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Autoverkauf mit Problemen

Themenstarteram 4. Dezember 2008 um 17:26

Hallo. Hab ein Problem.

Ich erklärs euch mal kurz.

Hab einen Golf mit einem unfall vorne links gekauft. Auto war voll fahrbereit. beschädigt waren grösstenteils kotflügel haube und stosstange. Habe einen neuen Kotflügel gekauft und haube und stosstange lackieren lassen. ungefähr 1000 euro reparaturkosten gehabt. als er dann fertig war hab ich einen audi gefunden der mir besser gefallen hat und ihn gekauft und den golf verkauft.plus minus null.

hab im kaufvertrag reingeschrieben privatverkauf ohne gewähleistung, unfallfrei bis auf schaden vorne links.blechschaden.

hab post vom anwalt des käufers bekommen wo er meint das der wagen nen grossen schaden hatte.laut gutachten 6000 euro usw.

und will schadensersatz bzw. rückzahlung.das gutachten kannte ich aber nich beim kauf. hab meinen anwalt eingeschaltet aber das problem ist ich habe keine rechschutzversicherung. was würdet ihr sagen?hatte schonmal jemand so ein problem?

hab ihm ja gesagt das er einen schaden hatte. blechschaden muss ja nich klein sein oder?

war halt nur kein rahmenschaden.war echt nur ne beule im kotflügel.haube und stosstange waren verschrammt.

MfG

Beste Antwort im Thema
am 4. Dezember 2008 um 21:29

Zitat:

Original geschrieben von Zocke

hm. Deswegen mache ich ir ja sorgen. aber habe ja darauf hingewiesen das er einen schaden hatte. und bis auf diesen hatte der golf auch keinen anderen schaden.

Dir wird ja auch nicht vorgeworfen das du auf den Schaden nicht hingewiesen hast, sondern das du eine kapitalen Unfallschaden als harmlosen Blechschaden verkauft hast. Es geht dabei nicht darum was für dich unfallfrei bedeutet sondern was darunter normalerweise verstanden wird. Wenn du mir den Wagen als unfallfrei verkauft hättest, dann wäre ich auch der Meinung das du mir nicht die Wahrheit gesagt hast immerhin waren Kotflügel, Motorhaube und Stoßstange beschädigt. Es wird nicht erst von einem Unfallschaden geredet wenn der Rahmen beschädigt ist.

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Zitat:

Original geschrieben von Zocke

echt traurig das ihr euch nicht besser zu helfen wisst...

dir wurde bereits auf seite 1 mehrfach erklärt was, wann, wie, warum gekkenzeichnet werden muss, das problem ist, du WILLST das nicht verstehen!

google ist dir bekannt?

dann such mal nach bagatellschäden und deren preisliche obergrenze.....und wie das auto bei größeren dingen wie einem bagatellschaden verkauft werden darf....da gibts auch genügend gerichtsurteile zu.....aber wenn du die grundlegenden dinge nicht verstehen WILLST, dann KANNST du die gerichtsurteile erst recht nicht deuten...

hier mal etwas das halbwegs passt.....und dadurch das du "unfallfrei" in den vertrag geschrieben hast, hast du deinen schaden als "bagatellschaden" verkauft....

Zitat:

Original geschrieben von Zocke

ihr müsst eure erfahrung doch an irgendwas festmachen..

Vielleicht an den hier geposteten Gerichtsurteilen.

Wenn Du das "nicht für voll nimmst", dann ist dies nicht unser Problem, frag den Verurteilten, der musste das "für voll" nehmen.

 

Zitat:

bin ein wenig enttäuscht von diesem forum...

Weil es keine derartig Hilfe gibt, mit der man sich ohne Anwalt (Kosten) vor Gericht selber verteidigen und dann auch "gewinnen" kann.

Du hast einen Anwalt, der sollte doch ausreichend helfen können, der ist doch auch sehr sicher, oder doch nicht?

Zumindest kennt der den Briefwechsel mit der Gegenseite, wir nicht, daher kann hier auch nur deutlich weniger kommen, als Dir Dein eigener Anwalt erzählt und rät (was hier ohnehin nicht geht).

Somit bleibt nur die klare Aufzählung aller drei Möglichkeiten:

Vertrag gültig - teilweise gültig, Einigung auf was auch immer - Vertrag ungültig, Rückabwicklung inkl. aller angefallenen Kosten

Was nutzt Dir hier der allgemeine Zuspruch für "Vertrag gültig", wenn keine Kenntnisse über auch nur ein Wort aus der Forderung und der Begründung der Forderung bekannt ist.

Die Infotiefe ist hier so gering, dass alles möglich ist und nichts ausgeschlossen werden kann. Meine und andere Argumentationen gehen nicht in die Richtung "alles verloren", sondern "nur" der Hinweis, dass so manche zusprechende Argumentation eben nicht so ist und es leider doch eher in Richtung "Vertrag ungültig" erscheint.

Es geht doch eh vor Gericht, also wirst Du es als erster erfahren was und warum und warum nicht anders.

Wenn Du einen Anwalt hast, dann kann der Dich doch wesentlich besser über Risiken und entsprechenden Taktiken aufklären, denn der hat doch alle verfügbaren Infos.

Themenstarteram 18. Dezember 2008 um 12:52

Als Bagatellschäden sind bei Personenkraftwagen nur ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden anerkannt, nicht dagegen andere (Blech-)Schäden, auch wenn dadurch keine Folgeschäden entstanden sind und der Reparaturaufwand nur gering war.

Das war wohl ein eigentor...

 

das gibt mir ja dann voll recht...

Zitat:

Original geschrieben von Zocke

das gibt mir ja dann voll recht...

eben nicht!

denn dadurch das DU unfallFREI in den kaufvertrag geschrieben hast, hast du indirekt zugesichert, das der schaden an deinem fahrzeug vorne links NUR ein bagatellschaden war..............

und dein problem ist, das genau DAS (dass das fahrzeug kein unfallwagen war) der käufer schriftlich hat von dir...

und sich nun rausstellt, das es doch KEIN bagatellschaden war, sondern eine größere sache, denn wenn kotflügel, stoßstange und haube beschädigt und z.t. getauscht werden ist es kein "nur ganz geringfügiger" schaden mehr....

am 18. Dezember 2008 um 13:07

Hast ja jetzt einige Meinungen gehört. Ein paar die dir gefallen, ein paar die dir nicht gefallen. Lass den Rest einen Anwalt machen. Die Meinung aus Internetforen kannst glaub ich sowieso nicht geltend machen, auch wenn du sonstwieviele Meinungen und Urteile zusammengesucht hast und da die Gegenseite den Weg über einen Anwalt gegangen ist, solltest du das selbe machen, weil du sonst eh den kürzeren ziehst. Schreib dann wie es ausgegangen ist.

Themenstarteram 18. Dezember 2008 um 13:09

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Zocke

das gibt mir ja dann voll recht...

eben nicht!

denn dadurch das DU unfallFREI in den kaufvertrag geschrieben hast, hast du direkt zugesichert, das der schaden an deinem fahrzeug vorne links NUR eine bagatellschaden war..............

und dein problem ist, das genau DAS (dass das fahrezug kein unfallwagen war) der käufer schriftlich hat von dir...

und sich nun rausstellt, das es doch KEIN bagatellschaden war, sondern eine größere sache, denn wenn kotflügel, stoßstange und haube beschädigt und z.t. getauscht werden ist es kein "nur ganz geringfügiger" schaden mehr....

nee..hab geschrieben das er einen blechschaden vorne...egal..hab kein klzst mehr hier..

 

werd euh vom ergebnis berichten wenns sowei ti ist..

Zitat:

Original geschrieben von Zocke

nee..hab geschrieben das er einen blechschaden vorne...

Was aber de facto falsch ist, da es sich nicht um einen Blechschaden handelt im juristischen Sinne...was dir ungefähr schon geschätzte 2647mal jetzt hier im Thread erklärt wurde und du offensichtlich immer noch nicht verstanden hast...

Und sei so fair, schreibe auch, wenn der Richter sich NICHT auf deine Wischiwaschi-Argumentation eingelassen hat...

Zitat:

Original geschrieben von Zocke

nee..hab geschrieben das er einen blechschaden vorne...

ich gebs auf....hat keinen sinn mehr...du willst es eh nicht verstehen.....

wenn du doch angeblich so recht hast wie du hier tust, WARUM hast du dann ein verfahren am hals? fakt ist, du hast "unfallFREI" zugesichert und "unfallfrei" ist rechtlich sehr genau definiert, und das wird dir hier das gnick brechen!

 

€dit: zumindest meine kleine nichte die ich eben aussm kindergarten abgeholt habe verstanden, was "unfallfrei" bedeuted.....und die weiß auch das es "nicht schwanger aber in 9 monaten gibts ne geburt" auch nicht gibt :rolleyes:

Themenstarteram 18. Dezember 2008 um 13:20

ja kalr..

 

Was aber de facto falsch ist, da es sich nicht um einen Blechschaden handelt im juristischen Sinne

 

wo nehmt ihr denn diese juristische anmerkung??ß

das müsst ihr doch irgendwo her haben.. hab das mittlerweile auch scon 5000 mal hier rein geschrieben aber bis jetzt wird immer nur drum herum geredet,...

wo steht das???

woher habt ihr das??

 

aus erfahrung??

in welchem fall?

was ist euch passiert??

Zitat:

Original geschrieben von Zocke

wo steht das???

da gibt es etwas das nennt sich "bücher".....

Zitat:

woher habt ihr das??

es soll vorkommen, das es leute gibt die in diesem bereich eine ausbildung genossen haben! vllt. solltest du mal so einen aufsuchen, damit dein vorstrafenregister nicht bald nen eintrag erhält

Themenstarteram 18. Dezember 2008 um 13:23

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Zocke

nee..hab geschrieben das er einen blechschaden vorne...

ich gebs auf....hat keinen sinn mehr...du willst es eh nicht verstehen.....

wenn du doch angeblich so recht hast wie du hier tust, WARUM hast du dann ein verfahren am hals? fakt ist, du hast "unfallFREI" zugesichert und "unfallfrei" ist rechtlich sehr genau definiert, und das wird dir hier das gnick brechen!

 

€dit: zumindest meine kleine nichte die ich eben aussm kindergarten abgeholt habe verstanden, was "unfallfrei" bedeuted.....und die weiß auch das es "nicht schwanger aber in 9 monaten gibts ne geburt" auch nicht gibt :rolleyes:

ihr müsstet eiuch jetzt schon muntereiander streiten..denn n den letzen gesprächen gings nur um die höhe des schadens..nicht um die unfallfreiheit..das das nciht der fall ist haben die meisten hier schon verstanden nur du nicht...

völl solltest du noch ein paar jahre mit deiner nichte in den kindergarten...

Zitat:

Original geschrieben von Zocke

Was ...

wo ...

wo ...

woher ...

Das sind ausschließlich fiktive Eier von uns, weil DU es bisher nicht geschafft hast, die Forderungen und die Begründungen dieser Forderungen der gegnerischen Seite zu posten.

Da DU hier Informationen zurückhälst (warum eigentlich), kann nie etwas konkreteres kommen.

Zitat:

Original geschrieben von Zocke

wo steht das???

woher habt ihr das??

aus erfahrung??

in welchem fall?

was ist euch passiert??

Wissen, Bücher, Studium, frei zugängliche Medien...ich weiss, sind alles relativ unbekannte Dinge für einen "Projektmanager bei Thyssen"...

Ansonsten gibts auch noch Urteile wie z.B:

"Das Merkmal „unfallfrei“ im Kaufvertrag für einen Gebrauchtwagen ist eng gefasst. Auch kleinere Blechschäden dürfen nicht vorhanden sein, ansonsten kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Das hat das Thüringer Oberlandesgericht in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden. Nach Ansicht der Richter stellt der Eintrag „unfallfrei“ im Bestellformular eine Beschaffenheitsvereinbarung dar, die allenfalls Bagatellschäden durchgehen lässt, also leichte unbedeutende Kratzer. Aber selbst kleinere Blechschäden, ohne dass von einem Unfallfahrzeug im engeren Sinne gesprochen werden müsste, sind bereits als erheblich anzusehen und rechtfertigen ohne weiteres die Rückgabe des Autos. (Thüringer OLG, Az.: 1 U 535/06, SVR 2008, 301)." (Quelle: Focus Online)

Oder als Definition eines Fachmanns bzw. Sachverständigen:

"Die exakte fachtechnische Definition lautet: "Ein Fahrzeug, das bisher keinen Unfallschaden erlitten hat, ist unfallfrei". Ein Unfall ist ein plötzliches, nicht vorhersehbar eintretendes Ereignis.Wie groß und stark dieses Ereignis sein soll ist dabei also völlig unwichtig.Es könnte zum Beispiel nur ein Gegenstand wie ein Stein oder Dachziegel oder sonst irgendwas auf oder gegen das Fahrzeug prallen und dieses beschädigen.Hierbei handelt es sich dann nur um sogenannte Bagatellschäden.Als Bagatellschaden werden geringfügige Deformationen, kleinere Karosserie- oder Lackschäden bezeichnet. Ein Fahrzeug mit erlittenem Bagatellschaden ist nicht mehr unfallfrei, gilt jedoch nicht als Unfallwagen." (Quelle: unfallfrei.info)

Nur mal als Beispiele, vielleicht ist das jetzt ja so geschrieben, dass es auch der Letzte versteht...:rolleyes:

Themenstarteram 18. Dezember 2008 um 14:34

also bist du ein anwalt?

Nein, ich verdiene mein Geld auf ehrliche Weise :D;)

Edith machte mich grad auf folgenden Thread aufmerksam: http://www.motor-talk.de/forum/golf-verkaufsprobleme-t2011333.html

Ich behaupte einfach mal, dass hier nix Gescheites bei rumkommen kann, wenn das Problem eh schon Monate beim Anwalt liegt...

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