Autoverkauf mit Problemen
Hallo. Hab ein Problem.
Ich erklärs euch mal kurz.
Hab einen Golf mit einem unfall vorne links gekauft. Auto war voll fahrbereit. beschädigt waren grösstenteils kotflügel haube und stosstange. Habe einen neuen Kotflügel gekauft und haube und stosstange lackieren lassen. ungefähr 1000 euro reparaturkosten gehabt. als er dann fertig war hab ich einen audi gefunden der mir besser gefallen hat und ihn gekauft und den golf verkauft.plus minus null.
hab im kaufvertrag reingeschrieben privatverkauf ohne gewähleistung, unfallfrei bis auf schaden vorne links.blechschaden.
hab post vom anwalt des käufers bekommen wo er meint das der wagen nen grossen schaden hatte.laut gutachten 6000 euro usw.
und will schadensersatz bzw. rückzahlung.das gutachten kannte ich aber nich beim kauf. hab meinen anwalt eingeschaltet aber das problem ist ich habe keine rechschutzversicherung. was würdet ihr sagen?hatte schonmal jemand so ein problem?
hab ihm ja gesagt das er einen schaden hatte. blechschaden muss ja nich klein sein oder?
war halt nur kein rahmenschaden.war echt nur ne beule im kotflügel.haube und stosstange waren verschrammt.
MfG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Zocke
hm. Deswegen mache ich ir ja sorgen. aber habe ja darauf hingewiesen das er einen schaden hatte. und bis auf diesen hatte der golf auch keinen anderen schaden.
Dir wird ja auch nicht vorgeworfen das du auf den Schaden nicht hingewiesen hast, sondern das du eine kapitalen Unfallschaden als harmlosen Blechschaden verkauft hast. Es geht dabei nicht darum was für dich unfallfrei bedeutet sondern was darunter normalerweise verstanden wird. Wenn du mir den Wagen als unfallfrei verkauft hättest, dann wäre ich auch der Meinung das du mir nicht die Wahrheit gesagt hast immerhin waren Kotflügel, Motorhaube und Stoßstange beschädigt. Es wird nicht erst von einem Unfallschaden geredet wenn der Rahmen beschädigt ist.
173 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Zocke
OH MEIN GOTT....du bis ja mal ein ganz krasser Patient...
Wenn Du schon in der Virtualität nicht sachlich bleiben kannst, wie wirst Du dann erst in der Realität vor einem Richter reagieren, wenn es um echtes Geld von Deinem Konto geht?
Da lockt man ein wenig auf Argumentationsebene und schon drehst Du am Rad. Welche Worte, Gescihtszüge und Körpersprache würden von Dir vor einem Richter kommen, wenn die Gegenseite mit sowas kommt?
Deine Sachlichkeit ist weg, bevor es überhaupt richtig losgegangen ist und dann erst Deine Argumente kommen müssen.
Zitat:
Wo steht denn das es ein bagatellschaden ist?
.. wo steht das blechschaden eine bagatellisierung eines unfallschaden ist und nicht die art des schadens.?
Meinst Du, dass ein Richter das Spiel mit Frage/Gegenfrage mitmacht oder dass ein Richter sich an Fakten orientiert.
Deine Taktik ist immer noch nicht gerichtsfähig, solange Du Gegenargumente nicht mit Argumenten oder Fakten widerlegen kannst, solange bleiben sie unwiderlegt.
Die Gegenseite ist Klageführer und wird einen begründeten Antrag stellen, da müssen Sachargumente auf der Sachebene gegen die Argumente der Gegenseite kommen. Wenn es hier nach stundenlanger Überlegung und Ruhe am heimischen Schreibtisch nicht klappt, wie soll es innerhalb von wenigen Minuten vor einem gut vorbereitetem, vor Fakten strotzendem gegnerischen Anwalt vor einem Richter klappen?
Der Richter wird Dich befragen, willst Du dann die Aussage verweigern und wie ein kleines Kind rumschmollen, mit dem Fuß auf die Erde stampfen: "Ich will aber nicht, alle sind doof"?
ich denke mal der grund deiner reaktionen liegt wohl tiefer..ich denke in deiner kindheit.. wurdest bestimt oft gehänselt und hattest nicht oft recht.und nun bveruschst du das hier zu kompensieren..aber kein problem..ich habe in herz für sowas...
:=)
Wenn es Dir in Deiner Situation weiterhilft, mir hat es ein Lächeln gebracht, danke.
Moin,
Ich würde eher vermuten, dass er, wie auch einige andere, einiges an Kompetenz in diesem Bereich mitbringt, welche dir völlig abgeht.
Wie schon MEHRFACH gesagt ... ein Gutachtenschaden von 6000 Euro ist vor Gericht im ALLGEMEINEN KEIN Blechschaden mehr, womit deine Aussage juristisch gesagt "irreführend" war/ist.
Da kannst du rumhampeln und rumkrakelen wie du willst ... das ist einfach nach juristischer Erfahrung so.
*schmunzelnderweise*
Kester
Zitat:
Original geschrieben von Zocke
ich denke mal der grund deiner reaktionen liegt wohl tiefer..ich denke in deiner kindheit.. wurdest bestimt oft gehänselt und hattest nicht oft recht.und nun bveruschst du das hier zu kompensieren..aber kein problem..ich habe in herz für sowas...
Wie schon MEHRFACH gesagt ... ein Gutachtenschaden von 6000 Euro ist vor Gericht im ALLGEMEINEN KEIN Blechschaden mehr, womit deine Aussage juristisch gesagt "irreführend" war/ist.
ok..aber ihr müsst diese weisheit doch irgendwie belegen können..
Sonst behaupte ich einfach mal das solange nicht die höhe des blechschadens aufgelistet ist juristisch gesehen nichts gegen ein starken schaden spricht...
es wird ja nicht von einem kleinen blechschaden gesprochen..
genauso wie ihr mir sachen vorwirft und wieder verwerft müsst ihr eure argumente doch auch irgendwei belegen..oder habe ichs hier nur mit professione´llen anwälten und richtern zu tun???
Das gutachten habe ich ja nie gesehen d.h. es konnte auch ur erstunken und erlogen sein wie einiges in der anklageschrieft wie z.B. das es sich um einen wirtschaftlichen totalschaden hadelt und das ich "mutmasslich" nebenberuflcih mit gebrauchtwagen handel..
ich bin projektmanager bei thyssen bilstein.. ich weiss nicht wie die darauf kommen.
Da kannst du rumhampeln und rumkrakelen wie du willst ... das ist einfach nach juristischer Erfahrung so.
*schmunzelnderweise*
Kester
also hattest du schonmal das selbe problem oder ähnlcihes?
Zitat:
Original geschrieben von Zocke
ich bin projektmanager..
...und da gibts doch ernsthaft leute die sich wundern warum es mit der deutschen wirtschaft steil bergab geht... 😛
(sry, der musste einfach sein)
willst oder kannst du das einfach nicht verstehen?
du hast sinngemäß im kaufvertrag geschrieben "sie ist noch jungfrau, hatte aber bereits 4 kinder"......dein schaden am kfz ist kein bagatellschaden mehr, und du hast ihn als solchen verkauft 😕
Zitat:
Original geschrieben von Zocke
ok..aber ihr müsst diese weisheit doch irgendwie belegen können..
Nein.
DU muss DEINE Weisheit vor dem Richter belegen können.
Zitat:
Sonst behaupte ich einfach mal das solange nicht die höhe des blechschadens aufgelistet ist juristisch gesehen nichts gegen ein starken schaden spricht...
Beweis ?
Zitat:
es wird ja nicht von einem kleinen blechschaden gesprochen..
Das ist kein Beweis, sondern nur eine Auslegung.
Es fehlt der juristische Nachweis, also zB. Gesetze oder Urteile oder Gutachteraussagen, dass diese Auslegung als Nachweis richtig ist.
Was Du hast sind reine Behauptungen, Dir fehlen die Beweise für Deine Behauptungen und Ansichten.
Zitat:
Das gutachten habe ich ja nie gesehen d.h. es konnte auch ur erstunken und erlogen sein
Ein Anwalt, der mit einem Gutachten vor Gericht geht, was überhaupt nicht existiert ?
Glaubst Du doch selber nicht.
Zitat:
wie einiges in der anklageschrieft wie z.B. das es sich um einen wirtschaftlichen totalschaden hadelt
Das Gutachten wird doch mit Sicherheit Dein Anwalt bekommen haben. Das gehört zur Klageschrift und das kommt kommt automatisch vom Gericht zu Deinem Anwalt.
Hier stimmt doch schon wieder irgendwas nicht
Zitat:
und das ich "mutmasslich" nebenberuflcih mit gebrauchtwagen handel...
Lass Dich von Deinem Anwalt beraten, da hängt nämlich die nächste dicke Überraschung.
Entweder hast Du keinen Anwalt, oder es ist ein ausschließlicher Fachmann im Strafrecht beim Wasserbau oder ähnliches, zumindest ganz weit weg vom Verbraucherrecht im Zivilrechtsbereich.
Zitat:
Original geschrieben von Zocke
was hat das denn mit meinem anwalt zu tun?
deinen aussagen anch zu folgern bist du dir offensichtlich nicht darüber bewusst in welcher situation du dich befindest...und dein anwalt (sofern du überhaupt einen hast) hat dich anscheined auch nicht darüber aufgeklärt!
Zitat:
Original geschrieben von Zocke
Wieso könnt ihr denn nicht einfach sachlich bleiben und nicht irgendwas unsinniges behaupten....
...wieso kannst du nicht einfach mal bei den fakten bleiben und nicht als deinem wunschdenken
(was weder etwas mit der "sache", der realität oder rechtssprechung zu tun)vortragen und das akzeptieren was andere die offensichtlich deutlich mehr erfahrung haben als du, dir sagen ohne als zu kontern "nein das ist nicht so"....
es mag zwar sein, das DEIN kaufvertrag in DEINEN augen ausreichend formuliert war.......rechtlich ist es aber genau andersherum und du hast dir mit deiner formulierung selbst das gnick gebrochen....
Das ist kein Beweis, sondern nur eine Auslegung.
Es fehlt der juristische Nachweis, also zB. Gesetze oder Urteile oder Gutachteraussagen, dass diese Auslegung als Nachweis richtig ist.
aber genauso wie ich meine aussagen belegen soll müsst ihr euro doch auch irgendwo herhaben..
ihr müsst eure erfahrung doch an irgendwas festmachen..
ihr wollt mich wohl nicht verstehen...
genauso wie ich die ganze zeit was behaupte behauptet ihr ja auch nur..bis jetzt hat mir noch niemadn irgendwei einen beweis für seine aussagen geliefert...
vertseht ihr das denn nciht??ihr werft mir vo meine aussagen nciht belegen zu können könnt eure aber genasuo wenig...
und als notlösung werft ihr mir vor das ich lüge...
echt traurig das ihr euch nicht besser zu helfen wisst...
bin ein wenig enttäuscht von diesem forum...
Das ist eine sachliche Feststellung.
Ein Anwalt hätte Dir bereits im Beratungsgespräch etliche von Dir vorgetragene "Weisheiten" als Weihnachtsmann-Geschichten erklärt und Dir längst die Zähne gezogen mit denen Du hier immer noch rumklapperst.
Gegenfragen, unterschwellige Unterstellungen, Behauptungen, Vermutungen hast Du ganz viele, aber das ist alles die Vorstellung nach zu vielen schlechte US-Serien oder deutsche Nachbauten dieser US-Serien wie Salesch und Co (das Hämmerchen bei der Urteilsverkündung in den ersten Folgen war der absolute Knaller, ein Urteil wie ein Zuschlag bei einer Versteigerung - buahh).
Vor deutschen Gerichten zählen bewiesene Fakten und davon hast Du nicht eine einzige.
Deine Vermutungen oder Unterschwelligkeiten taugen zur Erschütterung der Argumente eines Staatsanwaltes in einem Strafrechtsverfahren, was dann mit "im Zweifel..." ausgehen kann.
Du bist aber mit Vertrag und Schadensersatzforderung im Zivilrecht, da gibt es kein "in Zweifel..." solche Dinge sind verlorene Zeit und nagen ausschließlich an Deiner eigenen Glaubwürdigkeit. Wenn tatsächliche Sach-Argumente für Dich vorhanden wären, wieso kommen die dann nicht?
Den Anderen als "bösen Mann" hinstellen ist Kindergartendenken, der ist studierter Jurist und weiß recht genau, wann er warum welches Wort benutzt wird oder auch nicht benutzt wird.
"Könnte" ist kein bewiesener Sachstand. Es geht nicht um eine Grundsatzentscheidung vor dem BGH, ob ein "könnte" eine allgemeinjuristische Wirkung hat oder nicht und wenn, wie groß sie ist, sondern um den klaren Einzelfall in einer existierenden Sachlage mit vielen Fragestellungen, unter anderem:
Warum ist der Begriff "Blechschaden" keine Verharmlosung eines wirtschaftlichen Totalschadens?
Warum ist das vorliegende Gutachten falsch?
Gaaanz dünnes Eis, ein Gutachten ist immerhin an Neutralität gebunden, ein "Gefälligkeitsgutachten" ist eine Straftat.
Mit Deiner recht merkwürdigen Ansichts- und Ausdrucksweise reitest Du dich immer weiter rein und das alle unter "Absprache" mit einem Anwalt? Deine Äußerungen zu diesem Gutachten sind Straftatvorwürfe, wenn auch nur indirekt. Mittlerweile besteht Deine "Sachargumentation" aus dem teilweisen Vorwurf von vermutlich gegen Dich begangenen Straftaten.
Du verwehrst Dich massiv gegen den Verdacht, dass Du eventuelle gewerblich handelst, aber der Vorwurf von Straftaten gegenüber anderen geht Dir selber recht locker über die Tatstatur.