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Autoverkauf - endgültige Außerbetriebssetzung notwendig?

Themenstarteram 27. Oktober 2018 um 13:56

Hallo zusammen,

ich habe am Montag meinen alten Ford Ka, bei dem auch der TÜV bereits vor 2 Monaten abgelaufen war, abgemeldet und bei ebay Kleinanzeigen reingestellt. Es hat sich auch ein Käufer gefunden, der den Wagen morgen mit einem Abschleppwagen abholen will (ich gehe mal davon aus, dass er den Wagen noch ausschlachten will).

Normalerweise meldet der Käufer das Auto ja auf seinen Namen wieder an, in diesem Fall aber wahrscheinlich nicht. Bin ich, sollte der Käufer das Auto ausschlachten/verschrotten, in der Pflicht das Auto beim Straßenverkehrsamt endgültig stilllegen zu lassen? Oder bin ich, sobald ich das Auto abgemeldet und verkauft habe auf der sicheren Seite und es ist für mich irrelevant, was danach mit dem Auto passiert, auch wenn der Käufer das Auto nicht auf sich anmeldet?

Ist wahrscheinlich eine doofe Frage, aber ich verkaufe zum ersten Mal ein Auto und möchte dabei nichts außer Acht lassen/falsch machen.

Im Voraus vielen Dank für Eure Antworten.

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15 Antworten

Abmelden, dann bekommst du ja Unterlagen, dazu der Kaufvertrag und man ist wohl aus dem Schneider.

Im Prinzip ist man mit dem Verkauf aus dem Schneider, da zu >99% nichts mehr kommt.

Leider ist das aber im Vorschriftendschungel Deutschland nicht ordnungsgemäß. Ein Fahrzeug, das nicht mehr zulassungsfähig ist (da HU abgelaufen), gilt hierzulande als Abfall und fällt unter die Abfallentsorgungsvorschriften. Abfall darf nicht verkauft werden; du musst das Fahrzeug bei einem zertifizierten Verwertungsbetrieb abgeben und musst einen Entsorgungsnachweis erhalten.

Kurz gesagt: Sollte das Fahrzeug oder Reste davon am Straßenrand aufgefunden werden, darfst du für die Entsorgung bezahlen. Das Argument, das Fahrzeug ja für X Euro verkauft zu haben, hilft dir bei diesem Problem nicht weiter. Denn wie gesagt, Abfall darfst du nicht verkaufen.

Zitat:

@Deloman schrieb am 27. Oktober 2018 um 18:14:13 Uhr:

Im Prinzip ist man mit dem Verkauf aus dem Schneider, da zu >99% nichts mehr kommt.

Leider ist das aber im Vorschriftendschungel Deutschland nicht ordnungsgemäß. Ein Fahrzeug, das nicht mehr zulassungsfähig ist (da HU abgelaufen), gilt hierzulande als Abfall und fällt unter die Abfallentsorgungsvorschriften. Abfall darf nicht verkauft werden; du musst das Fahrzeug bei einem zertifizierten Verwertungsbetrieb abgeben und musst einen Entsorgungsnachweis erhalten.

Kurz gesagt: Sollte das Fahrzeug oder Reste davon am Straßenrand aufgefunden werden, darfst du für die Entsorgung bezahlen. Das Argument, das Fahrzeug ja für X Euro verkauft zu haben, hilft dir bei diesem Problem nicht weiter. Denn wie gesagt, Abfall darfst du nicht verkaufen.

Blödsinn....

Kein Blödsinn! Warum sonst benötigt man bei der endgültigen Außerbetriebsetzung einen Verwertungsnachweis ??

Edit: ich setze hier noch mal einen Link zum Umweltbundesamt

https://www.umweltbundesamt.de/.../altauto-altautoverwertung?...

Hatte ich so in der Tat noch nicht auf dem Schirm.

Fraglich, wie das im Einzelfall entschieden würde, wenn nicht gerade ein Wrack sichtbar vor sich hin rottet...

Kennt jemand entsprechende Urteile zu privat verkauften Bastlerwagen o.ä.?

Was ist mit dem 10 Jahre alten Premiummarken-Gebrauchten mit hoher Laufleistung und Motorschaden, bei welchem auch noch die HU abgelaufen ist, dessen Reparatur hier deutlich den Zeitwert übersteigen kann, der im Export aber immer noch einen Wert von etlichen tausend Euro darstellt?

Über die Einstufungen als Abfall streiten sich auch die Gerichte.

Hier mal ein Urteil

https://verkehrsrecht.gfu.com/.../

Themenstarteram 28. Oktober 2018 um 8:12

Erstmal vielen Dank für die Antworten.

 

Der Käufer ist heute morgen sowieso noch abgesprungen, ich werde mir dann einen Verwertungsbetrieb suchen. Die werden mir wahrscheinlich weniger oder ggf. auch nichts mehr dafür geben, aber dann ist mir das lieber als dass ich später noch Probleme wegen des Autos bekomme.

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 28. Oktober 2018 um 07:55:05 Uhr:

Über die Einstufungen als Abfall streiten sich auch die Gerichte.

Hier mal ein Urteil

https://verkehrsrecht.gfu.com/.../

Danke!

Habe auch noch einiges zum Thema Abfall gefunden, jedoch immer Fälle, bei denen der derzeitige Besitzer von Verschrottung "bedroht" war.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass, wenn 2 Parteien über den Kauf eines Fahrzeugs überein gekommen sind, dieses nachträglich als Abfall deklariert werden kann, mit der Folge, dass der Verkauf gar nicht hätte stattfinden dürfen und der Verkäufer belangt wird?

Fraglich auch, inwieweit einem Laien die Beurteilung seines zum Verkauf stehenden Fahrzeugs zugemutet werden kann.

Dennoch, der im Zweifel doch recht brisante Wortlaut der Leitlinie war mir so nicht bewusst.

Wenn man sich mal anschaut, was im Netz so alles verkauft wird....

 

 

Das Problem ist nun aus der welt da der Käufer abgesprungen ist

Prinzipiell gilt aber doch: Das Auto ist verkauft und abgemeldet. Ob der Käufer es nun wieder aufarbeitet und wieder anmeldet oder ausschlachtet oder irgendwo am Straßenrand abstellkt (oder teile davon) soll dem Verkäufer egal sein. Wenn es illegal entsorgt wird ist der ltzte Eigentümer (also der Käufer) dafür verantwortlich. Hier gilt das "Nach-mir-die-Sündflut-Prinzip". Der Verkäufer hat das Auto abgemeldet, weil er es weiter verkaufen will, verkauft es abgemeldet weiter, und ist somit endültuig raus aus der Sache.

Das mit der illegalen Abfallentsorgung ist völlig richtig. Das kann riesen Probleme verursachen, und zwar mit recht. Aber eben nicht für den TE sondern für den aktuellen Eigentümer. Mal angenommen der sog. zertifizierte Entsorger macht etwas falsch und entsorgt am Starßenrand. Wessen verantwortung ist das dann?

Zu allererst wird sich die Ordnungsbehörde logischerweise an den letzten HALTER wenden (jemand anderen kennt sie ja nicht).

Wenn der dann nachweisen kann wan und an wen er das Fahrzeug verkauft hat, sollte er seine Ruhe haben.

Ist halt immer gut für den letzten Halter, wenn er beweisen kann nicht der aktuelle Eigentümer zu sein.

Daher auch alte Schrottkisten nicht ohne Vertrag verkaufen, denn sobald sie irgendwo auf der Wiese auftauchen, hat man ein Problem.

 

Zum Thema:

Ich hatte vor vielen Jahren mal einen Fall der dazu passt:

Ich habe ein altes Auto beim Händler in Zahlung gegeben.

Damals (ob es heute überhaupt noch so ist weiss ich nicht) hat man unterschieden zwischen endgültiger Stillegung (was praktisch niemand gemacht hat) und vorrübergehender Ausserbetriebsetzung (der grüne Zettel).

Irgendwann bekam ich in der Tat Post von der Behörde, und ich sollte einen Verwertungsnachweis liefern.

Ich habe den aufkaufenden Händler genannt, ich habe nie wieder etwas davon gehört.

Vielleicht hat er die Kiste ja exportiert und es gab deswegen keinen Nachweis?

Zitat:

@StephanRE schrieb am 28. Oktober 2018 um 12:54:13 Uhr:

Das Problem ist nun aus der welt da der Käufer abgesprungen ist

Prinzipiell gilt aber doch: Das Auto ist verkauft und abgemeldet. Ob der Käufer es nun wieder aufarbeitet und wieder anmeldet oder ausschlachtet oder irgendwo am Straßenrand abstellkt (oder teile davon) soll dem Verkäufer egal sein. Wenn es illegal entsorgt wird ist der ltzte Eigentümer (also der Käufer) dafür verantwortlich. Hier gilt das "Nach-mir-die-Sündflut-Prinzip". Der Verkäufer hat das Auto abgemeldet, weil er es weiter verkaufen will, verkauft es abgemeldet weiter, und ist somit endültuig raus aus der Sache.

Das mit der illegalen Abfallentsorgung ist völlig richtig. Das kann riesen Probleme verursachen, und zwar mit recht. Aber eben nicht für den TE sondern für den aktuellen Eigentümer. Mal angenommen der sog. zertifizierte Entsorger macht etwas falsch und entsorgt am Starßenrand. Wessen verantwortung ist das dann?

Habe ich bisher zwar auch so gesehen.

Dennoch lässt sich im Link ja quasi wortwörtlich ablesen, dass Abfall (und der kann gemäß der Definition schon vorliegen, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert überschreiten, was bei sehr vielen Bastlerautos der Fall sein dürfte) gar nicht verkauft werden darf?

Entsprechende Urteile, bei welchen das in irgendeiner Form zum Tragen kam, habe ich aber auch nicht gefunden...

 

Wer bestimmt denn, das ein (Schrott) Auto nicht verkauft werden darf? Wir leben doch in Deutschland, da darf man prinzipiell alles verkaufen udn kaufen (solang die ware selbst nicht iilegal ist wie z.B. Drogen). Wobei selbst hier der handel als soches nicht verboten ist, aber eben der besitz schon.

Lies doch den Link von Deloman, dann siehst du doch, wer das bestimmt :D.

Und verkaufen darf man "Schrott" ja - an zertifizierte Verwerter. ;)

Aber Urteile über "unrechtmäßige Verkäufe" hab ich nicht gefunden..

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