die alten Leute haben irre Summen zuhause rumliegen. War bei der Bank nicht der erste Fall gewesen. Hat niemand mehr interessiert, da auch der Freibetrag der Erbschafts-/Schenkungssteuer nicht erreicht wurde (200.000€).

Wenn man dem Käufer das Auto angemeldet überlässt, muss man natürlich Übergabeuhrzeit festhalten, den Führerschein am besten abfotografieren und den Ausweis auch, wobei das reine rechtliche Grauzone ist. Danach meldet man das der Zulassungsstelle und ist aus dem Schneider. Sollte der Käufer nicht im Inland gemeldet sein, übergibt man das Auto nicht angemeldet. Man kann sein Auto aber an jeder Zulassungsstelle abmelden, also auch da wo man sich trifft. Das Auto kann dann an diesem Tag bis 24 Uhr noch gefahren werden. Beispiel: man trifft sich um 11 irgendwo, wird sich einig, fährt zur örtlichen zulassungsstelle und meldet das Auto ab. Die Schilder bekommt man wieder und der Käufer kann nach Hause fahren.

Ich persönlich halte aber Geschäfte irgendwo auf einem Bahnhof oder in einer Kneipe fern der Heimat für leicht obskur. Der soll kommen oder zum Teufel gehen, basta. Bei einem 1000€ Auto okay, aber nicht bei der Summe. Da wurden schon Leute für weniger Geld abgemurkst.

Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 4. September 2018 um 16:22:33 Uhr:



.....

Wenn man dem Käufer das Auto angemeldet überlässt, muss man natürlich Übergabeuhrzeit festhalten, den Führerschein am besten abfotografieren und den Ausweis auch, wobei das reine rechtliche Grauzone ist. Danach meldet man das der Zulassungsstelle und ist aus dem Schneider.

Ich kann aus gegebenem Anlass nur DRINGEND davon abraten, so zu verfahren. Wie weiter oben bereits richtig geschildert, ist man als Verkäufer mit der reinen Übergabebestätigung keineswegs aus dem Schneider! Man kann damit zwar darlegen, dass man als angeschriebener Halter nicht für Verkehrsverstöße haftet, mehr aber auch nicht. Die Kosten laufen weiter. Besonders tragisch, wenn man einen teuren Alt-Diesel verkauft hat und dann die immensen Steuern weiter bezahlen muss.

Die Zulassungsstelle wird das Fahrzeug nur gegen Vorlage von Zulassung und vor allem Nummernschildern abmelden. Erst danach ist man von der Pflicht zur Zahlung von Kfz-Steuer befreit, andernfalls ist man weiterhin der Haftungsschuldner.

Bei der Versicherung läuft es ähnlich, allerdings kann man dort den Vertrag mir gewisser Zeitverzögerung kündigen und danach wird der Besitzer (Käufer) aufgefordert, sich anderweitig zu versichern oder das Auto wird seitens der Polizei etc. "entstempelt".

Dazu müssen die Behörden den Wagen und vor allem dessen Nummernschilder aber erst einmal finden. Ich kenne Fälle, in denen der neue Besitzer die Schilder am nicht umgemeldeten Auto täglich an- und abgehängt, sich dann unter der Meldeadresse verleugnen lassen und den Wagen im Übrigen gut versteckt geparkt. Die "fliegende Schildermontage" konnte man auf den Bildern der zahlreichen Owi-Anzeigen gut erkennen, da lag das Nummernschild immer hinter der Windschutzscheibe ....

Ich würde niemals einem Fremden ein auf mich zugelassenes Auto herausgeben. Schließlich kann er sich vor Abholung selbst eine Zulassung besorgen oder sich das Auto anliefern lassen, der Verkäufer nimmt dann Schilder und Zulassung wieder mit.

Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 4. September 2018 um 16:22:33 Uhr:


Stichwort Geldwäschegesetz. Die auf der Bank fragt nur, woher das Geld ist. Und ein Autoverkauf ist eine durchaus plausible Begründung. Das gibt der bei sich ein und erledigt. Einen Nachweis (Kaufvertrag, quittiert) verlangen die Banker nicht. Das will evtl der Zoll von dir sehen, wenn das bei denen aufschlägt. Das aber ist unwahrscheinlich, weil wenn dann bei denen zugleich eine Abmeldung für dein Auto eingeht ist für die alles klar und der Vorgang geht in die Ablage rund.

Eine Bekannte von mir hat auch mal 50.000€ legalisiert. Also die Oma gestorben war, hat sie das Geld einbezahlt und dann gesagt, das hat sie von der Oma bekommen, einen Tag vor deren Tod. Kommentar, die alten Leute haben irre Summen zuhause rumliegen. War bei der Bank nicht der erste Fall gewesen. Hat niemand mehr interessiert, da auch der Freibetrag der Erbschafts-/Schenkungssteuer nicht erreicht wurde (200.000€).

Wenn man dem Käufer das Auto angemeldet überlässt, muss man natürlich Übergabeuhrzeit festhalten, den Führerschein am besten abfotografieren und den Ausweis auch, wobei das reine rechtliche Grauzone ist. Danach meldet man das der Zulassungsstelle und ist aus dem Schneider. Sollte der Käufer nicht im Inland gemeldet sein, übergibt man das Auto nicht angemeldet. Man kann sein Auto aber an jeder Zulassungsstelle abmelden, also auch da wo man sich trifft. Das Auto kann dann an diesem Tag bis 24 Uhr noch gefahren werden. Beispiel: man trifft sich um 11 irgendwo, wird sich einig, fährt zur örtlichen zulassungsstelle und meldet das Auto ab. Die Schilder bekommt man wieder und der Käufer kann nach Hause fahren.

Ich persönlich halte aber Geschäfte irgendwo auf einem Bahnhof oder in einer Kneipe fern der Heimat für leicht obskur. Der soll kommen oder zum Teufel gehen, basta. Bei einem 1000€ Auto okay, aber nicht bei der Summe. Da wurden schon Leute für weniger Geld abgemurkst.

Also das man das Auto nach dem abmelden noch bis 23:59Uhr am gleichen Tag fahren darf stimmt nicht so ganz den das dachte ich früher auch immer.
Ich habe in 2016 mein Auto abgemeldet und ein neues mit neuen Schildern zugelassen.
Auf Nachfrage bei der Zulassungsstelle hieß es dann nach dem abmelden das ich mit dem abgemeldeten Auto und den alten schildern nicht mehr fahren darf.
Nun stand ich also mit dem abgemeldeten Auto vor der Zulassungsstelle und wusste nicht wie ich zu dem 35 km entfernten Händler kommen sollte wo mein altes Auto in Zahlung ging und mein neuer zur Abholung bereit stand.

Im Nachhinein habe ich dann trotzdem einfach die alten Schilder wieder ran gehängt und bin einfach gefahren ob nun legal oder nicht...!?

Zitat:

@Th1184 schrieb am 4. September 2018 um 17:02:55 Uhr:



Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 4. September 2018 um 16:22:33 Uhr:


Stichwort Geldwäschegesetz. Die auf der Bank fragt nur, woher das Geld ist. Und ein Autoverkauf ist eine durchaus plausible Begründung. Das gibt der bei sich ein und erledigt. Einen Nachweis (Kaufvertrag, quittiert) verlangen die Banker nicht. Das will evtl der Zoll von dir sehen, wenn das bei denen aufschlägt. Das aber ist unwahrscheinlich, weil wenn dann bei denen zugleich eine Abmeldung für dein Auto eingeht ist für die alles klar und der Vorgang geht in die Ablage rund.

Eine Bekannte von mir hat auch mal 50.000€ legalisiert. Also die Oma gestorben war, hat sie das Geld einbezahlt und dann gesagt, das hat sie von der Oma bekommen, einen Tag vor deren Tod. Kommentar, die alten Leute haben irre Summen zuhause rumliegen. War bei der Bank nicht der erste Fall gewesen. Hat niemand mehr interessiert, da auch der Freibetrag der Erbschafts-/Schenkungssteuer nicht erreicht wurde (200.000€).

Wenn man dem Käufer das Auto angemeldet überlässt, muss man natürlich Übergabeuhrzeit festhalten, den Führerschein am besten abfotografieren und den Ausweis auch, wobei das reine rechtliche Grauzone ist. Danach meldet man das der Zulassungsstelle und ist aus dem Schneider. Sollte der Käufer nicht im Inland gemeldet sein, übergibt man das Auto nicht angemeldet. Man kann sein Auto aber an jeder Zulassungsstelle abmelden, also auch da wo man sich trifft. Das Auto kann dann an diesem Tag bis 24 Uhr noch gefahren werden. Beispiel: man trifft sich um 11 irgendwo, wird sich einig, fährt zur örtlichen zulassungsstelle und meldet das Auto ab. Die Schilder bekommt man wieder und der Käufer kann nach Hause fahren.

Ich persönlich halte aber Geschäfte irgendwo auf einem Bahnhof oder in einer Kneipe fern der Heimat für leicht obskur. Der soll kommen oder zum Teufel gehen, basta. Bei einem 1000€ Auto okay, aber nicht bei der Summe. Da wurden schon Leute für weniger Geld abgemurkst.

Also das man das Auto nach dem abmelden noch bis 23:59Uhr am gleichen Tag fahren darf stimmt nicht so ganz den das dachte ich früher auch immer.
Ich habe in 2016 mein Auto abgemeldet und ein neues mit neuen Schildern zugelassen.
Auf Nachfrage bei der Zulassungsstelle hieß es dann nach dem abmelden das ich mit dem abgemeldeten Auto und den alten schildern nicht mehr fahren darf.
Nun stand ich also mit dem abgemeldeten Auto vor der Zulassungsstelle und wusste nicht wie ich zu dem 35 km entfernten Händler kommen sollte wo mein altes Auto in Zahlung ging und mein neuer zur Abholung bereit stand.

Im Nachhinein habe ich dann trotzdem einfach die alten Schilder wieder ran gehängt und bin einfach gefahren ob nun legal oder nicht...!?

Dann gibt die Stadt Köln auf Ihrer Seite falsche Auskünfte:

https://www.stadt-koeln.de/.../...ten-mit-ungestempelten-kennzeichen-1

Dann gibt die Stadt Köln auf Ihrer Seite falsche Auskünfte:

https://www.stadt-koeln.de/.../...ten-mit-ungestempelten-kennzeichen-1

Das wollte ich damit nicht sagen.
Ich habe nur meine persönlichen Erfahrungen zu dem Thema geschildert.

Ich habe mich damals auch im Internet informiert und dem Typ die Seite vom Land Hessen gezeigt wo es schwarz auf weiß steht das man nach dem abmelden noch bis 23:59 Uhr weiterfahren darf.
Aber das hat den guten Mann nicht wirklich interessiert und ich bekam zur Antwort man solle nicht alles glauben was im Internet steht und er es ja schließlich besser wissen müsste.🙄

Tolle Beiträge von euch beiden!

Sowas lese ich gerne. Dafür ist so ein Forum da.

Bis jetzt kam es nicht zum Verkauf und dass ich das Auto auf diese Art und Weise verkaufen werde, war nur eine Idee.

Ich halte euch auf dem Laufenden. Es gibt bestimmt viele, die sich damit auch nicht so auskennen.

Der Titel des Threads passt aber natürlich nicht mehr.

Ich kann den selbst ja auch nicht schließen.

Mir wurde aber auch meistens toll geholfen. Bis auf einige völlig sinnlose und blöde Kommentare. Darf sich halt jeder anmelden im Internetz.

Noch mal danke für viele Infos

Also es gibt da wohl zwischenzeitlich einige Einschränkungen:
Fahrten im Zusammenhang mit der Zulassung sind möglich. Also von zuhause zur HU und dann zur Zulassung und von der Zulassung nach Hause.

Wenn wir das oben gesagte spezifizieren, dann darf der Käufer das Auto abmelden und damit nach Hause fahren.

https://www.autozeitung.de/...eichen-fahren-ohne-zulassung-134010.html

Zitat:

@Mendingo schrieb am 2. September 2018 um 11:34:42 Uhr:


Ich habe grade einen Interessenten, ein älterer Herr in Rente, der aus 600km kommt. Ich habe ihm angeboten, dass ich entgegenkommen. Ich fahre dann 180 km und er den Rest mit der Bahn.

Wie würdet ihr das praktisch machen, falls es zum Kauf in der fremden Stadt kommt. Er wurde rote Kennzeichen btw Kurzzeitkennzeichen mitbringen, aber wie sieht's mit der Kohle aus?

Na hast du dich mit dem Interessenten getroffen ?

Hey, nope. Er hat sich für einen 180er entschieden.

Mal abwarten was noch passiert. 🙂

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