Autoverkauf; Papiere -> korrekte Vorgehensweise?
Hallo,
ich hoffe das Thema passt hier einiegermaßen in diesen Bereich. 🙂
Für mein aktuelles Fahrzeug habe ich einen Käufer gefunden, nun haben wir folgende Vorgehensweise geplant - ist das so i.O./realistisch?
Ich muss dazu sagen das der Käufer ca. 300 km auf sich nimmt um das Auto zu kaufen und ich möchte den Wagen erst gegen Ende Februar abgeben. Daher folgende Vorgehensweise:
1. Kleine Anzahlung für Reservierung des Fahrzeugs
2. Kaufvertrag wird nächste Woche unterschrieben
3. 50% des Kaufpreises zum Erhalt des Fahrzeugbriefs
4. Ich melde das Fahrzeug ab (ich möchte meine Schilder behalten)
-> ich verschicke den Brief dann per Post zum Käufer damit er das Auto neu anmelden kann und mit den neuen Schildern zur Abholung kommen kann.
4. Restzahlung des Kaufpreises bei Abholung
Was würdet ihr sagen, kann man so machen?
VG & danke!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Kai R. schrieb am 29. Januar 2018 um 12:44:09 Uhr:
Die Bedenkenträger hier werden sich natürlich noch melden.
war so klar
35 Antworten
der Käufer wird Dir auf ein Stück Papier hin erst eine Anzahlung bezahlen und dann 50% des Kaufpreises vorab überweisen. Wer wird da wohl wem mehr vertrauen müssen? Das Risiko für den Verkäufer ist doch gering.
Also: allet jut.
Zitat:
@A3sebb schrieb am 30. Januar 2018 um 11:07:54 Uhr:
Wenn ihr da eine charmante und sinnvolle Lösung die für beide Seiten von Vorteil sind wüsstet bin ich sehr daran interessiert. 🙂
In deinem Fall würde ich jetzt auch nichts mehr ändern, sondern mich an die ausgemachte Vorgehensweise halten.
1. Kleine Anzahlung für Reservierung des Fahrzeugs
->könnt ihr so machen. besser: macht einen kompletten kaufvertrag, haltet die anzahlung im kaufvetrag fest und auch den übergabe tag oder die übergabewoche incl prognostiziertem kilometerstand.
->schreib dir (und ihm) ein rücktrittsrecht in den vertrag sollte das fahrzeug verunfallen.
2. Kaufvertrag wird nächste Woche unterschrieben
->siehe 1
3. 50% des Kaufpreises zum Erhalt des Fahrzeugbriefs
->unsinn. den brief gibts du nicht raus ohne 100% erhalten zu haben und das fahrzeug los zu sein
4. Ich melde das Fahrzeug ab (ich möchte meine Schilder behalten)
->das kannst du so machen. vor seiner abholung, am tage seiner abholung. wie auch immer. blöd für ihn, weil er dann nicht mit heimfahren kann ohne rote nummer, ohne kurzkennzeichen
5. ich verschicke den Brief dann per Post zum Käufer damit er das Auto neu anmelden kann und mit den neuen Schildern zur Abholung kommen kann.
->kann man so machen.
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ich würde es wie folgt machen:
a) ->angemeldet übergeben. übergabezeitpunkt dokumentieren incl sofortigem fax an kba und deine versicherung. un in den vertrag mit reinschreiben dass er unverzüglich ab/ummeldet.
(und frag die zulassungstelle ob die kennzeichenresevierung in einem sochem fall für dich erhalten bleibt. dass er diese nicht nutzen darf schreibst du mit in euren kaufvetrag)....wenn das nicht geht gehts nur mit vorher abmelden.
b) abmelden am tag der abholung gemeinsam auf der zulassungstelle
->falls der verkauft platz hast du dann wenigstens nicht umsonst vorher abgemeldet und rennereien und gebühren gehabt!
->er kann auf der zulassungstelle dann kurzkennzeichen machen. das ist schnell gemacht ein kurzes telefonot bei seiner versicherung und er bekommt eine EVB nummer mit der er kurzkennzeichen machen kann. die meisten versicherer verrechnen die kosten für diese kurzversicherung bei abschluss eines regulären versicherungsvertrages. mehrkostet die er halt hat: ein paar euro für die kurzschilder. ein paar euro auf der zulassungstelle. ist alles überschaubar, 50, 60€. also nicht die welt. versichst du den fahrzeugbrief vorher und das ding kommt abhanden kostet der spaß auch ordentlich geld.....(sicherheitshalber schickt man einschreiben rückschein aber das sind auch schon 7 oder 8€ im großem brief...und ein zwei ungewisse tage für beide seiten)
c) lass ihn kommen. fahrt gemeinsam nach zu ihm nach hause (du am steuer). schraub die schilder ab und nimmt den fahrzeugschein mit und meldest das fahrzeug ab (bei dir im ort. bei ihm ort. oder auch irgendwo unterwegs. abmelden kannst du überall). bist du der fahrzeughalter brauchst du keinen brief zum abmelden (den hat er ja dann) sondern nur schilder und schein.
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jedenfalls hätte ich
- keine lust auf fahrzeugbrief verschicken
- niemals den brief rausrücken bevor ich nicht 100% des geldes übergeben bekomme!
- und ob du ihn auf deiner anmeldung heimfahren läßt solltest von der nasenspitze usw abhängig machen (und eben sauber incl unterschrift die übergabe dokumentieren und direkt fax an versicherung und kba....kracht es unterwegs springt zwar trotzdem deine haftpflicht in die bresche aber der regress geht direkt an ihn meine ich)
Zitat:
@newt3 schrieb am 30. Januar 2018 um 13:47:29 Uhr:
ich würde es wie folgt machen:
a) ->angemeldet übergeben. übergabezeitpunkt dokumentieren incl sofortigem fax an kba und deine versicherung. un in den vertrag mit reinschreiben dass er unverzüglich ab/ummeldet.
Auch wenn ich es schon oft gesagt habe: diese tolle Klausel des sofortigen Ummeldens...was bringts? Wenn er es nicht macht, dann hast du einen schönen Wisch, auf dem draufsteht, dass er das Auto ummelden soll. Und nun? Was ist, wenn er es nicht macht? Die Rennerei hat man dann immer erst, auch wenn aus den meisten Sachen relativ leicht rauskommt. Ich sehe es aber auch zusätzlich nicht ein, für die Zeit der Nutzung durch den Käufer (und wenn es nur drei Tage sind), weiter was zu zahlen. Wenn man dem Käufer glaubt und ihn für einen guten Menschen hält, dann kann man das so machen. Kann auch gut gehen und alle sind zufrieden. Ich persönlich würde es nicht machen, Fahrzeuge gehen nur abgemeldet weiter. Wenn ich das so mache, dann muss ich halt mit einem ggf. eingeschränkten Käuferkreis leben.
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"niemals den brief rausrücken bevor ich nicht 100% des geldes übergeben bekomme!"
Ist das wirklich so ein Problem, wenn die Vorgehensweise genau so im Vertrag festgelegt wurde? Ausserdem habe ich dann schon 50% des Kaufpreises auf meinem Konto. Was bringt ihm der Brief wenn das Auto bei mir in der Garage steht? Sehe da irgendwie noch nicht das große Problem.
wenn er nicht zahlt hast Du keinen Brief und er kein Auto. Natürlich gibt es da ein Restrisiko aber schon um seine 50% zurückzuerhalten wird er den Brief wieder rausrücken. Was soll das also.
Wenn er das Auto sowieso ummeldet, musst Du es nicht vorher abmelden. Du behältst schön das Auto in der Garage und schickst ihm die Papiere und Schilder. Er meldet um und bringt die Schilder wieder mit zurück. Er bekommt das Auto gegen Restzahlung des Kaufpreises. Ende Gelände.