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Autoverkauf - Kaufvertrag im Nachgang unterschreiben? Auto als Druckmittel nutzen?

Guten Morgen zusammen,

ich habe eine Frage, auf die ihr vielleicht eine Antwort habt:

Wir haben gestern unseren Zweitwagen verkauft für gerade mal einen vierstelligen Betrag, also nichts großartiges. Das Auto war in Kleinanzeigen inseriert. In der Beschreibung habe ich alles aufgelistet. Die letzten Reparaturen, Mängel, ausführlicher Ausschluss der Gewähr- sowie Sachmängelhaftung, dass das Auto nur per Kaufvertrag verkauft wird, usw... Direkt an dem Abend noch eine nette Nachricht bekommen mit der Bitte um ein Telefonat für einige Rückfragen. Dem bin ich gefolgt, er hat meine Nummer bekommen und haben ein freundliches Gespräch geführt.

Gestern kam er dann auch zu zweit zur Besichtigung. Viel Zeit hatte er wohl nicht, ging alles relativ schnell.
Er wollte auch gefühlt nur 2 Minuten probe fahren und das Auto am liebsten sofort - ohne Kaufvertrag - mitnehmen. (Kaufvertrag bräuchte er nicht, so seine Antwort.) Wir aber schon, es war auch im Inserat so angegeben. Zudem haben wir auch darauf bestanden, dass das Auto bis zum abmelden bei uns in der Garage bleibt. Soweit, so schlecht...

Er hatte augenscheinlich so viel Eile, dass wir in dem Moment nicht mehr zum Kaufvertrag kamen, und vereinbart haben, dass wir ihm das ausgefüllt zur Unterschrift zuschicken können. Hier wurde aber noch einmal betont, dass er ja keins bräuchte. In unserem stress inmitten unseren quengelnden Kindes haben wir dem auch noch zugestimmt. Er hat uns also das Geld Bar gegeben, er hat dafür die Fahrzeugpapiere für die Anmeldung mitbekommen und ist gefahren. Das verkaufte Auto steht nun bei uns noch in der Garage und er bzw. ein Bekannter wird es die Tage mit einem Trailer abholen, falls es mit der An- bzw. Abmeldung zu lange dauert.

Gestern habe ich ihm dann Nachmittags noch den Vertrag zur Unterschrift als PDF-Datei zugesandt. Er reagiert aber leider darauf nicht im geringsten. Ich werde das Gefühl nicht los, dass es hier noch zu Komplikationen kommen wird, leider haben wir uns auf so einen Halli Galli Verkauf eingelassen.

Das einzige Druckmittel, was wir jetzt noch haben, ist das verkaufte Auto, welches noch bei uns in der Garage steht. Und der bleibt da wenn es nach mir geht auch noch so lange, bis der Kaufvertrag von Seiten des Käufers noch unterschrieben wird.

Meine Frage: Könnten wir das Auto (Im Zweifelsfall) noch als Druckmittel nutzen, obwohl Geld gegen Papiere (ohne Quittung, ohne Handschlag o. Ä.) schon ausgetauscht wurde?

Oder reicht der ausführlich geschriebene Ausschluss der Gewährleistung/Sachmängelhaftung bei Kleinanzeigen im Zweifelsfall aus?

Vielleicht hören wir von ihm sowie nie wieder was sobald das Auto vom Hof ist. Aber mit einem schriftlichen Vertrag hätte ich zumindest weniger Gedanken mit dem Verkauf.

Viele Grüße

48 Antworten

Auch ein mündlicher Kaufvertrag ist ein Kaufvertrag. Somit wurde das Fahrzeug hier mit gültigem Kaufvertrag veräußert. Ein Zurückhalten des mittlerweile fremden Eigentums ist nicht zulässig. Ein schriftlicher Kaufvertrag wäre hier nur mehr ein Entgegenkommen des Käufers.

Man sollte sich (zukünftig) nicht zeitlich unter Druck setzen lassen. Aber dieser Hinweis kommt für den gegenständlichen Fall leider zu spät. Man kann hier nur mehr den Inhalt des Inserats sichern und hoffen, dass nachträglich nichts unerwartetes nachkommt.

Was war da jetzt sooo das Problem, 5 Minuten ein Gebrauchtwagen Kaufvertragsmuster von irgendeinem Automobilclub gemeinsam auszufüllen?

Vielen Dank für die schnellen Rückmeldungen. Dass das Kind nun in den Brunnen gefallen ist, ist mir bewusst.

Ich würde nur gerne in Erfahrung bringen, ob wir das Auto noch aus Druckmittel nutzen können, gerade auch in Bezug auf den Ausschluss der Gewährleistung/Haftung, aber die Antwort von @matador 8 ist wohl Eindeutig...

Es gilt das beim Kauf besprochene. Falls dies besprochen wurde, gilt der Gewährleistungsausschluß. Nur wie will man das im Zweifelsfall beweisen, wenn Wort gegen Wort steht?

Falls das schon ein älteres Fahrzeug mit vielen Kilometern war, würde ich mir darüber keine weiteren Gedanken mehr machen. Womöglich wird die Karre sowieso ins Ausland verfrachtet.

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Auto ist fast 20 Jahre alt gewesen und hatte diverse Mängel, die ich aber auch alle ehrlich angegeben hatte im Inserat sowie vor Ort.

Na, dann können wir ja nur das Beste hoffen.

Melde die Karre ab und warte auf die Abholung. Wenn derjenige kommt, Garage öffnen und kommentarlos übergeben. Auf keine Diskussion eingehen oder gar irgendwelche Äußerungen oder gar Zusagen machen. Wenn es geht eine unbeteiligte Person Bsp. Nachbarn dazu bitten.

Gruß

Dieses Stress machen über Zeit ist eine ganz alte Masche von Profis. Besser sagen, dann kommen Sie gerne einfach wieder, wenn Sie mehr Zeit haben. Rufen Sie aber vorher an, ob das Auto noch da ist.

Aus Fehlern lernt man wohl. Immerhin haben wir das Fahrzeug nicht angemeldet mitgegeben.

Man könnte ggf. so argumentieren, dass ein schriftlicher Vertrag bei mündlichem Vertragsabschluß besprochen und zugesagt wurde.

Dafür sollte man aber danna uch jemanden haben, der das bezeugen kann.

Dann ist der schriftliche Vertrag ein Bestandteil, der zu erfüllen wäre.

Und erst wenn alle Veertragsbestandteile erfüllt sind, händigt man das Auto aus.

Zeugin wäre in dem Fall meine Frau. Versuchen kann ich es ja.

Verstehe ich es richtig, dass du das Geld schon bekommen hast UND das Auto in DEINER Garage steht?

Dann kann man doch jetzt einen schriftlichen Kaufvertrag herrichten und im Freitextfeld auf die bisherige, zuvor mündlich getroffene Vereinbarung verweisen. Zudem würde ich, wenn das Geld in deinem Besitz ist wie von einem anderen User geschrieben, den Wagen abmelden und warten bis es abgeholt ist. Ich bin vielleicht zu naiv, aber ich sehe den Betrug nicht bei Käufer gibt einem den Kaufpreis für die Papiere und lässt das Auto derweil noch beim Verkäufer zurück...
Hoffe die Sache klärt sich für dich zum besten und beim nächsten Mal bist du glaube ich sensibilisiert einfach ein bisschen Zeit mitzubringen bzw. vom potentiellen Käufer zu verlangen - geht idR ja nicht um 2,50 EUR.

Von einem Betrug in dem Sinne gehe ich auch nicht aus. Mir geht es einfach Hauptsächlich um das schriftliche Festhalten in Form eines Kaufvertrags. Und natürlich um damit dann auch noch einmal schriftlich und unterschrieben sämtliche Ansprüche (Haftung usw.) auszuschließen. Und der Käufer rührt sich halt absolut gar nicht auch nur in irgendeiner Weise darauf zu antworten. Das passt so ein bisschen zu der Besichtigung, wo es von seiner Seite 2 mal hieß, dass er keinen Vertrag benötigt. Ich gehe also davon aus, dass ich den Vertrag nicht mehr unterschrieben zurück bekomme.

Zitat:

@BMWE46328 schrieb am 15. April 2025 um 11:12:40 Uhr:


Dass das Kind nun in den Brunnen gefallen ist, ist mir bewusst.

Da ist doch noch garnix passiert.

Auto nur gegen unterschriebenen KV und abgemeldet rausrücken und gut.

@Spi95 ich werde es versuchen. Wenn er natürlich einen anderen schickt zum abholen muss ich schauen wie ich es dann Handhabe.

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