Autoverkauf - Kaufvertrag im Nachgang unterschreiben? Auto als Druckmittel nutzen?
Guten Morgen zusammen,
ich habe eine Frage, auf die ihr vielleicht eine Antwort habt:
Wir haben gestern unseren Zweitwagen verkauft für gerade mal einen vierstelligen Betrag, also nichts großartiges. Das Auto war in Kleinanzeigen inseriert. In der Beschreibung habe ich alles aufgelistet. Die letzten Reparaturen, Mängel, ausführlicher Ausschluss der Gewähr- sowie Sachmängelhaftung, dass das Auto nur per Kaufvertrag verkauft wird, usw... Direkt an dem Abend noch eine nette Nachricht bekommen mit der Bitte um ein Telefonat für einige Rückfragen. Dem bin ich gefolgt, er hat meine Nummer bekommen und haben ein freundliches Gespräch geführt.
Gestern kam er dann auch zu zweit zur Besichtigung. Viel Zeit hatte er wohl nicht, ging alles relativ schnell.
Er wollte auch gefühlt nur 2 Minuten probe fahren und das Auto am liebsten sofort - ohne Kaufvertrag - mitnehmen. (Kaufvertrag bräuchte er nicht, so seine Antwort.) Wir aber schon, es war auch im Inserat so angegeben. Zudem haben wir auch darauf bestanden, dass das Auto bis zum abmelden bei uns in der Garage bleibt. Soweit, so schlecht...
Er hatte augenscheinlich so viel Eile, dass wir in dem Moment nicht mehr zum Kaufvertrag kamen, und vereinbart haben, dass wir ihm das ausgefüllt zur Unterschrift zuschicken können. Hier wurde aber noch einmal betont, dass er ja keins bräuchte. In unserem stress inmitten unseren quengelnden Kindes haben wir dem auch noch zugestimmt. Er hat uns also das Geld Bar gegeben, er hat dafür die Fahrzeugpapiere für die Anmeldung mitbekommen und ist gefahren. Das verkaufte Auto steht nun bei uns noch in der Garage und er bzw. ein Bekannter wird es die Tage mit einem Trailer abholen, falls es mit der An- bzw. Abmeldung zu lange dauert.
Gestern habe ich ihm dann Nachmittags noch den Vertrag zur Unterschrift als PDF-Datei zugesandt. Er reagiert aber leider darauf nicht im geringsten. Ich werde das Gefühl nicht los, dass es hier noch zu Komplikationen kommen wird, leider haben wir uns auf so einen Halli Galli Verkauf eingelassen.
Das einzige Druckmittel, was wir jetzt noch haben, ist das verkaufte Auto, welches noch bei uns in der Garage steht. Und der bleibt da wenn es nach mir geht auch noch so lange, bis der Kaufvertrag von Seiten des Käufers noch unterschrieben wird.
Meine Frage: Könnten wir das Auto (Im Zweifelsfall) noch als Druckmittel nutzen, obwohl Geld gegen Papiere (ohne Quittung, ohne Handschlag o. Ä.) schon ausgetauscht wurde?
Oder reicht der ausführlich geschriebene Ausschluss der Gewährleistung/Sachmängelhaftung bei Kleinanzeigen im Zweifelsfall aus?
Vielleicht hören wir von ihm sowie nie wieder was sobald das Auto vom Hof ist. Aber mit einem schriftlichen Vertrag hätte ich zumindest weniger Gedanken mit dem Verkauf.
Viele Grüße
48 Antworten
Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 23. April 2025 um 15:13:36 Uhr:
Wieso gibt der Verkäufer die Regeln vor? Die Regeln gibt der Käufer vor, der hat schließlich das Geld und bestimmt, wie es läuft.
Interessant, wie einige gleich wieder abgehen bei so einem Post. Was ich sagen wollte: es gibt bei so etwas nicht den Einen, der die Regeln vorgibt. Soll ein Kaufvertrag zustande kommen, müssen sich die beiden Parteien EINIGEN. Keiner bestimmt einseitig, wie das vonstatten geht. Wer da meint, seinen 0815-Touran nach seinen seltsamen "Regeln" einem potenziellen Käufer aufzwingen zu wollen, der verkauft eben nicht. Und umgekehrt, wer meint mit einem Bündel 100er dem Verkäufer über den Mund zu fahren, der kriegt eben dieses Auto nicht.
Amen.
Zitat:
@Thomasbaerteddy schrieb am 23. April 2025 um 19:07:02 Uhr:
Amen.
Mit einer letzten Anmerkung:
Der Kaufvertrag war bereits im Vorfeld längst zustande gekommen, beide Parteien waren sich einig!
Auch wenn er es widerwillig getan hat, war es einzig und allein Goodwill des Käufers, dass er überhaupt eine Unterschrift geleistet hat……
Ist so. Daher werde ich diese schnellen zwischen Tür und Angel Verkäufe nicht noch einmal machen.